Gemeinsam handeln. Alltagsprobleme hörbehinderter Menschen

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Gemeinsam handeln.
Alltagsprobleme
hörbehinderter Menschen
Treffen der
kommunalen Behindertenbeauftragten
Wolnzach
30.06. – 01.07.2012
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Gemeinsam handeln.
Hörschädigung/Hörbehinderung nach dem
Schwerbehindertenrecht
• Ca. 80.000 gehörlose Menschen 
1 Promille der Gesamtbevölkerung
• Schwerbehindertengesetz: Merkzeichen GL; RF
• Vom Schwerbehindertengesetz anerkannte
Schwerhörigkeit: ca. 230.000 Personen
• Dunkelziffer erheblich höher
• Statistiken teils widersprüchlich
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Es gibt viele Begriffe zum Thema
Hörschädigung/Hörbehinderung
Gehörlos/Tau
b
Resthörig
Schwer
-hörig
Hörschade
n
Taubstumm
???
HörSehBehindert
Taubblind
Spät/Ertaubt
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Unterteilung der
Schwerhörigkeit nach Graden
Schwerhörigkeit (SH) nach
Graden
Leichtgradige
SH
Mittelgradige
SH
Hochgradige
SH
An Gehörlosigkeit
grenzend
Gehörlos
20-40 %
Hörverlust
40 - 60%
Hörverlust
60 – 80 %
Hörverlust
80 - 95 %
Hörverlust
95 -100 %
Hörverlust
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Formen der Schwerhörigkeit
nach Lokalisation der Ursache
Formen der
Schwerhörigkeit
nach
Lokalisation
Schallleitungsschwerhörigkeit
Schallempfindungsschwerhörigkeit
Kombinierte
Schwerhörigkeit
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Gehörlos
•
•
•
•
Von Geburt an oder vor Spracherwerb
Hörreste möglich
Lautspracherwerb mühsam
Umfassende Kommunikationsbehinderung
 trotz normalem IQ!
• Artikulationsschwierigkeiten
• Gebärdensprachlich orientierte Sozialisation und
Kommunikation
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Schwerhörig
•
•
•
•
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•
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•
•
Von Geburt an oder später erworben
Haben verwertbares Hörvermögen über individuell angepasste Hörgeräte
Hörfähigkeit sehr individuell
Lautsprachorientierung
Leiden oft unter der Hörminderung oder verzerrten Hörwahrnehmung
Schwerhörigkeit wird über Jahre versteckt oder heruntergespielt
Kompensation (verstärkte Konzentration, Kombination, Vermeidung)
Ggf. psychosomatische (Folge-) Erkrankungen
Gruppengespräche zusätzlich mit Nebengeräuschen können zu Grenzerfahrungen
führen (Überforderung)
Identität als schwerhöriger Mensch oft schwierig
Organisation in Schwerhörigenverbänden und Selbsthilfe in den letzten Jahren
zunehmend
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Spätertaubt
• Ertaubung nach Abschluss des Spracherwerbs
(postlinguale Ertaubung)
• konnten Sprache intuitiv erlernen
(= altersgemäße Sprachkompetenz)
• früher Hörverlust führt zur Veränderung der
Sprachkompetenz
• An Lautsprache orientiert
absehen, hohe Konzentration, Logopädie, Audiotherapie
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Cochlea-Implant-Träger
• Cochlea-Implantat (CI)
• Innenohrprothese
(operative Implantation)
• GdB 100 %
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Beratungsstellen für
hörgeschädigte/hörbehinderte Menschen
• In jedem Regierungsbezirk gibt es
– mindestens einen Sozial-/Beratungsdienst für
hörgeschädigte/hörbehinderte Menschen und
– eine Dolmetscher-Vermittlungsstelle (häufig angegliedert an
den Sozialdienst).
• In Ballungsregionen sind zum Teil mehrere Beratungs- und
Sozialdienste tätig.
• Darüber hinaus gibt es ergänzende Angebote für besondere
Zielgruppen und zu besonderen Problemlagen, für die spezielle
Fachdienste bestehen.
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Zielgruppen
Beratungsstellen sind Anlaufstellen für Menschen
mit unterschiedlichen Hörschädigungen:
 Gehörlose
 Schwerhörige
 Spätertaubte
 Cochlea-Implantat (CI)-Träger
 Hörgeschädigte mit Mehrfachbehinderung
(psychisch krank, lern- und geistig behindert u. a.)
 Soziales Umfeld von Hörgeschädigten
(Angehörige,
Kontaktpersonen)
 Taubblinde/Hörsehbehinderte
 Tinnitus-Betroffene mit Hörbehinderung
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Besonderheiten der Zielgruppe

