Leistungen der Naturwacht

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Transcript Leistungen der Naturwacht

Wassertourismus und Schutz von
Arten- und Lebensgemeinschaften –
Bespiele aus den Großschutzgebieten
Manfred Lütkepohl
Naturwacht Brandenburg
Naturschutz an Gewässern
Gewässer sind besonders artenreiche Lebensräume. Das macht sie
wegen der damit verbundenen Erlebnismöglichkeiten besonders interessant.
Ein nachhaltiger Wassertourismus muss die Beeinträchtigen der natürlichen
Arten und Lebensgemeinschaften möglichst gering halten.
Gewässerlebensräume
-Schwimmblattgesellschaften
-Unterwasserpflanzengesellschaften
-Röhrichtzonen
-Hartsubstrate in Fließgewässern mit Kleiner
Flussmuschel und Querdern des Bachneunauges
Foto: Reinhard Baadke
Naturnahe Bach- u. Flussabschnitte sowie
Schwimmblattgesellschaften u. Röhrichte
sind besonders geschützte Biotope
Foto: Michael Feierabend
Brutvogelkolonien
müssen geschützt
werden
Einige Gewässer sind so empfindlich,
dass sie keine touristische Nutzung vertragen
Beispiel Oberlauf der Dahme im Naturpark Dahme-Heideseen
…Für viele andere Gebiete sind differenzierte
Regelungen erforderlich, damit die Interessen des
Naturschutzes gewahrt bleiben.
Beispiel Nationalpark Unteres Odertal
-Öffnung von 3 Kanustrecken in empfindlichen Lebensräumen
der Schutzzone 2 ab 2006
-Befahrung nur unter Führung durch geschulte Kanuführer,
die von der Nationalparkverwaltung benannt sind.
-Befahrung erst ab d. 15. 7.
-Buchung über Tourismusvereine
-Nutzung des Angebots von
ca. 300 – 650 Teilnehmern pro Jahr
Beispiel Nationalpark Unteres Odertal
Leistungen der Naturwacht
-Jährliches Abfahren der Strecken vor dem 15. Juli und schonende
Beseitigung von Hindernissen
-Weitere Kontrollfahrten während der Saison
-Mitarbeit bei den Schulungen
der Kanuführer
Seit 2011 wird eine Qualitätskontrolle in Form einer Gästebefragung durchgeführt. Die
Rückmeldungen waren überwaren überwiegend sehr positiv.
Beispiel NSG Rheinsberger Rhin
-Vorkommen von
Bachneunauge, Kleiner
Flussmuschel u. anderen
geschützen Arten
-Befahren ausschließlich vom
15. Juni bis 31. Oktober
-ausschließlich mit Einer- u. Zweierkajaks
(keine Stechpaddel)
-bei einem Pegelstand v. mind. 65 cm
(Schilder an Ein- u. Ausstiegstellen,
Pegeltelefon)
-An- u. Ablegen sowie Betreten nur an
gekennzeichneten Ein- u. Ausstiegstellen
-Befahrung nicht entgegen der Strömung
-Informationstafeln an Ein- u. Ausstiegsstellen
-Informationen bei den Bootsverleihen
-Erhaltung der Befahrbarkeit u. Kontrolle
durch die Naturwacht
Beispiel NSG Stechlin
8670 ha,
eines der größten NSG
Brandenburgs,
einzigartige Unterwasserpflanzenwelt,
zahlreiche bedrohte Arten
Beispiel NSG Stechlin
- Befahren mit durch Muskelkraft getriebene Boote, auf dem
Stechlinsee auch mit Segelbooten
+ Anzahl der Boote ist für jeden See festgelegt
+ Boote liegen an festgelegten Liegeplätzen, i.d.R. an Sammelstegen
+ Boote müssen bei der UNB registriert u. gekennzeichnet werden
+ Am Stechlinsee existiert ein Bootsverleih, wo registrierte Boote
ausgeliehen werden können
+ Abstand zu Röhrichten 15 m, Befahren von Schwimmblattbeständen
verboten
+ jährlich einmalig eine eintägige Kanuwanderung mit max. 30 Booten auf
Stechlin- u. Nehmitzsee nach dem 1. Oktober
Beispiel NSG Stechlin
-Baden an zugelassenen Badestellen, die in der Karte eingezeichnet sind
-Lagern in der unmittelbaren Umgebung der Uferkante mit Abstand bis
30 m
-Tauchen mit Geräten in einem eingegrenzten Bereich im Ostteil des
Stechlinsees (außerdem das jährliche Weihnachtstauchen im Stechlinsee,
kein Tauchen zwischen 17.00 u. 9.00 Uhr)
- hoher Überwachungsaufwand für die Naturwacht
Beispiel Naturpark Uckermärkische Seen
80 % SPA
30 % FFH
Beispiel Naturpark Uckermärkische Seen
Anzahl Boote / Personen
Kanutenzahlen von 1994-2000
3760
2990
2200
1000
1875
1200
1550
3334
3208
1678
1755
570
1994
1995
1996
Boote
1997
1998
2000
Personen
-Verdreifachung der Kanuzahlen von 1994 bis 2000
-Minimierung des Konfliktes zwischen Kanusport und
Naturschutz durch Besucherlenkung und –information
-gleichzeitig Erhöhung der regionalen Wertschöpfung
durch Angebots- und Informationsvernetzung
Beispiel Naturpark Uckermärkische Seen
Kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Naturparkverwaltung, Kanuvermietern, Campingplatzwarten u. Verkehrsvereinen in der AG Kanutourismus
-Festlegung eines Mindestpegels von
30 cm für den Küstriner Bach.
