UIC-Verladerichtlinien - European Freight Leaders
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UIC-Verladerichtlinien
Status & Anwendung
Andreas Raubach,
Leiter der Arbeitsgruppe UIC-Verladerichtlinien
Allgemeiner Vertrag
für die Verwendung von Güterwagen (AVV)
Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich, …
Artikel 1
Gegenstand
1.1
… Bedingungen der Überlassung von Güterwagen
zur Verwendung als Beförderungsmittel durch
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im
nationalen und internationalen
Eisenbahnverkehren im Anwendungsbereich des
COTIF
1.2
… EVU als Wagenverwender
1.3
… Verwendung umfasst Leer- und Lastlauf …
Allgemeiner Vertrag
für die Verwendung von Güterwagen (AVV)
Kapitel III Pflichten und Rechte des EVU
Artikel 11 Zurückweisung der Wagen
Ein EVU kann Wagen zurückweisen, wenn
-
…
-
…
-
der Zustand des Wagens nicht den technischen
und Instandhaltungsvorschriften sowie den
geltenden Verladerichtlinien entspricht.
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UIC Verladerichtlinien / Status & Anwendung / 12 Oktober 2011
Allgemeiner Vertrag
für die Verwendung von Güterwagen (AVV)
Kapitel VIII Sonstige Bestimmungen
Artikel 29
Verladerichtlinien
Die EVU sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Verlader die
geltenden UIC-Verladerichtlinien einhalten.
ca. 270 EVU haben den AVV unterzeichnet
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Anwendungsbereich
der UIC-Verladerichtlinien
Die UIC-Verladerichtlinien sind konzipiert für die
Anwendung im Wagenladungsverkehr. Die Vorgaben für
die Sicherung von Ladegütern sind im Wesentlichen in
Band 1
Grundsätze
Band 2
Güter
abgebildet.
Die Anwendung im Kombinierten Verkehr ist bis auf die
Umsetzung der gleitenden Verladeweise sinngemäß
möglich.
Besonderheiten im Kombinierten Verkehr siehe Folie 9
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Aufbau
der UIC-Verladerichtlinien
Band 1
Grundsätze
Aufbau und Logik der UIC-Verladerichtlinien
alle grundsätzlichen Vorgaben, die für die Sicherung
von Ladegütern auf Güterwagen erforderlich sind
Darstellung von Methoden und Anwendungsbereichen
Darstellung der Beanspruchungsniveaus
aber
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Zusammenfassung der Vorgaben für jeden
Einzelfall aufwendig
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Aufbau
der UIC-Verladerichtlinien
Band 2
Güter
enthält Verladerichtlinien für regelmäßig zu
transportierende Ladegüter
Verladerichtlinie enthält die Zusammenstellung aller
Angaben, die zur Sicherung des betreffenden
Ladegutes erforderlich sind
in der Verladerichtlinie dargestellte
Sicherungsmethoden können von den Vorgaben des
Bandes 1 abweichen
qualitative Gestaltung der Sicherungsmethoden ist
immer nur im dargestellten Kontext gültig und geprüft
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Aufbau
der UIC-Verladerichtlinien
Band 2
Güter
Verladerichtlinien (weißes Papier) werden ergänzt durch
eine Anzahl von Verladebeispielen auf blauem, rosa oder
gelbem Papier
blau
Grundsätze Band 1 sind eingehalten
rosa
verifizierte Abweichungen von Band 1, zwischen
den EVU zu vereinbaren
(gelb) verifizierte Abweichungen von Band 1, nur für die
Nutzung durch herausgebendes EVU vorgesehen,
da in der Regel spezifische Rahmenbedingungen zu
berücksichtigen sind
Systematik unterstützt die Kommunikation und
Qualitätskontrolle der EVU
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Zugänglichkeit
der UIC-Verladerichtlinien
Die Beschaffung der UIC Verladerichtlinien ist
möglich über die
UIC
oder
die Verteilorganisation bei den jeweiligen UIC-Bahnen
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Besonderheiten
Kombinierter Verkehr
Transportkette unter Einbeziehung weiterer
Verkehrsträger
EVU hat in der Regel keinen Kontakt zum Versender /
Verlader
jeder „Beteiligte“ an der Transportkette hat die ihm
„zugewiesene“ Rolle mit dem erforderlichen
Verantwortungsbewusstsein und in der entsprechenden
Qualität wahrzunehmen
hierzu gehört z.B. für den Versender / Verlader
Kenntnis der unterschiedlichen Belastungsniveaus der
einzelnen Verkehrsträger und eine auf der Basis
dimensionierte Ladungssicherung
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Verantwortung im
Rahmen der Transportkette wahrnehmen
Planung Maßnahmen
Ausbildung / Qualifizierung von Personalen
qualitative und quantitative Umsetzung
eindeutige Regelung für Delegation / Organisation
Überwachung von Durchführung / Personalen
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Thank you for your kind attention
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