Kommunalfinanzen-Präsentation-Franz

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Hochschultag der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen am 21. Februar 2011

Gemeindefinanzkommission: Darstellung der Reformmodelle

- Prüfmodell - Kommunalmodell - "Niedersachsen-Modell" -

Ministerialrat Roland Franz

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"Prüfmodell"

Abschaffung der Gewerbesteuer  Wegfall der Gewerbesteuerumlage  Wegfall der Gewerbesteueranrechnung Abschaffung des bisherigen Gemeindeanteils an der ESt Ersatz durch  Gemeindezuschlag zur ESt (mit Hebesatzrecht)   Absenkung des ESt-Tarifs um 15 %  Gemeindezuschlag:  17,65 % ( ≙ 2,47 Prozentpunkte) Gemeindezuschlag zur KSt (mit Hebesatzrecht)   Anhebung der KSt auf 24,65 % Gemeindezuschlag:  17,65 % ( ≙ 4,35 Prozentpunkte) Ausgleich durch stärkere Beteiligung an der USt

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Kommunalmodell

Revitalisierung der Gewerbesteuer durch  Verbreiterung der Bemessungsgrundlage    volle Hinzurechnung von Finanzierungskosten und -anteilen  Hinzurechnung der gesamten Schuldzinsen  Hinzurechnung der gesamten Finanzierungsanteile  25 % bei beweglichen Wirtschaftsgütern (derzeit 20 %)   75 % bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern (derzeit 50 %) 100 % bei immateriellen Wirtschaftsgütern (derzeit 25 %)  Senkung des Freibetrags auf 25 000 € (derzeit 100 000 €) Verbreiterung des Personenkreises  Einbeziehung der Freiberufler Erhaltung des Hebesatzrechts  Senkung der Steuermesszahl von 3,5 % auf 2,5 %

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Gemeindefinanzkommission - Erkenntnisse

Prüfmodell  erhebliche Administrierungsprobleme durch Zuschlag zur ESt     Einführung erst ab 2014 möglich, besser erst ab 2016 Verschärfung der Stadt-Umland-Problematik durch Wechsel des Steuergläubigers  Arbeitgeber muss Hebesätze berücksichtigen GewSt = Betriebsstättengemeinde, ESt-Zuschlag = Wohnsitzgemeinde  Problem lösbar, aber weitere Komplizierung Aufkommenserhöhung bei den Kommunen um 5,5 bis 6 Mrd. €   Hauptgrund = keine Beteiligung der Kommunen an der Kinderentlastung Problem lösbar   Günstigerprüfung unter Beachtung des jeweiligen Hebesatzes sehr verwaltungsaufwendig Kommunalmodell  Ausweitung der Hinzurechnungen   Stärkung ertragsunabhängiger Elemente = Substanzbesteuerung Einbeziehung der Selbständig Tätigen  erheblicher Verwaltungsaufwand für nichts

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Aktuelles Angebot von BMF Schäuble

Gewerbesteuer bleibt Kommunen erhalten Zuschlagsrecht auf ESt (mit Hebesatzrecht)  Stärkung des Demokratieprinzips, aber    gleiche Administrierungsprobleme wie Prüfmodell jährliche Festsetzung contra Dreijahresrhythmus bei Gemeindeanteil zusätzliche Mechanismen im kommunalen Finanzausgleich erforderlich Bund entlastet Kommunen bei den Sozialleistungen  sollte als Hebel für Zugeständnisse der Kommunen genutzt werden  möglichst Aufgabe der ertragsunabhängigen Komponenten Haltung BW  keine ertragsunabhängigen Elemente  möglichst keine Einbeziehung der Freien Berufe

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"Niedersachsen-Modell"

• ≙ Stiftung Marktwirtschaft Bürgersteuer  aufkommensneutraler Ersatz des bisherigen Gemeindeanteils   4 % des zu versteuernden Einkommens    mit Hebesatzrecht Stärkung des Demokratieprinzips Administrierungsprobleme wie beim "Prüfmodell"

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"Niedersachsen-Modell"

Ersatz der Gewerbesteuer durch  Kommunale Unternehmensteuer   8 % des Gewinns (= reine Ertragsabhängigkeit)     mit Hebesatzrecht Einbeziehung von Freiberuflern und Land- und Forstwirten Erhöhung der KSt auf 22 % (Erhaltung der Belastung von ca. 30 %)  Erhalt der Anrechnung auf die ESt (aber geringeres Anrechnungsniveau) Beteiligung am Lohnsteueraufkommen    2 % der Lohnsumme in der Betriebsgemeinde reiner Finanzausgleich kein Hebesatzrecht  Ausgleich für Bund und Länder o höhere Einkommen- und Körperschaftsteuer o Beteiligung an Kommunaler Unternehmensteuer (Bund = 15 %, Länder = 35 %)

