Ausbau „Der Schöne Weg“

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Transcript Ausbau „Der Schöne Weg“

Ausbau „Schöner Weg“ und
Ausbau Sommerhaldestraße
Ausbau
„Der Schöne Weg“
1. Bauabschnitt
Teilabschnitte 2 bis 4
Baubeschluss
GR 28.11.2013
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Stadt Reutlingen
Ausbau „Schöner Weg“ und
Ausbau Sommerhaldestraße
Übersichtslageplan
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Stadt Reutlingen
Ausbau „Schöner Weg“ und
Ausbau Sommerhaldestraße
Stadt Reutlingen
1. Bauabschnitt Länge ca. 750 m
Richard- Wagner-Straße bis „Der Schöne Weg 52“
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Ausbau „Schöner Weg“ und
Ausbau Sommerhaldestraße
Stadt Reutlingen
Lageplan „Der Schöne Weg“ und Sommerhaldestraße
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Ausbau „Schöner Weg“ und
Ausbau Sommerhaldestraße
Stadt Reutlingen
Maßnahmen der Stadt und der Stadtentwässerung
Technische Erfordernisse
- Dauerhafte Gewährleistung der Funktion durch Herstellung eines
tragfähigen Straßenoberbaus
- Regelung der Oberflächenwasserableitung durch Herstellung eines
einheitlichen Weg-Quergefälles und die Anlage von Straßengräben
- Erneuerung der unzureichenden Beleuchtungseinrichtungen
- Gemeinsame Herstellung aller Erschließungsanlagen in einem Zug
• Koordination aller Gewerke
• Wirtschaftlichkeit
• Beeinträchtigung der Anlieger durch Baumaßnahmen nur ein Mal
• Kostenteilung Stadt/Eigentümer, SER, FairEnergie
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Ausbau „Schöner Weg“ und
Ausbau Sommerhaldestraße
Stadt Reutlingen
Regenwassereinzugsgebiet „Der Schöne Weg“
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Ausbau „Schöner Weg“ und
Ausbau Sommerhaldestraße
RQ-Planung
optimiert
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Stadt Reutlingen
Ausbau „Schöner Weg“ und
Ausbau Sommerhaldestraße
Lageplan Entwässerung/Kanalisation
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Stadt Reutlingen
Ausbau „Schöner Weg“ und
Ausbau Sommerhaldestraße
Lageplan Straßenausbau
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Stadt Reutlingen
Ausbau „Schöner Weg“ und
Ausbau Sommerhaldestraße
Stadt Reutlingen
Optimierte Planung nach der Infoveranstaltung am 25.04.2012
Planung
1. Bauabschnitt, Länge ca. 750 m
Optimierte Fahrbahnbreiten 4,0 bis 5,0 m unter Berücksichtigung
der örtlichen Gegebenheiten, ohne Gehweg
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Ausbau „Schöner Weg“ und
Ausbau Sommerhaldestraße
Stadt Reutlingen
Gestaltung der hangseitigen Böschungssicherungen
Grundsätzlich steht eine Mehrzahl von Ausführungsarten zur Verfügung.
Die Festlegung der Ausführungsart erfolgt unter Berücksichtigung
und Abwägung folgender Kriterien:
- Geologische Verhältnisse
- Ökologie
- Wirtschaftlichkeit
- Gestalterische / Optische Gesichtspunkte
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Ausbau „Schöner Weg“ und
Ausbau Sommerhaldestraße
Böschungssicherung - Ausführungsarten
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Stadt Reutlingen
Ausbau „Schöner Weg“ und
Ausbau Sommerhaldestraße
Geplante Böschungssicherung - Gabionen
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Stadt Reutlingen
Ausbau „Schöner Weg“ und
Ausbau Sommerhaldestraße
Geplante Böschungssicherung - Trockenmauer
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Stadt Reutlingen
Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindung
mit dem Ausbau vom „Schönen Weg“
Ausbau
Sommerhaldestraße
Grundsatz- und
Baubeschluss
GR 28.11.2013
- 15 -
STADTENTWÄSSERUNG
REUTLINGEN
Stadtentwässerung Reutlingen
Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindung
mit dem Ausbau vom „Schönen Weg“
STADTENTWÄSSERUNG
REUTLINGEN
Stadtentwässerung Reutlingen
Veranlassung
Neuordnung der Ableitung des Regenwassers
von Außengebieten und der Oberflächenentwässerung
im Einzugsgebiet des „Schönen Wegs“ und der
„Sommerhaldestraße“
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Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindung
mit dem Ausbau vom „Schönen Weg“
STADTENTWÄSSERUNG
REUTLINGEN
Stadtentwässerung Reutlingen
