Planung 2013

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Transcript Planung 2013

Beratung Wohnen Alg II MAE

Planung Arbeitsgelegenheiten 2013 Informationsveranstaltung 29.08.2012

Gliederung

Beschäftigung schaffende Maßnahmen 2013

• • • • • Arbeitsmarktkennzahlen allgemein EGT 2013 Planung 2013 – Rahmenbedingungen und Zielgruppe Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement Zeitschiene / Hinweise Seite 2

Eckdaten Grundsicherung April 2012

(finaler Ladestand)

36.336 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) 15.029 arbeitslose eLb 27.873 Bedarfsgemeinschaften (Vorjahresmonat 28.018) mit 50.382 Personen (Vorjahresmonat 50.489) davon 6.455

eLb unter 25 Jahren davon 29.881

eLb ab 25 Jahren davon 3.470

nichtdeutsche eLb 1.929 arbeitslose eLb unter 25 Jahren 13.100 arbeitslose eLb ab 25 Jahren 1.180 arbeitslose, nichtdeutsche eLb davon Alleinerziehende - unter 25 J.

- ab 25 J.

815 4.704

arbeitslose Alleinerziehende - unter 25 J. 195 - ab 25 J. 1.854

Seite 3

Entwicklung Arbeitslosigkeit 2009 bis 2012 – ab 25 Jahren

Seite 4

Entwicklung Arbeitslosigkeit 2009 bis 2012 – unter 25 Jahren

Seite 5

Kundenstruktur - Arbeitslose

(Stand 23.08.2012)

Arbeitslose nach Profillagen

Alle

15.135

Marktprofil (MP)

131

Aktivierungs profil (AP)

174

Förderprofil (FP) Entwicklungs profil (EP) Stabilisieruns profil (SP) Unterstützungs profil (UP)

3.610

5.791

3.222

2.136

Arbeitslose in komplexen Profilagen nach Lebensalter

Profillage SP UP Alle

3.222

2.136

15-24

187 289

25-35

789 753

36-45

649 429

46-55

1.059

473

56-65

538 192 Seite 6

AGH öffentlicher Beschäftigungssektor

Arbeitsgelegenheiten

• Ausschließlich Mehraufwandsvariante • Fördervoraussetzungen – öffentliches Interesse, Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität – gesetzlich geregelt • Zuweisungshöchstdauer von 24 Monaten innerhalb von 5 Jahren (Zeitraum beginnt mit Eintritt in erste AGH) Seite 7

Planung 2013 – Rahmenbedingungen

• Haushalt 2013 – Wir rechnen nach den Ankündigungen in den Vorjahren mit einer weiteren Reduzierung der EGT - Mittel • Marktnahe Instrumente haben unverändert Vorrang • Der Anteil der für Beschäftigungsmaßnahmen eingesetzten Haushaltsmittel ist vom haushalterischen Gesamtvolumen für Eingliederungsmaßnahmen abhängig; von einer Reduzierung mindestens im prozentualen Umfang der Kürzung des Gesamtvolumens ist auszugehen • Planung 2013 – ca. 1.100 Teilnehmerplätze Seite 8

Erfahrungen/Erkenntnisse 2012

Erfahrungen 2012

• Überwiegend gute und konstruktive Zusammenarbeit sowie • Respektvoller und partnerschaftlicher Umgang miteinander und • Schnelle, unbürokratische Klärung von Problemen

aber

• Nicht ausreichende Beachtung der vorgegebenen Orientierungswerte für Maßnahmekostenpauschale • Wenig Transparenz und Nachvollziehbarkeit der in den Anträgen dargestellten Kosten • Durchschnittliche Maßnahmekosten 2012:  AGH 162 EUR  AGH FM 272 EUR Seite 9

Erwartungen 2013

unter Beachtung der Ergebnisse der Internen Revision Stand 04/2012

• Vollständige Antragstellung und Erhöhung der Transparenz bei der Darstellung der Maßnahmekosten • Umfassende Beschreibung der Tätigkeiten unter Beachtung der Positivliste • Eindeutige Darlegung von Einsatzort und Arbeitszeit • Aussagefähigere und individuellere Kurzkonzeptionen • Schnellstmögliche Umsetzung offener Punkte aus Trägergesprächen NEU !

