P-B-O Strategie Mainz

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Transcript P-B-O Strategie Mainz

Stadtjugendamt
Zwischen Aufbruch und Stagnation – 05.11.2013
Partizipation
Beschwerdemanagement
Ombudschaft*
Herausforderungen, neuere Ansätze und Methoden im Kinderschutz –
P-B-O als wichtige Eckpfeiler für die Qualitätsentwicklung in der
Münchner Kinder- und Jugendhilfe (nach §§ 79 und 79a SGB VIII)
* P-B-O wird verstanden als kinderrechtsbasierte Grundlagen für einen
demokratischen Alltag in Einrichtungen sowie zur Prävention und
Aufdeckung/Verfolgung von Gewalt und (sexuellem) Missbrauch
Jana Frädrich, Kinderbeauftragte der Landeshauptstadt München
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Stadtjugendamt
Überblick:
▪ Warum eine Strategie P-B-O in München?
▪ (Geplantes) Vorgehen?
▪ Wer ist an der Strategie-Entwicklung beteiligt?
▪ Wie sollen P-B-O künftig zusammenwirken?
▪ Erste Erfolge
▪ Hürden und Grenzen
▪ Offene Fragen
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Stadtjugendamt
Warum ein Projekt „Strategie P-B-O“ im Münchner
Stadtjugendamt?
• Neue gesetzliche Grundlagen durch das Bundeskinderschutzgesetz seit 2012
• Umsetzung der Ergebnisse der Runden Tische „Heimerziehung“ sowie
„Sexueller Missbrauch“ und deren zukunftsgerichtete Aufarbeitung
• Partizipation, Beschwerdemanagement und Ombudschaft (auch) vom Kind,
vom Jugendlichen aus denken!
• Kommunale Kinderinteressenvertretung gezielt für neue Aufgaben und
Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe einsetzen - und stärken
• (Geplantes) Individualbeschwerderecht für Kinder und Jugendliche (analog zum
Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention) mit Leben füllen
• Partizipatives, qualitätsorientiertes, mehrschichtiges Verfahren für strategische
Veränderungen
• Aus „Fehlern“ lernen und dadurch kontinuierlich die Qualität verbessern –
Chance und Herausforderung für die Qualitätsentwicklung in einer Kommune
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Stadtjugendamt
These der Strategiegruppe München
Wirkungsvoll und ernsthaft können Kinderrechte im Alltag von
Kindern und Jugendlichen nur dann umgesetzt werden, wenn
sich in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe der
Dreiklang P-B-O abbildet ¹:
Partizipation
Beschwerdemangement
Ombudsschaft
¹ das schließt Arbeitsbereiche der Träger der Kinder- und Jugendhilfe ein
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Stadtjugendamt
(Geplantes) Vorgehen: Zeitplan Strategiegruppe
▪ Start: Oktober 2012
▪ Frühjahr/Sommer 2013: partizipative Erarbeitung des Konzeptes und
des strategischen Ansatzes
▪ Fortlaufend: Zwischenschritte kommunizieren, diskutieren, Anregungen
aufnehmen, in Strategieentwicklung einbinden
▪ April 2013 (geplant): Workshop für Kinder und Jugendliche
▪ 11./12.10.2013: „Ohne dich geht gar nichts! – Workshop mit Kindern
und Jugendlichen
▪ 28.02.2014: Workshop für Erwachsene (Träger von Kinder- und
Jugendhilfeeinrichtungen)
▪ Ca. April 2014: Stadtratsbeschluss, anschließend Realisierung
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Stadtjugendamt
Wer ist beteiligt? Die Strategiegruppe:
▪ 2 Vertreterinnen aus dem Büro der Kinderbeauftragten
(Kinderbeauftragte sowie Beschwerde- und Ombudsfrau)
▪ 2 Vertreterinnen der Abteilung Erziehungshilfen, Kinderschutz
▪ 1 Vertreter aus der Leitung der Sozialbürgerhäuser
▪ 2 Vertretungen aus städtischen Heimen
▪ 2 Vertretungen der Fachabteilung Kinder, Jugend, Familie
(Schulsozialarbeit und Offene Kinder- und Jugendarbeit)
▪ 1 Vertreterin der stadteigenen Anbieterabteilung
▪ Zusätzlich: Kinder und Jugendliche; Unter-AG für Workshop
Träger
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Stadtjugendamt
Wie wird Prozess gestaltet?
▪ Strategiegruppe erarbeitet wesentliche Eckpunkte für das Konzept und
die Strategie. Fortschritte werden von den Mitgliedern jeweils in eigene
Kontexte eingespeist und diskutiert.
▪ Wichtige Zwischenschritte werden in Diskussions- und Planungsrunden
eingebracht und diskutiert, wie: Fachargen, Dacharge
Öffentliche/Freie Träger, Arbeitsausschuss Kommunale Kinderund Jugendhilfplanung, Leitungsrunde Sozialbürgerhäuser,
Jugendamtsleitungsrunde (JuLa), Heimaufsicht, ...
▪ Kinder und Jugendliche erarbeiten auf Beteiligungsworkshop ihre
Vorstellungen und prüfen die Verfahren auf Tauglichkeit.
▪ Aus Partizipationsprozess: Trägerworkshop für Erwachsene (neu)
▪ Flankierend: Öffentlichkeitsarbeit (Binnen- und Außenkommunikation)
▪ Stadtratsbeschluss
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Stadtjugendamt
Kinderrechte
sind
Menschenrechte
Grundlagen:
UN-Kinderrechtskonvention von 1989
(UN-KRK) sowie SGB VIII
Definition „Kinder“:
alle Menschen unter 18 Jahren
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Stadtjugendamt
Kinder haben Rechte.
Alle Kinder und Jugendlichen eines Staates haben die selben Rechte:
Keine Diskriminierung!
„Kindeswohl“ ist stets einzubeziehen, wenn Staat und seine Einrichtungen
handeln: Vorrang des Kindeswohls nach Artikel 3 UN-KRK
Leben, Überleben und Entwicklung eines jeden Kindes, jedes
Jugendlichen zu sichern, ist die unbedingte Pflicht des Staates:
1. „P“ der UN-KRK = „provision“ = Unterstützung und Förderung
2. „P“ = protection = Schutz
Kinder und Jugendliche, die eine Meinung zu Dingen haben, die sie
berühren, sind alters- und entwicklungsgerecht anzuhören, ihrer Meinung
ist Gewicht zu geben:
3. „P“ der UN-KRK = „ participation“ = Beteiligung.
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Stadtjugendamt
Gemeinsames Grundverständnis und „Definition“:
Partizipation
Partizipation heißt,
“Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben der
Gemeinschaft betreffen,
zu teilen,
und
gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden.“
(Vergl.: Richard Schröder (1995): Kinder reden mit! Beteiligung an Politik, Stadtplanung und
Stadtgestaltung, Weinheim/Basel, S. 14)
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Stadtjugendamt
Recht auf Partizipation – Was heißt das?
▪ Informationen über Sachverhalte
▪ Beistand
▪ Auskunft über die Berücksichtigung seiner Sicht
▪ Einbeziehen in Aushandlungen von Entscheidungen
▪ gemeinsame Ausarbeitung dessen, was dem Wohl und den
Interessen von Kindern und Erwachsenen am besten entspricht
▪ Kinder/Jugendliche und Erwachsene bringen ihre Sicht ein,
antworten einander, widersprechen, argumentieren und gestalten
gemeinsames Leben
▪ Inklusion von allen Kindern und Jugendlichen
nach Lothar Krappmann, 2011
Stadtjugendamt
Gemeinsames Grundverständnis:
Qualität von Partizipation
Fünf „einfache“ Qualitätskriterien: Gute Beteiligung ...
… nimmt alle Mädchen und Jungen ernst.
… klärt über die Möglichkeiten und Grenzen für
Mitsprache, Mitentscheidung und Mitwirkung von
Anfang an auf.
… greift die Themen von Kindern und Jugendlichen auf.
… lohnt sich und bedeutet einen Zugewinn für alle
Beteiligten.
… fördert die Bereitschaft, sich weiterhin zu beteiligen.
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Stadtjugendamt
Beschwerde
Beschwerde ist eine Beanstandung, ein
Protest, eine Reklamation oder Mängelrüge.
Sie kann direkt an den Verursacher oder aber
auch an die Institution gerichtet sein.
Beschwerden können direkt (persönlich) oder
durch eine/n VertreterIn ausgesprochen
werden.
