Die deutsche Pflege-Charta – Maßstab für würdevolle Pflege

Download Report

Transcript Die deutsche Pflege-Charta – Maßstab für würdevolle Pflege

Vorinformation für Dozentinnen und Dozenten
Arbeits- und Schulungsmaterialien zur Pflege-Charta
Die deutsche Pflege-Charta – Maßstab für würdevolle Pflege
Ziele, Hintergründe und Inhalte der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
Anwendung der Präsentation
durch
Zielgruppe der Präsentation
▶
Examinierte Pflegekräfte
▶
Auszubildende und weitere
in Pflegeorganisationen
tätige Menschen
▶
Heimleitungen und
Geschäftsführungen
▶
Pflegedienstleitungen
▶
Qualitätsbeauftragte
▶
▶
Dozentinnen und Dozenten
im Bereich Aus-, Fort- und
Weiterbildung
Heimleitungen und
Geschäftsführungen
▶
Pflegedienstleitungen,
Qualitätsbeauftragte
▶
Heimbeiräte und Seniorenvertreterinnen und -vertreter
▶
Pflegebedürftige Menschen
und ihre Angehörigen
▶
Heimbeiräte und
Seniorenvertreterinnen
und -vertreter
© BMFSFJ 2011, www.pflege-charta.de
PowerPoint-Präsentation Modul 1
Dauer der Präsentation
▶
Ca. 45 bis 60
Minuten
(ohne Arbeitsbögen)
Vorinformation
Die deutsche Pflege-Charta –
Maßstab für würdevolle Pflege
Ziele, Hintergründe und Inhalte der Charta der Rechte hilfe- und
pflegebedürftiger Menschen
© BMFSFJ 2011, www.pflege-charta.de
PowerPoint-Präsentation Modul 1
Seite 1
Gliederung
▶
Die Pflege-Charta
▶
Ziele der Pflege-Charta
▶
Anspruch auf würdevolle Pflege
▶
Adressaten der Pflege-Charta
▶
Aufbau und Inhalte der Pflege-Charta
▶
Inhalte Artikel 1 bis 8
▶
Einsatzfelder der Pflege-Charta
▶
Nutzen der Pflege-Charta in der Pflegepraxis
▶
Fazit
© BMFSFJ 2011, www.pflege-charta.de
PowerPoint-Präsentation Modul 1
Seite 2
Die Pflege-Charta
▶
ist ein Rechtekatalog für hilfe- und
pflegebedürftige Menschen.
▶
konkretisiert allgemeingültige Rechte für
die spezielle Lebenssituation hilfe- und
pflegebedürftiger Menschen.
▶
beschreibt praxisnah, was der Anspruch auf
würdevolle Pflege für den einzelnen Menschen
bedeutet.
▶
basiert auf bestehendem Recht.
Erarbeitet durch (a) Verbände der Interessengruppen im Bereich Pflege, (b) Expertinnen und Experten aus Praxis und
Wissenschaft (Ethik, Recht und Pflegewissenschaft) im Auftrag von BMFSFJ und BMG, Runder Tisch Pflege 2003 bis
2005.
© BMFSFJ 2011, www.pflege-charta.de
PowerPoint-Präsentation Modul 1
Seite 3
Ziele der Pflege-Charta
▶
Position hilfe- und pflegebedürftiger Menschen stärken
▶
Maßstab und Leitfaden für würdevolle Pflege geben
▶
Impulse für Verbesserung in der Pflege geben
▶
Anregungen geben, um persönliche Wertmaßstäbe,
und das berufliche Selbstverständnis zu hinterfragen
und neue Handlungswege in den Pflegealltag
einzubringen
Quelle: http://explore.live.com
© BMFSFJ 2011, www.pflege-charta.de
PowerPoint-Präsentation Modul 1
Seite 4
Jeder Mensch hat Anspruch auf würdevolle Pflege
▶
Präambel der Pflege-Charta (Auszug)
„Jeder Mensch hat uneingeschränkten Anspruch auf Respektierung seiner
Würde und Einzigartigkeit. Menschen, die Hilfe und Pflege benötigen,
haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen und dürfen in ihrer
besonderen Lebenssituation in keiner Weise benachteiligt werden.“
© BMFSFJ 2011, www.pflege-charta.de
PowerPoint-Präsentation Modul 1
Seite 5
Jeder Mensch hat Anspruch auf würdevolle Pflege
▶
Der Anspruch basiert auf
internationalem und nationalem Recht, z.B.
