Fachstelle 2000-Watt-Gesellschaft

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Fachstelle 2000-Watt-Gesellschaft Energiestadt auf dem Weg zur 2000-Watt-Gesellschaft Mittwoch, 1. Oktober 2014

Die 2000-Watt-Gesellschaft Steht für

..

zwei Ziele

2000 Watt Dauerleistung (Stufe Primärenergie) und 1 Tonne CO 2 pro Person, weltweit gerecht verteilt ..

wahnsinnig gut im Sinne der Innovation

auf allen Ebenen: sozial (Verhalten), gesellschaftlich (Rahmenbedingungen), technisch (Technologie) ..

Qualität statt Quantität

weniger ist oft mehr

Absenkpfad in Richtung 2000-Watt-Gesellschaft

Im schweizerischen Durchschnitt sollte der Energieverbrauch bis 2100 von jetzt 6300 Watt auf 2000 Watt sinken

2000-Watt-Gesellschaft Legitimation / Herleitung 1. Endlichkeit

Endlichkeit der Ressourcen, Energie, Raum, etc.

2.

Klimaverträglichkeit

2-Grad-Ziel; 1-Tonne-CO2; ETH/IPCC

3. Gerechtigkeit

Gerechte Verteilung über Länder und Generationen

2000-Watt-Gesellschaft Grundsätzliche und allgemeine Ziele

• •

3 mal geringerer Primärenergieverbrauch 8-mal weniger CO2-Ausstoss und dies für alle und auf allen Gebieten

2000-Watt-Gesellschaft Kantonale Legitimation: 22 Kantone engagieren sich

7 18 Kriterien in Verbindung mit dem Energiestadt Katalog möglicher Massnahmen

Alle

Kriterien müssen in Betracht gezogen werden, um das Label 2WG zusätzlich zum Label Energiestadt zu erlangen  Die Gemeinde

muss das Label Energiestadt tragen

 Das Label «auf dem Weg zur 2000-Watt-Gesellschaft» wird nur bei einem Re Audit vergeben (Ausnahme: Einführung)  Pilotphase 2014: Erste Gemeinden werden am 1. Oktober am Energietag in Biel «auf dem Weg zur 2000-Watt Gesellschaft» zertifiziert

Label?

 Die Gemeinden,

die im Energiestadt-Prozess stehen,

verbessern ihre Qualität und erhalten das Label Energiestadt, sobald sie mindestens 50% der Punkte erreichen,  Die Gemeinden

auf dem Weg zur 2000-Watt Gesellschaft

erhalten das Label Energiestadt auf dem Weg zur 2000-Watt-Gesellschaft, falls sie die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft in ihrer Energiepolitik verankern und mit Taten beweisen, dass sie sich auf diesem Weg befinden.

1. Verankerung der 2000-Watt-Gesellschaft Massnahme 1.1.1 des Energiestadt-Katalogs

 Die Vollzugsbehörde hat die Ziele der 2000-Watt-Gesell schaft genehmigt, in ihre Politik aufgenommen (in ihr Leitbild, in ihre Gemeindeordnung oder in ihre Legis laturziele) und hat sie öffentlich bekanntgemacht.

2. Leuchtturmprojekt für die 2000-Watt Gesellschaft Massnahme 6.5.2 des Energiestadt-Katalogs

 Im Laufe der letzten vier Jahre hat die Gemeinde ein Leuchtturmprojekt verwirklicht oder an einem solchen teilgenommen und sich damit der 2000 Watt Gesellschaft genähert, oder sie hat sich durch eine andere wichtige Errungenschaft auf dem Gebiet der Energiepolitik hervorgetan.

3. Kommunikation im Bereich der 2000-Watt Gesellschaft Kapitel 6 des Energiestadt-Katalogs

 Die Gemeinde kommuniziert aktiv alle Belange der Energiepolitik. Sie informiert die Bevölkerung, die Industrie und das Gewerbe regelmässig über die Fragen im Zusammenhang mit der 2000-Watt-Gesellschaft, betreibt Öffentlichkeitsarbeit und zeigt mögliche Massnahmen, um eine solche Gesellschaft zu erreichen.

4. Energietechnische Bestandsaufnahme der öffentlichen Gebäude Massnahme 2.1.2 des Energiestadt-Katalogs

 Der Energieverbrauch der öffentlichen Gebäude und Einrichtungen ist bekannt. Mindestens 50% des Energie bedarfs werden regelmässig in eine Energiebuchhaltung (z.B. EnerCoach) eingetragen, bewertet und dem Gemeinderat, den Gebäudeverantwortlichen und den Einwohnern mitgeteilt.

5. Sanierungskonzept der öffentlichen Gebäude Massnahme 2.1.4 des Energiestadt-Katalogs

 Aufgrund der Energiebuchhaltung hat die Gemeinde die Sanierung aller gemeindeeigenen Objekte mittel- und langfristig geplant.

6. Standards für öffentliche Gebäude Massnahme 2.1.1 des Energiestadt-Katalogs

 Die geltende Version des Energiestadt Gebäudestandards (oder eines gleichwertigen, ausführlicheren Standards wie SIA Merkblatt 2040) wurde von der Exekutive genehmigt. Ausnahmen gibt es nur, wenn das Projekt nicht wirtschaftlich oder technisch nicht realisierbar ist. Solche Ausnahmen werden in jedem Fall transparent begründet.

Neubau:

MINERGIE ECO

Sanierung bestehender Gebäude:

MINERGIE

Elektrizität

: 90% der Elektrizität der von der öffentlichen Hand dauerhaft benutzten

Gebäude und Einrichtungen

entstammt erneuerbaren Quellen.

