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Vortrag
Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen
Ausschreibung regelmäßiger
Instandhaltungsarbeiten über
Zeitverträge
© 2014 BLB-NRW Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg
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Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen
Gemeinsamer Ausschuss
Elektronik im Bauwesen
Leiter der Arbeitsgruppe 7- Zeitverträge
Leiter der Arbeitsgruppe 0- Grundsatz
Dipl.- Ing.
Herbert Rheinberg
BLB NRW-Zentrale Abteilung Bundes-Bau
© 2014 Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg
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Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen
Zeitvertragsarbeiten
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Zeitvertragsverfahren
Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen
Grundlage des Zeitvertragsverfahrens ist die
Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Sie lässt für regelmäßig wiederkehrende
Unterhaltungsmaßnahmen zwei
Ausschreibungsverfahren zu:
§ 4 Nr. 3 VOB/A – Angebotsverfahren
§ 4 Nr. 4 VOB/A - Auf- und Abgebotsverfahren
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Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A
Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen
Zeitvertragsverfahren nach § 4 Nr. 3 VOB/A
Angebotsverfahren
sind Art und Umfang (Mengen) der Leistung vom
Auftraggeber vorzugeben.
Die Preise sind vom Bieter zu kalkulieren und
anzugeben.
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Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A
Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen
Zeitvertragsverfahren § 4 Nr. 4 VOB/A
Auf- und Abgebotsverfahren
Die Art der Leistung und der Preis werden vom
Auftraggeber vorgegeben.
Der Bieter hat ein Auf- oder Abgebot zu
kalkulieren und je Leistungsbereich anzugeben.
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Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A
Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen
Rahmenvertrag
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Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A
Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen
Grundlage für den Abschluss eines
Rahmenvertrages nach
§ 4 Nr. 3 VOB/A u. § 4 Nr. 4 VOB/A
ist neben den Vertragsbedingungen
(Muster 610 ff aus dem VHB des Bundes)
das Rahmenleistungsverzeichnis
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Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A
Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen
§ 4 Nr. 3 VOB/A
 Das Rahmen-Leistungsverzeichnis (RLV) besteht in der
Regel aus standardisierten Texten z.B. des STLB-Bau und
STLB-BauZ.
 Es können Freitexte verwendet werden.
 Das LV kann aus Texten verschiedenen
Leistungsbereichen zusammen gesetzt werden.
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 Preise sind vom Bieter anzugeben.
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Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A
Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen
§ 4 Nr. 4 VOB/A
 Das
Rahmen-Leistungsverzeichnis (RLV) ist aus
Texten des STLB-BauZ zusammengesetzt.
 Es können zusätzliche Freitexte verwendet
werden.
 Vom Auftraggeber sind die Art der Leistung und
die Preise vorzugeben.
 Das LV kann aus Texten verschiedenen
Leistungsbereichen zusammen gesetzt werden.
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Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A
Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen
Zusammenstellung
des
Rahmenvertrages
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Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A
Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen
Gegenstand des Rahmenvertrages sollen
nur Teilleistungen werden, die für die
Ausführung der Bauunterhaltungsarbeiten
voraussichtlich benötigt werden.
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Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A
Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen
Zeitvertragsverfahren § 4 Nr. 4 VOB/A
• ein Leistungsbereich = Rahmenleistungsverzeichnis
• Teilbereiche eines Leistungsbereiches =
Rahmenleistungsverzeichnis
• Mehrere komplette Leistungsbereiche =
Rahmenleistungsverzeichnis
• ein kompletter Leistungsbereich und ein oder mehrere
Teilbereiche eines Leistungsbereiches =
Rahmenleistungsverzeichnis
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• ein oder mehrere Teilbereiche eines Leistungsbereiches =
Rahmenleistungsverzeichnis
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Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A
Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen
Beispiel: Zusammensetzung eines Rahmen-LV
LB 684 Elektroarbeiten komplett
+
Durchbrüche, Bohrungen und Kernbohrungen
aus LB 630 Mauerarbeiten
+
Durchbrüche, Bohrungen und Kernbohrungen
aus LB 631 Betonarbeiten
+
Kabelgräben aus LB 600 Erdarbeiten
+
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Hubsteiger und fahrbare Gerüste
aus LB 651 Gerüstarbeiten
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Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A
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Geltungsbereich:
Es sind der örtliche Geltungsbereich
(Liegenschaftsverzeichnis) festzulegen.