▶
Menschenrechte (Vereinte Nationen, Grundrechte der EU)
▶
Grundgesetz (vor allem Artikel 1, 2, 3, 4)
▶
Sozialgesetzbücher (vor allem SGB XI, Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
▶
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
▶
Landesgesetze zum Heimrecht
© BMFSFJ 2011, www.pflege-charta.de
PowerPoint-Präsentation Modul 1
Seite 6
Anspruch auf würdevolle Pflege in der Pflege-Charta
Gesetze
Werte/Normen
Pflege-Charta
(Normenkatalog)
▶
In der Pflege-Charta sind bestehende Rechte zusammen gefasst.
(Beispiele: Recht auf Privatheit, Recht auf Selbstbestimmung)
▶
Darüber hinaus werden weitere Normen (Umgangsformen) festgehalten.
Beispiel: „Dazu gehört, dass Personen, die Ihren Wohn- oder Sanitärraum
betreten wollen, in der Regel klingeln oder anklopfen und – wenn Sie sich
äußern können – auch Ihren Rückruf abwarten.“ (Auszug aus Artikel 3)
© BMFSFJ 2011, www.pflege-charta.de
PowerPoint-Präsentation Modul 1
Seite 7
Anspruch auf würdevolle Pflege
▶
▶
Normen sind Handlungsvorschriften
▶
Regeln (Umgangsformen)
▶
Ordnungen (Instrumente)
▶
Gesetze (juristische Formen)
Werte sind angestrebte Zustände oder Eigenschaften, abhängig von
▶
der Gesellschaft (z.B. kulturelle und religiöse Werte)
▶
Organisationen (z.B. Tradition, Berufsethos)
▶
einzelnen Menschen
(z.B. Einflüsse vom sozialen Umfeld und persönliche Erfahrungen)
© BMFSFJ 2011, www.pflege-charta.de
PowerPoint-Präsentation Modul 1
Seite 8
Anspruch auf würdevolle Pflege
▶
Werte, die durch die Pflege-Charta vermittelt werden, z.B.
▶
Stärkung der Position Hilfe- und Pflegebedürftiger
▶
Achtung der Individualität
▶
Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
▶
Fürsorge
▶
Respekt
▶
Schutz von Privatheit und Intimsphäre
▶
Teilhabe, Kommunikation
▶
Gesundheitsförderung
▶
Ethische Verantwortung der beruflich im Bereich Pflege Tätigen
© BMFSFJ 2011, www.pflege-charta.de
PowerPoint-Präsentation Modul 1
Seite 9
Pflege-Charta-Adressaten
▶
Pflegebedürftige Menschen
▶
Angehörige bzw. Nahestehende
▶
Ehrenamtliche
▶
Pflegende
▶
Therapeutinnen und Therapeuten
▶
Ärztinnen und Ärzte
▶
Beratende
▶
Betreuerinnen und Betreuer
▶
Leistungsträger und -erbringer
▶
Politisch Verantwortliche auf allen Ebenen
© BMFSFJ 2011, www.pflege-charta.de
PowerPoint-Präsentation Modul 1
Seite 10
Aufbau und Inhalte der Pflege-Charta
▶
Präambel: Verantwortlichkeiten und
Verpflichtungen von Gesellschaft, Staat,
Institutionen und jedem Einzelnen werden
benannt.
▶
Acht Artikel: Bestehende Rechte werden
zusammengestellt.
▶
Kommentierungen: Rechte werden konkret
beschrieben, Werte und Normen werden
formuliert.
Der in der Präambel benannte Anspruch auf würdevolle Pflege wird in den acht
Artikeln konkretisiert und ist damit handhabbar.
© BMFSFJ 2011, www.pflege-charta.de
PowerPoint-Präsentation Modul 1
Seite 11
Aufbau und Inhalte der Pflege-Charta
▶
Präambel
▶
Acht Artikel mit Kommentierungen
▶
Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
▶
Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
▶
Privatheit
▶
Pflege, Betreuung und Behandlung
▶
Information, Beratung und Aufklärung
▶
Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft
▶
Religion, Kultur und Weltanschauung
▶
Palliative Begleitung, Sterben und Tod
© BMFSFJ 2011, www.pflege-charta.de
PowerPoint-Präsentation Modul 1
Seite 12
Artikel 1
Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur
Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes
und selbständiges Leben führen zu können.