die Beratung ist zeitintensiver, langsamer und störungsanfälliger aufgrund
der Kommunikationsschwierigkeiten

eine intensive Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und speziellen
Fachdiensten ist erforderlich (enge fachliche Kooperation, (Erst-)
Begleitung)

bedürfen Kommunikationshilfen wie Gebärdensprachdolmetschern,
Schriftmittlern, Taubblinden-Assistenzen. Die Kommunikationshilfeverordnung erfasst nicht die Übernahme aller hierbei anfallenden
Dolmetscherkosten.

Bei vielen hörgeschädigten Menschen hohe Hemmschwelle zum Besuch
einer Beratungsstelle (Ausnahme: gehörlose Menschen)
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Aufgabengebiete
Als Dienste der überregionalen offenen Behindertenarbeit übernehmen die
Sozialdienste für Hörgeschädigte/Hörbehinderte folgende Aufgaben:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Fachliche Leitung
Allgemeine (Sozial-)Beratung
Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, Beratungsstellen, wie
auch dem Fachdienst Integration taubblinder Menschen
Information, Aufklärung und Fortbildung zum Thema „Hörschädigung“
Zusammenarbeit und Beratung mit und von Hörgeschädigten/Hörbehindertenvereinen und Selbsthilfegruppen
Öffentlichkeitsarbeit und Mitwirkung bei der Interessenvertretung
Gewinnung und Schulung von Ehrenamtlichen
(Gruppenangebote, Bildungs-, Freizeit- und Begegnungsmaßnahmen)
Aktive Einflussnahme auf die regionale Sozialplanung, um Versorgungslücken im
Hinblick auf den zu beratenden Personenkreis im sozialen Versorgungssystem zu
schließen.
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Schwerpunkte der Beratung (I.)
Hörgeschädigte/Hörbehinderte Menschen benötigen
Unterstützung bei der Bewältigung behinderungsbedingter
Probleme im Lebensalltag und Vermittlung ggf. auch Begleitung
zu speziellen Fachdiensten. Im Mittelpunkt der Beratung
stehen folgende Aufgaben:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Antragstellungen, Erledigung von Schriftverkehr
Umgang mit Ämtern und Behörden
Sicherung des Lebensunterhalts
Probleme bei der Arbeitssuche und am Arbeitsplatz
Familiäre und persönliche Probleme
Psychosoziale Beratung
Umgang mit der Behinderung
Bewältigung von Lebenskrisen und psychischen Problemen
Probleme im Alter und bei Pflegebedürftigkeit
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Schwerpunkte der Beratung (II.)
Darüber hinaus gibt es folgende Aufgaben im Rahmen der
Beratung:
• Sozialrechtliche Leistungen (z.B. Schwerbehindertenausweis, Umgang mit Behörden und Ämtern,
insbesondere beim Schriftverkehr)
• Technische Hilfsmittel
• Reha-Maßnahmen, besondere Einrichtungen und
andere Hilfsangebote
• Vermittlung an Selbsthilfegruppen
• Vermittlung zu Audiotherapie, Seminaren für Hörtaktik
und Gebärdenkursen
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Arbeitsmethoden
• Beratung im Rahmen von (Außen-)Sprechstunden und
aufsuchend (Hausbesuche)
• Case-Management: Erschließung und Aufbau eines
klientenbezogenen Hilfesystems durch Clearing, Vermittlung an
andere Dienste, Vernetzung, Einbeziehung von Gebärden- und
Schrift-Dolmetschern, Begleitung und Koordination
• Zusammenarbeit mit Beratungsstellen und Einrichtungen für gut
Hörende in der Region und Selbsthilfegruppen und speziellen
Angeboten für Hörgeschädigte in Bayern sowie im Bundesgebiet
• Krisenmanagement
• Besondere Sprechstunden für Betroffenengruppen
