Transcript Kommunalfinanzen-Präsentation-Franz
Hochschultag der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen am 21. Februar 2011
Gemeindefinanzkommission: Darstellung der Reformmodelle
- Prüfmodell - Kommunalmodell - "Niedersachsen-Modell" -
Ministerialrat Roland Franz
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"Prüfmodell"
Abschaffung der Gewerbesteuer Wegfall der Gewerbesteuerumlage Wegfall der Gewerbesteueranrechnung Abschaffung des bisherigen Gemeindeanteils an der ESt Ersatz durch Gemeindezuschlag zur ESt (mit Hebesatzrecht) Absenkung des ESt-Tarifs um 15 % Gemeindezuschlag: 17,65 % ( ≙ 2,47 Prozentpunkte) Gemeindezuschlag zur KSt (mit Hebesatzrecht) Anhebung der KSt auf 24,65 % Gemeindezuschlag: 17,65 % ( ≙ 4,35 Prozentpunkte) Ausgleich durch stärkere Beteiligung an der USt
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Kommunalmodell
Revitalisierung der Gewerbesteuer durch Verbreiterung der Bemessungsgrundlage volle Hinzurechnung von Finanzierungskosten und -anteilen Hinzurechnung der gesamten Schuldzinsen Hinzurechnung der gesamten Finanzierungsanteile 25 % bei beweglichen Wirtschaftsgütern (derzeit 20 %) 75 % bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern (derzeit 50 %) 100 % bei immateriellen Wirtschaftsgütern (derzeit 25 %) Senkung des Freibetrags auf 25 000 € (derzeit 100 000 €) Verbreiterung des Personenkreises Einbeziehung der Freiberufler Erhaltung des Hebesatzrechts Senkung der Steuermesszahl von 3,5 % auf 2,5 %
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Gemeindefinanzkommission - Erkenntnisse
Prüfmodell erhebliche Administrierungsprobleme durch Zuschlag zur ESt Einführung erst ab 2014 möglich, besser erst ab 2016 Verschärfung der Stadt-Umland-Problematik durch Wechsel des Steuergläubigers Arbeitgeber muss Hebesätze berücksichtigen GewSt = Betriebsstättengemeinde, ESt-Zuschlag = Wohnsitzgemeinde Problem lösbar, aber weitere Komplizierung Aufkommenserhöhung bei den Kommunen um 5,5 bis 6 Mrd. € Hauptgrund = keine Beteiligung der Kommunen an der Kinderentlastung Problem lösbar Günstigerprüfung unter Beachtung des jeweiligen Hebesatzes sehr verwaltungsaufwendig Kommunalmodell Ausweitung der Hinzurechnungen Stärkung ertragsunabhängiger Elemente = Substanzbesteuerung Einbeziehung der Selbständig Tätigen erheblicher Verwaltungsaufwand für nichts
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Aktuelles Angebot von BMF Schäuble
Gewerbesteuer bleibt Kommunen erhalten Zuschlagsrecht auf ESt (mit Hebesatzrecht) Stärkung des Demokratieprinzips, aber gleiche Administrierungsprobleme wie Prüfmodell jährliche Festsetzung contra Dreijahresrhythmus bei Gemeindeanteil zusätzliche Mechanismen im kommunalen Finanzausgleich erforderlich Bund entlastet Kommunen bei den Sozialleistungen sollte als Hebel für Zugeständnisse der Kommunen genutzt werden möglichst Aufgabe der ertragsunabhängigen Komponenten Haltung BW keine ertragsunabhängigen Elemente möglichst keine Einbeziehung der Freien Berufe
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"Niedersachsen-Modell"
• ≙ Stiftung Marktwirtschaft Bürgersteuer aufkommensneutraler Ersatz des bisherigen Gemeindeanteils 4 % des zu versteuernden Einkommens mit Hebesatzrecht Stärkung des Demokratieprinzips Administrierungsprobleme wie beim "Prüfmodell"
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"Niedersachsen-Modell"
Ersatz der Gewerbesteuer durch Kommunale Unternehmensteuer 8 % des Gewinns (= reine Ertragsabhängigkeit) mit Hebesatzrecht Einbeziehung von Freiberuflern und Land- und Forstwirten Erhöhung der KSt auf 22 % (Erhaltung der Belastung von ca. 30 %) Erhalt der Anrechnung auf die ESt (aber geringeres Anrechnungsniveau) Beteiligung am Lohnsteueraufkommen 2 % der Lohnsumme in der Betriebsgemeinde reiner Finanzausgleich kein Hebesatzrecht Ausgleich für Bund und Länder o höhere Einkommen- und Körperschaftsteuer o Beteiligung an Kommunaler Unternehmensteuer (Bund = 15 %, Länder = 35 %)
