Die Bedeutung der amtlichen Einwohnerzahlen in

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Die Bedeutung der amtlichen Einwohnerzahl
in Deutschland und ihre Ermittlung beim
Dr. Michael Fürnrohr
Berlin, 8. April 2011
Gliederung
1. Definition der amtlichen Einwohnerzahl
2. Bedeutung der amtlichen Einwohnerzahl …
2.1. bei Wahlen
2.2. beim Finanzausgleich
2.3. auf kommunaler Ebene
3. Fortschreibung der Bevölkerung
4. Zensus 2011
4.1. Registergestützter Zensus – Melderegister
4.2. Ergebnisse des Zensustests 2001
4.3. Maßnahmen zur Qualitätssicherung
1. Definition der amtlichen Einwohnerzahl
Die amtliche Einwohnerzahl einer Gemeinde ist die Gesamtzahl der
Personen, die ihre alleinige oder Hauptwohnung in der Gemeinde haben.
Hat eine Person mehrere Wohnungen, dann ist die Hauptwohnung die
vorwiegend benutzte Wohnung. Bei verheirateten oder eine
Lebenspartnerschaft führenden Personen ist die vorwiegend benutzte
Wohnung der Familie oder des Lebenspartners die Hauptwohnung.
2. Bedeutung der amtlichen Einwohnerzahl …
2.1. bei Wahlen
Bundestagswahlen
Einteilung der Wahlkreise (§ 3 Bundeswahlgesetz (BWahlG))
Einteilung der Wahlbezirke (§ 12 Bundeswahlordnung)
Landtagswahlen
Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise (Landesgesetze)
2. Die Bedeutung der amtlichen Einwohnerzahl …
2.1. bei Wahlen
Stimmenverteilung im Bundesrat
Gemäß Artikel 51 Absatz 2 Grundgesetz (GG) erhält jedes Land
mindestens 3 Stimmen
Mehr Stimmen erhält ein Land, wenn es:
über 2 Millionen Einwohnern hat ► 4 Stimmen
über 6 Millionen Einwohnern hat ► 5 Stimmen
über 7 Millionen Einwohnern hat ► 6 Stimmen
2. Bedeutung der amtlichen Einwohnerzahl …
2.1. bei Wahlen
Aufteilung der Bundesländer nach ihrem Stimmenanteil im Bundesrat
2. Bedeutung der amtlichen Einwohnerzahl …
2.2. beim Finanzausgleich
Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern:
Umsatzsteuerverteilung
Länderfinanzausgleich
Bundesergänzungszuweisungen (z.B. für Regionalverkehr)
Länderfinanzausgleich
Ziel: Einnahmeunterschiede zwischen den Ländern weiter zu verringern
Feststellung der Ausgleichszahlungen
Gegenüberstellung der Finanzkraft je Einwohner des Landes mit der
durchschnittlichen Finanzkraft je Einwohner im Bund
Volumen der Ausgleichszahlungen 2010¹: 6,985 Milliarden Euro
¹Quelle: BMI: Ergebnisse des Länderfinanzausgleichs 2010
2. Bedeutung der amtlichen Einwohnerzahl …
2.2. beim Finanzausgleich
Länderfinanzausgleich für das Ausgleichsjahr 2010
Zahlungen der Geberländer (in Mio. €)
Zuweisungen an die Nehmerländer (in Mio. €)
Baden-Württemberg
Bayern
Hamburg
Hessen
Berlin
Brandenburg
Bremen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
1 694
3 491
62
1 738
2 884
397
444
393
256
358
263
89
843
491
100
466
2. Bedeutung der amtlichen Einwohnerzahl …
2.2. beim Finanzausgleich
Finanzausgleich zwischen Land und Gemeinden
Ein Anteil der Gemeinschaftssteuern, ist von den Länder an die
Kommunen weiterzuleiten (Art. 106 Abs. 7 GG)
Höhe des Anteils länderabhängig (Finanzausgleichsgesetze der Länder)
Mittel für die Schlüsselzuweisung werden aus dem Gemeinschaftssteueranteil entnommen
Ermittlung der Schlüsselzuweisung durch Feststellung des fiktiven
Finanzbedarfs der Gemeinden
Für die Ermittlung des fiktiven Finanzbedarfs ist die Einwohnerzahl
relevant
Beispiel: Bayern verteilte 2010 insgesamt ca. 2,6 Milliarden
Euro als Schlüsselzuweisungen
2. Bedeutung der amtlichen Einwohnerzahl …
2.3. auf kommunaler Ebene
Kommunale Volksvertretung: unterschiedliche Bezeichnungen in den
Ländern z.B. Gemeinderat, Gemeindevertretung, Stadtrat
Zahl der Mitglieder des Gemeinderates/Stadtrates je nach der
Einwohnerzahl der Gemeinde gestaffelt
Kommunalparlamente können zwischen 8 und über 90 Mitgliedern aufweisen
Gesetzliche Regelung durch die Gemeindeordnungen der Länder (nach
Art. 70 des GG)
Einwohnerabhängig können auch berufsmäßige Gemeinderatsmitglieder
(Wahlbeamte) bestimmt werden
Besoldung der Bürgermeister nach Landesrecht; abhängig von der
Einwohnerzahl
3. Fortschreibung der Bevölkerung
Methode der laufenden Bevölkerungsfortschreibung
Einwohnerzahlen der letzten Volkszählung
plus Geburten
plus Zuzüge
minus Sterbefälle
minus Fortzüge
Aktuelle amtliche Einwohnerzahl
Berlin
Köln
München
-2,00
-4,00
-6,00
-8,00
Hamburg
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
1992
1991
1990
1989
1988
1987
1986
1985
1984
1983
1982
1981
1980
1979
1978
1977
1976
1975
1974
1973
1972
1971
1970
1969
1968
1967
1966
1965
1964
Prozentuale jährliche Veränderung
3. Fortschreibung der Bevölkerung