• Im Rahmen „Absolventenmanagement Arbeitsgelegenheit“ Vorlage einer aussagefähigen und individuellen Teilnehmereinschätzung beim Maßnahmebetreuer 4 Wochen vor Beendigung der Maßnahme Seite 10

Erwartungen 2013 Darlegung des öffentlichen Interesses

• Das konkrete Arbeitsergebnis muss der Allgemeinheit dienen • Maßnahmeträger haben nachvollziehbar und ausführlich darzulegen, wodurch das konkrete Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient • Beschäftigung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten allein reicht nicht aus, um das öffentliche Interesse zu begründen • Steuerrechtliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit eines Maßnahmeträgers rechtfertigt nicht von vornherein die Annahme, dass die von ihm durchgeführten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen Seite 11

Erwartungen 2013 Darlegung Wettbewerbsneutralität

• Arbeiten sind wettbewerbsneutral, wenn durch sie eine Beeinträchtigung der Wirtschaft als Folge der Förderung nicht zu befürchten ist und Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weder verdrängt noch in ihrer Entstehung verhindert wird • im Einzelfall werden Maßnahmeträger aufgefordert, eine Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei der zuständigen Kammer zu beantragen Seite 12

Erwartungen 2013 Darlegung Zusätzlichkeit

• Förderfähig sind Arbeiten, die durch einen Verein nicht, nicht in diesem Umfang oder erst nach 2 Jahren durchgeführt würden • Nicht förderfähig sind Arbeiten, die zu den laufenden Aufgaben eines Vereins gehören oder die ohnehin aus der Natur der Sache heraus aufgrund zwingender Satzungsbestimmungen durchgeführt werden müssen • Zusätzlichkeit, Öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität liegen

nicht

vor (Ergebnis der internen Revision 2012) bei : • Pflege- Reinigungsarbeiten von öffentlichen Wegen, Straßen u. Plätzen (Pflichtaufgaben der Kommune) • Instandhaltungs-/Instandsetzungsarbeiten wie Hausmeistertätigkeiten • Hauswirtschaftlichen Arbeiten • Pflegetätigkeiten von älteren und bedürftigen Menschen Seite 13

Zielgruppe von Beschäftigungsmaßnahmen - allgemein

• Langzeitarbeitslose Kunden u. Kundinnen mit gravierenden Vermittlungshemmnissen • Besondere Zielgruppen wie Jugendliche u. Ältere ab 58 Jahre, erwerbsfähige Hilfebedürftige mit Migrationshintergrund, Alleinerziehende • Erwerbsfähige Hilfebedürftige mit teils schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen • Kundinnen und Kunden, denen es besonders schwer fällt, eine Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt zu finden !

Seite14

Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement (bFM)

Zielgruppe/Personenkreis

• Mit psychischen Auffälligkeiten, soziale Isolation • Suchtkranke (akut/stabilisiert; Drogen/Alkohol) • Personen mit nicht stoffgebundenen Süchten ( z. B. Spiel- und Internetsucht, Essstörungen) • Doppeldiagnosen (psychisch Kranke und Suchtabhängige) • Integrationsferne Kunden mit Überforderung der Alltagsbewältigung • schwerwiegende Biografiebrüche • Personen mit Haftstrafen und Bewährungshilfe • Personen mit Schulden und wiederholte Mittellosigkeit Seite 15

