VV-abiturvv.Q12 - Martin-Behaim

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Transcript VV-abiturvv.Q12 - Martin-Behaim

Vollversammlung
19.03.2014
Abiturprüfung
Tagesordnung:
1. Anwesenheit, Unterschrift – Kenntnisnahme
2. Abiturplan
3. Bestimmungen zur Abiturprüfung
4. Ehrenamtliche Tätigkeiten – schulintern und schulextern
5. Verschiedenes
bis Fr 28.3 Abgabe der Kolloq.-zettel beim Kursleiter !
ABITERMINE:
03.04 und 10.04: Fachprüfungen Sport
28.04 - 2.05. :
mdl. Prüfung Fremdsprache (genauer Zeitplan folgt)
Di. 06.05:
8:00 -13:00 Uhr TH1/TH2 Abitur – Deutsch
Fr 09.05
Prüfung im 3. Abiturfach
Achtung: unterschiedliche Anfangszeiten:
mod. Fremdsprachen 8:15 – 8:45 Uhr
Hörverstehensprüfung:
Allg. Beginn für alle 9:00 Uhr
Di. 13.05:
9:00 – 13:00 Uhr TH1/TH2 Mathematik
9:00 – 13:45 Uhr M2 Variante Zi 208
A) ZULASSUNG ZUR PRÜFUNG
(vgl Merkblatt)
Alle 101 Schülerinnen und Schüler sind aktuell vorläufig
zur Abiturprüfung zugelassen.
Was kann noch ausbremsen?
• Punktehürden:
Bei den HJL mindestens
Bemerkung
48 Punkte aus D, M, Fs
Ø 4 Punkte
200 Punkte aus den 40 einzubringenden HJL
Ø 5 Punkte
5 Punkte in mind. 32 HJL
(Seminararbeit und P-Seminar gelten
hier als je 2 HJL)
1 Punkt in allen HJL der Seminararbeit,
der Präsentation und im P-Seminar
24 Punkte in beiden Seminaren (incl.
Seminararbeit und P-Seminar)
Wer in 12/2 eine der oberen 3 Hürden noch reißt, ist nicht
zur Abiturprüfung 2012 zugelassen und einmal
durchgefallen.
8 x unterpunkten
erlaubt
Alle erfüllt
Alle erfüllt
B) RÜCKTRITT VON DER PRÜFUNG
Jeder Schüler des Ausbildungsabschnittes 12/2 gilt als zur
Abiturprüfung angemeldet, es sei denn, dass er bis
Dienstag, 06.05.2014, 7:30 Uhr
schriftlich erklärt, er werde an der Prüfung nicht teilnehmen.
Dieser Rücktritt ist jedoch nicht möglich, wenn durch Rücktritt und
Wiederholung die Höchstausbildungsdauer (10 Jahre im
Gymnasium, 4 Jahre in der Oberstufe) überschritten würde .
Die Abiturprüfung gilt dann als abgelegt und nicht bestanden.
C) VERSÄUMNISSE EINES PRÜFUNGSTERMINS
Erkrankung am Prüfungstag:
Schule sofort informieren
Ärztliches Attest am gleichen
Tag der Schule vorlegen
Erkrankung während der Prüfung:
Sofort einen Arzt aufsuchen …
Die Schulleitung behält sich vor gegebenenfalls ein
amtsärtzliches Attest zu verlangen.
C) VERSÄUMNISSE EINES PRÜFUNGSTERMINS
Zu spät kommen geht zu eigenen Lasten
Keine Verlängerung der Prüfungszeit!
Bei Unfall etc. Bestätigungen (z.B. Polizei)
mitbringen Tel. Schule 474919-0
Eine „vergessene“ Prüfung, d.h. nicht
angetreten, wird mit 0 Punkten bewertet.
Ausnahme: in die mdl. Zusatzprüfung
verwiesen und nicht angetreten ->
Abiturprüfung nicht bestanden
C) VERSÄUMNISSE EINES PRÜFUNGSTERMINS
Unverschuldet versäumte Teile der Abiturprüfung können und
müssen bis 31.12.2014 nachgeholt werden.
