Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem

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Transcript Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem

Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in
einem Landkreis mit hoher Viehdichte:
Probleme, Handlungsmöglichkeiten und Forderungen aus
kommunaler Sicht
Kreisbaurat Dirk Kopmeyer
Landkreis Emsland
Herbsttagung der Agrarsozialen Gesellschaft e.V., Göttingen, 11.11.2011
Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Inhalt des Vortrages

Das Emsland

Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion am Beispiel der
Hähnchenmast.

Befürchtungen der Bevölkerung.

Probleme im Genehmigungsverfahren.

Auswirkungen von Tierhaltungsanlagen auf den Außenbereich und die
Entwicklungsmöglichkeiten der Städte und Gemeinden.

Bauleitplanung zur Steuerung der Tierhaltung, Vorgehen der Städte und
Gemeinden, erste Erfahrungen.

Forderung des emsländischen Kreistages: Weiterentwicklung des
Baurechtes, teilweise Entprivilegierung der Landwirtschaft.
2
Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Das Emsland
www.emsland.de
Daten & Fakten:

Mit 2.880 km² zweitgrößter Kreis
Deutschlands, 500 km westlich von
Berlin gelegen.

60 km Staatsgrenze zu den
Niederlanden

312.280 Menschen (2010).

Die Region ist geprägt durch
- die Ems
- Energiewirtschaft (Kernenergie,
konventionelle und regenerative
Energie),
- leistungsfähige mittelständische
Betriebe,
- Kreuzfahrtschiffbau,
- landwirtschaftliche Produktion,
- besondere Naturräume
- sanften Rad- und Wassertourismus
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Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Das Emsland im Zukunftsatlas 2010

Prognos-Studie ermittelt Zukunftsperspektiven
aller Regionen in Deutschland

Untersuchte Themenbereiche: Demografie,
Arbeitsmarkt, Wettbewerb und Innovation
sowie Wohlstand und soziale Lage

Platzierung des Landkreises Emsland im
Zukunftsatlas 2010

Gesamtrang: 71 von 412 (2004: Platz 172)

Platzierung in der Kategorie Dynamik: 4

Wichtige Erfolgsfaktoren laut Handelsblatt:
Erfindergeist, Kooperationsbereitschaft und Sturheit
4
Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Landwirtschaft im Emsland, ist gekennzeichnet durch:
Drastischer Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe
Landwirtschaftliche Betriebe im
Landkreis Emsland
- > 1 ha; 1980 bis 2007 LW-Betriebe
10000
8000
6000
4000
2000
0
Betriebe
19801981198219831984198519861987198819891990199119921993199419951996199719981999
94839352924290848979884587378391812279857793735271716977680564566311620760395399
2001
5058
2003
4592
2005
4287
2007
3956
5
Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
6
Landwirtschaft im Emsland, ist gekennzeichnet durch:
Zuwachs an Produktionsanlagen, Beispiel Hähnchenmast
Beantragte und genehmigte Hähnchenmast- und Hennenplätze im Emsland von 1997 - 2010
50.000.000
44 Mio.
gen. u. beant.
45.000.000
Summe beantr. & gen.
genehmigte Tierzahl
Tierzahl im Verfahren
40.000.000
35.000.000
33 Mio.
genehmigt
30.000.000
25.000.000
20.000.000
15.000.000
10.000.000
5.000.000
0
Dez 97
Dez 98
Dez 99
Dez 00
Dez 01
Dez 02
Dez 03
Dez 04
Zeitachse
Dez 05
Dez 06
Dez 07
Dez 08
Dez 09
Dez 10
Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Landwirtschaft im Emsland, bedeutet
35% der niedersächsischen Tierplätze für Geflügel
Tierplätze Geflügel
LK Emsland im Vergleich
8%
LK Grafschaft Bentheim
35%
LK Emsland
57%
Niedersachsen
Quelle: Fachbereich Veterinärwesen, LK Emsland
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Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Landwirtschaft im Emsland, Biogasgewinnung