Zielstellung für Kunden im bFM

• Herstellung einer Tagesstruktur • Unterstützung bei Problemlagen und Aufzeigen von Lösungsansätzen • Aufrechterhaltung und Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit • Training psychosozialer und sozialer Kompetenzen • Vorbereitung zur Schuldnerberatung • Motivation für ein Leben ohne Sucht • Förderung/Erhaltung der Leistungsfähigkeit bei gesundheitlichen Einschränkungen

Grundsätze für Fallmanagementmaßnahmen

• Keine Betreuungs- oder anleitende Tätigkeiten • Beschäftigungsangebote von 3 bis 6 Stunden / Tag • Kleine Teilnehmergruppen mit bis zu 10 Teilnehmern • Engmaschige unterstützende Begleitung durch das Fachpersonal des Trägers • Intensive sofortige Nachhaltung bei Fehlzeiten • Enge Zusammenarbeit mit den Fallmanagern bei entstehenden oder wiederkehrenden Problemlagen (z.B. Sucht, Schulden, Kinderbetreuung, Fehlzeiten etc.) • Grundsätzlich kein Einsatz an Wochenenden oder im Schichtdienst • Fester Einsatz beim Träger mit festen Ansprechpartnern • Keine Regiemaßnahmen

Ziele

Ziele und Inhalte von Fallmanagementmaßnahmen

Inhalte

psychosoziale und soziale Kompetenzen trainieren Motivation für ein Leben ohne Sucht schaffen Unterstützung bei Problemlagen Leistungsfähigkeit bei gesundheitlichen Einschränkungen fördern/erhalten - Tagesstruktur schaffen Teamfähigkeit/Gruppenfähigkeit herstellen Kritikfähigkeit trainieren Konfliktlösungsfähigkeit trainieren Pünktlichkeit-> ggf. Weckdienst - Verdeutlichen von Rechten und Pflichten aus Vereinbarungen Problembewusstsein des Kunden fördern Gewöhnung an Beschäftigung - Weiterleitung/Begleitung des Kd. zu Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe Unterstützung beim Umgang mit Behörden, Ämtern, Vermietern u. Energieanbietern->ggf. Begleitung des Kunden -Umgang mit Geld > Haushaltsbuchführung -> Papiere sichten und ordnen Alternative Beschäftigungsfelder aufzeigen Über Gesundheitsförderung im Sozialraum informieren (z.B

Ernährungsberatung, ärztliche Notdienste)

Mögliche Tätigkeitsfelder

• Bei Maßnahmen, die sich mit Arbeitsinhalten I – VI gemäß Positivliste Stand 11.08.2011 befassen, ist eine Gefährdung der gewerblichen Wirtschaft nicht zu erwarten.

• Im Antragsverfahren sind die originären Aufgaben des Maßnahmeträgers eindeutig von den zusätzlichen Tätigkeitsfeldern der AGH-Teilnehmer abzugrenzen.

• Hinweis: Eine Kombination von AGH mit Förderinstrumenten nach § 45 SGB III ist möglich.

• Bitte beachten: In diesem Fall ist eine Zertifizierung des Maßnahmeträgers Sicherstellung der Qualität arbeitsmarktlicher Dienstleister ab 01.01.2013 notwendig.

zur

Wir erwarten innovative und kreative Kurzkonzepte für das Jahr 2013 !!!

Seite 19

Fehlzeitenkonzept für Arbeitsgelegenheiten

• Lt. Bewilligungsbescheid sind freiwerdende Teilnehmerplätze sowie Fehlzeiten in AGH dem Jobcenter Berlin M/H unverzüglich mitzuteilen • Für eine Vereinheitlichung in der Zusammenarbeit zwischen Maßnahme Träger (MT) und Jobcenter Berlin M/H gilt folgendes Verfahren: Seite 20