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Hochschultag der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen am 21. Februar 2011
Grundsteuerreform: Darstellung der Reformmodelle
- Verkehrswertmodell - Äquivalenzmodell - Kombinationsmodell -
Ministerialrat Roland Franz
Verkehrswertmodell
• • "Nordländermodell" = Berlin, Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein Bemessungsgrundlage (EFH, ZFH, ETW) Ausgangspunkt = wesentliche wertbestimmende Grundstücksdaten wie Lage (Bodenrichtwert), Grundstücks- und Wohnfläche sowie Baujahr keine Berücksichtigung weiterer individuelle Merkmale, wie z.B. der Ausstattungsstandard oder der Erhaltungszustand automationsgestützte Verknüpfung mit den Vergleichsdaten der Gutachterausschüsse Basis = Kaufpreissammlungen Ermittlung von Vergleichsfaktoren zur Ableitung des Grundstückswerts aus den Vergleichswerten Anwendung der Vergleichsfaktoren auf den Vergleichswert = Grundsteuerwert des Grundstücks
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Verkehrswertmodell
• Beispiel Einfamilienhaus in Oldenburg (Niedersachsen) mit folgenden Daten: Baujahr 1975 Grundstücksfläche 800 m² Wohnfläche Lage/Bodenrichtwert 140 m² 150 €/m² Vergleichsfaktor der Stadt Oldenburg in Abhängigkeit von Wohnfläche und Bodenrichtwert Korrekturfaktor für abweichendes Baujahr Korrekturfaktor für abweichende Grundstücksgröße korrigierter Vergleichsfaktor (1 167 €/m² x 0,95 x 1,06) Grundsteuerwert (1 175 €/m² x 140 m²) 1 167 €/m² 0,95 1,06 1 175 €/m²
165 000 €
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Verkehrswertmodell
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Bemessungsgrundlage
Unbebaute Grundstücke = Bodenrichtwert Standardgrundstücke mit Renditeorientierung (insb. Mehrfamilienhausgrundstücke, Grundstücke mit gewerblicher Nutzung, gemischt genutzte Grundstücke) = vergleichendes Verfahren mit Ertragsfaktoren Land- und Forstwirtschaft landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ≙ unbebaute Grundstücke Wohnteil ≙ EFH
Sachwertverfahren
, wenn Vergleichswerte fehlen
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"Äquivalenzmodell"
• • • "Südländermodell" = Baden-Württemberg, Bayern, Hessen Unbebaute Grundstücke BG Boden = Bodenfläche x 0,02 € Bebaute Grundstücke BG Boden + BG Gebäude nicht betrieblich genutzte Gebäude = Geschossflächen x 0,20 € betrieblich genutzte Gebäude = Geschossflächen x 0,40 € Vereinfachungsregelung
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Vereinfachte Flächenermittlung
BG (Gebäude) Gebäudefläche x Höhenzahl x Äquivalenzzahl (Gebäude) Höhenzahlen Gebäudehöhe bis 5 Meter bis 10 Meter bis 15 Meter bis 19 Meter bis 21 Meter Höhenzahl 1 Höhenzahl 2 Höhenzahl 3 Höhenzahl 4 Höhenzahl 5
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Vereinfachte Flächenermittlung
Einfamilienhaus, nicht unterkellert Gebäudegrundfläche: 8 m x 10 m = 80 m² x Anzahl Geschosse: 2 (typisiert bei 9,5 m Höhe) = Gebäudefläche: 160 m² 9,5 m 8 m
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10 m
"Äquivalenzmodell"
Beispiel Einfamilienhaus mit Keller, Gebäudehöhe 8 m Grundstücksfläche 700 m² Gebäudegrundfläche 100 m² Hebesatz 350 % • • • Lösung
Grundstücksfläche
700 m² x 0,02 €/m2 =
Gebäudefläche Grundsteuer:
: (vereinfachte Berechnung): 100 m² bebaute Fläche x Höhenzahl 2 x 0,20 €/m² = 40 € (54 € x 350 % Hebesatz =) 14 € 54 €
189 €
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Weiteres Verfahren
• • • • Kenntnisnahme durch die Finanzministerkonferenz am 27. Januar 2011 ohne abschließende Festlegung Verprobung unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände und Hinzuziehung des Statistischen Bundesamts Ermittlung der Bürokratiekosten und der Verwaltungskosten Kosten des Finanzamtes und anderer Stellen bzw. der Kommune, je nach Umfang der Aufgabenzuweisung für die Grundsteuererhebung Vorlage der Ergebnisse an die FMK bis Ende 2011
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