Regenwassereinzugsgebiet „Der Schöne Weg“
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Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindung
mit dem Ausbau vom „Schönen Weg“
STADTENTWÄSSERUNG
REUTLINGEN
Stadtentwässerung Reutlingen
Lageplan „Der Schöne Weg“ und Sommerhaldestraße
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Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindung
mit dem Ausbau vom „Schönen Weg“
Regelquerschnitt - Bestand
- 19 -
STADTENTWÄSSERUNG
REUTLINGEN
Stadtentwässerung Reutlingen
Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindung
mit dem Ausbau vom „Schönen Weg“
Regelquerschnitt - Planung
- 20 -
STADTENTWÄSSERUNG
REUTLINGEN
Stadtentwässerung Reutlingen
Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindung
mit dem Ausbau vom „Schönen Weg“
STADTENTWÄSSERUNG
REUTLINGEN
Stadtentwässerung Reutlingen
Lageplan Sommerhaldestraße
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Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindung
mit dem Ausbau vom „Schönen Weg“
STADTENTWÄSSERUNG
REUTLINGEN
Stadtentwässerung Reutlingen
Weiterführung in das bestehende Entwässerungssystem
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Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindung
mit dem Ausbau vom „Schönen Weg“
STADTENTWÄSSERUNG
REUTLINGEN
Stadtentwässerung Reutlingen
Weiterführung in das bestehende Entwässerungssystem
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Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindung
mit dem Ausbau vom „Schönen Weg“
STADTENTWÄSSERUNG
REUTLINGEN
Stadtentwässerung Reutlingen
Bauzeitenplan
Schöner Weg
Erster Teilabschnitt
26.08.2013 – 13.12.2013
Schöner Weg
Zweiter Teilabschnitt
30.03.2015 – 12.06.2015
Sommerhaldestraße
07.04.2014 – 19.12.2014
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Schöner Weg
Dritter Teilabschnitt
08.06.2015 – 14.08.2015
Schöner Weg
Vierter Teilabschnitt
10.08.2015 – 16.10.2015
Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindung
mit dem Ausbau vom „Schönen Weg“
Systemskizze
der
Entwässerung
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STADTENTWÄSSERUNG
REUTLINGEN
Stadtentwässerung Reutlingen
Ausbauprogramm zur Entwässerung
und zu der Herstellung der
Sommerhaldestraße
Gemeinderat 28.11.2013
Grundsatz- und Baubeschluss
1. Kostentragung
1.1 Kostenermittlung
Grundsatz:
•
Der Eigentümer eines von der Straße
erschlossenen Grundstücks bezahlt für die
Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser
Anlage und damit für die rechtliche Voraussetzung der Bebaubarkeit seines Grundstücks
einmalig einen Erschließungsbeitrag.
(Vorteilsgedanke!)
•
Die Stadt Reutlingen erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des
Kommunalabgabengesetzes sowie nach
Maßgabe dieser Satzung für öffentliche zum
Anbau bestimmte Straßen und Plätze
(Anbaustraßen)
- § 1 Ziffer 1 Erschließungsbeitragssatzung -
1.1 Kostenermittlung
Ermittlung der
beitragsfähigen
Erschließungskosten:
• Die Kostenermittlung
erfolgt nach den
tatsächlich
entstandenen Kosten.
• Die Stadt übernimmt
einen Anteil von 5 % der
beitragsfähigen
Erschließungskosten.
1.1 Kostenermittlung
Welche Kosten
müssen die Grundstückseigentümer
bezahlen?
• Kosten für die Herstellung
der Straße
• Kosten der
Straßenoberflächenentwässerung
• Planungskosten des
Ingenieurbüros
1.1 Kostenermittlung
Welche Kosten
müssen die Grundstückseigentümer
nicht bezahlen?
• Kosten für die
Maßnahmen der
FairEnergie
• Kostenanteil, der für die
Ableitung des
Außengebietswassers
(Hangwasser) anfällt
• Kosten für die
Wiederherstellung der
Stichstraße (Privatstraße)
1.1 Kostenermittlung
Aufteilung auf vier Kostenträger
Bruttogesamtkosten
(Tatsächliche Kosten )
FairEnergie
GmbH
Stadt
Reutlingen
Stadtentwässerung
Reutlingen
SER
Beitragsfähige
Herstellungskosten
5%
Eigenanteil
der Stadt
95 % Anteil
Grundstückseigentümer
1.1 Kostenermittlung
Aufteilung auf vier Kostenträger
Bruttogesamtkosten
1.500.000 € *
Kostenanteil
Versorgung
57.477 €
Kostenanteil Straßenbau,
Straßenoberflächenentwässerung
528.697 €
Kostenanteil
Kanalisation
914.386 €
Beitragsfähige
Herstellungskosten
* Kosten sind
gerundet.
