Transcript Einheitenzertifikat
Erfahrungen aus der Zertifizierung von dezentralen Erzeugungsanlagen nach der Mittelspannungsrichtlinie
16. KASSELER SYMPOSIUM ENERGIE-SYSTEMTECHNIK 6.-7. OKTOBER 2011 | KASSEL
Dr.-Ing. Karl-Heinz Weck
Forschungsgemeinsch aft für Elektrische Anlagen und Stromwirtschaft e.V.
Zielsetzung der Zertifizierung nach der BDEW Richtlinie 2008 Durch Zertifikate zu bestätigen, dass eine dezentrale Erzeugungsanlage die Anforderungen eines Netzbetreibers an die Kraftwerkseigenschaften der Anlage erfüllt Als Typ einer Einzelanlage In Zusammenschaltung mehrerer Anlagen, z.B. im Windpark 1 Erstellung eines Einheitenzertifikats Erstellung eines Anlagenzertifikats 16. KASSELER SYMPOSIUM 6.-7. 10 2011 | KASSEL_K.-H. Weck: Erfahrungen aus Zertifizierung
Erfahrungen der FGH-Zertifizierungsstelle
Nach Erstellung von
41 Einheitenzertifikaten für
Windenergieanlagen Fotovoltaikanlagen
Ca. 160 Anlagenzertifikaten
Ausschließlich Windenergieanlagen Terminsetzung der SDLWindV 30. 09. 2011 Erfahrungen Einheiten- und Anlagenzertifikate werden von Netzbetreibern verlangt auch, wenn nicht in NAR verlangt (TC 2007 für HS) Standpunkt eines Normers für Hochspannungsgeräte Defizite in Vorschriften, Unverständnis bei Herstellern
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Zertifikate – Defizit „Widersprechende Richtlinien“ BDEW-Richtlinie 2008
Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz +
BDEW-Richtlinie 2008 Zertifizierung
von PV-Anlagen u.a
TransmissionCode 2008
Dynamische Netzstützung im Fehlerfall
SDLWindV 2009
Modifikation der dyna mischen Netzstützung +
Für LVRT Verweis der BDEW auf TransmissionCode 2007
TransmissionCode für WEA durch SDLWindV modifiziert
Gilt nur für WEA Gilt nicht für Fotovoltaik u.a.
Zertifizierung von WEA und anderen DEA unterschiedlich BDEW-Richtlinie 2008 Zertifizierung
von Windenergieanlagen
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Einheitenzertifikat – Defizit „Unklarheiten“
Beispiel Leistungsbereitstellung
Drehstromeinspeisung an keiner Stelle gefordert
Beispiel Blindleistungsbereitstellung
In dem Betriebspunkt cos φ von 0,95 untererregt bis 0,95 übererregt am Netzanschlusspunkt
Betriebspunkt in BDEW-Richtlinie nicht genau definiert
Gemeint war:
Spannungsbereich U c
± 10% Leistungsbereich 0 bis 100% P n 2. Ergänzung: Reduzierung der Wirkleistung zur Bereitstellung der geforderten Blindleistung erlaubt
3. Ergänzung: Reduzierung erlaubt, wenn Spannung kleiner 95% U c 16. KASSELER SYMPOSIUM 6.-7. 10 2011 | KASSEL_K.-H. Weck: Erfahrungen aus Zertifizierung 4
Einheitenzertifikat – Defizit „Blindleistungsbereitstellung“
Nennleistung = Bem.-Scheinleistung In BDEW-Richtlinie Geforderter Bereich
Bei Fotovoltaikanlagen üblich Bemessungs-Scheinleistung = Nennleistung
Bei Blindleistungsforderung Reduzierung der Wirkleistung erfoderlich
3. Ergänzung der BDEW Richtlinie
Gültig ab 01. 01. 2012 Reduzierung nur , wenn Netzspannung < 95% U c Neue Definition der Nenn leistung erforderlich
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Einheitenzertifikat – Defizit „Entkupplungsschutz“