▶
Willens- und Entscheidungsfreiheit, Fürsprache und Fürsorge
▶
Wahl des Lebensortes, der Pflege und Behandlung, der Gestaltung des
Tagesablaufs
▶
Regelung finanzieller und rechtlicher Angelegenheiten
▶
Berücksichtigung von Vorausverfügungen
▶
Abwägungen zwischen Selbstbestimmungsrechten und Fürsorgepflichten
▶
Hilfe zur Selbsthilfe, vorbeugende und gesundheitsfördernde Maßnahmen
(Anspruch auf Prävention und Rehabilitation)
▶
Einschränkungen: Rechte Anderer, finanzielle und strukturelle
Rahmenbedingungen
© BMFSFJ 2011, www.pflege-charta.de
PowerPoint-Präsentation Modul 1
Seite 13
Artikel 2
Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht,
vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.
▶
Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt, Schutz vor
entwürdigendem Verhalten
▶
Schutz vor Vernachlässigungen
(Recht auf notwendige Hilfe, Recht auf Kontakte, geistige Anregung)
▶
Schutz vor unsachgemäßer medizinischer und pflegerischer Behandlung
(z.B. Schutz vor unsachgemäßer Medikamentengabe), Schutz vor nicht
indizierten freiheitsbeschränkenden Maßnahmen
▶
Veranlassung von Maßnahmen bei Anzeichen von Gewalt
▶
Einschränkungen: Gefährdung von Anderen oder sich selbst
© BMFSFJ 2011, www.pflege-charta.de
PowerPoint-Präsentation Modul 1
Seite 14
Artikel 3
Privatheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht
auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.
▶
Beachtung des Privatbereichs, Möglichkeit des Rückzugs bzw. einige Zeit
ungestört zu sein, Achtsamkeit im Umgang mit Schamgefühlen
(z.B. Schutz vor unnötigen Entblößungen und verbalen Indiskretionen)
▶
Grundsätzliches Anklopfen und Rückruf abwarten
▶
Respektierung von Sexualität, geschlechtlicher Orientierung und
Lebensweise
▶
Wahrung des Briefgeheimnisses, Schutz der persönlichen Daten
▶
Einschränkung: Anspruch auf Privatheit kann je nach Ausmaß des Hilfeund Pflegebedarfs nicht immer gewährleistet werden
© BMFSFJ 2011, www.pflege-charta.de
PowerPoint-Präsentation Modul 1
Seite 15
Artikel 4
Pflege, Betreuung und Behandlung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an
seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und
qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.
▶
Kompetente und zugewandte Pflege, Betreuung und Behandlung
▶
Zusammenarbeit der an der Pflege, Betreuung und Behandlung Beteiligten
▶
Individuelle, geplante, gesundheitsfördernde Pflege
▶
Wechsel des eingesetzten Personals so gering wie möglich
▶
Bereitstellen geeigneter Hilfsmittel
▶
Hilfe, um an die frische Luft zu kommen
▶
Fachgerechte Behandlung und Linderung belastender Symptome
▶
Bedarfs- und bedürfnisgerechte Speisen- und Getränkeangebote
▶
Beschwerden anbringen, ohne Nachteile zu befürchten, zeitnahe
Informationen, was auf Grund der Beschwerde geschehen ist
© BMFSFJ 2011, www.pflege-charta.de
PowerPoint-Präsentation Modul 1
Seite 16
Artikel 5
Information, Beratung und Aufklärung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende
Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe
und Pflege sowie der Behandlung.
▶
Recht auf umfassende Beratung zu Hilfe, Betreuung, Pflege, Wohnen
▶
Information, Entlastung, Anleitung und Schulung pflegender Angehöriger
▶
Information über Vertragsinhalte, Kosten und Leistungen
▶
Medizinische und pflegerische Aufklärung
▶
Sorgfältige Information über Mitwirkung an Forschungsvorhaben
▶
Einsichtsrecht in Dokumente
© BMFSFJ 2011, www.pflege-charta.de
PowerPoint-Präsentation Modul 1
Seite 17
Artikel 6
Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende
Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe
und Pflege sowie der Behandlung.
▶
Beachtung von Bedürfnissen und Erfordernissen zur Verständigung und
Unterstützung bei der Verwendung von Hilfsmitteln (z.B. Hörgerät,
Schreibhilfe, Dolmetscher)
▶
Möglichkeit, sich Interessen und Fähigkeiten gemäß am gesellschaftlichen
Leben zu beteiligen, Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten
▶
Möglichkeiten in der eigenen Wohnung: Unterstützung durch
Freiwilligendienste und karitative Einrichtungen, um Unterhaltungs- oder
Bildungsangebote in Anspruch zu nehmen oder die Wohnung zu anderen
Zwecken zu verlassen, Möglichkeiten von Kostenzuschüssen oder
Kostenübernahmen der Sozialleistungsträger
© BMFSFJ 2011, www.pflege-charta.de
PowerPoint-Präsentation Modul 1
Seite 18
Artikel 7
Religion, Kultur und Weltanschauung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur
und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion
auszuüben.