Biogasanlagen
(14.02.2011):
 120 Anlagen mit 45,9 MW
genehmigt.
 38 Anlagen mit 13,6 MW im
Antragsverfahren.
 Demnächst sind rund 59,5 MW
elektrische Leistung durch
Biogas abgedeckt.
 Demnächst 200 Anlagen im
Emsland?
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Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Erneuerbare Energien im
Emsland
Emsland 2011: >70%
Anteile erneuerbarer Energien an der Energiebereitstellung
in Deutschland
35
mindestens 301)
2020
30
Ziele der
Bundesregierung
25
20
1998
2000
2002
2004
2006
2007
2008
2009
2020
2020 Ziele nach
EU-RL 2009/28/EG
[%]
182)
15
10,1
10
5
3,2
Bruttoendenergieverbrauch
16,1
141)
102)
8,9
8,4
4,7
5,5
3,6
2,6
0,2
0
Anteile EE am gesamten
Endenergieverbrauch
(Strom, Wärme, Kraftstoffe)
2)
Anteile EE am gesamten
Stromverbrauch
Anteile EE an der
gesamten
Wärmebereitstellung
Anteile EE am gesamten
Kraftstoffverbrauch3)
Anteile EE am gesamten
Primärenergieverbrauch4)
1)
Quellen: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2009) vom 25.10.2008 und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vom 7.8.2008;
Quelle: EU-Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch bzw. am EEV im Verkehrsbereich;
3)
Der gesamte Verbrauch an Motorkraftstoff, ohne Flugbenzin; 4) Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V. (AGEB);
EE: Erneuerbare Energien; Quelle: BMU-KI III 1 nach Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat); Bild: BMU / Brigitte Hiss; Angaben vorläufig
Quelle: AGEE Stat
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Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Landwirtschaft im Emsland,
ist zusammenfassend gekennzeichnet durch:

Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe und der Beschäftigten in der
Landwirtschaft..

Einen ungebrochenen Trend zu größeren Einheiten.

Enorme Steigerung der Produktivität in der Landwirtschaft, gepaart mit
hoher Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe.

Es entstehen agrarindustrielle, teilweise nur noch als
landwirtschaftsähnliche Produktionsanlagen zu bezeichnende Anlagen.
(BVerwG, Beschluss vom 27.06.1983)

Dynamischer Ausbau der Bioenergie.

Steigende Flächenkonkurrenz, Erhöhung der Pachtpreise.
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Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Landwirtschaft im Emsland
Bis heute gilt:
Die Landwirtschaft im Emsland ist im Einklang mit der Umgebung und mit
ihrer Arbeit und Entwicklung in der Bevölkerung verankert und akzeptiert!
Landwirtschaftliche Produktion und Veredlung tragen erheblich zum
wirtschaftlichen Erfolg der Region bei.
Aber:
Agrarindustrielle Entwicklungen führen dazu, dass
- die Stimmung kippt.
- die Akzeptanz in der Bevölkerung schwindet.
- Gesundheitsschäden und Umweltbelastungen befürchtet werden.
- Tierschutzaspekte vermehrt diskutiert werden.
Dazu jetzt im Einzelnen
11
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Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Landwirtschaft im Spannungsfeld .......Tourismus
Gästeübernachtungen

Der Tourismus hat in den letzten Jahren eine
enorme Entwicklung genommen und sich zu
einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor im
Emsland entwickelt.
- Landkreis Emsland und Niedersachsen; seit 1988 300
1988 = 100
250
200
150
100

Die Erwartungshaltung des Urlaubers ist eine
intakte Natur und Landschaft ohne „Störungen“.

Die Tourismusbranche befürchtet negative
Folgen durch die landwirtschaftliche Entwicklung.

Ausbleiben von Gästen.

Furcht vor unangenehmen Gerüchen, zerstörtem
Landschaftsbild.

Es besteht die latente Gefahr, dass die äußerst
positive Wahrnehmung des Emslandes bei den
Besuchern in ein Negativimage umschlägt.
50
0
LK Emsland
Niedersachsen
Quelle: StuKo 06.02.3.0
Datei: GästeÜbernELNds% .pr4
Ort: AS/EL-Stat + HG-PPT
1988
1990
1995
2000
2005
2006
2007
2008
2009
100
100
129
114
161
123
220
133
215
117
242
119
254
123
258
126
281
141
(In gewerblic hen Betrieben mit mehr als 8 Betten
Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Landwirtschaft im Spannungsfeld ..... Flächenverbrauch,
Monokultur und (gefühlte) Vermaisung der Landschaft
Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen
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Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
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Landwirtschaft im Spannungsfeld ..... enormer
Nährstoffüberschüsse

Die hohen Tierzahlen gepaart mit flächenlosen Betrieben und die große
Zahl an Biogasanlagen führt zu einem sehr hohen Nährstoffanfall.

Die entstehenden Wirtschaftsdünger sind von den flächenlosen Betriebe
nur in überbetrieblichen Verbünden zu verwerten.

Es erfolgt ein Nährstofftransport in andere Regionen
(Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern).

Im Emsland fehlen rechnerisch rund 41.000 ha
landwirtschaftliche Fläche zur Aufnahme der entstehenden Dünger, Tendenz steigend.

