Kein Folientitel - des Gymnasiums Waldkraiburg

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Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium
Prüfungen abseits des
Schulalltags
1. Nachprüfung
2. Besondere Prüfung
3. Qualifizierender Hauptschulabschluss
Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium
1.1. Nachprüfung: Voraussetzungen nach § 64
GSO
Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis 9, die wegen nicht
ausreichender Noten in höchstens drei Vorrückungsfächern (darunter in Kernfächern nicht schlechter als höchstens
einmal Note 6 oder zweimal Note 5) das Ziel der Jahrgangsstufe
nicht erreicht haben
 Vorrückungserlaubnis bei Bestehen der Nachprüfung.
Keine Möglichkeit zur Nachprüfung:
(a) Note 6 im Fach Deutsch
(b) Wiederholung der Jahrgangsstufe
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1.2. Nachprüfung - Wissenswertes
- Antrag der Erziehungsberechtigten: Spätestens eine Woche nach
Aushändigung des Jahreszeugnisses.
- Prüfung in den Vorrückungsfächern, in denen die Leistungen
schlechter als „ausreichend“ waren.
- In der Regel in schriftlicher Form, Umfang von etwa einer
Schulaufgabe.
- Prüfungsstoff: Inhalt der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe.
- Prüfungszeitraum: An 2 bzw. 3 Tagen der letzten (vollen)
Sommerferienwoche
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1.3. Nachprüfung - Bestehen
Die Noten der Nachprüfung ersetzen die Jahresfortgangsnoten
Erreicht ein Schüler Noten, mit denen er unter Anwendung der
Vorrückungsbestimmungen hätte vorrücken dürfen
(z.B. 1 x Note 4 (Mathe), 1 x Note 5 (Geschichte))
Nachprüfung bestanden, Vorrückungserlaubnis.
Neues Jahreszeugnis mit Vermerk darüber, welche Noten auf der
Nachprüfung beruhen.
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1.4. Nachprüfung - Bedenkenswertes
(1) Sommerferien werden durch hohes Lernpensum
„belastet“ (Wiederholung der Inhalte des ganzen
Schuljahres (!))
(1) Ohne Hilfe von außen meist nicht zu bewerkstelligen
(1) Ist eine Wiederholung der Jahrgangsstufe nicht
sinnvoller (Schließen von Wissenslücken, ...)?
(1) Erfolgsaussichten relativ gering (in den letzten
Schuljahren 0 bis 35%)
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2.1. Besondere Prüfung - § 98 GSO
Nur für Schüler der Jahrgangsstufe 10
Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern
 keine Vorrückungserlaubnis
Erwerb des mittleren
Besondere Prüfung
Schulabschlusses
durch
die
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2.2. Besondere Prüfung - § 98 GSO
Nur in unmittelbarem Anschluss an den Besuch der
Jahrgangsstufe 10
In den letzten Tagen der Sommerferien
Zulassungsantrag ist spätestens eine Woche nach
Aushändigung des Jahreszeugnisses vorzulegen.
Zentral für ganz Bayern gestellte Aufgaben
Benotung und Korrektur spätestens bis zum ersten
Unterrichtstag
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2.3. Besondere Prüfung – Fächer, Inhalte
Fächer: Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache
Erste Fremdsprache kann durch die zweite Fremdsprache
ersetzt werden (Nachweis auf dem Niveau der ersten
Fremdsprache)
Prüfung in schriftlicher Form
Prüfungsanforderungen: Lehrplan der Jahrgangsstufe 10
des Gymnasiums maßgebend.
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2.4. Besondere Prüfung
Im Fach Deutsch werden drei Themen zur Wahl gestellt
(Arbeitszeit 180 Minuten).
Im Fach Mathematik besteht die Aufgabe aus mehreren
Teilaufgaben (Arbeitszeit 120 Minuten).
In der Fremdsprache Englisch wird eine Textaufgabe
einschließlich Sprachmittlungsaufgabe verlangt (Arbeitszeit 120
Minuten). Dies gilt auch für die Fremdsprache Französisch.
In der Fremdsprache Latein wird eine Übersetzung in das
Deutsche gefordert (Arbeitszeit 120 Minuten).
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2.5. Besondere Prüfung - Bestehen
Bestanden, wenn alle Prüfungsarbeiten mit mindestens der Note 4
bewertet wurden oder wenn nur einmal die Note 5 und in einem
anderen Fach dafür mindestens die Note 3 vorliegt.