7 . Öffentliche Beleuchtung Massnahme 2.3.1 des Energiestadt-Katalogs

 Die öffentliche Beleuchtung ist energetisch optimiert. Das Gemeinwesen verwendet nahezu keine Quecksilber dampflampen mehr (weniger als 10%) und die Beleuchtung wird in Wohngebieten während eines Teils der Nacht verringert oder ausgeschaltet (mindestens von Mitternacht bis 5 Uhr morgens).

8. 2000-Watt-Strategie der Gemeinde Massnahme 1.1.3 des Energiestadt-Katalogs

 Der Primärenergieverbrauch und der CO 2 -Ausstoss des Gemeindegebiets werden erfasst (mit der Methode «Bilanzierungskonzept der 2000-Watt-Gesellschaft»). Die lokal bestehenden Effizienz- und Ersatzpotenziale wurden registriert. Ein gemeindespezifischer Absenk pfad wurde bestimmt. Er genügt mindestens den Anforderungen des Konzepts für die Bilanzierung.

9. Massnahmenplanung Energiestadt-Prozess

 Die Gemeinde hat im Rahmen ihrer 2000-Watt-Strategie einen Aktionsplan erstellt. Dieser Plan ist Bestandteil der Tätigkeiten, die sie in ihrer Eigenschaft als Energiestadt durchführt, oder ist auf diese Tätigkeiten abgestimmt. Die geplanten Massnahmen werden peinlich genau und überprüfbar durchgeführt.

10. Energetische Raumplanung Massnahme 1.2.1 des Energiestadt-Katalogs

 Es besteht eine visuelle Darstellung (Karte, Plan) der vorgesehenen Entwicklung der Energieversorgung auf dem Gebiet der Gemeinde (auf den geografischen und räumlichen Ebenen) im Hinblick auf ihre Annäherung an die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft.

10. Begleitung und Kontrolle der Effizienz Massnahme 1.1.2 des Energiestadt-Katalogs

 Die Entwicklung der Produktion und des Verbrauchs von Energie (inkl. Mobilität) wird jährlich verfolgt mit Hilfe von quantitativen Indikatoren (z.B. ausgedrückt in kWh, Watt, CO 2 , m², km, Anzahl Fahrzeuge je Einwohner oder anderen). Darüber hinaus wird alle vier Jahre eine Gesamtbilanz gezogen. Die damit festgestellten Entwicklungen zeigen einen positiven Trend und die Gemeinde kann nach weisen, dass die gesteckten Ziele erreicht worden sind.

12. Lokale und regionale Stromproduktion Massnahme 3.3.3 des Energiestadt-Katalogs

 Die lokalen und regionalen Potenziale für die Produktion erneuerbarer Energie (elektrisch und thermisch) sind bekannt. Die Nutzung der regionalen Quellen erneuer barer Energie nimmt auf dem Gebiet der Gemeinde stetig zu.

13. Elektrizität: Höchstens 40% der Endenergie stammt aus nicht erneuerbaren Quellen Massnahme 3.2.1 des Energiestadt-Katalogs

 Der auf dem gesamten Gemeindegebiet für ihre Grundversorgung verteilte Strommix (Erklärung des lokalen Energieversorgers), unter Einbezug der (bekannten) gekauften Zertifikate, enthält höchstens 40% nicht erneuerbare Endenergie.

Zur Information:

Groupe E: 37% EE, 7% nicht EE, 53% nicht nachweisbar Romande Energie: 30% EE, 70% nicht nachweisbar BKW: 37% EE, 63% nicht EE (nuklear) SI : 88% EE , 12% nicht EE (Quelle http://www.strommix-schweiz.ch)

14. Wärmeversorgung: Weniger als 85% der Wärme produktion entstammen nicht-erneuerbarer Energie Massnahme 3.3.2 des Energiestadt-Katalogs

 Der nicht-erneuerbare Anteil der auf dem gesamten Gemeindegebiet verbrauchten Endenergie beläuft sich entweder auf höchstens 85% für die Wärme oder auf höchstens 75% des Gesamtenergieverbrauchs (Thermik und Elektrizität), Mobilität eingeschlossen.

15. Die Mobilitätsplanung ist auf die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft ausgerichtet Massnahme 1.2.2 des Energiestadt-Katalogs

 Das Angebot des öffentlichen Verkehrs wird ständig optimiert. Für alle Gebiete der Gemeinde besteht eine Langsamverkehrsplanung , die für die Behörden zwin gend ist. Diese Planung will die Bedingungen für die Fortbewegung zu Fuss und mit dem Velo attraktiver machen. Sie umfasst eine Karte, einen Vollzugsplan, eine Analyse der Gefahrenpunkte und eine Beschreibung möglicher Konflikte.

16. Verdichtung der Bausubstanz Massnahme 1.2.2 des Energiestadt-Katalogs

 Die Verdichtung der Bausubstanz und die Flächen einsparung sind in den Raumplanungsgrundsätzen enthalten. Sie werden mit Hilfe des Gemeinderichtplans umgesetzt.

17. Bekannte Lücken

 Gewiss ist die Gemeinde auf dem Weg zur 2000-Watt Gesellschaft, jedoch noch weit von ihren Endzielen entfernt. Sie weiss, wo noch besonders viel Handlungs bedarf besteht, hat ihn den Einwohnern bekannt gegeben und bemüht sich, ihn zu decken.

Und Ihre Gemeinde, ist sie auf dem Weg zur 2000-Watt-Gesellschaft?

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Jérôme Attinger c/o Planair SA Crêt 108a 2314 La Sagne Tel. +41 (0)32 933 88 40 [email protected]

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