Stadtjugendamt
Aufgaben und Funktionen: Beschwerdestelle
Grundgedanken: Eine Beschwerdestelle …
… wird eingerichtet, um Beschwerden entgegen zu nehmen und zu
bearbeiten.
… arbeitet niederschwellig und steht allen Kindern und Jugendlichen sowie
Eltern und anderen zur Verfügung, die sich (zunächst subjektiv)
benachteiligt fühlen oder nur wenig Gehör finden
(z.B. gegenüber Verwaltung, Einrichtungen, Personen, Sachverhalten ...).
… hilft Kindern, Jugendlichen und Eltern, sich zu informieren, ihre
Interessen und Rechte wahrzunehmen und sich zu beteiligen.
… hat die Aufgabe, die Anliegen von Kindern und Jugendlichen (und ihren
Eltern bzw. Personensorgeberechtigten) ernst zu nehmen.
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Stadtjugendamt
Gemeinsames Grundverständnis / Definition:
Beschwerdemanagement
Unter Beschwerdemanagement wird der systematische Prozess
der Planung, Durchführung und Kontrolle aller Maßnahmen, die in
der Kinder- und Jugendhilfe im Zusammenhang mit Beschwerden
ergriffen werden, verstanden.
Dazu gehört auch, strukturelle Probleme und Defizite, die sich aus
Beschwerden ergeben, zu benennen und daraus Konsequenzen zu
ziehen.
(Vergl.: Empfehlungen des Deutschen Vereins: „Sicherung der Rechte von Kindern und
Jugendlichen in Einrichtungen“ (5/2012),
nach:http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/2659/beschwerdemanagement-v10.html,
Ergänzungen durch die AG „P-B-O-Strategie“ in München)
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Stadtjugendamt
Ombudsschaft
Wortherkunft:
Vermittlung
Vertretung
Schlichtung
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Stadtjugendamt
Gemeinsames Grundverständnis:
Anforderungen / Aufgabenprofil Ombudsstelle
Ombudsschaft …
… braucht Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit.
… bietet Hilfe und Unterstützung. Sie ist Sprachrohr für Kinder und
Jugendliche.
… vermittelt bei Konflikten zwischen allen beteiligten Parteien (Kinder oder
Jugendliche und Eltern, Behörden etc.) und tritt als Schlichter auf.
… vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen, auch über den
Einzelfall hinaus. Sie arbeitet mit allen Institutionen zusammen, die
Kinder und Jugendliche betreffen.
… behält stets die Interessen und die Rechte von Kindern und
Jugendlichen im Blick.
(vergl.: UN-Kinderrechtskonvention, SGB VIII/Bundeskinderschutzgesetz)
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Stadtjugendamt
Warum Ombudschaft in der Jugendhilfe?
▪ Kinder und Jugendliche befinden sich häufig in einem ungleichen
Machtverhältnis zu den Erwachsenen.
▪ Besonders schwierig durch spezielles Nähe-Distanz-Verhältnis oder
emotionale Abhängigkeiten.
▪ Kinder und Jugendliche (bzw. manchmal auch ihre Eltern oder
Personensorgeberechtigten) sind unter Umständen strukturell
benachteiligt.
▪ Die Rechte von Kindern und Jugendlichen sind nicht ausreichend
bekannt, werden teilweise nicht angemessen berücksichtigt.
Stadtjugendamt
Struktur:
Wie läuft P-B-O derzeit im Büro der Kinderbeauftragten ab?