Wiederholung nur einmal zulässig, sofern die Jahrgangsstufe 10 des
Gymnasiums wiederholt wird.
Übertritt an die FOS: Nur bei Notendurchschnitt von 3,33 oder
besser und max. 1 x Note 5.
Trotz Bestehens kein Eintritt in die gymnasiale Oberstufe möglich
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2.6. Besondere Prüfung – Hinweise und Tipps
Hohes Anforderungsniveau: Erfolgsquote nur etwa 50%.
Gute Erfolgsaussichten, wenn „Problemfächer" nicht zu den
Prüfungsfächern der BP gehören.
Vorbereitung:
(1) Orientierung an alten Prüfungsaufgaben.
Vgl. dazu www.isb.bayern.de (Vergleichsarbeiten/Prüfungen)
(2) E-Learning-Programm zur Prüfungsvorbereitung:
Informationen (nach Registrierung) auf der Webplattform unter
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der Adresse: http://bayern.bayernmoodle.de/
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3.1 Qualifizierender Hauptschulabschluss Allgemeines
• Teilnahme möglich für Schüler der 9. und 10.
Jahrgangsstufe
• Keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Noten am
Gymnasium
• Meldeschluss: Laut Schulordnung 1. März (besser
deutlich vorher)
• Anmeldung an der zuständigen Mittel-/Hauptschule
(Sprengelschule)
• Lehrplan der Mittelschule (!)
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3.2. Qualifizierender Hauptschulabschluss Prüfungsfächer
(1) Deutsch schriftlich (Doppelte Gewichtung)
(2) Mathematik schriftlich (Doppelte Gewichtung)
(3) Englisch (schriftlich und mündlich) oder PSB
(Physik/Chemie/Biologie) oder GSE
(Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde) (Doppelte Gewichtung)
(4) Ethik, Religion, Sport, Kunst, Musik, Informatik oder
Buchführung (mündlich bzw. praktisch)
(5) Projektprüfung (Doppelte Gewichtung)
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3.3. Qualifizierender Hauptschulabschluss Prüfungstermine
In der Regel Beginn der zentral gestellten, schriftlichen
Prüfungen (z.B. Englisch, Deutsch, Mathe) in der letzten
Woche im Juni.
Die Termine der Projektprüfung sowie alle anderen
schulhausinternen Prüfungen (Ethik, Religion, Sport, ...)
werden von der prüfenden Schule festgesetzt.
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3.4. Qualifizierender Hauptschulabschluss - Bestehen
Gesamtbewertung von 3,0 oder besser
In das Quali-Zeugnis gehen nur die Prüfungsnoten ein
Bei Durchschnitt von mind. 2,33 in der Gesamtbewertung
oder von 2,33 oder besser in den Fächern Deutsch,
Mathematik und Englisch (keine Note dieser Fächer
schlechter als 3)  Eintritt in die M10-Klasse möglich
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3.5. Qualifizierender Hauptschulabschluss - Hinweise
Erfolgsquote: Bei externen Teilnehmern aus Gymnasium bei 91%
Doppelbelastung während des Schuljahres: Bestehen des
Klassenziels am Gymnasium und der Quali-Prüfung
Gesprächstermin bei Beratungslehrer vereinbaren:
Was bringt mir/meinem Kind der Quali? Welche Bidungsziele
werden angestrebt?
Infoveranstaltung für Schüler Ende Januar
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3.6. Qualifizierender Hauptschulabschluss Hilfsmittel
I) Musteraufgaben mit Korrekturhinweisen auf der Website
des Staatsinstituts für Bildungsforschung und Schulpädagogik
(ISB) für Deutsch, Mathematik und Englisch:
http://www.isb.bayern.de → Vergleichsarbeiten/Prüfungen
→ Qualifizierender Hauptschulabschluss (Neukonzeption) →
Deutsch (für Mathematik und Englisch entsprechend)
II) Informationen zur Projektprüfung
Vgl. dazu auch www.isb-mittelschule.de (Projektprüfung
Kurzdarstellung ... für andere Bewerber)
→
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3.7. Qualifizierender Hauptschulabschluss –
Übertritt in die M10
Unter folgenden Bedingungen möglich:
- bei bestandener Jgst. am Gymnasium
- bei nicht bestandener Jgst. am Gymnasium, wenn nach den Fächern
der Mittel-/ Hauptschule ein Vorrücken möglich ist
- Schüler mit Quali-Notendurchschnitt in D, M, E von mindestens 2,33
- Schüler, die eine Aufnahmeprüfung bestanden haben
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