Eigenanteil
26.435 €
Eigentümer
502.262 €
1.2 Kostenverteilung
Von der Sommerhaldestraße erschlossene Grundstücke
• 18 Grundstücke
sind erschlossen.
• Beitragspflichtige
Grundstücksund
Geschossfläche
beläuft sich
insgesamt auf
34.439 m².
1.2 Kostenverteilung
Mehrfach
erschlossene
Grundstücke
• Berücksichtigung
mehrfach erschlossener
Grundstücke mit nur der
Hälfte der Grundstücksund Geschossfläche
• Betrifft zum Beispiel die
Grundstücke an der Ecke
„Der Schöne Weg“ und
Panoramastraße
2. Maßgebliches Kriterium
für die Beitragspflicht
Beitragspflicht
Grundsatz:
Die erstmalige Herstellung einer
zum Anbau bestimmten Straße ist
beitragspflichtig (§ 20 Abs. 2
Kommunalabgabengesetz, § 1
Erschließungsbeitragssatzung)
Aus dem Grundsatz, dass Anlieger
für die erstmalige Herstellung
Beitrag zu leisten haben stellt sich
generell die Frage:
Wird die Straße mit der geplanten
Maßnahme erstmals hergestellt
 Erschließungsbeitrag
oder
wurde die Straße in der Vergangenheit bereits einmal endgültig hergestellt  Maßnahme ist beitragsfrei!
Herstellung einer
Anbaustraße im
erschließungsbeitragsrechtlichen
Sinne
• Fahrbahn inkl. Geh- und
Radwege mit Decke aus
Asphalt (o.ä. Material)
• Betriebsfertige Entwässerungseinrichtungen der
Straßenoberfläche
• Betriebsfertige
Straßenbeleuchtung
• Gärtnerisch gestaltete
Grünpflanzungen
Merkmale nach § 4 der
Erschließungsbeitragssatzung
Die Merkmale der Satzung unterstellen,
dass die Herstellung dem Stand der Technik und den
Regelwerken für Erschließungsanlagen entsprechen
muss.
Das heißt auch:
Die Straße muss über einen ausreichend
tragfähigen und frostsicheren Unterbau verfügen.
Die Frage ist also, ob die Straße zu einem
bestimmten Zeitpunkt entsprechend dem damals
geltenden technischen Regelwerk ausgeführt wurde.
Richtlinien für die Standardisierung des
Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO)
Zeitschiene
RStO Ausgabe 2012
RStO Ausgabe 2001
RStO Ausgabe 1986/89
RStO Ausgabe 1975
Leitungsarbeiten
FairEnergie 1998
Recherche der Verwaltung zur Frage der erstmaligen
Herstellung:
• Bisher keine Abrechnung von Erschließungsbeiträgen
(Ausnahme Straßenbeleuchtung)
• Keine Unterlagen bei den technischen Ämtern der Stadt
auffindbar, die den Nachweis über eine Herstellung der
Straße nach den RStO 86/89 erbringen (Leitungsarbeiten
FairEnergie 1998)
• Beitragsbescheinigungen seit 1954 gehen davon aus, dass
die erstmalige Herstellung noch aussteht.
Ausführung/Zustand des Unterbaus nicht bekannt!
Notwendig:
 Dokumentation/Gutachten zum Unterbau im Zuge der
Baumaßnahme durch einen unabhängigen Sachverständigen
• Die Sommerhaldestraße
wurde nach dem
derzeitigen Stand der
Erkenntnisse in der
Vergangenheit nicht
erstmalig und endgültig
hergestellt - auch wenn
der optische Eindruck
diesen Schluss zuließe.
• Die vollständige
Wohnbebauung entlang
der Straße steht dieser
Tatsache nicht entgegen.
Szenarien
Erstmalige Herstellung
- Feststellung durch Begutachtung des Unterbaus im
Zusammenhang mit der Baumaßnahme -
Ausbau nach geltendem Regelwerk
durchgeführt:
bevorstehende Baumaßnahmen
lösen keine Beitragspflicht mehr
aus
Ausbau nicht nach geltendem Regelwerk
durchgeführt:
Baumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig
Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg