Vortrag Herr Prof. Dr. Neubauer, Berlin, Bundesverband der

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Transcript Vortrag Herr Prof. Dr. Neubauer, Berlin, Bundesverband der

Univ.-Prof. Dr. Günter Neubauer
Aktuelle Gesundheitspolitik
der Großen Koalition
Mitgliederversammlung
des Bundesverbandes der Belegärzte
am 15. November 2014 in Berlin
IfG
Institut für Gesundheitsökonomik
www.ifg-muenchen.com
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
Überblick
1. Günstige Startbedingungen
2. Gesundheitspolitische Eckpunkte des Koalitionsvertrages
3. Die einzelnen Gesetzesentwürfe bzw. Vorhaben, bewertet
aus der Perspektive der Belegärzte
4. Mittelfristige Trends
5. Ausblick
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
1. Günstige Startbedingungen
1.1 Eindeutige Mehrheit im Parlament
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
Die Sitzverteilung im Parlament
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
1. Günstige Startbedingungen
1.1 Eindeutige Mehrheit im Parlament
1.2 GKV im Überschuss
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
Überschüsse der GKV (15 + 16 Mrd. €) – wie lange noch?
Zuwendungen und
Ausgaben in Mrd. €
Δ= -0,39**
Δ=4,16**
Finanzlage der Krankenkassen 2010 - 2017
Δ=5,44**
Δ=3,1*
Ausgaben
Δ=1,1*
Zusatzbeiträge in %
Zuwendungen
aus dem Fond
201,00*
192,00*
189,69
199,00*
183,77
190,00*
175,99
184,25
179,61
175,60
2010 2011
•
•
2012
2013 2014
2015? 2016? 2017?
t = Jahre
* Einschätzung des GKV-Schätzerkreises
** Gesundheitsberichterstattung des Bundes: Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (insgesamt in Mrd. €, je
Mitglied in € und je Versicherten in €). Gliederungsmerkmale: Jahre, Bundesgebiete; 2014
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
1. Günstige Startbedingungen
1.1 Eindeutige Mehrheit im Parlament
1.2 GKV im Überschuss
1.3 Trotz Überschuss droht Mangel
- in der Finanzierung
- in der Versorgung auf dem Lande
- in den Gesundheitsberufen
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
2. Gesundheitspolitische Eckpunkte des Koalitionsvertrages
(1) Reform der Pflegefinanzierung hat erste Priorität
(2) Bedingte Beitragsautonomie für Krankenkassen
(3) (Fach)ärztliche Versorgung auf dem Land sichern
(4) Qualitätsoffensive für Krankenhäuser zweite Priorität
(5) Prävention stärken
(6) Telemedizin fördern
(7) Neuordnung der GOÄ ?
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
3. Die einzelnen Gesetzesentwürfe bzw. Vorgaben,
bewertet aus der Perspektive der Belegärzte
3.1 Das GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
3.1 Das GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz
 Versicherten-Zusatzbeitrag heute 0,9%-Punkte und fixiert,
ab 2015 je Kasse flexibel – lähmt Kasseninitiativen ??
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
Übergang vom fixierten zum flexiblen Zusatzbeitrag
0,9 %
X %
7,3 %
7,3 %
fixiert
fixiert
7,3 %
7,3 %
2011-2015
Ab 2015
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
flexibel (wie weit?)
3.1 Das GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz
 Versicherten-Zusatzbeitrag heute 0,9%-Punkte und fixiert,
ab 2015 je Kasse flexibel – lähmt Kasseninitiativen
 Start des Instituts für Qualität und Transparenz im
Gesundheitswesen (IQTiG) am 01.01.2015 – auch für ambulantärztliche Versorgung zuständig
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
3.2
1)
Versorgungsstärkungsgesetz 2014/15
Dynamisierung des EBM (Preis-Kostenentwicklung, technische Ausstattung,
Versorgungsstrukturen, G-BA-Entscheidungen zu NUB
2)
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV), § 116 b / G-BA-Richtlinie
Vertrags- u. Klinikärzte übernehmen gemeinsam die Versorgung von
schweren und/oder seltenen Erkrankungen (Start: Tuberkulose,
gastrointestinaleTumore
-
Generell gilt Verbotsvorbehalt!
