Transcript - Iserlohn
Aufgaben und praktisches
Vorgehen der Polizei bei
häuslicher Gewalt
Aufgaben und praktisches
Vorgehen der Polizei bei
häuslicher Gewalt
KHK Frank Uwe Beenß
Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
- Opferschutz -
Gliederung
Entwicklung
Gesetzliche
Normen
Der Einsatz des Streifendienstes
Die Wohnungsverweisung
Besondere Gefährdungslagen
Aufgaben des Ermittlungsdienstes
Aufgabe des Opferschutzes
Entwicklung
Dogmenwechsel in der öffentlichen
Diskussion
von „ was hinter der Tür geschieht geht
niemanden etwas an“
zu
„Gewalt hat keine Privatsphäre!“
Entwicklung
Polizeiliches Einsatzstichwort
von
Familienstreit
zu
Häusliche Gewalt
Gesetzliche Normen
§ 1 Polizeigesetz NRW
Aufgaben der Polizei
(1) Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren
(Gefahrenabwehr).
Gesetzliche Normen
§
34a Polizeigesetz NRW
Wohnungsverweisung und
Rückkehrverbot
zum Schutz vor häuslicher
Gewalt
Gesetzliche Normen
§ 34a Polizeigesetz NRW
Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot
zum Schutz vor häuslicher Gewalt
(1) Die Polizei kann eine Person (…) aus
einer Wohnung, in der die gefährdete
Person wohnt, sowie aus deren
unmittelbaren Umgebung verweisen
und ihr die Rückkehr in diesen Bereich
untersagen.
Der Einsatz des
Streifendienstes
Prüfung
und Aufnahme des Sachverhaltes
Tatverdächtige (n) ermitteln, benennen
Aufnahme des Tatortes (Verletzungen
dokumentieren, Wohnsituation, Spuren,
Kinder…)
Prüfung der Wohnungsverweisung
Der Einsatz des
Streifendienstes
Fertigen
der Strafanzeige
Erstellen einer Gefahrenprognose
Fertigen der Dokumentation „Einsatz bei
Häuslicher Gewalt“ ( Kopie für
Geschädigte)
Fertigen der schriftlichen Verfügung des
Rückkehrverbotes ( Aushändigen an
Tatverdächtigen )
Die Wohnungsverweisung
Bei Aussprechen der Wohnungsverweisung:
Regeldauer des Rückkehrverbotes – 10 Tage
– angeordnet durch Polizeibeamte vor Ort
Der Person,(…) ist Gelegenheit zu geben, dringend benötigte
Gegenstände des persönlichen Bedarfs mitzunehmen
Wohnungsschlüssel werden abgenommen
Überprüfung des Verlassens der Wohnung/ des Bereiches
Hinweis auf Hilfsangebote, Aushändigen von Informationsmaterial
Die Wohnungsverweisung
Der räumliche Bereich, auf den sich
Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot
beziehen, ist nach dem
Erfordernis eines wirkungsvollen Schutzes
der gefährdeten Person zu bestimmen und genau zu
bezeichnen.
In besonders begründeten Einzelfällen können die
Maßnahmen (…) auf Wohn- und Nebenräume
beschränkt werden.
Die Wohnungsverweisung
Rückkehrverbot
kann auch gegen
Jugendliche ausgesprochen werdenbesondere Prüfung des Aufenthaltsortes
( Jugendamt benachrichtigen)
Die Wohnungsverweisung
Rückkehrverbot
verlängert sich
automatisch um bis zu max.
weiteren
10 Tagen
bei
Beantragung der Wohnungszuweisung
nach dem Gewaltschutzgesetz bei Gericht
Gericht
benachrichtigt die Polizei über den
Eingang des Antrages
Besondere
Gefährdungslagen
Hinweise
auf high-risk Fall
( Tatbegehung, Vortaten, psychische
Verfassung des Täters ….)
Erstellung einer Gefährdungsanalyse
durch die Kriminalpolizei
Prüfung weitergehender
Schutzmaßnahmen durch Polizeiführung
Aufgaben des Ermittlungsdienstes
Gefährderansprache
Überprüfung
des Rückkehrverbotes mind.
1x ( i.d.R. durch Bezirksbeamte)
Vernehmung der Geschädigten
Vernehmung des Betroffenen
Abgabe an die Staatsanwaltschaft
Aufgaben des polizeilichen
Opferschutzes
Sehr
zeitnahe Kontaktaufnahme mit Opfer
Ergründen des Beratungsbedarfes
Beratungsgespräche
Nennung von und/oder Vermittlung an
geeignete Beratungsstellen
Kontaktaufnahme mit Täter
Netzwerkarbeit
Aufgaben des polizeilichen
Opferschutzes
Vorbereitung
von Vernehmungen
Begleitung zu Vernehmungen und
Gerichtsterminen
Zusammenarbeit mit
Zeugenschutzdienststellen
Informationsveranstaltungen
Polizei
Frauenberatungsstellen
FrauenschutzJugendämter
Wohnungen
Arbeiterwohlfahrt
MK
Notfallseelsorge
LWL
Versorgungsamt
Opferschutz
TraumaAmbulanz
der HPK
Märkisches
Sozialdienst
Kinderschutzzentrum
Katholischer Frauen
Lüdenscheid
SkF Interessenverband
der
Weißer Ring
Unfallopfer
Vielen
Noch
Dank für die Aufmerksamkeit!!
Fragen ?