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Hochschultag der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen am 21. Februar 2011

Grundsteuerreform: Darstellung der Reformmodelle

- Verkehrswertmodell - Äquivalenzmodell - Kombinationsmodell -

Ministerialrat Roland Franz

Verkehrswertmodell

• • "Nordländermodell" = Berlin, Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein Bemessungsgrundlage (EFH, ZFH, ETW)       Ausgangspunkt = wesentliche wertbestimmende Grundstücksdaten wie Lage (Bodenrichtwert), Grundstücks- und Wohnfläche sowie Baujahr keine Berücksichtigung weiterer individuelle Merkmale, wie z.B. der Ausstattungsstandard oder der Erhaltungszustand automationsgestützte Verknüpfung mit den Vergleichsdaten der Gutachterausschüsse Basis = Kaufpreissammlungen Ermittlung von Vergleichsfaktoren zur Ableitung des Grundstückswerts aus den Vergleichswerten Anwendung der Vergleichsfaktoren auf den Vergleichswert = Grundsteuerwert des Grundstücks

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Verkehrswertmodell

• Beispiel Einfamilienhaus in Oldenburg (Niedersachsen) mit folgenden Daten: Baujahr 1975 Grundstücksfläche 800 m² Wohnfläche Lage/Bodenrichtwert 140 m² 150 €/m² Vergleichsfaktor der Stadt Oldenburg in Abhängigkeit von Wohnfläche und Bodenrichtwert Korrekturfaktor für abweichendes Baujahr Korrekturfaktor für abweichende Grundstücksgröße korrigierter Vergleichsfaktor (1 167 €/m² x 0,95 x 1,06) Grundsteuerwert (1 175 €/m² x 140 m²) 1 167 €/m² 0,95 1,06 1 175 €/m²

165 000 €

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Verkehrswertmodell

Bemessungsgrundlage

    Unbebaute Grundstücke = Bodenrichtwert Standardgrundstücke mit Renditeorientierung (insb. Mehrfamilienhausgrundstücke, Grundstücke mit gewerblicher Nutzung, gemischt genutzte Grundstücke) = vergleichendes Verfahren mit Ertragsfaktoren Land- und Forstwirtschaft   landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ≙ unbebaute Grundstücke Wohnteil ≙ EFH

Sachwertverfahren

, wenn Vergleichswerte fehlen

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"Äquivalenzmodell"

• • • "Südländermodell" = Baden-Württemberg, Bayern, Hessen Unbebaute Grundstücke  BG Boden = Bodenfläche x 0,02 € Bebaute Grundstücke  BG Boden + BG Gebäude  nicht betrieblich genutzte Gebäude   = Geschossflächen x 0,20 € betrieblich genutzte Gebäude = Geschossflächen x 0,40 € Vereinfachungsregelung

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Vereinfachte Flächenermittlung

BG (Gebäude)  Gebäudefläche x Höhenzahl x Äquivalenzzahl (Gebäude) Höhenzahlen Gebäudehöhe bis 5 Meter bis 10 Meter bis 15 Meter bis 19 Meter bis 21 Meter      Höhenzahl 1 Höhenzahl 2 Höhenzahl 3 Höhenzahl 4 Höhenzahl 5

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Vereinfachte Flächenermittlung

Einfamilienhaus, nicht unterkellert Gebäudegrundfläche: 8 m x 10 m = 80 m² x Anzahl Geschosse: 2 (typisiert bei 9,5 m Höhe) = Gebäudefläche: 160 m² 9,5 m 8 m

Folie 14

10 m

"Äquivalenzmodell"

Beispiel Einfamilienhaus mit Keller, Gebäudehöhe 8 m Grundstücksfläche 700 m² Gebäudegrundfläche 100 m² Hebesatz 350 % • • • Lösung

Grundstücksfläche

700 m² x 0,02 €/m2 =

Gebäudefläche Grundsteuer:

: (vereinfachte Berechnung): 100 m² bebaute Fläche x Höhenzahl 2 x 0,20 €/m² = 40 € (54 € x 350 % Hebesatz =) 14 € 54 €

189 €

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Weiteres Verfahren

• • • • Kenntnisnahme durch die Finanzministerkonferenz am 27. Januar 2011 ohne abschließende Festlegung Verprobung unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände und Hinzuziehung des Statistischen Bundesamts Ermittlung der Bürokratiekosten und der Verwaltungskosten  Kosten des Finanzamtes und anderer Stellen bzw. der Kommune, je nach Umfang der Aufgabenzuweisung für die Grundsteuererhebung Vorlage der Ergebnisse an die FMK bis Ende 2011

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