(1) Sensible, alters- und entwicklungsgerechte Aufnahme von „Einzelanliegen“ auch aus Partizipationsprojekten
(2) Sachgerechte Verfolgung von Einzelanliegen (hauptsächlich „Hilfe zur
Selbsthilfe“, dort, wo sinnvoll und möglich)
(3) Dort, wo nötig, als Ombudsperson tätig; teilweise auch Zuschaltung von
Mediation oder ähnlichen Angeboten
(4) Systematische Auswertung von Einzelfällen und Zusammenschau (nach
„Logik“ der zehn Kindergrundrechte der UN-Kinderrechtskonvention)
(5) Ermitteln struktureller Probleme und Defizite
(6) Veröffentlichung, Berichterstattung
(7) Strategien und Umsetzung von Maßnahmen zur
Verbesserung
Stadtjugendamt
Bislang: P-B-O im Büro d. Kinderbeauftragten
✔Freiwillige Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention als Grundlage der städtischen Kinderund Familienpolitik
✔Verankerung von Partizipation auf allen Ebenen
der Kinder- und Jugendhilfe und der kindergerechten Stadt(teil)entwicklung
✔Funktionierende Beschwerde- und Ombudsstelle
für alle Fragen von Kindern, Jugendlichen und ihren
Familien im Büro der Kinderbeauftragten
Stadtjugendamt
Geplanter Ausbau P-B-O in München
To do …
▪ Abgestimmte, partizipativ erarbeitete Strategie P-B-O
mit aktiver Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und Trägern (Workshops)
▪ „Zwei-Säulen-Modell“ für ein Beschwerdemanagement:
- Säule 1: in den Einrichtungen (intern)
- Säule 2: eine unabhängige, stadtweite Beschwerdestelle („extern“)
▪ Unabhängige Ombudsperson für Kinder und Jugendliche
entsprechend Bundeskinderschutzgesetz – als „Verbundlösung“
▪ Angedacht: Peer to Peer-Ansatz („Konfliktlotsen“)
Geschulte Kinder und Jugendliche fungieren in Einrichtungen als „Lotsen“: Sie
sind wichtige Vertrauenspersonen und erste Anlaufstellen für andere Kinder und
Jugendliche. Sie vermitteln weiter an die richtige(n) Stelle(n).
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Stadtjugendamt
Wer?
Kinder, Jugendliche,
Sorgeberechtigte,
Eltern,
und Fachkräfte
Welcher
Art?
Fragen
Arbeitsweise der stadtweiten
Beschwerde- und Ombudsstelle
Worüber/
Über
wen?
mangelhaft oder fehlende
Information hinsichtlich
HzE
Ratsuchende
Anfragen zur Beratung
gem. §8b SGB VIII
Beschwerden
gegen Kostenträger,
SachbearbeiterIn
Widerspruch,
Dienstaufsichtbeschwerde,
Fachaufsichtsbeschwerde
To do
Clearing
▪ Sachverhalte erfassen
▪ Informationen
zusammentragen
▪ kollegial beraten
Entscheiden
▪ Wie geht es weiter?
▪ Wer ist zuständig?
Beschwerden
Personale o.
strukturelle
gegenüber Träger
gegen Institutionen und
Personen (Gleichaltrige u.
Fachkräfte)
▪ Bei wem liegt die (Fall-)
Verantwortung?
Handeln
(A) Abgabe
Zuständigkeit ist geklärt Kontakt wird hergestellt und
Beschwerde weitergeleitet /
abgegeben, zum Beispiel:
1. zurück an die Einrichtung,
Einbeziehung der Fachkraft im JA
2. Fachkraft im JA
3. Vormund/Sorgeberechtigte/r
4. Heimaufsicht
5. ...
(B) Begleitung durch Ombudsperson
▪ Zuständigkeit ist geklärt ▪ Kontakt wird hergestellt und
▪ Vermittlungs- bzw. Schlichtungsprozess eingeleitet
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Stadtjugendamt
Stadtweite
Beschwerdeund
Ombudsstelle
der LHM
Fachaustausch über
die Stadtgrenzen
●
Fachaustausch
● Kompetenzpool
● Kollegiale Fallberatung
● Ggf. Co-Begleitung
●
Arbeitskreis
Münchner Netzwerk
Partizipation,
Beschwerdemanagement
und Ombudschaft
Partizipation,
Beschwerdemanagement
und Ombudschaft
Qualitätsenwicklung
Gem. §§ 79 u.79a SGB VIII
Stadtjugendamt
Ausblick: Wie wirken P-B-O künftig zusammen?
