MSS-Info_Klasse-10_2.. - Regino Gymnasium Prüm

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MSS-Info für die 10. Klassen
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Einführung in die Organisation und Arbeitsweise
der
Mainzer Studienstufe,
der Oberstufe des Gymnasiums in Rheinland-Pfalz
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Gliederung
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Das Regino-Gymnasium
Eintritt in die gymnasiale Oberstufe
Die gymnasiale Oberstufe im Überblick
Das Kurssystem
Belegung der Grund- und Leistungsfächer
Anmeldung
Überblick über die Abiturprüfungsordnung
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Unsere Schule, das Regino-Gymnasium in Prüm
54595 Prüm/Eifel
Hahnplatz 21
Telefon (0 65 51) 95 31-0
Telefax (0 65 51) 95 31-30
[email protected]
www.regino-gym.de
Prüm, Januar 2013
Schulleiter:
Herr OStD Peter Pelz,
Anmeldung im Sekretariat
1. stellv. Schulleiter:
Herr StD Stephan Welker,
Anmeldung im Sekretariat
2. stellv. Schulleiter:
Herr StD Manfred Born,
Raum 203
Leiter der MSS:
Herr StR Mathias Christmann, Raum 231
Beratungslehrer:
unterstützt durch
Herr StD Joachim Nitsch,
Herrn StR Andreas Kribs,
Raum 217
Raum 217
Sekretariat: 2. Obergeschoss in Raum 205, Mo. – Fr. von 7.30 bis 13.00 Uhr
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Das Regino-Gymnasium vor ca. 20 Jahren
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Das Regino-Gymnasium heute
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in Zahlen (ca. 150 Schülerinnen und Schüler mehr als vor 20 Jahren)
 72 Lehrerinnen und Lehrer;
 6 Referendarinnen und Referendare
 970 Schülerinnen (559) und Schüler (411), davon
365 die Oberstufe:
 138 in der Jahrgangsstufe 11,
 124 in der Jahrgangsstufe 12 und
 103 in der Jahrgangsstufe 13.
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Neuaufnahmen in der MSS 11
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Die Schüler, die neu zu uns kommen, sind anfangs irritiert
 durch das Ausmaß des Gebäudes;
 durch die hohen Schüler- und Lehrerzahlen;
 durch die Umstellung auf das Lernen am Gymnasium:
theoretischer, schneller, selbständiger;
 durch den Unterricht in ständig wechselnden Schülergruppen;
 durch den vielen Nachmittagsunterricht;
 durch Lückenstunden auch am Vormittag.
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Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen
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Oberstufe des Gymnasiums?
(Allgemeine Hochschulreife)
Höhere Berufsfachschule?
(praxisorientierter)
Berufsbezogene
Ausbildung?
(praxisorientiert)
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Rechtliche Grundlagen der folgenden Informationen
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Die folgenden Informationen sind im Wesentlichen folgenden
Quellen entnommen:
 Mainzer Studienstufe, Informationen für Schülerinnen und
Schüler, verschiedene Jahrgänge
 Durchführung der Landesverordnung über die gymnasiale
Oberstufe (Mainzer Studienstufe) vom 26. Juni 2010
 Landesverordnung über die gymnasiale Oberstufe (Mainzer
Studienstufe) vom 21. Juli 2010
 Abiturprüfungsordnung vom 21. Juli 2010
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Zugangsberechtigung zur MAINZER STUDIENSTUFE
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In die MSS können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden,
• die ein Gymnasium besucht und das Versetzungszeugnis in die
Jahrgangsstufe 11 erhalten haben,
• die die Klassenstufe 9 oder das erste Halbjahr der Klassenstufe 10 eines
Gymnasiums besucht haben, besonders leistungsfähig und leistungsbereit
sind und deshalb (auf Vorschlag der Klassenkonferenz) die Klassenstufe 10
bzw. das zweite Halbjahr der Klassenstufe 10 und das erste Halbjahr der
Jahrgangsstufe 11 überspringen können (§ 41 (4) SchO).
Die Anmeldung von anderen Gymnasien soll bis zum 1. März erfolgen.
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Zugangsberechtigung zur MAINZER STUDIENSTUFE
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In die MSS können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden,
• die an der Integrierten Gesamtschule oder der Realschule plus den
qualifizierten Sekundarabschluss I und eine Berechtigung zum Besuch der
gymnasialen Oberstufe erworben haben. Wird eine Berechtigung nicht erteilt,
kann eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden (§ 30 SchO).
Die Anmeldung soll bis zum 1. März mit dem Halbjahreszeugnis erfolgen.
• Anmelden kann sich, wer im Halbjahreszeugnis eine vorläufige Berechtigung zum
Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben hat.
• Die endgültige Berechtigung muss unmittelbar nach Erhalt des
Abschlusszeugnisses vorgelegt werden.
• Wer keine Berechtigung erhält, aber in die gymnasiale Oberstufe eintreten will,
kann sich unmittelbar nach Erhalt des Abschlusszeugnisses bei uns anmelden. Er
muss dann noch vor Schuljahresende eine Aufnahmeprüfung ablegen.
Sinnvoll: Auch in diesem Falle Anmeldung bis zum 1. März
Sinnvoll: Alternative für den weiteren Lebensweg einplanen!
Näheres ist dem ausgelegten Merkblatt zu entnehmen.
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Zugangsberechtigung zur MAINZER STUDIENSTUFE
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In die MSS können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden,
• die an einer Berufsfachschule II den qualifiziertem Sekundarabschluss I und
eine Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben haben.
Wird eine Berechtigung nicht erteilt, kann eine Aufnahmeprüfung abgelegt
werden (§ 31 SchO).
Die Anmeldung soll bis zum 1. März mit dem Halbjahreszeugnis erfolgen.
• Anmelden kann sich, wer im Halbjahreszeugnis eine vorläufige Berechtigung zum
Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben hat.
• Die endgültige Berechtigung muss unmittelbar nach Erhalt des
Abschlusszeugnisses vorgelegt werden.
• Wer keine Berechtigung erhält, aber in die gymnasiale Oberstufe eintreten will,
kann sich unmittelbar nach Erhalt des Abschlusszeugnisses bei uns anmelden. Er
muss dann noch vor Schuljahresende eine Aufnahmeprüfung ablegen.
Sinnvoll: Auch in diesem Falle Anmeldung bis zum 1. März
Sinnvoll: Alternative für den weiteren Lebensweg einplanen!
Näheres ist dem ausgelegten Merkblatt zu entnehmen.
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Bitte beachten:
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Die Oberstufe ist mit Sicherheit nicht leichter als der
vorangehende Weg in der Mittelstufe, sondern stellt
höhere Anforderungen an
· Leistungswillen,
· Eigenverantwortung,
· zeitlichen Einsatz,
· veränderten Arbeitsrhythmus
· und Durchhaltevermögen.
In der MSS werden erwartet:
· solide Vorkenntnisse
· und Interesse an theoretischer Arbeit.
Wer diese Voraussetzungen nicht mitbringt, wird in der Oberstufe kaum Erfolg haben, selbst wenn
er Fächer ,,abwählen" kann oder ein ,,ungeliebtes" Fach ,,nur" noch als Grundfach belegt.
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Wer informiert und berät?
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Voraussetzungen für eine richtige Entscheidung sind eine gründliche Information über die
Bedingungen der MAINZER STUDIENSTUFE und die Beratung des einzelnen Schülers. Beides
bietet die Schule an.
• Die den Schülerinnen und Schülern ausgehändigte Informationsschrift stellt
die allgemeinen und besonderen Bedingungen der MAINZER STUDIENSTUFE
dar und erläutert sie an Beispielen. Sie sollte bis zum Verlassen des
Gymnasiums sorgfältig aufgehoben werden, denn sie dient während der
ganzen Oberstufenzeit als unverzichtbares Nachschlagwerk.
• Der Leiter der MSS informiert Eltern und Schüler in Vorträgen, auf Wunsch auch in
Einzelgesprächen (Raum 231).
• Fachlehrerinnen und Fachlehrer, die in der Klasse 10 unterrichten, geben Auskunft über
Lernziele, Gegenstände und Anforderungen der Fächer als Leistungs- und als Grundfächer.
• Die Beratung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers ist die besondere
Aufgabe des Schullaufbahnberaters, Herrn Nitsch (Zimmer 217). Die bisherigen schulischen
Leistungen der Schülerinnen und Schüler, ihre Interessen und Neigungen sowie evtl. schon
ausgeprägten Berufswünsche bilden die Grundlage des Beratungsgesprächs. Jede Schülerin und
jeder Schüler sollte mindestens ein ausführliches Beratungsgespräch mit dem
Schullaufbahnberater führen. Dies geschieht in der Regel bei der Fächerwahl.
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Wer informiert und berät?
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• Auch die Klassenleitung, die Fachlehrerinnen und die Fachlehrer der Klasse 10, die das
Leistungsvermögen, den Leistungswillen und das Vorwissen der Schülerinnen und Schüler
kennen, stehen zur individuellen Beratung zur Verfügung.
• Alle Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule stehen neben diesen festgesetzten
Informations- und Beratungsveranstaltungen selbstverständlich auch für Einzelgespräche zur
Verfügung.
•
http://mss.bildung-rp.de
Hier auf der Homepage der MSS des Bildungsservers Rheinland-Pfalz finden Sie alle wichtigen
aktuellen Rechtsvorschriften über die MSS, Informationsmaterialien und Broschüren, Termine,
Formulare - vieles davon auch zum Downloaden. Unter FAQ erhalten Sie Antwort auf häufig
gestellte Fragen zur MSS. Sehr zu empfehlen!
•
http://gymnasium.bildung-rp.de
Auch diese Web-Seite ist unbedingt zu empfehlen.
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Die Organisation der MSS
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MSS umfasst die Jahrgangsstufen 11 bis 13
Halbjahre: 11/1, 11/2, 12/1, 12/2
Schuljahr: 13, das spätestens am 31. März endet.
11/1
Einführungsphase
11/2
12/1
Qualifikationsphase
12/2
13
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Die Organisation der MSS
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Einjährige Einführungsphase
 vertraut machen mit den Arbeitsweisen der Oberstufe
 Angleichung der unterschiedlichen Lernausgangslagen
 Gelenkfunktion von 11/2
Einführungs- und Qualifikationsphase
Zum Halbjahresende 11/2 erhält jeder 2 Zeugnisse:
+ Jahreszeugnis 11 (Zulassung12)
+ HJ-Zeugnis 11/2: geht schon in Block I-Quali. ein!
> Leistungsbewertung in MSS-Punkten 0 – 15 (Noten 6 – 1)
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Die Organisation der MSS
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Zweijährige Qualifikationsphase
 Erwerb der Zulassung zur Abiturprüfung:
 Ende 12/2 Zulassung zur 13, sofern die Qual. in Block I
(§10 APO) erreicht werden kann;
 sofern dies zutrifft, dann auch
 Ende 12/2: Meldung zur schriftl. Abiturprüfung.
 Anfertigung einer schriftlichen Fach- oder Jahresarbeit
(freiwillig; beendet spätestens 12/2)
 Ende 13: Qualifikation in Block I (§ 10 APO) und ggf.
 Meldung zur mündlichen Abiturprüfung (§ 21 APO)
 Schriftliche und mündliche Abiturprüfungen (Ende 13)
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Die Organisation der MSS
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Das Kurssystem
In der MSS findet der Unterricht von Beginn an im Kurssystem statt.
Alle Schülerinnen und Schüler wählen
(Ende Februar bis Anfang März):
•
drei Leistungsfächer (LK)
•
mindestens sieben Grundfächer (GK)
Die Belegung der Fächer ist für die
gesamte Oberstufe verbindlich!
(Ausnahme: Umwahl nach 10 Wochen)
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II Die Organisation der MAINZER STUDIENSTUFE
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Leistungsfächer