-
Vergütung direkt mit Krankenkassen, diagnosebezogen – DRG ?
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
3.2
3)
Versorgungsstärkungsgesetz 2014/15
Weiterhin Verbotsvorbehalt (Krankenhaus) vs. Erlaubnisvorbehalt
(Vertragsärzte/Belegärzte)
4)
Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung
- insbesondere bei Wartefristen über vier Wochen auf
Facharzttermin
5)
Besondere Versorgung (§ 140 a SGB V)
- Systematische Zusammenfassung, es werden Praxiskliniken
genannt, nicht Belegärzte!
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
3.3 Qualitätsorientierte Krankenhausreform
1) Koalitionsvereinbarung der Großen Koalition:
„Eine sichere Behandlung ist letztendlich nur dort möglich, wo das
ärztliche und pflegerische Personal nicht über Gebühr belastet wird.
Wir wollen gewährleisten, dass auf Ebene der DRG-Kalkulation die
Personalkosten, insbesondere die der Pflege, in ausreichender Höhe
und Gewichtung berücksichtigt werden. Dass die Krankenhäuser
diese Mittel auch tatsächlich für Personalkosten eingesetzt haben,
müssen sie in den Budgetverhandlungen in geeigneter Weise
unbürokratisch nachweisen.
„Gute Qualität muss sich für die Krankenhäuser auch finanziell
lohnen.“
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
3.3 Qualitätsorientierte Krankenhausreform
2) Streit zur Investitions-Kostenfinanzierung
(Länder vs. Bund vs. Krankenkassen)
3) Qualitätsorientierung der DRGs – aber wie?
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
Qualitätssichernde Differenzierung der ärztlichen Leistungen in DRGs
Internistische Leistungen
„Qualitätssichernde“
Leistungen
- Visite
- Differentialdiagnostik
- ….?
?
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
Visite inkl. Dokumentation
Anmelden von Leistungen
Differentialdiagnostik mit/ohne OA
Kurvenvisite/Laborvisite
Angehörigengespräche inkl. Doku.
Arztbrief inkl. Korrekturen etc., Vidierung
Aufnahmestatus
Entlassgespräch
Soziale Einschätzung und Orga. der
Weiterversorgung
Notfallversorgung
Zusätzliche Zeiten für OA/CA Visite
Röntgenbesprechung/-bewertung/-diktat
Teamkonferenz/Bespr. mit KG etc.
Ärztliche Einzelschulung
Ärztl. Gruppenschulung
Individ. Teambesprechung
Oberarztvisite
DRG-Verwaltungsaufwand
Intensivstation
Sonographie Abdomen
Sonographie Schilddrüse
Sonographie Thorax
Ger. Assessment durchführen/bewerten
Duplex/Gefäße
Echo
RR-24h / EKG-24h Auswertung,
Konsile
„Effizienzoffene“
Leistungen
- Arztbrief
- Dokumentation
- ….?
?
3.3 Qualitätsorientierte Krankenhausreform
2) Streit zur Investitions-Kostenfinanzierung
(Länder vs. Bund vs. Krankenkassen)
3) Qualitätsorientierung der DRGs – aber wie?
4) Zuschläge für nachgewiesene Qualität
5) Zuschläge für flächendeckende Versorgung
6) Strukturfonds für ausscheidende Krankenhäuser ?
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
3. Die einzelnen Gesetzesentwürfe bzw. Vorgaben,
bewertet aus der Perspektive der Belegärzte
3.4 Das Präventionsgesetz
- Stärkung der Gesundheitsförderung und Primärprävention
- Aufgabenstärkung für die BDZA (Bundeszentrale für
gesundheitliche Förderung-eigentlich steuerfimanziert!)
- Finanzierung durch die Krankenkassen
3.5 Gesetzesvorhaben zur Digitalisierung
- Digitale Vernetzung erforderlich
3.6 Neuordnung der GOÄ
- Pauschalisierung vs. Einzelleistungsvergütung
- Kostenerstattung vs. Sachleistungsprinzip
- Selektiverträge der PKV?
