Der Sächsische Ausländerbeauftragte

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Transcript Der Sächsische Ausländerbeauftragte

Gewaltenteilung
(horizontal & vertikal)
EU
Legislative
Gesetzgebende Gewalt
Parlament
BRD
Exekutive
Judikative
Vollziehende Gewalt
Rechtsprechende Gewalt
Regierung / Verwaltung
Gerichte
Länder
Kommunen
Entstehungsgeschichte des
sächsischen Landtags
1831
1. bürgerlich–liberale sächsische Verfassung
 Ständeversammlung als gewählte Volksvertretung
1919/20
Weimarer Republik
 Freistaat Sachsen – frei gewähltes Parlament
1933
Alleinherrschaft der NSDAP
 Auflösung des Landtags
1946
Wahlen zum sächsischen Landtag
1949
Gründung der DDR
1952 Auflösung der Länder – Bildung von Bezirken
1989/90
Deutsche Wiedervereinigung
 Freistaat Sachsen
 Bildung des sächsischen Landtags
Der Sächsische Ausländerbeauftragte
„...fördert die Integration der im Freistaat lebenden Ausländer und wahrt deren
Belange.“
eine Abgeordnete oder
einen Abgeordneten aus
seiner Mitte zum
für eine
Sächsischen
Legislaturperiode
Ausländerbeauftragten
wählt
Aufgaben:


Interessenvertreter der Migrantinnen und Migranten gegenüber
Regierung und Parlament
Bearbeitung von Eingaben, Bitten und Beschwerden (auch über
den Petitionsausschuss)

Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden

Öffentlichkeitsarbeit und Information der Bevölkerung
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
„… kontrolliert, dass Informationen über Menschen nur auf gesetzlicher
Grundlage gesammelt, genutzt und übermittelt werden.“
wählt
für 6 Jahre
Aufgaben:




unabhängigen
Sachverständigen zum
Sächsischen
Datenschutzbeauftragten
Beratung und Aufklärung in Datenschutzfragen
Kontrolle von öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen im
Freistaat
Informieren der Öffentlichkeit über gravierende Missstände bei
beim Umgang mit personenbezogenen Daten
Alle zwei Jahre: Tätigkeitsbericht
Wie wird gewählt ?
Erststimme – Direktstimme
Prinzip der Mehrheitswahl
Der Kandidat wird gewählt,
der die Mehrheit aller
abgegebenen Stimmen
eines Wahlkreise erhält.
Zweitstimme - Listenstimme
Prinzip der Verhältniswahl
Der Anteil der Zweitstimmen,
die eine Partei erhält,
bestimmt die Gesamtzahl
ihrer Sitze im Parlament,
vorausgesetzt, sie hat mind.
5% der abgegebenen Stimmen
erhalten (Fünf-Prozent-Hürde).
Der 5. Sächsische Landtag besteht aus 132 Abgeordneten,
die auf eine Dauer von 5 Jahren gewählt werden.
Arbeitsrhythmus eines Abgeordneten
Arbeitskreissitzungen
Fraktionssitzungen
Arbeitskreiswoche
Ausschusssitzungen
ExpertenAnhörungen
Ausschusswoche
Öffentlichkeitsarbeit
Parteiarbeit
Wahlkreiswoche
Termine im
Bürgerbüro/
Wahlkreisbüro,
Besichtigungen,
Teilnahme an
Diskussionsrunden,
Vor-Ort-Veranstaltungen
Plenarwoche
Fraktionssitzungen
mehrtägige Plenarsitzung
Aufgaben des Sächsischen Landtags
Regierungskontrolle
Gesetzgebungsfunktion



Initiative durch: Parlament,
Abgeordnete, Staatsregierung,
Volk
Ausarbeitung von Inhalt & Text in
den Ausschüssen
Einbringung, Reden, Abstimmung
und Beschluss im Plenum
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Öffentlichkeitsfunktion

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

Plenardebatten & öffentliche
Anhörungen
Wahlkreisarbeit
Pressekonferenzen, Kontakt mit
Medien und Bürgern (z.B.
Abgeordnetengespräche)
Pressearbeit des Landtags, Tag
der offenen Tür, Besucherdienst
Kleine & Große Anfragen
Haushaltsrecht  Budget
(„Königsrecht“)
Aktuelle Stunde
Untersuchungsausschüsse
Anträge
„Zitierrecht“
Konstruktives Misstrauensvotum
Wahlfunktion
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