Einstellbereich nicht als Forderung verstanden Spannungssteigerungsschutz vielfach durch Geräteschutz unwirksam
Führt bei Anlagenzertifizierung von ausgedehnten Anlagen oft zu Schwierigkeiten Bei Hochspannung ohnehin nicht ausreichend
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Einheitenzertifikat – Defizit „Modellbildung “
Validierung eines rechnerlauffähigen Modells für den Fehlerfall gefordert
Betrifft ausschließlich Blindstromeinspeisung während des Fehlers
Vielfach nur Mitsystem des Fehlerstroms nachgebildet Modelle nur geeignet für symmetrische Fehler Unsymmetrische Fehler nicht nachbildbar
Bedingungen vor Fehlereintritt oft nicht berücksichtigt
Unterschiedliche Blindleistungsbereitstellung vor Fehler nicht berücksichtigt Berechnung des Blindstroms während des Fehlers nicht als zusätzlicher Blindstrom
Rechnerlauffähige Modelle für Normalbetrieb nicht angedacht 16. KASSELER SYMPOSIUM 6.-7. 10 2011 | KASSEL_K.-H. Weck: Erfahrungen aus Zertifizierung 7
Anlagenzertifikat – Defizit „Terminsetzung“
Beantragung der Erzeugungsanlage durch den Anlagenbetreiber beim Netzbetreiber;
Vorlage des Einheitenzertifikats
Angabe der Netzkenngrößen des vorläufigen Anschlusspunkts durch den Netzbetreiber;
Netzkurzschlussleitung, geplante Anschlussleistung
Bestellung des Anlagenzertifikat durch den Anlagenbetreiber;
Festlegung der Ausführung der Erzeugungsanlage durch den Errichter
Vorlage des Anlagenzertifikats beim Netzbetreiber;
Festlegung des Anschlusspunkts
Bau der Anlage bis zur Inbetriebnahme und Konformitätsbestätigung durch den Anlagenzertifizierer
Ursprüngliche Zeitabfolge links
Anlagenzertifikat als Planungs zertifikat vor Baubeginn Durch verspäteten Beginn Anla genzertifikate erst nach Inbetriebnahme erstellt
Hauptgrund fehlende Einheitenzertifikate
Termindruck durch SDLWindV
Nachreichung des Zertifikats bis zum 30. 09. 2011 Zertifizierungskapazitäten durch WEA-Hersteller durch Verträge ausgeschöpft
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Anlagenzertifikat – Defizit „Datenbeschaffung“
Zertifikat von Anlagenbetreiber beauftragt
Anlagenbetreiber kein in der Regel kein Fachmann
Fachbegriffe werden nicht verstanden Notwendigkeit bestimmter Angaben nicht einsichtig Beispiel „Störlichtbogensicherheit der Übergabestation“
Abfrage der Daten des Anschlussnetzes vom Netzbetreiber
Anschluss im Umspannwerk oder im Mittelspannungsnetz
Angabe der Netzkurzschlussleistung und des Winkels der Netzimpedanz
Angabe einer Referenzleistung als höchstmögliche Anschlussleistung
Zertifizierer oft auf Schätzungen nach Sachverstand angewiesen 16. KASSELER SYMPOSIUM 6.-7. 10 2011 | KASSEL_K.-H. Weck: Erfahrungen aus Zertifizierung 9
Anlagenzertifikat - Erfahrungen
Spannungsanhebung
Bei Anschluss im Mittelspannungsnetz von 2% häufig
nicht eingehalten
Forderung nach vollem Blindleistungsbereich gemäß BDEW mit cos φ = 0,95 übererregt Gleichzeitig geforderte Einstellung nach cos φ (P)-Kennlinie mit cos φ = 0,95 untererregt
Ausstellung eines Zertifikats nicht möglich
Netzrückwirkungen
