anlage vortrag beschränkte ausschreibung

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Transcript anlage vortrag beschränkte ausschreibung

LVR-Fachbereich Gebäude- und
GLM
Liegenschaftsmanagement
Beschränkte Ausschreibung
(§§ 3 Nr. 3 VOB/A bzw. VOL/A)
Verfahrensablauf beim LVR
unter Berücksichtigung der
Vereinfachungen im Vergaberecht
(Konjunkturpaket II)
LVR-Fachbereich Gebäude- und
GLM
Liegenschaftsmanagement
I. Vorbemerkungen
• Einordnung in Vergaberechtssystematik /
Arten der Vergabe
-
Öffentliche Ausschreibung (= Offenes Verfahren, EU-weit)
 Regelverfahren
-
Beschränkte Ausschreibung (= Nichtoffenes Verfahren, EU-weit)
 nur in geregelten Fällen zulässig
-
Freihändige Vergabe (=Verhandlungsverfahren, EU-weit)
 Ausnahmeverfahren, nur unter geregelten engen
Voraussetzungen zulässig
LVR-Fachbereich Gebäude- und
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Liegenschaftsmanagement
Beschränkte Ausschreibung
Das Verfahren für Beschränkte Ausschreibungen ist durch VOB/A
bzw. VOL/A, weitere gesetzliche Vorgaben sowie durch die
„Dienstanweisung für das Ausschreibungs- und Vergabewesen“ des
LVR detailliert geregelt:
-
nur beschränkter Firmenkreis geeignet
Dringlichkeit (enge Auslegung)
nach Aufhebung ergebnisloser Öff. Ausschreibung
wenn Öff. Ausschreibung zu hoher Aufwand (wegen
Missverhältnis zwischen erreichbarem Vorteil und Wert der
Leistung)  hieraus Ableitung der Zulässigkeit von
Wertgrenzen
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• Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibung
bisher: (Runderlass des Landes NRW vom 22.3.2006)
- Vergaben nach VOB: 125.000 € netto für Rohbau/Tiefbau
75.000 € netto für alle übrigen Gewerke
- Vergaben nach VOL:
50.000 € netto
neu: (Runderlass des Landes NRW vom 3.2.2009)
- Vergaben nach VOB: 1.000.000 € netto
- Vergaben nach VOL: 100.000 € netto
Bis zu v. g. Wertgrenzen ist Beschränkte Ausschreibung
ohne weitere inhaltliche Voraussetzungen zulässig !
Der neue Runderlass ist bis 31.12.2010 zeitlich begrenzt.
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II. Verfahrensablauf
Hinweis:
Seit dem 01.02.2009 hat im LVR-Fachbereich GLM
eine Zentrale Submissions- und Vergabestelle (ZSVS)
ihre Tätigkeit mit erweiterten Kontroll-/Prüffunktionen
aufgenommen, die in der folgenden Darstellung
berücksichtigt werden.
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1.
Technische Abteilung:
1.1
Erstellung Vergabe-/Ausschreibungsunterlage
1.2
Erstellung Firmenauswahlliste (ab 30.000 € netto)
Anzahl der vorzuschlagenden Firmen:
- 30.000 € bis 125.000 € netto geschätzte Auftragssumme
mindestens 5 Firmen
- über 125.000 € netto geschätzte Auftragssumme
mindestens 8 Firmen
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Vorschlag geeigneter Firmen erfolgt aufgrund
- Erfahrungen des LVR bei eigenen Beauftragungen /
Baumaßnahmen
- Empfehlungen beauftragter externer Architekten /
Ingenieure
- Liste des „PQ-Vereins“ (Verein für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e. V.)
Firmenrecherchen/-kontakte sind im Vergabevermerk zu
dokumentieren
Unter den Bewerbern ist von Ausschreibung zu
Ausschreibung möglichst zu wechseln
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2.
ZSVS
2.1
Prüfung der Vergabeunterlage auf vergaberechtliche Richtigkeit
2.2
Festlegung endgültiger Firmenkreis durch Hinzufügen / Austausch
/ Streichen von Firmen
2.3
Vervielfältigung und Versand der Vergabeunterlage
2.4
Verwahrung eingehende Angebote unter Verschluss
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2.5
Durchführung Eröffnungstermin / Submission einschl. erste
formale Prüfung auf Auffälligkeiten
(im unmittelbaren Anschluss)
2.6
Prüfung auf zwingende Ausschlüsse
(§ 25 Nr. 1 VOB/A, VOL/A)
2.7
Rechnerische Prüfung der Angebote
+
Erstellung Preisspiegel
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3.
Technische Abteilung
3.1
Technische/Wirtschaftliche/Preisliche Prüfung einschl.
Durchführung eventueller – zu dokumentierender – Aufklärungen
bei den Bietern (§§ 24, 25 Nr. 3 VOB/A bzw. VOL/A)
3.2
Erstellung Vergabevorschlag
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4.
ZSVS
4.1
Prüfung / Mitzeichnung Vergabevorschlag nach
Durchführung Anfrage bei Informationsstelle für
Vergabeausschlüsse
(gemäß Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW )
ab 50.000 € netto Auftragssumme
Einholung Gewerbezentralregisterauszug
(gemäß Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz)
ab 30.000 € netto Auftragssumme
4.2
Durchführung Bieterabsagen
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5.
Technische Abteilung
5.1
Erstellung Vorlage für Vergabeausschuss
(ab 150.000 € brutto gem. § 10 Zuständigkeits- und
Verfahrensordnung)
5.2
Zuschlagserteilung nach Zustimmung durch den
Vergabeausschuss
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6. ZSVS
Laut Landeserlass vom 3.2.2009 verpflichtende öffentliche
Bekanntmachung ab 150.000 € netto Auftragssumme
Bekanntmachung der Auftragserteilung beim LVR auf LVRInternetseite
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III. Fazit
1.
Mit der Übernahme der „Vereinfachungen im
Vergaberecht“ gem. Landeserlass vom 03.02.2009 wird
sich der Anteil der Beschränkten Ausschreibungen,
insbesondere im VOB-Bereich, erhöhen.
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2.
Die Vereinfachungen gegenüber der Öffentlichen
Ausschreibung bestehen im Wesentlichen
- in der Verkürzung des Vergabeverfahrens, insbesondere
aufgrund des entfallenden Bekanntmachungsverfahrens
sowie der Begrenzung des Bieterkreises und des daraus
resultierenden i. d. R. reduzierten Prüfaufwandes
- der Vorbeugung von Angebotsabgaben ungeeigneter
Firmen und der daraus resultierenden Reduzierung des
Konfliktpotentials (Vergabebeschwerden)
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3.
Mit dem dargestellten vorgeschriebenen Verfahren wird
den Anforderungen der Rechtssicherheit und
Korruptionsprävention auch bei Beschränkten
Ausschreibungen in hohem Maße Rechnung getragen.