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Transcript anlage vortrag beschränkte ausschreibung
LVR-Fachbereich Gebäude- und
GLM
Liegenschaftsmanagement
Beschränkte Ausschreibung
(§§ 3 Nr. 3 VOB/A bzw. VOL/A)
Verfahrensablauf beim LVR
unter Berücksichtigung der
Vereinfachungen im Vergaberecht
(Konjunkturpaket II)
LVR-Fachbereich Gebäude- und
GLM
Liegenschaftsmanagement
I. Vorbemerkungen
• Einordnung in Vergaberechtssystematik /
Arten der Vergabe
-
Öffentliche Ausschreibung (= Offenes Verfahren, EU-weit)
Regelverfahren
-
Beschränkte Ausschreibung (= Nichtoffenes Verfahren, EU-weit)
nur in geregelten Fällen zulässig
-
Freihändige Vergabe (=Verhandlungsverfahren, EU-weit)
Ausnahmeverfahren, nur unter geregelten engen
Voraussetzungen zulässig
LVR-Fachbereich Gebäude- und
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Liegenschaftsmanagement
Beschränkte Ausschreibung
Das Verfahren für Beschränkte Ausschreibungen ist durch VOB/A
bzw. VOL/A, weitere gesetzliche Vorgaben sowie durch die
„Dienstanweisung für das Ausschreibungs- und Vergabewesen“ des
LVR detailliert geregelt:
-
nur beschränkter Firmenkreis geeignet
Dringlichkeit (enge Auslegung)
nach Aufhebung ergebnisloser Öff. Ausschreibung
wenn Öff. Ausschreibung zu hoher Aufwand (wegen
Missverhältnis zwischen erreichbarem Vorteil und Wert der
Leistung) hieraus Ableitung der Zulässigkeit von
Wertgrenzen
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• Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibung
bisher: (Runderlass des Landes NRW vom 22.3.2006)
- Vergaben nach VOB: 125.000 € netto für Rohbau/Tiefbau
75.000 € netto für alle übrigen Gewerke
- Vergaben nach VOL:
50.000 € netto
neu: (Runderlass des Landes NRW vom 3.2.2009)
- Vergaben nach VOB: 1.000.000 € netto
- Vergaben nach VOL: 100.000 € netto
Bis zu v. g. Wertgrenzen ist Beschränkte Ausschreibung
ohne weitere inhaltliche Voraussetzungen zulässig !
Der neue Runderlass ist bis 31.12.2010 zeitlich begrenzt.
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II. Verfahrensablauf
Hinweis:
Seit dem 01.02.2009 hat im LVR-Fachbereich GLM
eine Zentrale Submissions- und Vergabestelle (ZSVS)
ihre Tätigkeit mit erweiterten Kontroll-/Prüffunktionen
aufgenommen, die in der folgenden Darstellung
berücksichtigt werden.
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1.
Technische Abteilung:
1.1
Erstellung Vergabe-/Ausschreibungsunterlage
1.2
Erstellung Firmenauswahlliste (ab 30.000 € netto)
Anzahl der vorzuschlagenden Firmen:
- 30.000 € bis 125.000 € netto geschätzte Auftragssumme
mindestens 5 Firmen
- über 125.000 € netto geschätzte Auftragssumme
mindestens 8 Firmen
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Vorschlag geeigneter Firmen erfolgt aufgrund
- Erfahrungen des LVR bei eigenen Beauftragungen /
Baumaßnahmen
- Empfehlungen beauftragter externer Architekten /
Ingenieure
- Liste des „PQ-Vereins“ (Verein für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e. V.)
Firmenrecherchen/-kontakte sind im Vergabevermerk zu
dokumentieren
Unter den Bewerbern ist von Ausschreibung zu
Ausschreibung möglichst zu wechseln
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2.
ZSVS
2.1
Prüfung der Vergabeunterlage auf vergaberechtliche Richtigkeit
2.2
Festlegung endgültiger Firmenkreis durch Hinzufügen / Austausch
/ Streichen von Firmen
2.3
Vervielfältigung und Versand der Vergabeunterlage
2.4
Verwahrung eingehende Angebote unter Verschluss
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2.5
Durchführung Eröffnungstermin / Submission einschl. erste
formale Prüfung auf Auffälligkeiten
(im unmittelbaren Anschluss)
2.6
Prüfung auf zwingende Ausschlüsse
(§ 25 Nr. 1 VOB/A, VOL/A)
2.7
Rechnerische Prüfung der Angebote
+
Erstellung Preisspiegel
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3.
Technische Abteilung
3.1
Technische/Wirtschaftliche/Preisliche Prüfung einschl.
Durchführung eventueller – zu dokumentierender – Aufklärungen
bei den Bietern (§§ 24, 25 Nr. 3 VOB/A bzw. VOL/A)
3.2
Erstellung Vergabevorschlag
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4.
ZSVS
4.1
Prüfung / Mitzeichnung Vergabevorschlag nach
Durchführung Anfrage bei Informationsstelle für
Vergabeausschlüsse
(gemäß Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW )
ab 50.000 € netto Auftragssumme
Einholung Gewerbezentralregisterauszug
(gemäß Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz)
ab 30.000 € netto Auftragssumme
4.2
Durchführung Bieterabsagen
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5.
Technische Abteilung
5.1
Erstellung Vorlage für Vergabeausschuss
(ab 150.000 € brutto gem. § 10 Zuständigkeits- und
Verfahrensordnung)
5.2
Zuschlagserteilung nach Zustimmung durch den
Vergabeausschuss
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6. ZSVS
Laut Landeserlass vom 3.2.2009 verpflichtende öffentliche
Bekanntmachung ab 150.000 € netto Auftragssumme
Bekanntmachung der Auftragserteilung beim LVR auf LVRInternetseite
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III. Fazit
1.
Mit der Übernahme der „Vereinfachungen im
Vergaberecht“ gem. Landeserlass vom 03.02.2009 wird
sich der Anteil der Beschränkten Ausschreibungen,
insbesondere im VOB-Bereich, erhöhen.
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2.
Die Vereinfachungen gegenüber der Öffentlichen
Ausschreibung bestehen im Wesentlichen
- in der Verkürzung des Vergabeverfahrens, insbesondere
aufgrund des entfallenden Bekanntmachungsverfahrens
sowie der Begrenzung des Bieterkreises und des daraus
resultierenden i. d. R. reduzierten Prüfaufwandes
- der Vorbeugung von Angebotsabgaben ungeeigneter
Firmen und der daraus resultierenden Reduzierung des
Konfliktpotentials (Vergabebeschwerden)
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3.
Mit dem dargestellten vorgeschriebenen Verfahren wird
den Anforderungen der Rechtssicherheit und
Korruptionsprävention auch bei Beschränkten
Ausschreibungen in hohem Maße Rechnung getragen.