Spannungsänderungen durch Schaltvorgänge und Langzeitflicker nur in Ausnahmefällen kritisch
Problem „Oberschwingungs-Stromeinspeisung“ durch 3. Ergänzung zur BDEW-Richtlinie deutlich entschärft 16. KASSELER SYMPOSIUM 6.-7. 10 2011 | KASSEL_K.-H. Weck: Erfahrungen aus Zertifizierung 10
Anlagenzertifikat - Erfahrungen
Dynamische Netzstützung
Wenn dynamische Netzstützung gefordert und die verfügbaren Modelle geeignet sind, Zertifizierung
problemlos
In ausgedehnten Anlagen Einstellung Spannungs steigerungsschutz über 1,2 U c
Wenn dynamische Netzstützung nicht, aber Verbleiben am Netz gefordert
Forderung des Netzbetreibers nach keiner Blindstrom einspeisung bei keiner oder geringer Wirkstromeinspeisung häufig Variante nach BDEW-Richtlinie bei Anschluss im Mittelspannungsnetz erlaubt
Variante häufig nicht geprüft und daher nicht im Einheitenzertifikat enthalten Keine Zertifizierung möglich 16. KASSELER SYMPOSIUM 6.-7. 10 2011 | KASSEL_K.-H. Weck: Erfahrungen aus Zertifizierung 11
Anlagenzertifikat - Erfahrungen
Blindleistungsbereitstellung Hauptschwierigkeit
Forderung nach cos φ = 0,95 gilt für Netzanschlusspunkt
Durch Kabelverbindungen im Windpark wird Verschiebungsfaktor bei Nennleistung zum untererregten Bereich hin verschoben
Durch Reduzierung der Wirkleistung bei geforderter Blindleistung oft nicht auffangbar Anforderung besonders kritisch bei reduzierter Versorgungsspannung
Zertifizierung häufig nicht möglich
Entkupplungsschutz
Schwierigkeiten lediglich mit Einstellung des Spannungssteigerungsschutzes bei ausgedehnten Anlagen
Einstellung auf 1,25 U c oft erforderlich
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Erfahrungen der FGH-Zertifizierungsstelle Zusammenfassung
Zertifizierung geprägt durch Anlaufschwierigkeiten
Widersprechende Richtlinien und Verordnungen
Nicht immer klare Vorgaben in den Richtlinien
Termindruck durch Richtlinien und Verordnungen
Umstellung von Anlagen- und Netzbetreiber auf die neuen Anforderungen
Erstellung Einheitenzertifikaten verzögert
Zeitaufwändige Entwicklungs- und Typprüfungen
Nicht vorschriftengerechte Durchführung der Prüfungen
Nicht zeitgerechte Fertigstellung adäquater Rechenmodelle
Einheitenzertifikate nicht immer ausreichend für Anlagenzertifizierung 16. KASSELER SYMPOSIUM 6.-7. 10 2011 | KASSEL_K.-H. Weck: Erfahrungen aus Zertifizierung 13
Erfahrungen der FGH-Zertifizierungsstelle Zusammenfassung
Erstellung von Anlagenzertifikaten verzögert
Termindruck durch SDLWindV für seit 01. 01. 2009 in Betrieb genommen Anlagen
Abgabe des Anlagenzertifikats bis zum 30. 09. 2011 Blockierung der Kapazität vorhandener Zertifizierungsstellen durch WEA
Bereitstellung der Einheitenzertifikate und der notwendigen Daten durch Anlagen- und Netzbetreiber nicht zeitgerecht
Ausstellung von Anlagenzertifikaten in einigen Fällen nicht möglich
Widersprechende Forderungen nach Blindleistungs bereitstellung und zulässiger Spannungsanhebung
Nicht im Einheitenzertifikat enthaltene Forderungen nach dynamischer Netzstützung 16. KASSELER SYMPOSIUM 6.-7. 10 2011 | KASSEL_K.-H. Weck: Erfahrungen aus Zertifizierung 14