D) ABLAUF DER PRÜFUNG
Unterschiedliche Anfangszeiten beachten!
ca. 10-15 Minuten VOR Prüfungsbeginn anwesend sein.
Am Freitag 09.05
! Zugang zur Turnhalle nur über den Altbauzugang möglich!!!
Mobiltelefone(etc) zu Prüfungsbeginn abgeben->
UNTERSCHLEIF
Toilettengang:
nicht während der Hörverstehensprüfung
möglichst nicht in der 1. Stunde
nur einzeln,
sämtliche Unterlagen bei der Aufsicht vorher abgeben
D) ABLAUF DER PRÜFUNG
Vorzeitiges Verlassen der Prüfung:
frühestens 45 min, spätestens 15 min vor Prüfungsende
Schüler, die die Prüfung beendet haben, haben das
Schulgelände ebenfalls umgehend zu verlassen.
D) ABLAUF DER PRÜFUNG
Modus der Aufgabenstellung unterschiedlich ( Kursleiter fragen!)
Auswahlmöglichkeit durch Schüler:
Deutsch; Englisch; Französisch, Italienisch, Geographie,
Wirtschaft-Recht, Religion/Ethik, Sport,
Keine Auswahlmöglichkeit durch Schüler:
Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik,
Hilfsmittel:
wie in Klausuren -> Info durch Kursleiter
Hervorhebungen erlaubt, keine Eintragungen!!
UNTERSCHLEIF:
§58 GSO:
Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler bei der Anfertigung
einer zu benotenden schriftlichen oder praktischen Arbeit
unerlaubter Hilfe (Unterschleif), so wird die Arbeit mit der Note 6
bewertet. Bei Versuch kann ebenso verfahren werden. Als Versuch
gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel.
-> Handy etc. bei Betreten des Prüfungsraumes abgeben.
-> keine Last-Minute-Zettel mit zur Prüfung mitnehmen
D) ABLAUF DER PRÜFUNG
Jeder Schüler kann nach Bekanntgabe der
Prüfungsergebnisse in den schriftlichen Abiturfächern noch
eine mündliche Zusatzprüfung ablegen ( zum Bestehen des
Abiturs oder Verbessern der Note)
Erläuterung bei Berechnung der Abiturnote.
D) ABLAUF DER PRÜFUNG
Kolloquium:
Je 2 Kolloqiumsfächer mit jeweils einer 30 minütigen Prüfung.
Die Kursleiter haben für jedes Halbjahr jeweils mindestens drei
Themenbereiche vorgestellt.
Der Prüfling streicht das Halbjahr 11/1 oder 11/2 und
wählt aus einem der drei verbliebenen Halbjahre einen
Themenbereich als seinen Schwerpunkt.
G+Sk Sonderregelung mit 2 Semestern
D) KOLLOQUIUM
Die Schülerin oder der Schüler darf sich auf das Kolloquium
etwa 30 Minuten vorbereiten und dabei Aufzeichnungen
als Grundlage für die Ausführungen machen. In den
modernen Fremdsprachen erhalten die Schülerinnen und
Schüler eine Textvorlage und/oder einen Hörtext; die
Prüfungen finden in der jeweiligen Fremdsprache statt.
Das Kolloquium in der Regel 30 Minuten.
Es gliedert sich in zwei Prüfungsteile von je etwa 15
Minuten Dauer:
Kurzreferat der Schülerin oder des Schülers zum gestellten
Thema (ca. 10 Minuten) aus dem gewählten
Prüfungsschwerpunkt sowie ein Gespräch über das
Kurzreferat;
Gespräch zu Problemstellungen aus zwei weiteren
Ausbildungsabschnitten.
D) mdl. ZUSATZPRÜFUNG
In allen drei schriftlichen Abiturfächern möglich.
Ziel : - Bestehen der Abiturprüfung
- Notenverbesserung
Schriftlicher Antrag:
Die Schülerin oder der Schüler hat eine Zusatzprüfung spätestens am Tag nach
Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung beim
Prüfungsausschuss schriftlich zu beantragen; ein Rücktritt ist spätestens an
dem der mündlichen Prüfung vorangehenden Schultag dem
Prüfungsausschuss schriftlich mitzuteilen
Durchführung: Wie beim Kolloquium,
- ein Semester streichen, aber keine Schwerpunktsbildung
( d.h. 3 Semester Stoff)
- Prüfungszeit
ca 20 min + Vorbereitung
Ausnahme Mathematik
- Stochastik oder Geometrie kann gestrichen werden
E) ERMITTLUNG DER ERGEBNISSE IN DEN EINZELNEN
ABITURPRÜFUNGSFÄCHER
Die Punktzahl der Abiturprüfung in den einzelnen Fächern
wird vervierfacht. ( Maximum 4x15P = 60 P)
mdl. Zusatzprüfung in den schriftlichen Abiturfächern:
Prüfungsergebnis: 2 x s + m
----------- x 4
3
Das Prüfungsergebnis wird gerundet. Bei einem Ergebnis
(vierfache Wertung) von unter 4 Punkten ist die
Abiturprüfung nicht bestanden.
Nach § 85 GSO Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife
(1) Die allgemeine Hochschulreife wird der Schülerin oder dem
Schüler zuerkannt, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nach § 75
erfüllt sind, alle verpflichtend vorgeschriebenen Prüfungen
abgelegt wurden,
- keines der fünf Prüfungsergebnisse weniger als 4 Punkte
(vierfache Wertung) beträgt,
-die Punktsumme der Abiturprüfung mindestens 100 beträgt,
- in mindestens drei der fünf Abiturprüfungsfächer, darunter zwei
der Fächer Deutsch, Mathematik und fortgeführte
Fremdsprache, mindestens jeweils 20 Punkte erreicht wurden.
ABITUR IN BAYERN
Gesamtqualifikation
(insgesamt 900 Punkte)
Abiturprüfung:
5 (Prüfungen) x
60 Punkte =
300 Punkte
Qualifikationsphase
(11/1 – 12/2):
40 x
15 Punkte =
600 Punkte
E) ERMITTLUNG DER ERGEBNISSE IN DEN EINZELNEN
ABITURPRÜFUNGSFÄCHER
Die Endpunktzahl der Abiturprüfung wird in eine eindezimalige Notenzahl
umgerechnet.
498 - 481
Punkte
900 - 823
822 - 805
1,0
1,1
678 - 661
660 - 643
642 - 625
1,9
2,0
2,1
804 - 787
786 - 769
768 - 751
750 - 733
1,2
1,3
1,4
1,5
624 - 607
606 - 589
588 - 571
570 - 553
2,2
2,3
2,4
2,5
732 - 715
714 - 697
696 - 679
1,6
1,7
1,8
552 - 535
534 - 517
516 - 499
2,6
2,7
2,8
480 - 463
462 - 445
444 - 427
426 - 409
408 - 391
390 - 373
372 - 355
354 - 337
336 - 319
318 - 301
300
2,9
3,0
3,1
3,2
3,3
3,4
3,5
3,6
3,7
3,8
3,9
4,0
Weiter Infos:
HP – des MBG > Kollegstufe – die neue GSO / GSO-Abitur
HP – ISB – GSO
Kollegstufenbüro
Aushänge am Informationsbrett der Q12
Ehrenamtliche Tätigkeiten – schulintern und schulextern
Bemerkungen über die Gesamtpersönlichkeit der Schülerin oder
des Schülers werden in das Abiturzeugnis nicht aufgenommen.
Auf Antrag der Schülerin oder des Schülers sind herausragende
Leistungen in Chor oder Orchester sowie die Tätigkeit in der
Schülermitverantwortung oder ähnliche Tätigkeiten zu
vermerken.
Termin: Di 29.04.14
Verschiedenes
- Abiturfeier: Fr. 27.06.14 18:00
Kl. Meistersingerhalle
Planung ? Organisation ? Begrenzte Sitzplatzzahl
- Abischerz? ! Stresszeit Schulaufgaben, Prüfungen etc…!
Absprache wünschenswert.
NOCH FRAGEN?
VIEL
ERFOLG IM
ABI 2014