Lärm und Raumordnung

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Lärm und Raumordnung
Impulsvortrag
Dipl.-HTL-Ing. Christoph Lechner
2013-10-15
Lärm und Raumordnung | 15. Oktober 2013
Christoph Lechner
Inhalt
• Bedeutung der Flächenwidmung in der Schalltechnik
und im Lärmrecht
• Der Spagat zwischen Emission und Immission
• Das Tool der strategischen Lärmkarten
• Ziele und Visionen
• Diskussion
Lärm und Raumordnung | 15. Oktober 2013
Christoph Lechner
Wenn eine Flächenwidmung auf
einem Grundstück ausgewiesen ist,
bedeutet dies
• Grundanforderung an die Dimensionierung der
Außenbauteile von Bauwerken
• Festlegung für die schalltechnische Dimensionierung
von haustechnischen Anlagen
• Merkmal für zulässige Baulärmimmissionen
• Basis für zulässige Anlagengeräusche aus der
Umgebung
• Festlegung von zulässigen Erschütterungseinwirkungen
• Abwehranspruch für untypische Lärmeinwirkungen
• Anwendungsfall für Aktionsplanung nach
Umgebungslärm RL
• usw.
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Bsp. : Dimensionierung baulicher Schallschutz;
maßgeblicher Außenlärmpegel durch
Zuordnung zu einer Baulandkategorie
Planungsrichtwerte für gebietsbezogene Schallimmissionen
Bauland- Kategorie
A-bewerteter äquivalenter
Dauerschallpegel, LA,eq
Gebiet
dB
bei Tag
bei Nacht
1
Ruhegebiet, Kurgebiet
45
35
2
Wohngebiet in Vororten, Wochenendhaus-Gebiet,
ländliches Wohngebiet
50
40
3
städtisches Wohngebiet, Gebiet für Bauten land- und
forstwirtschaftlicher Betriebe mit Wohnungen
55
45
4
Kerngebiet (Büros, Geschäfte, Handel und Verwaltung
ohne Schallemission sowie Wohnungen), Gebiet für
Betriebe ohne Schallemission
60
50
5
Gebiet für Betriebe mit geringer Schallemission
(Verteilung, Erzeugung, Dienstleistung, Verwaltung)
65
55
Tabelle 1 nach ÖNORM B 8115-2
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Bauteile von zu schützenden Räumen
(Aufenthaltsräumen)
Mindestschallschutz (R’res,w, R’w, Rw bzw. Rw + Ctr in dB)
für maßgebliche Außenlärmpegel-Stufen in dB
Spalte
1
2
3
4
5
6
7
Zeile
Stufe
A, B, C
D
E
F
G
H
I
1
Tag
≤ 50
51 bis
55
56 bis
60
61 bis
65
66 bis
70
71 bis
75
76 bis
80
2
Nacht
≤ 40
41 bis
45
46 bis
50
51 bis
55
56 bis
60
61 bis
65
66 bis
70
3
1, 2
3
4
5
–
–
Entspricht den Richtwerten der
Tabelle 1, Zeile(n)
4
Wohngebäude, -heime, Hotels, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Kurgebäude etc.
–
Außenbauteile
gesamt
5
R’res,w
33
38
38
43
43
48
53
6
Rw
43
43
43
48
48
53
58
7
Rw
Rw + Ctr
28
23
33
28
33
28
38
33
38
33
43
38
48
43
8
– Gebäudetrennwände 3)
je Wand
R’w
52
52
52
52
52
52
52
9
– Decken und Wände
gegen Dachböden
R’w
42
42
42
47
47
47
47
10
– Decken und Wände gegen
Durchfahrten und Garagen
R’w
60
60
60
60
60
60
60
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Opake
Außenbauteile1)
Fenster und
Außentüren 1) 2)
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Der Spagat zwischen Emission und
Immission
Die Standplatz- bzw. Flächenwidmung aufgrund der
örtlichen und überörtlichen Raumplanung muss
grundsätzlich so erfolgen, dass Störungen durch
Schallimmissionen (Einwirkungen des von einem oder
mehreren Emittenten verursachten Schalls auf ein
Gebiet und/oder auf einen Standplatz) vermieden
werden.