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
4. Mittelfristige Trends
4.1 Trend zur Ambulantisierung stationärer Leistungen,
insbesondere von belegärztlichen Leistungen
4.2 Belegärzte sind Brücken und Opfer der sektoralen Versorgung
- Brücken für die integrierte Patientenversorgung
- Opfer der sektoralen Budgets
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
4. Mittelfristige Trends
4.3 Vergütung für Belegärzte
Generell sind Belegärzte Vertragsärzte, die im Krankenhaus
vertragsärztliche Leistungen erbringen.
Daher gilt:
- Genehmigungsvorbehalt für Innovationen
- kein Verordnungsrecht für stationäre Leistungen
- Vergütung nach EBM
- steigende Haftpflichtprämien
- Vergütung nach EBM kosten- statt leistungsorientiert
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
4. Mittelfristige Trends
4.4 Sicht der Krankenhäuser
• Belegärzte als wichtige Ergänzung des Leistungsspektrums
• Belegarzt-DRGs mit 20% Abschlag unattraktiv
• DRG-Abschläge > EBM-Vergütung
• Honorararzt als Alternative? (Kein wahlärztlicher Honoraranspruch!)
• MVZs als Alternative zu Belegärzten für Krankenhäuser
• MVZ und Facharztzentren als Alternative zum Krankenhaus für Belegärzte
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
Entwicklung von MVZ in Deutschland (2004 – 2013)
Quelle: KV Hamburg, Stand 1. Quartal 2011
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
4. Mittelfristige Trends
4.5 Konzentration der Krankenhäuser, Chancen oder
Risiko für Belegärzte?
4.6 Alternative zur Vergütung belegärztlicher Leistungen:
Das Schweizer Modell
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
DRGs und Belegarzt in Deutschland und der Schweiz
Belegarzt
rechnet mit KV
gem. EBM ab
Krankenhaus
rechnet
gekürzte DRG
mit KK ab
Arztabschlag
EBM> Abrechnung
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
???
Krankenhaus
rechnet DRG
mit KK ab
Belegärztliche Vergütung in der Schweiz
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
Belegärztliche Vergütung in der Schweiz
Einzelleistungstarife:
•
•
Tarmed
SLK
Pauschalleistungstarife:
•
•
•
Referenztarif der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung
OKP Tarif des BBV+
Generelle Ausscheidung eines Prozentanteils
Gemischte Vergütungsmodelle
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
Belegärztliche Vergütung in der Schweiz
Referenztarif der Schweizerischen BelegärzteVereinigung
•
Ermittlung des (beleg)ärztlichen Kostenanteils auf Basis von
Hauptabteilungs-G-DRGs
(Hauptabteilung = Chefarztspital)
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
4. Mittelfristige Trends
4.5 Konzentration der Krankenhäuser, Chancen oder
Risiko für Belegärzte?
4.6 Alternative zur Vergütung belegärztlicher Leistungen:
Das Schweizer Modell
4.7 Vorschlag für Deutschland:
1)
Gleichstellung von belegärztlichen und angestellt-ärztlichen DRGs in
der Vergütung: Leistungsbezogene statt kostenorientierte Vergütung
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
4. Mittelfristige Trends
4.5 Konzentration der Krankenhäuser, Chancen oder
Risiko für Belegärzte?
4.6 Alternative zur Vergütung belegärztlicher Leistungen:
Das Schweizer Modell
4.7 Vorschlag für Deutschland:
1)
Gleichstellung von belegärztlichen und angestellt-ärztlichen DRGs in
der Vergütung: Leistungsbezogene statt kostenorientierte Vergütung
2)
Wahlrechte für Belegärzte und Krankenhäuser (Rolle des
Verbandes): Entweder ärztliche DRG-Pauschalen oder
vertragsärztliche EBM-Vergütung
3)
Angleichung der fachärztlichen Vergütung in der Praxis und im
Krankenhaus: Der Höhe nach EBM-Facharztgehalt, der Art nach
DRG-Pauschalen
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
5. Ausblick: Die demografische Herausforderung
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
5.1 Demographie und Gesundheitsausgaben bis 2060
Bevölkerung der BRD
Ausgaben der GKV pro Kopf in Euro (2008)
6,000 €
Männer
Frauen
5,000 €
Ø Beitrag je
Erwerbstätigem:
6.158,40 €
4,000 €
Ø Ausgaben pro
Versicherten (GKV)
2009: 2428 €
3,000 €
2,000 €
Ø Beitrag je
Rentner: 1.824 €
1,000 €
0€
0
10
20
30
40
50
Alter in Jahren
60
70
80
90
Gesamt
2008
11,1 Mio.