▶
Berücksichtigung kultureller und religiöser Werte
(gegenseitige Information über Bedürfnisse und Möglichkeiten)
▶
Hilfestellung zur Ausübung religiöser Handlungen
(wie z.B. Beten, Fasten, Waschungen)
▶
Hilfe bei elementaren Lebensfragen (Ggf. Hinzuziehen eines oder einer
Geistlichen oder einer Person mit seelsorgerlichen Fähigkeiten)
▶
Respektierung von Weltanschauungen
© BMFSFJ 2011, www.pflege-charta.de
PowerPoint-Präsentation Modul 1
Seite 19
Artikel 8
Palliative Begleitung, Sterben und Tod
Jeder hilfe- und pflegebedürftiger Mensch hat das Recht,
in Würde zu sterben.
▶
An den Vorstellungen und Wünschen des Sterbenden ausgerichtete
Sterbebegleitung (z.B. Personen, Umgebung)
▶
Wirkungsvolle Maßnahmen gegen belastende Symptome
▶
Selbstbestimmter Behandlungsumfang am Lebensende
▶
Vorausverfügungen grundsätzlich bindend
▶
Respektvoller Umgang mit dem Leichnam
▶
Möglichkeiten der Abschiednahme
▶
Beachtung zu Lebzeiten geäußerter Wünsche (z.B. Aufbahrung, Bestattung)
▶
Einschränkung: Keine Maßnahmen, die den Tod herbeiführen,
auch wenn dies der ausdrückliche Wunsch des Sterbenden ist
© BMFSFJ 2011, www.pflege-charta.de
PowerPoint-Präsentation Modul 1
Seite 20
Praxisbezug:
Einsatzfelder der Pflege-Charta
Beispiele
▶
Leitbild und Konzeption von Politik, Kommunen und Institutionen
▶
Bezugnahme in Gesetzen
▶
Maßstab für Bewertung von Ergebnisqualität
▶
Selbstverpflichtungen von Akteuren
▶
Grundlage von Qualitätsmanagementsystemen
▶
Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, Pflegeberatung
▶
Befragungen von Bewohnerinnen und Bewohnern, Klientinnen und Klienten,
Angehörigen
▶
(Berufs)Kodizes von Fachverbänden
▶
Aus-, Fort- und Weiterbildung
© BMFSFJ 2011, www.pflege-charta.de
PowerPoint-Präsentation Modul 1
Seite 21
Nutzen der Pflege-Charta in der Pflegepraxis
▶
Die Pflege-Charta bietet eine Grundlage für verbraucherorientierte und
wertebezogene Qualitätsbeurteilungen (über übliche Instrumente und
Prüfverfahren hinaus).
▶
Organisationsentwicklung auf Grundlage der Pflege-Charta richtet sich
gezielter auf Bedürfnisse und Perspektiven der hilfe- und pflegebedürftigen
Menschen aus („Durchbrechen von Alltagsroutinen“).
▶
Die Darstellung der Qualität kann auf der Grundlage eines
allgemeingültigen Maßstabes erfolgen.
© BMFSFJ 2011, www.pflege-charta.de
PowerPoint-Präsentation Modul 1
Seite 22
Fazit
▶
In der Pflege-Charta sind bestehende Rechte und allgemein gültige Werte
und Normen zusammengefasst und konkretisiert.
▶
Die Position hilfe- und pflegebedürftiger Menschen soll gestärkt und
verbessert werden.
▶
Die Pflege-Charta beschreibt, wie sich würdevolle Pflege zeigt und regt
Akteurinnen und Akteure im Bereich Pflege an, das eigene Handeln zu
reflektieren.
▶
Als allgemeingültiger Maßstab für menschenwürdige Pflege stellt die
Pflege-Charta eine Argumentations- und Handlungsgrundlage für
Verbesserungen im Bereich Pflege dar.
© BMFSFJ 2011, www.pflege-charta.de
PowerPoint-Präsentation Modul 1
Seite 23
Pflege-Charta
▶
Benötigen Sie weitere Informationen?
▶
Möchten Sie Plakate oder Broschüren bestellen?
➔ www.pflege-charta.de
© BMFSFJ 2011, www.pflege-charta.de
PowerPoint-Präsentation Modul 1
Seite 24