-Befahrung nur noch stromabwärts
-Pegelstandinfos befinden sich an der
Strecke und können per Telefon
abgefragt werden.
-Bei zu niedrigen Pegelständen kann ein
Karren für den Bootstransport ausgeliehen
oder ein Shuttledienst angefordert werden.
Beispiel Naturpark Uckermärkische Seen
Informationen vor Ort
kontinuierliche Zuarbeit und Korrektur für
wasserwanderrelevante Medien
Beispiel Naturpark Uckermärkische Seen
Einrichtung von Biwakplätzen zur
Verhinderung von wildem Camping
Kontrolle der Einrichtungen und der
Schutzbestimmungen durch die Naturwacht
Einhaltung der Pegelregelung am
Küstriner Bach
2000
2004
Regel beachtet
Regel nicht beachtet
Beispiel Biosphärenreservat Spreewald
Labyrinth der Fließe und für den Naturschutz sehr wertvolle Lebensräume
- Die VO für das BR verbietet die Benutzung motorgetriebener Fahrzeuge.
- Andere Wasserfahrzeuge dürfen nur auf ausgewiesenen Wasserwanderwegen und Seen fahren.
- Motorantrieb nur bei traditionellen Spreewaldkähnen, die üblicherweise
per „Rudel“ gestakt werden, auf genehmigten Strecken gestattet.
Kontrolle der VO und
Besucherinformation
durch die Naturwacht.
Erstellung von gutem
Info-Material für Wasserwanderer durch BR-Verwaltung
Bau von 2 Fisch-Kanu-Pässen
jedoch:
Erhebliche Probleme
durch Massentourismus
Beispiel BR Spreewald
Masterplan naturverträglicher Wassertourismus
•Konflikte mit naturschutzfachlichen Interessen (Beeinträchtigung der
der einzigartigen Flora und Fauna des UNESCO Biosphärenreservats
und Natura 2000-Gebiets)
•Probleme mit anderen Gewässernutzern, allen voran dem Kahnfährtourismus
•Imageschaden als überfülltes
Massen-Kanurevier
(„Mallorca des Paddelns“)
Beispiel Spreewald
Der Masterplan schlägt ein Bündel von Maßnahmen vor, dazu gehören:
•Schaffung eines Netzes von Ein- und Ausstiegsstellen, Kanurastplätzen
und Biwakplätzen
•Umsetzung eines kanutouristischen Informations- und Leitsystems
•Integration der Kanurastplätze, Ein- und Ausstiegsstellen sowie
Biwakplätze in die kommunalen Leitsysteme
Fazit
•Differenzierte Naturschutzverordnungen und übergreifende Planungen wie
Masterpläne können zu einem guten Interessenausgleich zwischen
Naturschutz und Wassertourismus führen.
•Die intensiven Verhandlungen zwischen Naturschutz und Wassertourismus
im Vorfeld führen zu einem besseren Verständnis der jeweiligen
Bedürfnisse und Positionen
•Übergreifende Planungen mit dem entsprechenden Interessensausgleich
sind auch für weitere Wassersportreviere sinnvoll.
•Es muss eine gute Information der Wassertouristen erreicht werden, was
aber wegen der starken Differenzierung innerhalb dieser Gruppe
schwierig ist.
•Eine ausreichende Kontrolle ist unerlässlich.