(13,6%)
54,1 Mio. (66,0%)
14,9 Mio. (18,2%)
1,8 Mio.
(2,2%)
82,0
Mio.
2020
10,0 Mio.
(12,5%)
51,3 Mio. (64,1%)
16,1 Mio. (20,1%)
2,6 Mio.
(3,3%)
79,9
Mio.
2060
7,4 Mio.
(11,5%)
35,3 Mio. (54,5%)
5,6 Mio.
16,4 Mio. (25,3%)
+ 5,3 Mio. (8,7%)
64,7
Mio.
-18,8 Mio.
Quelle: Bundesversicherungsamt (2010) + Destatis (2009)
IfG
IfGInstitut
Institutfür
fürGesundheitsökonomik
Gesundheitsökonomik
5.2 Unangemessene Antworten
Langfristige Kosten der Rentenpläne in Milliarden Euro bis 2050
Quelle: Blickpunkt Marktwirtschaft II/2013; abgerufen am 25.04.2014 unter:
http://www.stiftung-marktwirtschaft.de/uploads/tx_ttproducts/datasheet/Blickpunkt_II_2013.pdf
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
Politische Korrelation von Ahnungslosigkeit und Reformmut
Horst Seehofer (1993):
Einführung der Wahlfreiheit für alle
gesetzlich Versicherten
Andrea Fischer (2000):
Einführung der DRGs
Ulla Schmidt (2007):
Gesundheitsfonds und Morbi-RSA
Philipp Rösler (2010):
AMNOG-Gesetz
Daniel Bahr (2012):
Hatte Ahnung, aber . . .
Hermann Gröhe (2014):
Qualitätsoffensive für
Krankenhäuser
Folgerung: Je ahnungsloser der/die Minister(in), um so mutiger
die Reform! Haben wir eine gute Perspektive?
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Weiterführende Literatur:
Ein Jahrzehnt Gesundheitsökonomie und Gesundheitspolitik 2000 – 2010
Band I und Band II
Ausgewählte Beiträge von Günter Neubauer
Zu bestellen über
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
Nixenweg 2 b, 81739 München
Tel. 089 / 60 51 98
Fax: 089 / 606 11 87
E-Mail: [email protected]
www.ifg-muenchen.com
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Weiterführende Literatur:
Ein Jahrzehnt Gesundheitsökonomie und Gesundheitspolitik 2000 – 2010
Band I und Band II
Ausgewählte Beiträge von Günter Neubauer
Zu bestellen über
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
Nixenweg 2 b, 81739 München
Tel. 089 / 60 51 98
Fax: 089 / 606 11 87
E-Mail: [email protected]
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IfG Institut für Gesundheitsökonomik
Belegärztliche Vergütung in der Schweiz
Referenztarif der Schweizerischen BelegärzteVereinigung
•
Katalog des ärztlichen Anteils pro DRG für jede einzelne
DRG als Referenz für die Verhandlungen
1. Einsatz als Poollösung
•
Nachgelagerte Verteilung nach
Einzelleistungskatalog (z.B. Tarmed)
2. Einsatz als direktes Vergütungsmodell für:
•
Fallführenden Arzt
•
Anästhesie
•
Andere ärztliche Leistungen (z.B. über Konsilien)
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
Trend zur Anstellung im ambulant-ärztlichen Bereich
25,000
22,304
20,845
20,000
18,843
Anzahl
16,776
14,348
15,000
12,576
10,406
10,000
8,546 9,057
7,821 8,271 8,146 8,048
6,629
5,000
3,379
0
1993 1995 1998 2000 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Jahr
Quelle: Ärztestatistik der Bundesärztekammer, 2014; Statista 2014
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
5.2 Angemessene Antworten
Altersruhezeit
Erwerbsfähigkeit / -tätigkeit
Erziehung /
Ausbildung
2 Jahre
2 Jahre
Arbeitslosigkeit Arbeitsunfähigkeit
130
Mrd. €
120
Mrd. €
Lebensalter
0
20
Institut
Gesundheitsökonomik
IfGIfG
Institut
fürfür
Gesundheitsökonomik
62,5
65
67
80