Transcript Sichtbezug
Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opiatsubstitution Substitutionsmittel zum unmittelbaren Verbrauch (Sichtbezug) Stand: 26.11.2014 Rezept zurück an den Arzt Ärztliche Verordnung über ein Substitutionsmittel zum unmittelbaren Verbrauch (Sichtbezug) Verschreibungsfähige Betäubungsmittel zur Substitution • Methadon • Levomethadon • Buprenorphin • Codein, Dihydrocodein in begründeten Ausnahmefällen • Diamorphin (Sondervertriebsweg) CAVE! • Das Rezept darf nur vom Arzt oder einem Praxismitarbeiter in der Apotheke vorgelegt werden, nicht vom Patienten selbst Prüfung der Verordnung Angaben auf der Verordnung • Betäubungsmittelrezept, Teil I und II im Original • Name, Vorname, Anschrift des Patienten oder „Praxisbedarf“ (sozialrechtliche Vorschriften beachten) • Name des verschreibenden Arztes, Berufsbezeichnung, Anschrift, Tel. • Ausstellungsdatum (nicht älter als 7 Tage) • Bezeichnung des BtM, ggf. Gewichtsmenge je Packungseinheit oder abgeteilter Form, Darreichungsform; bei Rezepturverordnung ggf. weitere Bestandteile nach Art und Menge • Menge des verschriebenen BtM in g, ml oder Stückzahl bei abgeteilten Formen • Kennzeichnung mit dem Buchstaben „S“ • Ggf. Kennzeichnung mit dem Buchstaben „A“ bei Nichteinhaltung der Verschreibungshöchstmenge oder der zulässigen Anzahl der BtM • Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesangaben oder, wenn vorliegend, der Hinweis darauf • Eigenhändige Unterschrift des Arztes, im Vertretungsfall zusätzlich „i. V.“ Bedenken/Unklarheiten? Bedenken/Unklarheiten, z. B. • Verschreibungen, die vor mehr als 7 Tagen ausgestellt sind, dürfen nicht beliefert werden (Tag der Ausstellung zählt nicht mit) • Notfallverschreibungen sind für die Substitution nicht zulässig • Das Substitutionsmittel und die verschriebene Darreichungsform dürfen nicht zur parenteralen Anwendung bestimmt sein Nein Bedenken/ Unklarheiten beseitigt? Ja Rücksprache mit dem Arzt Ja Nein Nein Ist ein Rezepturarzneimittel herzustellen? Rezept zurück an den Arzt Ja Rücksprache mit dem Arzt • Nach Rücksprache mit dem Arzt kann der Apotheker Korrekturen (mit Ausnahme des Ausstellungsdatums) auf dem BtM Rezept Teil I und II vornehmen (der Arzt hat die Änderungen auf Teil III zu vermerken) Nein Ja Bedenken/ Unklarheiten beseitigt? Rücksprache mit dem Arzt Nein Ist die Rezepturverordnung plausibel? Ja Herstellung des Rezepturarzneimittels Verweis auf Leitlinien zur Qualitätssicherung -Herstellung und Prüfung der nicht zur parenteralen Anwendung bestimmten Rezeptur- und Defekturarzneimittel Dokumentation A Herstellung und Prüfung des Substitutionsmittels in der Apotheke Standardisiertes Rezepturarzneimittel • NRF 29.1. Methadonhydrochlorid-Lösung 5/10 mg/ml • NRF 29.4. Levomethadonhydrochlorid-Lösung 2,5 mg/ml Nichtstandardisiertes Rezepturarzneimittel • Individuelle Rezepturverordnung Dokumentation • Dokumentation der für die Herstellung benötigten Menge an Betäubungsmittel nach BtMVV • Dokumentation der Herstellung des Rezepturarzneimittels nach ApBetrO A Abgabe/Lieferung des Substitutionsmittels an die Arztpraxis oder andere zulässige Vergabestellen Nein Sichtbezug in der Apotheke? Ja Bereitstellung der Einzeldosis für den Patienten Dokumentation der Abgabe Verschreibung zum unmittelbaren Verbrauch (Sichtbezug) • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arzt empfehlenswert • Substitutionsmittel getrennt von anderen BtM individuell für jeden Patienten bereitstellen • Sicherstellung der Versorgung an Sonn- und Feiertagen, z. B. Z-Verschreibung • Keine Mitgabe des Substitutionsmittels Dokumentation • Dokumentation auf der Verschreibung Teil I gemäß § 12 Abs. 3 BtMVV o Name und Anschrift der Apotheke o Abgabedatum o Name des Abgebenden • Dokumentation von Verbleib und Bestand gemäß § 13 BtMVV • Aufbewahrung von Teil I des BtM-Rezeptes • Aufbewahrung der Dokumentation 3 Jahre nach dem letzten Eintrag Gegenanzeigen für die Substitution • Alkoholgeruch des Patienten • Verdacht auf Drogenkonsum des Patienten Abgabe verweigern, Patient an Arzt verweisen Nein Lässt der Allgemeinzustand des Patienten die Gabe des Substitutionsmittels zu? Ja Rücksprache mit dem Arzt und Dokumentation Verweis auf Leitlinien zur Qualitätssicherung - Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten – Maßnahmen in der Apotheke Einnahme des Substitutionsmittels Sichtbezug in der Apotheke • Identität des Patienten zweifelsfrei erfassen • Vertraulichkeit der Verabreichung • Einnahme des Substitutionsmittels vor den Augen des verantwortlichen pharmazeutischen Personals (keine Arzneimittelreste im Mund), möglichst in der Beratungsecke • Wasser zum Nachtrinken anbieten • Einnahme des Arzneimittels vom Patienten schriftlich bescheinigen lassen Dokumentation der Verabreichung Dokumentation • Patientenbezogene Dokumentation bei Sichtbezug in der Apotheke • Monatliche Bestandsprüfung und Abzeichnung durch den Arzt • Aufbewahrung von Teil I des BtM-Rezeptes • Aufbewahrung der Dokumentation 3 Jahre nach dem letzten Eintrag