werden belegt, um einen persönlichen Arbeitsschwerpunkt zu setzen;

vermitteln vertieftes Verständnis und spezielle Kenntnisse;

bereiten in besonderem Maße auf die Arbeitsweise der Hochschule vor;

werden in der Regel mit 5 Wochenstunden unterrichtet.

In jedem der 3 Leistungsfächer wird in der Abiturprüfung eine schriftliche
Prüfung abgelegt.
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Grundfächer
 vermitteln grundlegende Kenntnisse und Einsichten in fachspezifische Denkweisen;
 werden in der Regel mit 3 Wochenstunden unterrichtet.
 In einem oder in zwei Grundfächern (welche dies sein können, hängt von der
Fächerwahl ab.) wird in der Abiturprüfung eine mündliche Prüfung
abgelegt.
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Folgende Fächer können Leistungsfächer sein:
 Deutsch
 Mathematik
 Fremdsprachen (fortgeführte FS aus Sek. I; 3., fakultative FS bei
leistungsstarken Schülern also möglich!)
 Englisch
 Französisch
 Latein
 ein gesellschaftswissenschaftliches Fach als Leistungsfach
 Geschichte 4h, im Grundfach sk/ek 2h
 Sozialkunde mit geographischen Anteilen 4h, im Grundfach g 2h
 Erdkunde mit sozialkundlichen Anteilen 4 h, im Grundfach g 2h
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Folgende Fächer können Leistungsfächer sein (Forts.):
 Naturwissenschaften
 Physik
 Chemie
 Biologie
 Künstlerische Fächer
 Musik
 Katholische Religionslehre
 Sport
 Nicht im neuen Schuljahr:
Bildende Kunst
(zu wenige Lehrer/innen)
 Nicht an unserer Schule:
Evangelische Religionslehre
(zu wenige Schüler/innen)
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II Die Organisation der MAINZER STUDIENSTUFE
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Folgende Fächer können Grundfächer sein:
 Deutsch
 Fremdsprachen
Nicht an unserer Schule:
 Englisch
 Chinesisch ;
 Französisch
 Russisch; Japanisch;
 Griechisch
 Latein
 Italienisch.
 Spanisch (neu einsetzend, fünfstündig)
 gesellschaftswissenschaftliche Fächer
 (2 h Geschichte, 2 h Sozialkunde/Erdkunde (sk in 11 und 13, ek in 12)
 Mathematik
 Naturwissenschaften
 Physik
 Chemie
 Biologie
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Folgende Fächer können Grundfächer sein (Fortsetzung):
 Katholische oder Evangelische Religionslehre oder Ethikunterricht
(Für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, ist nach
§ 35 der Landesverfassung Ethikunterricht verpflichtend.)
 Sport
Wer am Sportunterricht nicht teilnehmen kann, braucht ein ärztliches Attest und
muss in jedem Fall ein ERSATZFACH belegen!
 Künstlerische Fächer
 Bildende Kunst
 Musik
 Informatik
 Philosophie
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Bedingungen zum Belegen der Grundfächer
Verpflichtend zu belegende Grundfächer sind (sofern sie nicht schon als
Leistungsfach belegt wurden):
- Deutsch
- Mathematik
- gesellschaftswissenschaftliche Fächer
- eine fortgeführte FS der Sekundarstufe I
- eine Naturwissenschaft
- eine zweite fortgeführte Fremdsprache oder eine in 11 neu einsetzende
fünfstündige Fremdsprache (bei uns Latein für die Schülerinnen und Schüler ohne
2. Pflichtfremdsprache in der Sekundarstufe I bzw. Spanisch für diejenigen mit 2.
Pflichtfremdsprache in Sek. I) oder eine zweite Naturwissenschaft oder Informatik
- Religionslehre (bzw. nach § 35 der Landesverfassung Ethikunterricht)
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Bedingungen zum Belegen der Grundfächer (Fortsetzung):
Verpflichtend zu belegende Grundfächer sind (sofern sie nicht schon als Leistungsfach
belegt wurden; Fortsetzung):
- Sport
- ein weiteres Grundfach (vgl. Tabelle auf Seite 14 der MSS-Broschüre, Spalte
„FS/NW/INF/KF/PHI“) Dieses Fach kann auch eine in Jahrgangsstufe 11 neu
einsetzende Fremdsprache sein.
- Bildende Kunst oder Musik in Jahrgangsstufe 12, wenn nicht bereits eines dieser
Fächer innerhalb der Pflichtstundenzahl (als Leistungsfach oder als Grundfach) von 11
bis 13 durchgehend belegt wurde.
Über die Pflichtstundenzahl hinaus können Schülerinnen und Schüler ein zusätzliches
Grundfach - im begründeten Ausnahmefall zwei zusätzliche Grundfächer - belegen,
sofern ihre Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit sowie die organisatorischen
Bedingungen der Schule dies zulassen.
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Besondere Bedingungen zum Belegen der Fremdsprachen...
... für Schülerinnen und Schüler, die bei Eintritt in die MSS nicht unmittelbar
vorher mindestens 4 Jahre durchgehend an einer 2. FS teilgenommen haben, gilt:
 Diese Schülerinnen und Schüler müssen ihre Pflichtfremdsprache der
Sekundarstufe I mindestens in Jahrgangsstufe 11 als Grund- oder Leistungsfach
verpflichtend belegen. In jedem Fall ist die Note im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe
11 zur Entscheidung über die Zulassung zur Jahrgangsstufe 12 heranzuziehen.
 Wird diese Fremdsprache nach Jahrgangsstufe 11 nicht mehr fortgeführt (ist nur
als Grundfach möglich), muss sie durch ein schon zu Beginn der Jahrgangsstufe 11
freiwillig belegtes Fach ersetzt werden, wobei darauf zu achten ist, dass die geänderte
Fächerkombination zulässig ist.
 Mit Eintritt in die Oberstufe muss in jedem Fall eine zweite Fremdsprache (bei uns
Latein, an anderen Gymnasien ggf. Französisch) als Grundfach belegt und bis zum
Ende der Jahrgangsstufe 13 beibehalten werden. Für diese Fremdsprache gilt
folgendes:
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Besondere Bedingungen zum Belegen der Fremdsprachen...
... für Schülerinnen und Schüler, die in den Klassenstufen 7 bis 10 nicht am
Unterricht in einer zweiten Pflichtfremdsprache teilgenommen haben
(Fortsetzung):
 Sie wird fünfstündig unterrichtet,
Pflichtstundenzahl angerechnet werden.
wovon
nur
drei
Stunden
auf
die
 Die Anzahl der Kursarbeiten und die Ermittlung der Zeugnisnoten entsprechen dem
Verfahren in Leistungskursen.
 Falls in der Qualifikationsphase ein Kurs mit der Punktzahl 0 abgeschlossen wird,
können die Voraussetzungen zum Ablegen der Abiturprüfung nur durch eine
Wiederholung erreicht werden, sofern diese noch zulässig ist.
 Zwei Kurse, darunter der Kurs aus Jahrgangsstufe 13 sind in jedem Fall in die
Gesamtqualifikation einzubringen. Falls durch diese Sprache die Einbringungsverpflichtung im Fremdsprachenbereich erfüllt werden soll, sind alle 4 Kurse
einzubringen.
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Auszug aus der möglichen Fächerbelegung
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4.4 Latinum, Großes Latinum und Graecum
Über die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Latinums und
Großen Latinums sowie des Graecums im Zeugnis der Allgemeinen
Hochschulreife unterrichtet die MSS-Broschüre im Anhang.
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Kriterien zur Fächerwahl für die MSS
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Die richtige Wahl der Fächer ist eine der wichtigsten
Voraussetzungen für den Erfolg in der MSS. Sie sollte
deshalb nicht dem Zufall überlassen, sondern sorgfältig
überlegt werden.
1. Es kann problematisch sein, wenn ein Schüler beim Belegen
seiner Fächer einseitig verfährt, wenn er z.B. drei
Naturwissenschaften und nur eine Fremdsprache belegt. Im
Hinblick auf die Anforderungen in Studium und Beruf ist die
Vielseitigkeit der Einseitigkeit vorzuziehen. Eine
ausgewogene Entscheidung ist heute bei der unsicheren Lage
auf dem Arbeitsmarkt mehr denn je erforderlich.
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Kriterien zur Fächerwahl für die MSS
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2. Es ist problematisch, wenn der Schüler
Fächerkombinationen belegt, von denen er glaubt, dass sie
"leichter" seien als andere, wenn er also das Notenkalkül
über die eigentlich gebotenen Gesichtspunkte stellt.
3. Mit großer Wahrscheinlichkeit sind auch dann böse
Überraschungen zu erwarten, wenn man die Fächer nach
den Lehrern auswählt.
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Kriterien zur Fächerwahl für die MSS
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4. Beim Belegen der Fächer sollte man sich darüber
hinaus von folgenden Kriterien leiten lassen:
-
Welche Stellung hat das Fach in der MSS? Worin liegen
seine jeweiligen Besonderheiten, seine
Lernziele,
seine Arbeitsformen und Wechselwirkungen zu
benachbarten Fächern?
Wer z.B. Physik wählt, muss wissen, dass damit auch
Mathematik einen großen Teil seines Schülerlebens
ausmacht. Andererseits können sich aber beide Fächer
gegenseitig befruchten und unterstützen.
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Kriterien zur Fächerwahl für die MSS
-
Welche Stellung hat das Fach im außerschulischen
Bereich? Welche Bedeutung hat das jeweilige Fach für
die Berufs- und Studienwahl, die
Persönlichkeitsbildung und die Lösung
gesellschaftlicher Probleme der Zukunft?
-
Welche Fächerbelegung gibt mir - sofern noch keine
konkreten Berufswünsche vorhanden sind - den
größten Spielraum bei der späteren Studien- und
Berufswahl?
-
Welche Fächerbelegung ist - bei konkretem Studienbzw. Berufswunsch - wesentlich für diesen
Studienweg oder diese Berufsausbildung?
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Kriterien zur Fächerwahl für die MSS
-
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Welche persönlichen Voraussetzungen sprechen für die
Wahl des Faches?
Wo liegen die Schwerpunkte der Interessen, der
Fähigkeiten, der besonderen Begabung des
Schülers?
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Wie melde ich mein Kind am Regino-Gymnasium an?

