Brünisried, Oberschrot, Plaffeien, Plasselb, Zumholz

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Transcript Brünisried, Oberschrot, Plaffeien, Plasselb, Zumholz

ÜBERKOMMUNALE ARBEITSGRUPPE DER GEMEINDEN
BRÜNISRIED, OBERSCHROT, PLAFFEIEN, PLASSELB UND ZUMHOLZ
ZU FUSIONSABKLÄRUNGEN
Herzlich willkommen
zum öffentlichen Informationsabend für die Bevölkerung von
Brünisried, Oberschrot, Plaffeien, Plasselb und Zumholz
vom 19. September 2014 in Plasselb
ALLE RECHTE VORBEHALTEN;
Sekretariat ARG BOPPZ
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Fusionsabklärungen
1
Öffentlicher Informationsabend vom
19. September 2014
Gesamtleitung:
Herr Otto Lötscher, Präsident der Arbeitsgruppe BOPPZ
Gäste:
Herr Nicolas Bürgisser
Oberamtmann des Sensebezirks
Herr Roland Schmid, juristischer Berater beim Amt für
Gemeinden, für juristische Auskünfte
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2
Öffentlicher Informationsabend vom
19. September 2014
Programm:
• Einführung
• Vorstellen des Fusionsvereinbarungsentwurfes
• Vorstellen der diversen Unterarbeitsgruppen
• Diskussion
• Schlusswort
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3
Gesetzliche Grundlage
• Eine vom Grossen Rat gebilligte Motion sieht vor, die
Anzahl Gemeinden im Kanton Freiburg von aktuell 164
auf ungefähr 90 zu reduzieren.
• Das entsprechende Gesetz vom 9. Dezember 2010 über
die Förderung der Gemeindezusammenschlüsse ist
vom Freiburger Stimmvolk am 15. Mai 2011 genehmigt
worden.
• Dieses Gesetz ist seit 1. Januar 2012 in Kraft.
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4
Fusionsplan des Oberamtmanns
vom Sensebezirk
Der Fusionsplan des Oberamtmanns des Sensebezirks
schlägt für das Sense-Oberland folgende Projekte vor:
• Brünisried, Oberschrot, Plaffeien, Plasselb,
Zumholz: Fünferfusion mit einem Zentrum
Plaffeien/Oberschrot
• Giffers, Rechthalten, St. Silvester, Tentlingen:
Viererfusion mit einem Zentrum Giffers/Tentlingen
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6
Aktueller Stand und Zeitplan
des Fusionsabklärungsprojektes BOPPZ
November 2013/April 2014
Die Gemeindeversammlungen BOPPZ erteilen den verbindlichen
Auftrag zu Fusionsabklärungen.
2. Juli 2014
Der von den Gemeindebehörden BOPPZ unterzeichnete
Fusionsvereinbarungsentwurf geht in die Vorprüfung.
30. Juli 2014
Stellungnahme des Amts für Gemeinden zum
Fusionsvereinbarungsentwurf.
28. September 2014
Konsultativabstimmung über den Namen der künftigen Gemeinde
nach einer möglichen Fusion:
Schwarzsee oder Plaffeien?
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Aktueller Stand und Zeitplan
des Fusionsabklärungsprojektes BOPPZ
Spätestens 30. November 2014
Definitive Fusionsvereinbarung geht an den Staatsrat.
6. Februar 2015
Öffentliche Informationsveranstaltung BOPPZ vor der
Urnenabstimmung vom 8. März 2015.
8. März 2015
Urnenabstimmung in den Gemeinden BOPPZ über die Fusion.
1. Januar 2017
Inkrafttreten der Fusion
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8
ORGANIGRAMM
Stimmvolk BOPPZ
Gemeindebehörden BOPPZ
Arbeitsgruppe BOPPZ
Sekretariat
7 Unterarbeitsgruppen
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Überkommunale Arbeitsgruppe der Gemeinden Brünisried,
Oberschrot, Plaffeien, Plasselb und Zumholz
zu Fusionsabklärungen
Die Gemeinden haben eine überkommunale Arbeitsgruppe in folgender
Zusammensetzung gebildet:
GEMEINDE BRÜNISRIED
Ammann Walter Marti
Gemeinderat Bruno Suter
GEMEINDE OBERSCHROT
Ammann Armin Jungo
Vize-Gemeindepräsidentin Ida Schafer-Bielmann
GEMEINDE PLAFFEIEN
Ammann Otto Lötscher
Gemeinderat Peter Geiser
GEMEINDE PLASSELB
Ammann Hervé Brügger
Vizeammann Heinrich Rüffieux
GEMEINDE ZUMHOLZ
Gemeindepräsidentin Irene Herzog
Vizeammann Fritz Zbinden
VORSITZ
Ammann Otto Lötscher, Plaffeien
SEKRETARIAT
Gemeindeschreiberin Margrit Mäder, Oberschrot
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10
Vorstellen des Fusionsvereinbarungsentwurfes
Inhalt
Art. 1
Art. 2
Art. 3
Art. 4
Art. 5
Art. 6
Art. 7
Art. 8
Art. 9
Art. 10
Gebiet/Datum
Name
Wappen
Ortsbürger
Vermögen
Steuerfüsse- und sätze
Gemeinderat
Ersatzwahl
Übergangsordnung
Verwaltung/Archiv
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Sekretariat ARG BOPPZ
Art. 11
Art. 12
Art. 13
Art. 14
Art. 15
Art. 16
Art. 17
Art. 18
Art. 19
Kommissionen
Jahresrechnung
Voranschlag
Schulstandorte
Landwirtschaftsverantwortlicher
Pachtverträge Landwirtschaftsland
Vereinbarungen
Reglemente
Finanzhilfe
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Vorstellen des Fusionsvereinbarungsentwurfes
Art. 1
Gebiet/Datum
Die Gebiete der Gemeinden Brünisried, Oberschrot,
Plaffeien, Plasselb und Zumholz werden zu einem
einzigen Gemeindegebiet vereinigt und bilden ab 1. Januar
2017 die neue Gemeinde Schwarzsee oder Plaffeien.
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Vorstellen des Fusionsvereinbarungsentwurfes
Art. 2
Name
Die neue Gemeinde trägt den Namen Schwarzsee oder Plaffeien.
Die Namen Brünisried, Oberschrot, