Ohne Angst verschieden sein können

Download Report

Transcript Ohne Angst verschieden sein können

LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
Ohne Angst verschieden sein
können.
Eingliederungshilfe zwischen
Fürsorge und Inklusion
40 Jahre BI Sozialpsychiatrie
27. September 2013
Lothar Flemming
Fachbereichsleiter Sozialhilfe II
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Landschaftsverband Rheinland
1
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
2
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
3
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
Übergangsheim Sauersgäßchen (1973-1993)
„.. in seine Konzeption flossen eine ganze Reihe innovativer
Grundgedanken ein, die demokratischere und menschenwürdigere
Psychiatrie garantieren sollen…
Das Verunsicherndste an diesem Arbeitskonzept war, dass die
Erkrankungsursachen nicht mehr allein im Betroffenen gesucht
werden konnten, sondern als Beziehungsproblematik nun auch
etwas mit den betreuenden Mitarbeitern, der Familie und der
sozialen Umwelt zu tun hatten.“
„BewohnerInnen lernen in unserer gesellschaftlichen Realität
weitestgehend krisenfrei zu leben, wenn wir MitarbeiterInnen ihnen
als Repräsentanten dieser Realität Gelegenheit geben, die
Kränkungen gesellschaftlicher Anpassung als Beziehungskonflikte
auf einer persönlichen (nicht privaten) Ebene mit uns
auszutragen.“ (Lutz Götzfried)
4
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
5
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
6
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
Grundannahmen
• Das In-der-Welt-Sein enthält sowohl die Möglichkeit des
Verrücktseins wie auch des Nicht-Verrücktseins.
(Blankenburg)
• Symptome haben verständliche Beziehungen zum inneren
Leben des Kranken
• Hilfreich ist eine stetige persönliche Beziehung
• Eingliederung in eine individuell passende aktive
Gemeinschaft
• Ausleben seiner Fähigkeiten und Interessen, Ruhe im
rechten Maße
(M. Bleuler)
• Grundhaltung ist die einer „Begegnung mit dem Ziel der
gemeinsamen Bewegung“
(Flemming)
7
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
8
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
Theodor W. Adorno, Minima Moralia (1951)
„Eine emanzipierte Gesellschaft jedoch wäre kein
Einheitsstaat, sondern die Verwirklichung des
Allgemeinen in der Versöhnung der Differenzen.
Politik, der es darum im Ernst noch ginge, sollte
deswegen die abstrakte Gleichheit der Menschen
nicht einmal als Idee propagieren. Sie sollte
stattdessen auf die schlechte Gleichheit heute, die
Identität der Film- mit den Waffeninteressen deuten,
den besseren Zustand aber denken als den, in dem
man ohne Angst verschieden sein kann.“
9
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
Der LVR erfüllt für 13 kreisfreie Städte, 12 Kreise
und die Städte-Region Aachen im Rheinland
Aufgaben in der Behinderten- und Jugendhilfe, in
der Psychiatrie und der Kultur.
Er ist der größte überörtliche Träger der
Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen
in Deutschland.
Der LVR arbeitet mit seinen rund
15.000 Beschäftigten für die etwa
9,6 Mio. Menschen im Rheinland.
Übersicht LVR
10
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
Verwendung der Mittel 2013
(Entwurf)
Aufwendungen insgesamt: 3.377,7 Mio. EUR
89,7 %
1)
1)
02/Sicherheit u. Ordnung, 14/Umweltschutz 15/Wirtschaft u. Tourismus und 16/Allg. Finanzwirtschaft
Verwendung der Mittel 2013
11
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
Aufwendungen für Leistungen für Menschen mit Behinderungen im
Rheinland
1)
insgesamt: 2.207 Mio. EUR
1)
Entwurf 2013 – Produktdarstellung der Teilergebnispläne PG 017 und PG 074
Aufwendungen Rheinland
12
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
Stufenmodell A. Bürli (1997)
13
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
... das „öffentliche Bild"
14
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
15
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
Behinderungsbegriff der VN-BRK
die Experten konnten sich nicht auf eine Definition einigen, die
bei den Begriffsbestimmungen hätte aufgenommen werden
können
aus der Präambel und der Formulierung in Artikel 1 „Zweck“
wird aber deutlich, dass
„das Verständnis von Behinderung sich ständig
weiterentwickelt und dass Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und
einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die
sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten
Teilhabe an der Gesellschaft hindern“
16
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
Behinderungsbegriff der ICF
„Das medizinische Modell betrachtet `Behinderung` als Problem
einer Person, welches unmittelbar von einer Krankheit, einem
Trauma oder einem anderen Gesundheitsproblem verursacht wird,
das der medizinischen Versorgung bedarf…
Das soziale Modell der Behinderung hingegen betrachtet
Behinderung hauptsächlich als ein gesellschaftlich verursachtes
Problem… Hierbei ist `Behinderung` kein Merkmal einer Person,
sondern ein komplexes Geflecht von Bedingungen, von denen viele
vom gesellschaftlichen Umfeld geschaffen werden…
Das Konzept der ICF basiert auf einer Integration dieser beiden
gegensätzlichen Modelle. Um die verschiedenen Perspektiven der
Funktionsfähigkeit zu integrieren, wird ein `biopsychosozialer`
Ansatz verwendet.“
17
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
Bio-psycho-soziales Modell der ICF
Gesundheitsproblem
(Gesundheitsstörung oder Krankheit, ICD)
Körperfunktionen
und -strukturen
Aktivitäten
Partizipation
(Teilhabe)
Umwelt-
Personbezogene
faktoren
Faktoren
18
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
Behinderungsbegriff des SGB IX
§ 2 Behinderung
(1)
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion,
geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher
Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das
Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie
sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu
erwarten ist.
19
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
Personenkreis der Eingliederungshilfe nach dem
SGB XII
§ 53 Leistungsberechtigte und Aufgabe
Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von §2 Abs. 1 Satz
1 des Neunten Buches wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der
Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen
wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der
Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des
Einzelfalles, insbesondere nach Art und Schwere der Behinderung,
Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt
werden kann.
Personen mit einer anderen körperlichen, geistigen oder seelischen
Behinderung können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten.
20
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
Ziele und Aufgaben der Eingliederungshilfe
eine drohende Behinderung verhüten
wenn sie schon eingetreten ist: sie oder ihre Folgen beseitigen oder
mildern
die Leistungsberechtigten in die Gesellschaft eingliedern,
insbesondere:
- Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft
ermöglichen bzw. erleichtern
- Ausübung eines angemessenen Berufs/ einer
angemessenen Beschäftigung ermöglichen
- so weit wie möglich unabhängig von Pflege machen
► Leistungen der Eingliederungshilfe sind also „final ausgerichtet“
► umgekehrt: nicht bei jeder Beeinträchtigung der Teilhabefähigkeit sind
Leistungen der Eingliederungshilfe angezeigt, sondern es können z.B.
Leistungen nach SGB V oder andere Leistungen des SGB XII erforderlich
sein !!
21
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
Fachkonzept ist
der personenzentrierte Ansatz
„Beim personenzentrierten Ansatz geht es darum, mit dem psychisch
erkrankten Menschen gemeinsam den individuellen Hilfebedarf festzustellen
und dann ein passendes Hilfepaket zu organisieren, möglichst im gewohnten
Lebensfeld des psychisch kranken Menschen und unter möglichst
`normalen`
Bedingungen;
das
heißt
weitgehend
außerhalb
von
Spezialeinrichtungen für psychisch Kranke.“
und:
„Nicht mehr über Betten und Plätze soll verhandelt werden, sondern über
Leistungen, deren individuelle Notwendigkeit und deren Ergebnisse.“
Regina Schmidt - Zadel, Vorsitzende der Aktion psychisch Kranke 2003
22
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
Tradition ist
der institutionszentrierte Ansatz
der Hilfeempfänger lebt dort, wo er Hilfen bekommt, nicht die
Hilfen kommen dorthin, wo er lebt
die Einrichtung bietet Hilfen nach ihrem Konzept und nimmt
die dazu passenden Menschen auf
der Kostenträger finanziert Plätze in Einrichtungen und bringt
Menschen per Kostenbescheid hier unter
23
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
Hilfeempfänger
das
Sozialhilfedreieck
Kostenträger
Einrichtung
24
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
das faktische Sozialhilfedreieck
Kostenträger
Einrichtung
Hilfeempfänger
25
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
„Zugwirkung“ von
• Gesetzgeber
• Selbsthilfebewegung
Leistungsberechtigter
Leistungsträger
Leistungserbringer
das sich entfaltende Sozialhilfedreieck
26
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
Personenzentrierte Steuerung
der Leistungen zum Wohnen
MedizinischPsychosozialer
Fachdienst
KoKoBe für
Menschen mit
geistiger
Behinderung
Angebote, Planung, Steuerung
Puzzle
individuelle
Fall-
Hilfeplanung
management
beim LVR
konferenzen
Sozialpsychiatrische
individualisierte
Leistungsvergütung
Regional-
Hilfeplankonferenz
Finanzen: FLS, LM S + HD, etc.
Zentren
(SPZ)
indiv. Ebene: Beratung und Bedarfserhebung
27
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
KoKoBe
Regionalkonferenz
HPK
Familie
Arzt
Arbeit
MPD
Fallmanagement
SPZ
Freunde
IHP3
???
Sport
Kneipe
BeWo
u.a. Fachleistungsstunden, Leistungsmodule
Service + Hintergrundleistung
Angebote, Planung, Steuerung
Finanzen: individualisierte Leistungsvergütung
individuelle Ebene/Beratung: MPD, IHP3, FM, HPK
28
Quelle: Aktion Psychisch Kranke
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
Herausforderung Inklusion
•
Die Gestaltung eines inklusiven Gemeinwesens benötigt einen
„speziellen Blick“: durch die Augen der Menschen im Quartier auf
ihre Lebenswelt.
•
Menschen mit und ohne Behinderung überlegen gemeinsam vor
Ort, was ihnen für ihr Leben im Quartier wichtig ist.
•
Diesen Blickwinkel nehmen auch die Professionellen ein: sie
schauen nicht auf den Menschen mit Behinderung, sondern mit ihm
zusammen auf seine Lebenswelt
•
Die Aufgabe der Experten aus Politik und Verwaltung ist es vor
allem, bei Gesprächen im Quartier zuzuhören und die vorhandenen
Energien zu nutzen für Entwicklungsschritte (Teilhabekonferenzen,
Stadtteilforen, Gemeinwesenprojekte)
30
LVR-Dezernat Soziales und Integration
Lothar Flemming
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
www.soziales.lvr.de
31