Prozentuale jährliche Veränderung der Einwohnerzahlen
in 4 ausgewählten Städten Deutschlands
6,00
4,00
2,00
0,00
4.1. Registergestützter Zensus 2011
Melderegister - Basis der amtlichen Einwohnerzahl
Allgemeine Meldepflicht nach § 11 Melderechtsrahmengesetz (MRRG)
Dezentrale Führung der Melderegister durch Einwohnermeldeämter der
Gemeinden
ca. 10 320 Registerführende Stellen
Unterschiedliche Meldefristen durch die Meldegesetze der Länder
Zensusrelevante Merkmale, die u.a. aus den Melderegistern gewonnen
werden:
Geschlecht
Alter
Familienstand
Staatsangehörigkeit
Wohnstatus (Hauptwohnung/Nebenwohnsitz)
4.2. Ergebnisse des Zensustests 2001
Einwohnerzahl der
Melderegister
5.12.2001
82 030 576
Einwohnerzahl der
Fortschreibung
31.12.2001
82 440 307
„wahre“
Einwohnerzahl
4.2. Ergebnisse des Zensustests 2001
Karteileichen und Fehlbestände in den Melderegistern
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung¹
Personen
Fehlbestände
Karteileichen
im MR
Gemeindegrößenklasse
1000
1000
%
1000
Prozent
Bereinigte
MR-Daten
1000
Gemeinden mit Einwohnern von … bis unter …
unter 10 000
22 947,5
459.5
2,0
303,6
1,3
22 791,6
10 000 – 50 000
26 112,7
643,4
2,5
348,4
1,3
25 817,7
50 000 – 800 000
23 944,5
801,6
3,4
509,3
2,1
23 652,2
800 000 oder mehr
6 980,2
416,3
6,0
207,1
3,0
6771,0
Insgesamt
79 984,9
2 320,8
2,9
1 368,4
1,7
79 032,5
¹ohne Sonderbereiche
4.2. Ergebnisse des Zensustests 2001
Erkenntnisse aus dem Zensustest
Registerfehler resultieren nur zu einem kleinen Teil
aus Verwaltungsdefiziten
Registerfehler streuen sowohl regional als auch
über Bevölkerungsgruppen
90% der Karteileichen „entstanden“ in den letzten
10 Jahren, über 60% in den letzten 5 Jahren
Karteileichen und Fehlbestände sind nicht korreliert!
4.3. Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Mehrfachfallprüfung
Haushaltsstichprobe
Gemeinden
≥ 10 000
Einwohner
Gemeinden
< 10 000
Einwohner
Erhebung in
Sonderbereichen
Primärstatistische
Rückfragen
4.3. Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Mehrfachfallprüfung
Fall 1
Person, die mehr als einmal mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz
gemeldet ist, bedeutet eine Übererfassung im Melderegister
Fall 2
Person, die nur mit Nebenwohnsitz gemeldet ist, bedeutet eine
Untererfassung im Melderegister
Methode:
Bundesweiter Abgleich des Zensusdatenbestandes der Melderegister
Maschinelle Korrektur/Direkte Befragung
Umfang der durch die Mehrfachfallprüfung zu klärenden
Übererfassungen lt. Zensustest ca. 500 000 Personen
4.3. Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Haushaltsstichprobe
Primärer Zweck: Schätzung der Karteileichen und Fehlbestände in
Gemeinden mit 10 000 oder mehr Einwohnern
Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl: durch statistische
Korrektur der Personenzahl im Melderegisterdatenbestand um
geschätzte Karteileichen (-) und geschätzte Fehlbestände (+)
Art der Erhebung: Direktbefragung durch Interviewer
Umfang: ca. 9,6 % der Bevölkerung bzw. 7,9 Millionen Personen
Umsetzung der je Gemeinde festgestellten (hochgerechneten)
Karteileichen und Fehlbestände in den Einzeldaten im
Rahmen der Haushaltegenerierung
4.3. Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Erhebung in Sonderbereichen
Sensible Sonderbereiche z.B. Justizvollzugsanstalten, Krankenhäuser,
Behindertenwohnheime, Erziehungsheime
Nicht – sensible Sonderbereiche z.B. Studentenwohnheime, Internate,
Klöster
Aus der Volkszählung 1987 ist bekannt, dass in Sonderbereichen mit hohen
Registerfehlern zu rechnen ist.
hohe Fluktuation
unterschiedliches Melderecht in den Ländern
Art der Erhebung: Vollerhebung
Befragung von Bewohnern durch Interviewer in
nicht – sensiblen Bereichen
Befragung der Einrichtungsleitungen durch Interviewer
in sensiblen Bereichen (Onlinemeldung präferiert)
Umfang: 45 000 Anschriften
4.3. Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Primärstatistische Rückfragen
Ziel: Qualitätssicherung in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern
Methode: Aufdeckung von Unstimmigkeiten zwischen den Melderegisterdaten
und den Daten der Gebäude- und Wohnungszählung in
Einfamilienhäusern
Art der Erhebung: Direktbefragung durch Interviewer
Umfang: Schätzung ca. 336 000 Anschriften oder 1 Million Personen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Weitere Fragen beantworten ich Ihnen gerne!
Dr. Michael Fürnrohr
Abteilungsleiter
Tel.: 089/21 19 382
Mail: [email protected]
Mehr Informationen auch im Internet unter:
www.statistik.bayern.de/zensus