Transcript Sichtbezug

Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opiatsubstitution
Substitutionsmittel zum unmittelbaren Verbrauch (Sichtbezug)
Stand: 26.11.2014
Rezept zurück an
den Arzt
Ärztliche Verordnung über ein
Substitutionsmittel zum
unmittelbaren Verbrauch
(Sichtbezug)
Verschreibungsfähige Betäubungsmittel zur
Substitution
• Methadon
• Levomethadon
• Buprenorphin
• Codein, Dihydrocodein in begründeten
Ausnahmefällen
• Diamorphin (Sondervertriebsweg)
CAVE!
• Das Rezept darf nur vom Arzt oder einem Praxismitarbeiter in der Apotheke vorgelegt werden, nicht vom
Patienten selbst
Prüfung der Verordnung
Angaben auf der Verordnung
• Betäubungsmittelrezept, Teil I und II im Original
• Name, Vorname, Anschrift des Patienten oder „Praxisbedarf“ (sozialrechtliche Vorschriften beachten)
• Name des verschreibenden Arztes, Berufsbezeichnung, Anschrift, Tel.
• Ausstellungsdatum (nicht älter als 7 Tage)
• Bezeichnung des BtM, ggf. Gewichtsmenge je
Packungseinheit oder abgeteilter Form,
Darreichungsform; bei Rezepturverordnung ggf.
weitere Bestandteile nach Art und Menge
• Menge des verschriebenen BtM in g, ml oder
Stückzahl bei abgeteilten Formen
• Kennzeichnung mit dem Buchstaben „S“
• Ggf. Kennzeichnung mit dem Buchstaben „A“
bei Nichteinhaltung der Verschreibungshöchstmenge oder der zulässigen Anzahl der BtM
• Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesangaben oder, wenn vorliegend, der Hinweis darauf
• Eigenhändige Unterschrift des Arztes, im
Vertretungsfall zusätzlich „i. V.“
Bedenken/Unklarheiten?
Bedenken/Unklarheiten, z. B.
• Verschreibungen, die vor mehr als 7 Tagen
ausgestellt sind, dürfen nicht beliefert werden
(Tag der Ausstellung zählt nicht mit)
• Notfallverschreibungen sind für die Substitution
nicht zulässig
• Das Substitutionsmittel und die verschriebene
Darreichungsform dürfen nicht zur parenteralen
Anwendung bestimmt sein
Nein
Bedenken/
Unklarheiten
beseitigt?
Ja
Rücksprache mit
dem Arzt
Ja
Nein
Nein
Ist ein Rezepturarzneimittel herzustellen?
Rezept zurück an
den Arzt
Ja
Rücksprache mit dem Arzt
• Nach Rücksprache mit dem Arzt kann der
Apotheker Korrekturen (mit Ausnahme des
Ausstellungsdatums) auf dem BtM Rezept Teil I
und II vornehmen (der Arzt hat die Änderungen
auf Teil III zu vermerken)
Nein
Ja
Bedenken/
Unklarheiten
beseitigt?
Rücksprache mit
dem Arzt
Nein
Ist die Rezepturverordnung plausibel?
Ja
Herstellung des
Rezepturarzneimittels
Verweis auf Leitlinien zur Qualitätssicherung
-Herstellung und Prüfung der nicht zur
parenteralen Anwendung bestimmten
Rezeptur- und Defekturarzneimittel
Dokumentation
A
Herstellung und Prüfung des Substitutionsmittels in
der Apotheke
Standardisiertes Rezepturarzneimittel
• NRF 29.1. Methadonhydrochlorid-Lösung 5/10 mg/ml
• NRF 29.4. Levomethadonhydrochlorid-Lösung
2,5 mg/ml
Nichtstandardisiertes Rezepturarzneimittel
• Individuelle Rezepturverordnung
Dokumentation
• Dokumentation der für die Herstellung benötigten
Menge an Betäubungsmittel nach BtMVV
• Dokumentation der Herstellung des
Rezepturarzneimittels nach ApBetrO
A
Abgabe/Lieferung
des Substitutionsmittels an die
Arztpraxis oder
andere zulässige
Vergabestellen
Nein
Sichtbezug in der Apotheke?
Ja
Bereitstellung der Einzeldosis
für den Patienten
Dokumentation
der Abgabe
Verschreibung zum unmittelbaren
Verbrauch (Sichtbezug)
• Schriftliche Vereinbarung mit dem Arzt
empfehlenswert
• Substitutionsmittel getrennt von anderen BtM
individuell für jeden Patienten bereitstellen
• Sicherstellung der Versorgung an Sonn- und
Feiertagen, z. B. Z-Verschreibung
• Keine Mitgabe des Substitutionsmittels
Dokumentation
• Dokumentation auf der Verschreibung Teil I gemäß
§ 12 Abs. 3 BtMVV
o Name und Anschrift der Apotheke
o Abgabedatum
o Name des Abgebenden
• Dokumentation von Verbleib und Bestand gemäß
§ 13 BtMVV
• Aufbewahrung von Teil I des BtM-Rezeptes
• Aufbewahrung der Dokumentation 3 Jahre nach
dem letzten Eintrag
Gegenanzeigen für die Substitution
• Alkoholgeruch des Patienten
• Verdacht auf Drogenkonsum des Patienten
Abgabe
verweigern,
Patient an Arzt
verweisen
Nein
Lässt der Allgemeinzustand des Patienten die
Gabe des Substitutionsmittels zu?
Ja
Rücksprache mit
dem Arzt und
Dokumentation
Verweis auf Leitlinien zur Qualitätssicherung
- Risiken bei Arzneimitteln und
Medizinprodukten – Maßnahmen in der
Apotheke
Einnahme des
Substitutionsmittels
Sichtbezug in der Apotheke
• Identität des Patienten zweifelsfrei erfassen
• Vertraulichkeit der Verabreichung
• Einnahme des Substitutionsmittels vor den Augen
des verantwortlichen pharmazeutischen Personals
(keine Arzneimittelreste im Mund), möglichst in der
Beratungsecke
• Wasser zum Nachtrinken anbieten
• Einnahme des Arzneimittels vom Patienten
schriftlich bescheinigen lassen
Dokumentation der
Verabreichung
Dokumentation
• Patientenbezogene Dokumentation bei Sichtbezug
in der Apotheke
• Monatliche Bestandsprüfung und Abzeichnung
durch den Arzt
• Aufbewahrung von Teil I des BtM-Rezeptes
• Aufbewahrung der Dokumentation 3 Jahre nach
dem letzten Eintrag