Schüler, die schon jetzt in der 10. Klasse das ReginoGymnasium besuchen, kommen mit der Versetzung
automatisch in die Jahrgangsstufe 11; eine Anmeldung ist
also nicht erforderlich.

Für die Schüler anderer Schulen gilt:
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Wie melde ich mein Kind am Regino-Gymnasium an?

Die Anmeldung soll bis zum 1. März erfolgt sein.

Am einfachsten ist in den meisten Fällen die
persönliche Anmeldung im Sekretariat durch einen
Erziehungsberechtigten.

Auf Anforderung wird jedoch auch ein Antrag zur
Anmeldung zugeschickt, der ausgefüllt mit den
entsprechenden Kopien der folgenden Unterlagen bis
zum 1. März wieder an uns zurückgeschickt wird.
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Wie melde ich mein Kind am Regino-Gymnasium an?

Zur Anmeldung ist
-
ein Antrag auszufüllen sowie
-
das Jahreszeugnis der Klasse 9,
-
das Halbjahreszeugnis der Klasse 10 und
-
eine Abstammungsurkunde vorzulegen.
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- Die Schüler, die nicht von einem anderen Gymnasium kommen,
müssen zusätzlich die Empfehlung der abgebenden Schule
vorlegen. Diese Empfehlung wird mit dem Halbjahreszeugnis der
Klasse 10 ggf. vorläufig ausgehändigt.
- Zum Ende der 10. Klasse muss unverzüglich gehandelt werden!
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§ 10 APO: Qualifikation in Block I
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§ 10 APO: Qualifikation in Block I
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• Höchstens 7 Kurse unter 5 Punkten.
• Kein verpflichtend einzubringender Kurs mit
0 Punkten.
• Die Kurse von 2 LK werden doppelt gewertet.
• Facharbeit wird einfach gewichtet.
• Ohne FA mit mind. 5 P. reicht der Schnitt von
5 MSS-P. für die Block I-Quali. nicht aus!
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§ 12 APO: Qualifikation in Block II (Prüfungsbereich)
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(1) In die Qualifikation in Block II (Prüfungsbereich) sind einzubringen:
1. soweit in einem Fach nur schriftlich oder nur mündlich geprüft wurde, die
in der Prüfung erbrachten Leistungen,
- bei vier Prüfungsfächern in fünffacher Wertung,
- bei fünf Prüfungsfächern in vierfacher Wertung;
2. soweit in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft wurde, werden die
Punkte der
- schriftlichen Prüfung mit zwei Drittel,
- die der mündlichen Prüfung mit einem Drittel
multipliziert; die Ergebnisse werden addiert und zur Ermittlung des
Gesamtergebnisses in Block II bei vier Prüfungsfächern mit fünf, bei fünf
Prüfungsfächern mit vier multipliziert;
Bruchteile von Punkten bleiben beim Gesamtergebnis unberücksichtigt
(siehe Anlagen 1 und 2).
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§ 12 APO: Qualifikation in Block II (Prüfungsbereich)
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(2) Eine „besondere Lernleistung“ kann rechnerisch wie ein fünftes
Prüfungsfach eingebracht werden oder das fünfte Prüfungsfach ersetzen.
In letzterem Fall muss die „besondere Lernleistung“ dem fünften
Prüfungsfach zugeordnet sein.
Eine absolvierte Prüfung kann nicht ersetzt werden.
(3) In Block II müssen mindestens 100 Punkte und können höchstens 300
Punkte erreicht werden.
- Dabei müssen im Falle von vier Prüfungsfächern in mindestens zwei
Fächern jeweils mindestens 5 Punkte erzielt werden.
- Im Falle von fünf Prüfungsfächern müssen in mindestens drei Fächern
jeweils mindestens 5 Punkte erzielt werden.
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Besondere Lernleistung (BLL) und Facharbeit
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Belegungsbogen
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Ende der Präsentation
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Zeit für Fragen
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