Fehlzeitenkonzept – AGH

Unentschuldigtes Fehlen (UE) Dem JC ist spätestens am 3. Tag des UE (aufeinanderfolgende Tage, wobei das Wochenende grundsätzlich nicht berücksichtig wird) diese Tatsache mitzuteilen - Angabe zum Kunden, - seit wann UE und welche Aktivitäten wurden bereits durch MT veranlasst (sind zu dokumentieren) Maßnahme-Verantwortlichen und dessen Teampostfach Erfolgt bis 2 Tage nach Information des MT durch Maßnahme Verantwortlichen/persönlichen Ansprechpartner Abbruch der AGH nach spätestens 10 unentschuldigten Fehltagen in Folge Meldung Inhalt der Meldung Meldung geht an Entscheidung durch JC über Verbleib in Maßnahme Abbruch Fehlen mit Vorlage AU Bescheinigung Bei Arbeitsunfähigkeit über 5 Tage, sollte diese Information am 7. Beschäftigungstag das JC erhalten.

Benennung des Kunden mit Angabe der AU-Tage.

Die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist bei Kenntnis dem JC mitzuteilen.

Maßnahme-Verantwortlichen und dessen Teampostfach Erfolgt bis 2 Tage nach Information des MT durch Maßnahme Verantwortlichen/persönlichen Ansprechpartner Abbruch der AGH nach 10 Tagen AU.

Bei absehbarem Ende der AU obliegt dem pAp die Entscheidung zum Verbleib in AGH. Seite 21

Planung Beschäftigungsmaßnahmen 2013 - Zeitschiene

29.08.2012

Trägerveranstaltung

bis

28.09.2012 05.11.2012

27.11.2012

Mitte Dezember Ende Dezember/ Anfang Januar Einreichung Konzeptunterlagen virtuell im BezA ( [email protected]

) und direkte Weiterleitung an Jobcenter Berlin M/H zwecks erster Bewertung Votierung BezA Entscheidung Jobcenter Berlin M/H zur voraussichtlichen Planung 2013 unter Beachtung Förderbarkeit, Bedarf und zu erwartender HHM (Reserveplanung wird vorgehalten) Abschluss datentechnische Erfassung der Planungsdaten in coSach und Vergabe Maßnahmenummern – eindeutiges Ordnungskriterium Ggf. Präzisierung Planung nach tatsächlicher Mittelzuteilung und Information Träger Seite 22

Beschäftigungsmaßnahmen 2013 – Standards der Umsetzung

• Antragstellung grundsätzlich

spätestens

10 Wochen vor geplantem Maßnahmebeginn beim zuständigen Vermittler (Info an 849/Sachbearbeitung Integrationsleistungen zu Status). Es sind vollständige Antragsunterlagen mit konkreter Maßnahmebeschreibung, Einsatzorten etc. einzureichen.

• Stellungnahme der Vermittlung inklusive Klärung aller offenen Fragen und Übergabe an 849

spätestens

5 Wochen vor Maßnahmebeginn • Bescheiderteilung (durch 849)

spätestens

Maßnahmebeginn 2 Wochen vor • Bei Verschiebung ist 849 umgehend zu informieren – Pflege und Aktualisierung Datensätze in CoSach zwingend notwendig.

Seite 23

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

Alle relevanten Unterlagen sind eingestellt unter:

http://www.berlin.de/jobcenter/marzahn hellersdorf/beratung_und_vermittlung/fuer_traeger.html

Seite 24

Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II

• Max. 5 % des EGT • Arbeitsverhältnisse sind sozialversicherungspflichtig • Zuschusshöhe richtet sich nach Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Leistungsbeziehers (eLb) – bis zu 75 % Seite 25

Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II

• Zuweisung an Unternehmen möglich • eLb langzeitarbeitslos + mindestens 2 weitere in der Person liegende Vermittlungshemmnisse • Mind. 6-monatige vorherige verstärkte vermittlerische Unterstützung (Aktivierungsphase) • Negative Prognose für Zuweisungsdauer • Innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren max 24 Monate Förderung (Zeitraum beginnt mit erstem geförderten Arbeitsverhältnis) Seite 26