Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung im Landkreis

Download Report

Transcript Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung im Landkreis

Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung im Landkreis

1

Gefährliche Fehleinschätzungen!

"Wenn es brennt, habe ich mehr als zehn Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen“

Irrtum, Sie haben lt. Statistiken der Feuerwehr durchschnittlich nur vier Minuten zur Flucht. Bereits drei Atemzüge hochgiftiger Brandgase können tödlich sein.

"Meine Nachbarn oder mein Haustier werden mich rechtzeitig alarmieren“

Eine gefährliche Fehleinschätzung, besonders nachts, wenn ihr Nachbar schläft und das Haustier im Nebenzimmer ist.

"Wer aufpasst, ist vor Brandgefahr sicher“

Stimmt nicht. Elektrische Defekte sind häufige Brandursachen. Auch Brandstiftungen im Keller oder Hausflur sowie ein Brand in der Nachbarwohnung gefährden Sie ganz unverschuldet. Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung im Landkreis

2

Brandrauch ist giftig!

Brandrauch ist ein Gemisch aus Gasen und Dämpfen. Er kann heiß oder kalt und mit festen Partikeln oder Ruß vermengt sein.

Verbrennt man nur 100g Schaumgummi, so füllt dies einen Raum mit einem Volumen von 250 m³ mit giftigem Brandrauch!

Rauchgase sind immer giftig. Sie enthalten neben Kohlenmonoxid und Kohlendioxid in der Regel auch Ammoniak oder Blausäure.

Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung im Landkreis

3

Brandtote sind Rauchtote!

„Jeden Monat verunglücken rund 40 Menschen tödlich durch Brände“

Rauch ist schneller und lautloser als das Feuer

.

Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung.

Zwei Drittel aller Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht.

Im Schlaf schläft auch der Geruchssinn.

Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung im Landkreis

4

Rauchmelder retten Leben!

Rauchmelder warnen rechtzeitig vor der Gefahr, noch bevor sich die tödlichen Rauchgaskonzentrationen gebildet haben.

Der laute Alarm des Rauchmelders verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.

Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung im Landkreis

5

Rauchmelder fallen nicht auf!

Aussehen und Eigenschaften

Rauchmelder sind so groß wie eine Kaffeetasse, weiß und unauffällig.

Die meisten Rauchmelder sind batteriebetrieben und alarmieren so auch bei einem Stromausfall.

Wenn die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt ein regelmäßiges Signal.

Testen Sie ihren Rauchmelder alle drei Monate mit der Prüftaste.

Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung im Landkreis

6

Wo installiert man Rauchmelder?

Rauchmelder gehören an die Decke, in die Raummitte.

Die Montage ist sehr einfach

Schrauben und Dübel sind beigefügt

Um Fehlalarme zu vermeiden, achten Sie darauf, dass Rauchmelder nur in Räumen eingesetzt werden:

ohne Wasserdampf

ohne starke Zugluft

ohne starke Staubbelastung Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung im Landkreis

7

Wie funktioniert ein Rauchmelder?

Rauchmelder funktionieren nach einen einfachen, aber sehr wirkungsvollen Prinzip.

Die gängigsten Brandmelder sind die optischen bzw. photo elektrischen Rauchmelder.

Diese arbeiten nach dem Streulichtverfahren

Im Inneren des Rauchmelders befindet sich eine Messkammer, in die von einer Leuchtdiode aus regelmäßig Lichtstrahlen gesendet werden.

Klare Luft reflektiert die Lichtstrahlen nicht.

Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung im Landkreis

8

Wie funktioniert ein Rauchmelder?

Rauchmelder warnen im Brandfall zuverlässig, ohne gleich bei leichtem Kerzen- oder Zigarettenrauch Fehlalarm auszulösen.

Dringt Rauch in die Kammer ein, werden die Lichtstrahlen gestreut und auf eine Fotolinse abgelenkt.

Der Rauchmelder löst sofort einen schrillen, Tiefschlaf reißt.

unüber hörbaren Alarm aus, der Menschen sogar aus dem Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung im Landkreis

9

So schützen Sie sich am besten

Mindestschutz:

Pro Etage ein Rauchmelder

Kinder- und Schlafzimmer

Optimaler Schutz:

  

Wohn- und Hobbyräume Küchen mit Dunstabzug Dachboden Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung im Landkreis

10

Rauchmelderpflicht!

In 9 Bundesländer besteht bereits eine gesetzliche Rauchmelderpflicht

In Hessen findet man die gesetzliche Verpflichtung in der Bauordnung

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.“ Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung im Landkreis

11

Rauchmelder gibt es fast überall!

Rauchmelder können Sie erwerben:

im Elektrofachhandel,

bei Sicherheitsunternehmen,

Brandschutzfirmen und

im Handel

Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung im Landkreis

12

Kauftipps!

Achten Sie bei dem Kauf von Rauchmeldern auf:

das -Zeichen (Verband der Sachversicherer) und

auf das CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“

die Prüftaste zur Funktionsüberwachung

Warnzeichen bei schwacher Batterie

kompetente Beratung für den richtigen Umgang und Pflegehinweise Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung im Landkreis

13

Was tun, wenn der Rauchmelder alarmiert?

Im Brandfall im Haus oder in der Wohnung:

Ruhe bewahren!

Personen retten!

Brände an Personen mit Decken oder durch Wälzen am Boden löschen.

Brand bekämpfen

Eigene Löschmaßnahmen nur dann ergreifen, wenn keine unmittelbare Gefahr für das eigene Leben besteht. Im Zweifel die Feuerwehr rufen und schnellstmöglich das Gebäude verlassen.

Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung im Landkreis

14

Der Notruf 112

Im Brandfall die Feuerwehr richtig alarmieren

Feuer melden!

Über Telefon-Notruf 112 oder über eine Feuermeldeeinrichtung

.

• •

Wer meldet?

Wo ist es passiert?

Name und Adresse angeben

.

Genaue Bezeichnung des Notfallortes angeben.

Was ist passiert?

Geschehen schildern: Brand, Unfall usw.

• •

Wie ist die Situation?

Warten Sind Menschen in Gefahr?

Auf Rückfragen der Feuerwehr!

Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung im Landkreis

15

Weitere Verhaltensregeln!

Vorsicht vor Rauchgasen!

Fenster und Türen schließen!

Elektrische Anlagen abschalten und Gashähne schließen!

Rettungswege (Treppenaufgänge) benutzen (keine Aufzüge!)

Behinderten und älteren Menschen helfen!

Treffpunkt vereinbaren und kontrollieren, ob alle Bewohner die Wohnung verlassen haben!

Anfahrtswege für die Feuerwehr freihalten und Feuerwehr einweisen!

Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung im Landkreis

16

Bleiben Sie gesund, dass wünschen Ihnen:

Ihre Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Waldeck-Frankenberg

   

Quellennachweise:

www.rauchmelder-lebensretter.de

www.rrl-insiders.de

www.vds.de

Autor: Karl Briehl

Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung im Landkreis

17