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Erforderliche Kompetenzen
Sozialpädagogische Fachkräfte in der Beratung hörgeschädigter
Menschen benötigen folgende besondere Kompetenzen:
• Kenntnis über die besondere Kommunikationssituation
hörgeschädigter Menschen und Beherrschung verschiedener
Kommunikationsformen (DGS, LBG etc.)
• Kenntnis über die Sozialisationsbedingungen, die Lebenswelt und
Kultur gehörloser und schwerhöriger Menschen
• Wissen über psychosoziale Auswirkungen von Hörschädigungen
• Kenntnisse über Hilfsmittel, besondere Einrichtungen und Angebote
für Hörgeschädigte
• Kenntnisse über die maßgeblichen Sozialgesetze und Richtlinien
insbesondere für Hörgeschädigte
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Alltagsprobleme
• Fallbeispiel Frau K.
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Kindergarten
Schule
Gebärd
ensprac
hDolmetscherin
Arbeitgeber
Betriebsrat
Ärzte
Kliniken
Hebam
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Ämter
JA,
InA, JC
Fachdienste
IFD,
SDHG,
FF,
MSH,
MSD,
Mutter
(gl) mit
Kind
(h)
Weitere
Helfer
Assistenzen,
Betreue
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Andere
Beratungsdienste
Schwangerschaftsberatung
Familie
Eltern,
Gesch
wi-ster
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Gehörloser
Mensch
Arbeitsplatz
Integrationsamt
SGB
Gesundheit
Jugendamt
Krankenkassen
SGB
BayBGG
i.V.m. BayKHV
SGB
Frühförderung
Bezirk
Unterfranken
Krankenkasse
BVGU
Kindergarten
Schule
kein
gesetzlicher
Kostenträger
 BVGU
BayBGG
i.V.m. BayKHV
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Gesetzliche Grundlagen
BGG
§4
Barrierefreiheit
§6
Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen
Abs.1 Gebärdensprache als eigenständige Sprache
anerkannt
§7
Benachteiligungsverbot für Träger öffentlichen Gewalt
Abs. 1 Maßnahmen zum Abbau und Beseitigung von
Benachteiligung
Abs. 2 Unterschiedliche Behandlung ohne zwingenden
Grund
§9
Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und
anderem Kommunikationshilfen zur Wahrnehmung eigener
Rechte im Verwaltungsverfahren
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SGB
§ 17
SGB I
Ausführung der Sozialleistung
Abs.1 (4) Barrierefreiheit
Abs.2 Verwendung der Gebärdensprache
§ 57
SGB IX
Förderung der Verständigung (Rehabilitation)
§ 19
SGB X
Amtssprache
Abs.1 Verwendung der Gebärdensprache (Satz 2)
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BayBGG
i.V.m. Bayerische Verordnung zur Verwendung der Deutschen Gebärdensprache und anderer
Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren und in der Kommunikation mit der Schule
(Bayerische Kommunikationshilfeverordnung – BayKHV 7/2006)
Art. 4 Barrierefreiheit
Art. 6 Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen
Aufwendung sind zu erstatten (Satz 3)
Art. 9 Benachteiligungsverbot
Abs. 1 Maßnahmen zum Abbau und Beseitigung von Benachteiligung (Satz 3)
Abs. 2 öffentliche Träger dürfen Menschen mit Behinderung nicht benachteiligen
Art. 11 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache oder anderen Kommunikationshilfen
Abs. 1 Gebärdensprache verwenden gegenüber Trägern der öffentlichen Gewalt
(Satz 1)
auf Antrag notwendigen Aufwendungen erstatten (Satz 2)
Kommunikation mit der Schule für hörsprachbehinderte Eltern mit
hörenden Kindern (Satz 3)
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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