Landtagspräsident
Ministerpräsident
Richter des Sächsischen
Verfassungsgerichtshofes
Präsident des
Landesrechnungshofes
Sächs. Datenschutzbeauftragter
Sächs. Ausländerbeauftragter
Das Präsidium
• politisches Führungsgremium des Sächsischen Landtags
• Unterstützung des Landtagspräsidenten bei der Führung der parlamentarischen Geschäfte und bei der Verwaltung des Landtags
• Festlegung des Terminplans und der Tagesordnung für die Landtagssitzungen
• Festlegung des Arbeitsplanes des Sächsischen Landtags
• Festlegung der Voranschläge für den Haushaltsplan des Landtags
Das Präsidium
der 5. Wahlperiode
besteht aus 27 Mitgliedern:
Landtagspräsident Dr. Matthias
Rößler (CDU) und seine drei
Vizepräsidenten/in
Andrea Dombois (CDU),
Horst Wehner (DIE LINKE) und
Prof. Dr. Andreas Schmalfuß
(FDP)
Die 6 Fraktionsvorsitzenden:
Steffen Flath (CDU)
Martin Dulig (SPD)
Rico Gebhardt (DIE LINKE)
Holger Zastrow (FDP)
Antje Hermenau (Grüne)
Holger Apfel (NPD)
17 weitere Abgeordnete
benannt von den Fraktionen
entsprechend ihres
Stärkeverhältnisses:
9x CDU
4x DIE LINKE
2x SPD
jeweils 1x FDP, Grüne
Ausschüsse
der 5. Wahlperiode
Fachausschüsse
(fraktionsübergreifende Fachgremien)
- Vorbereitung von Beschlüssen
- Anhörung von Sachverständigen
- Befragung der Staatsregierung
weitere ständige
Ausschüsse
Wahlprüfungsausschuss
Verfassung / Recht / Europa
Petitionsausschuss
Haushalt / Finanzen
Geschäftsordnung / Immunität
Schule / Sport
Bewertungsausschuss
Wirtschaft / Arbeit / Verkehr
(befasst sich mit Unterlagen über
Stasi-Belastungen von Abgeordneten)
Umwelt / Landwirtschaft
Innenausschuss
Soziales / Verbraucherschutz
Wissenschaft / Hochschule /
Kultur / Medien
bei Bedarf
(zeitlich befristete Ausschüsse)
Untersuchungsausschüsse
Enquetekommission
Die Sächsische Staatsregierung
der 5. Wahlperiode
Prof. Dr.
Georg
Unland
1
Prof. Dr. Dr.
Sabine von
Schorlemer
Markus
Ulbig
Sven Morlok
2
3
4
Stanislaw
Tillich
Dr.
Johannes
Beermann
5
6
Brunhild
Kurth
Dr. Jürgen
Martens
7
8
Christine Clauß
Frank Kupfer
9
1 Staatsminister der Finanzen
7 Staatsministerin für Kultus
2 Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst
8 Staatsminister der Justiz und für
Europa
10
3 Staatsminister des Innern
4 Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
und stellvertretender Ministerpräsident
5 Ministerpräsident
9 Staatsministerin für Soziales und
Verbraucherschutz
10 Staatsminister für Umwelt und
Landwirtschaft
6 Staatsminister und Chef der Staatskanzlei
Darstellung entspricht der Sitzordnung im Plenarsaal
Das Wahlergebnis 2004
41,1 %
CDU:
aber:
41,1 % (Zweitstimmen)
tatsächlich gewonnene Wahlkreise
= 53 von 120 Mandaten
= 55
= 2 „Überhangmandate“ für die CDU
= 2 „Ausgleichsmandate“
23,6 %
Statt 120 Mandate (wie in
der Verfassung vorgesehen)
sind es nun 124.
9,8 %
9,2 %
5,9 %
CDU
55
PDS
30 + 1
SPD
12 + 1
NPD
12
FDP
7
5,1 %
B 90/Grüne
6
Das Wahlergebnis 2009
40,2 %
(- 0,9 %)
20,6 %
(- 3 %)
10,4 %
(+ 0,6 %)
CDU
58
(55)
DIE LINKE
29
(31)
SPD
14
(13)
10,0 %
(+ 4,1 %)
FDP
14
(7)
6,4 %
5,6 %
(+ 1,3 %)
(- 3,6 %)
B90/Grüne
9
(6)
NPD
8
(12)
=132 Abgeordnete
(124)
Einflussmöglichkeiten auf Parlament
und Regierung
Wahlen
direkte
Demokratie
Lobbyismus
Medien
Regierung
und
Parlament
Petitionen
Überhangmandat /Ausgleichsmandat
am Beispiel der Landtagswahl 2009
Wahl
jeder hat 2 Stimmen
1. Stimme
2. Stimme
Wahl eines/r Direktkandidaten/in
- bei der CDU haben 58 Kandidaten
ihren Wahlkreis gewonnen
58 Abgeordnete
direkt
Wahl einer Partei
(CDU, SPD, FDP, DIE LINKE, Grüne…)
- 40,2 % der Zweitstimmen entfallen
auf CDU
- entspricht 52 von 120 Mandaten
Differenz = 6 Überhangmandate für die CDU
 Folge: 6 Ausgleichsmandate für die anderen gewählten
Parteien
 Verteilung: 2 x LINKE
1 x FDP
Statt 120 Mandate (wie in
1 x SPD
der Verfassung vorgesehen)
1 x Grüne
sind es nun 132.
1 x NPD