Vertragsdauer:
Die Vertragsdauer beträgt 12 Monate.
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Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A
Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen
Gesamtwert der Leistung
§ 4 Nr. 3 VOB/A
Es ist anzugeben, wie hoch der prozentuale Anteil
der Einzelaufträge bis 2.500,- EUR
über 2.500,- bis 5.000,- EUR;
über 5.000,- bis 10.000,- EUR;
über 10.000,- bis 25.000,- EUR
voraussichtlich sein wird.
§ 4 Nr. 4 VOB/A
Beim Auf- und Abgebotsverfahren ist der
geschätzte Jahreswert in einer Gesamtsumme
anzugeben.
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Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A
Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen
Kleinstauftragszuschlag
Für Kleinstaufträge, deren Ausführung so kurzfristig verlangt
wird, daß der Auftragnehmer die Leistung nicht mit anderen
Arbeiten zusammen ausführen kann, werden Zuschläge zur
Vergütung für erhöhten Aufwand (z.B. Zeit, Fahrtkosten)
gewährt.
Die Wertgrenzen und der Zuschlag sind einheitlich für den
gesamten Rahmenvertrag festzulegen.
Die Wertgrenze liegt zwischen 75,- und 200,- EUR.
Die Zuschlagsgrenze liegt Zwischen 15,- und 50,- EUR.
Innerhalb der angegebenen Grenzen sind die Zuschläge
unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten und örtlichen
Verhältnisse zu bemessen.
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Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A
Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen
Für Leistungen die nicht im Rahmenvertrag
enthalten sind können vereinbart werden:
 Material
Die aus Erfahrungswerten geschätzten Materialkosten für
Stundenlohnarbeiten, getrennt nach Leistungsbereichen.
 Stundenlohnverrechnungssätze
Die Lohngruppen getrennt nach Leistungsbereiche mit
der jeweils geschätzten Stundenzahl.
Je Lohngruppe nicht mehr als 10 Stunden.
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Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A
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Einzelauftrag
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Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A
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 Einzelauftragssummen
Bund
§ 4 Nr. 3 VOB/A
§ 4 Nr. 4 VOB/A
30.000,- EUR
20.000,- EUR
plus Umsatzsteuer dürfen nicht überschritten werden
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Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A
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Abrechnung
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Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A
Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen
Welche Leistungen ist in den Einheitspreisen
enthalten?
Lieferung der Stoffe
u. Bauteile,
Abladen und Lagern
+
+
BGB
§ 631
Herstellen, Einbau,
Montage usw.
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=
fertige Leistung
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Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A
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 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind auf das unbedingt
notwendige, unvermeidbare Maß zu
beschränken
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Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A
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Hinweis zur Standardbeschreibung 000
Die Standardbeschreibung ist grundsätzlich in Verbindung
mit
der VOB/C DIN 18299
Nr. 4.1.11; Nr. 4.1.12 und 4.2.13 zu betrachten.
Danach ist die Entsorgung bis zu 1m3 nicht
schadstoffbelasteter Abfall aus dem Bereich des
Auftraggebers in den Einheitspreisen enthalten.
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Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A
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Hinweis zur Standardbeschreibung 000
 Das Laden und Transportieren des zu entsorgenden Abfalls
von der Ausbaustelle bis zu dem vom AG benannten Lagerplatz
auf der Baustelle oder in der Liegenschaft sowie das
Lagern und Sortieren nach Angabe des AG.
 Der Weitertransport des Abfalls sowie dessen Entsorgung
(Kippgebühren usw.) sind nicht in den Einheitspreisen enthalten.
Diese Kosten sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
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 Die Entsorgung von schadstoffbelastetem Abfall ist
grundsätzlich nicht in den Einheitspreisen enthalten
und bedarf immer einer besonderen Vereinbarung und Vergütung.
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Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A
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Abrechnung
Abrechnung der Leistungen auf
der Grundlage der
entsprechenden Allgemeine
technische Vertragsbedingungen
für Bauleistungen (ATV)
der VOB Teil C
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Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A
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•Fragen
•Kommentare
•Kritik
•Anregungen
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