Eine lückenlose Kontrolle der Nährstoffverwertung
wird angestrebt.

Bundesverbringensverordnung soll durch eine Landesverordnung konkretisiert werden.
Grundwasserkörper im schlechten Zustand, Quelle: MU Nds.
Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Landwirtschaft im Spannungsfeld ....... zunehmend
schwieriger werdender Genehmigungsverfahren

Belastungen durch Gerüche, Stäube, Bioaerosole, Ammoniak werden
befürchtet.

Tierschutz wird verstärkt angemahnt.

Umfangreiche Einwendungen werden erhoben.

Erörterungstermine werden verstärkt zur Auseinandersetzung über
grundsätzliche politische Bewertungen genutzt.

Bürgerinitiativen formieren sich und formulieren kritische Positionen.

Umweltverbände nehmen in allen Genehmigungsverfahren Stellung.

Die Komplexität der Genehmigungsverfahren nimmt stetig zu:

Anforderung zusätzlicher Gutachten zur Klärung der
Genehmigungsfähigkeit (Brandschutz, Bioaerosole).

Steigende Kosten im Verfahren, hoher Zeitaufwand.
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Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Landwirtschaft im Spannungsfeld
……der Ortsentwicklung

Die Privilegierung landwirtschaftlicher Bauvorhaben führt zu einer
Zersiedlung des Außenbereichs!

Anteil der gewerblichen Tierhaltungsanlagen nach § 35 Abs.1 Nr. 4
BauGB

Geflügelmast:
ca. 95% der Anträge

Schweinemast:
ca. 90% der Anträge
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Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
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Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
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Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Richtungsweisender Beschluss des BVerwG vom 27.06.1983
-4B 201.82- (180.000 Geflügelmastplätze)
Das BVerwG hat in dem Beschluss entschieden, dass eine gewerbliche
Tierhaltungsanlage gem. § 35 (1) Nr. 4 BauGB im Außenbereich zulässig
sein kann.
Dieses hängt davon ab, ob das Vorhaben nicht auch im Innenbereich
ausgeführt werden könnte, d.h. ob es in der konkreten Gemeinde einen
beplanten oder unbeplanten Innenbereich gibt, in dem das Vorhaben gem. §
30 oder gem. § 34 BauGB zugelassen werden könnte.
Das Vorhaben soll „wegen seiner nachteiligen Wirkungen auf die
Umgebung“ nur im Außenbereich ausgeführt werden“ (Nr.4)
Die obergerichtliche Rechtsprechung (zuletzt etwa OVG NRW, Beschl. v.
02.06.2009 – 8 B 572.09 – BauR 2009, 1569) und die Praxis sind der
Entscheidung ganz überwiegend gefolgt.
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Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
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Beeinträchtigung der gemeindlichen Entwicklung der Gemeinde W
Sperrgebiet
der WTD 91
Immissionsradien
nach VDI 3471/3472
Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Beeinträchtigung
der gemeindlichen
Entwicklung der
Gemeinde S
Immissionsradien
nach VDI 3471/3472
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Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Zersiedlung des unbeplanten Außenbereichs der Gemeinde W
Immissionsradien
nach VDI
3471/3472
320.000
Hähnchenmastplätze
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Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Zersiedlung des unbeplanten Außenbereichs der Gemeinde H
Immissionsradien
nach VDI
3471/3472
335.000
Hähnchenmastplätze
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Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Landwirtschaft im Spannungsfeld der Ortsentwicklung

Landwirtschaft kann die Ortsentwicklung nachhaltig/nachteilig beeinflussen.

Die Privilegierung der Landwirtschaft im Baurecht (BauGB) gepaart mit der
Rechtsprechung des BVerwG vom 27.06.1983 leistet der Zersiedlung des
Außenbereichs Vorschub.

Nicht die Gemeinde steuert die gemeindliche Entwicklung, sondern das
privilegierte landwirtschaftliche Bauvorhaben und steht ggf. einer späteren
gemeindlichen Planung entgegen.

Der im Baugesetzbuch normierte Privilegierungstatbestand führt zu
gemeindlich nicht zu kontrollierenden Verwerfungen.

§1 Abs.3 BauGB:
Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und
soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung
erforderlich ist.
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Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Berliner Gespräche zum Städtebaurecht
BMVBS, 2010
Intensivtierhaltung als Gegenstand der städtebaulichen Planung

Ansiedlungen von Anlagen der Intensivtierhaltung im planungsrechtlichen
Außenbereich haben nach der allgemeinen Einschätzung zugenommen
und führen in den Gemeinden zu erheblichen Nutzungskonflikten. Den
Kommunen ist angesichts dessen anzuraten, die räumliche Ordnung dieser
Entwicklung mit den Mitteln der Bauleitplanung rechtzeitig sicherzustellen.