Jedem Standplatz kann einerseits eine bestimmte
Schallemission zugeordnet werden, andererseits
besteht ein gewisser Ruheanspruch (d. h. eine gewisse
Immissionsgrenze).
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Der Spagat zwischen Emission und
Immission
Da verschiedene Einrichtungen sowohl unterschiedliche
Schallemissionen als auch unterschiedliche Ruheansprüche haben,
ist es zweckmäßig, Einrichtungen gleicher Schallemission bzw.
gleichen Ruheanspruches auf entsprechenden Flächen zu
vereinen, sodass zB Wohngebiete oder Industriegebiete
entstehen.
Ist die einheitliche Widmung größerer zusammenhängender Flächen
nicht möglich, dann ist die Schallemission bzw. der Ruheanspruch
der einzelnen Standplätze zu berücksichtigen.
„Gemischte Gebiete“ bergen erfahrungsgemäß die Gefahr
gegenseitiger Störung.
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Der Spagat zwischen Emission und Immission
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Der Spagat zwischen Emission und Immission
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Umgebungslärmrichtlinie
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Ziele
• Gewährleistung eines hohen
Gesundheits- und
Umweltschutzniveaus
• Ermittlung der Belastung durch
Umgebungslärm; strategische
Lärmkarten
• Sicherstellung der Information der
Öffentlichkeit
• Erstellung von Aktionsplänen
• Grundlage für die Einführung von
Gemeinschaftsmaßnahmen zur
Lärmminderung
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Kompetenzverteilung
Bund
Straßen A und S (A12, A13, S16)
Bahnlinien (Inntal, Wipptal, Wörgl – Saalfelden)
Flughäfen (Innsbruck)
IPPC Anlagen in Ballungsräumen (Deponie Ahrental)
Land
Landesstraßen (500 km!)
Ballungsräume (ausgenommen Bundeskompetenzen)
IPPC Anlagen in Ballungsräumen in Landeskompetenz
(Delegierungsmöglichkeit auch von
Bundes IPPC Anlagen)
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Beispiel
http://tiris.tirol.gv.at
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Beispiel
http://tiris.tirol.gv.at
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Beispiel
http://www.laerminfo.at
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Beispiel
http://www.laerminfo.at
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Ziele und Visionen
•
•
•
gegenseitige Störung vermeiden
ist nur ein Thema!
widmungsgerechte Nutzung
für alle Grundstücke im Planungsraum
keine Lärmstörungsfälle planen
keine Aktionsplanung auf neuen Flächen!
=> potenzielle Konflikte vermeiden
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potenzielle Konfliktfälle
liegen jedenfalls dann vor, wenn
a) aneinandergrenzende Widmungen Kategorien aufweisen, welche sich um
mehr als eine Kategorie unterscheiden;
b) zwischen schallemittierenden und schützenswerten Widmungen, die sich
um mehr als eine Kategorie unterscheiden, kein ausreichender Abstand
gewahrt ist;
c) durch die Nutzung einer Kategorie induzierte Verkehr auf öffentlichen
Straßen um mehr als 30% steigt, dies getrennt betrachtet für PKW und LKW;
d) die vorhandene Schallimmission aus Hauptverkehrsträgern im Sinne der
Umgebungslärmrichtlinie den Planungswert für die beabsichtigte
schützenswerte Widmung übersteigt (hier gilt der Lden für den Planungswert
am Tag und der Lnight für den Planungswert in der Nacht) und
e) eine Mischgebietswidmung erfolgen soll.
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Fragen – Anregungen - Kontakt
gerne an
Dipl.-HTL-Ing. Christoph Lechner
Amt der Tiroler Landesregierung
Abt. Emissionen Sicherheitstechnik Anlagen
Herrengasse 1-3
6020 Innsbruck
Tel. 0512 508 4162
[email protected]
Danke für die Aufmerksamkeit!
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