▪ Stärkung von Partizipation im Hilfeplan-Verfahren (beginnend mit
Projekt „Wirkungsorientierte Steuerung der Erziehungshilfen (WSE)“
▪ Ausweitung Fort- und Weiterbildungsangebotes in P-B-O, u.a.:
Bestandteil der Einarbeitung neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
▪ Schulungen von TrainerInnnen und ModeratorInnen für die
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, auch für die HzE
▪ Verbesserung von Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
▪ Berichterstattung, Controlling und Evaluation
▪ Strukturelle Verbesserungen einleiten
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Stadtjugendamt
Beispiel: Themenschwerpunkt P-B-O im Hilfeplan
Auftrag:
▪ alters- und entwicklungsgerechte
Informationen auf Basis SGB VIII und neuen
Vorgaben gemäß Bundeskinderschutzgesetz
Ziele:
▪ Partizipation von Kindern und Jugendlichen im
Hilfeplan-Verfahren verbessern, zunächst
verstärkt im Projekt „Wirkungsorientierte
Steuerung der Erziehungshilfen (WSE)“
▪ Alters- und zielgruppengerecht informieren
▪ Beschwerde- und Ombudsstelle im Büro der
städtischen Kinderbeauftragten alters- und
entwicklungsgerecht (besser) bekannt machen
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Stadtjugendamt
Erste positive Wirkungen und Erfolge
▪ Strategisch: Kinderrechte (besonders die Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen) in Prozessen der Kinder- und Jugendhilfe wird sukzessive
besser verankert, Bekanntheitsgrad der kommunalen
Kinderinteressenvertretung wird kontinuierlich gesteigert
▪ Prozessual: Hohe Akzeptanz und Wertschätzung (stadtintern) für den
Prozess und die (Zwischen-) Ergebnisse; Bereitschaft, gemeinsam
▪ Trägerübergreifend: Akzeptanz und Wertschätzung für das Bemühen,
sich gemeinsam auf den Weg zu machen, gute Ergebnisse zu erzielen
▪ Zielgruppenorientiert: Alters- und entwicklungsgerechte Realisierung
von P-B-O durch Zusammenarbeit von kommunaler
Kinderinteressenvertretung, Mitarbeitenden des Jugendamtes, Trägern
sowie Kindern und Jugendlichen und vielen anderen
▪ Politisch: Verankerung und Akzeptanz der kommunalen
Kinderinteressenvertretung als Aufgabe der Stadt
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Stadtjugendamt
Erfahrungen: aus Hürden und Grenzen lernen
▪ Enger Zeitplan und partizipativer, vielschichtiger
Erarbeitungsprozess –> bedingen mehr Zeit, da häufig neue
Herausforderungen zu meistern sind
▪ Ungewöhnlicher Erarbeitungsprozess (P-B-O nicht als „top down“,
„Störungen“ werden aufgegriffen, partizipativer Erarbeitungsprozess ist
wesentlicher Qualitätsfaktor) –> bedingt/ermöglicht kommunikationsund vermittlungsintensives, vielschichtiges, aber auch nachhaltiges
Zusammenarbeiten
▪ Kinder und Jugendliche in Einrichtungen HzE und andere
qualitätsvoll beteiligen –> intensivere, längerwierigere Vorbereitung
der Partizipation, da vielfach Grundlagen, Zugänge und Erfahrungen
fehlen; Erwachsene wollen auch beteiligt werden!
▪ Es lohnt sich!
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Teilweise noch offene Fragen
▪ Bestmögliche Ansiedlung der stadtweiten Beschwerde- und
Ombudsstelle?
▪ Qualitätssicherung im Zusammenwirken von internen
Beschwerdestellen und externer Beschwerde- und Ombudsstelle?
▪ Verhinderung von Parallelstrukturen, zum Beispiel mit der
Heimaufsicht?
▪ Abgrenzung zu laufenden Beschwerdeprozessen im Jugendamt und
bei der Hilfeerbringung? Oder zu bereits vorhandenen
Beschwerdewegen und -möglichkeiten?
▪ Politische Akzeptanz in Zeiten finanzieller Konsolidierungen?
▪ Rechtliche Fragen, z. B. Datenschutz, Personalrecht, ...?
▪ Behalten wir die Kinder und Jugendlichen gut im Blick?
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Stadtjugendamt
Vielen Dank
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Stadtjugendamt
Nähere Informationen:
Jana Frädrich
Kinderbeauftragte der Landeshauptstadt München
Sozialreferat/Stadtjugendamt S-II-LK
Severinstraße 2
81541 München
Telefon: 089/233-20199
Fax: 089/233-20190
E-Mail: [email protected]
www.muenchen.de/kinderbeauftragte
Herzlichen Dank den Mitgliedern der Projektgruppe P-B-O, den 75 beteiligten
Kindern und Jugendlichen sowie den Trägern der Kinder- und
Jugendhilfe, die sich für dieses gemeinsame Vorgehen engagier(t)en!
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