Ob zur besseren Steuerung der Intensivtierhaltungsanlagen §35 Abs. 1
BauGB geändert werden sollte und diese Anlagen aus dem Katalog der
privilegierten Vorhaben herausgenommen werden sollten, bedarf einer
sorgfältigen Abwägung.
Quelle: BMVBS, difu, Berliner Gespräche zum Städtebaurecht, Band I: Bericht, Seite 13-14, Berlin,Bonn 2010
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Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Steuerungsmöglichkeiten durch Bauleitplanung
Flächennutzungsplan
Darstellung von Sondergebieten für Tierhaltung mit Ausschlusswirkung an
anderer Stelle (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB).
Qualifizierter Bebauungsplan
Festsetzung von Sondergebieten für gewerbliche Tierhaltung in einem
qualifizierten B-Plan nach § 30 Abs. 1 BauGB.
Einfacher Bebauungsplan
Überplanung des Außenbereiches einer Gemeinde (insgesamt oder für Teile
davon) durch einen oder mehrere einfache B-Pläne gemäß § 30 Abs. 3
BauGB.
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Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Bauleitplanung durch Städte und Gemeinden im Emsland
37 emsländische Städte und Gemeinden betreiben Bauleitplanung

4 x F-Plan mit Ausschlusswirkung

33 x B-Pläne, einfache und qualifizierte
Auftretende Probleme

Enorm schwieriger Planungsprozess, schlüssiges Plankonzept entwickeln.

Komplexe Abwägungsvorgänge, die von den Gemeinden kaum zu
bewältigen sind, sinnvolle städtebauliche Ordnung erreichbar?

Der Landwirtschaft „substanziell Raum verschaffen“ versus Freihalten des
Außenbereichs, Bewertung der landwirtschaftlichen Investitionsinteressen,
Haupt- und Nebenerwerbslandwirte.

Je größer der überplante Bereich, um so schwieriger wird die Planung.

Finanzielle Belastung der planenden Gemeinde.

Entwicklung der Rechtsprechung.

Die Abwägungsdiskussion führt zu Zerreißproben in den Gemeinderäten.
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Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Forderung des Landkreises

Die Planungsinstrumente sind nur theoretisch ausreichend. Die bisherige
Erfahrung führt zur Forderung der Weiterentwicklung des BauGB.

Politische Positionierung des Landkreises in der einstimmig beschlossenen
Resolution des Kreistages vom 22.12.2010
Zur Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung ist eine
Neuordnung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur
planungsrechtlichen Steuerung von Intensivtierhaltungsställen
erforderlich.
Dies erfordert eine Anpassung bzw. Neuordnung der
Privilegierungstatbestände für die Landwirtschaft im
Baugesetzbuch.
Diese Anpassung muss getragen sein von dem Grundsatz, den
landwirtschaftlichen Familienbetrieben weiterhin entsprechende
Entwicklungsmöglichkeiten zu sichern und gleichzeitig aktiv
einer flächenungebundenen agrarindustriellen Entwicklung
entgegenzusteuern.
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Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Vorschlag des Landkreises Emsland
(Änderung § 35 BauGB)
Entprivilegierung landwirtschaftlicher Bauvorhaben, wenn

diese einer Zulassung in einem förmlichen Verfahren nach BImSchG
bedürfen.

wenn das Futter für ein Viertel der im Betrieb gehaltenen Tiere nicht auf der
zum Betrieb gehörenden landwirtschaftlichen Fläche erzeugt werden kann.

wenn die Gesamtviehdichte im Gemeindegebiet einen Wert von 2 GV/ha
landwirtschaftliche Nutzfläche überschreitet.
Vorschlag des NLT
(Änderung § 246 BauGB und Durchführungsgesetz zum BauGB)

Niedersachsen kann § 35 Abs. 1 für Tierhaltungsanlagen einschränken.

Für Tierhaltungsanlagen, die nach dem UVP-Recht einer
Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen, gilt § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB nicht.
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Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Aktuelle Entwicklung zum BauGB

Frau Bundesministerin Aigner in einem Interview der Neuen Osnabrücker
Zeitung am 05. November 2011

Zitat:
Gegenstand der Beratungen werden auch mögliche Änderungen
des Baugesetzbuches sein – die Frage etwa, wann im
Außenbereich noch gewerbliche Stallbauten zulässig sind.
Zitatende
30
Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
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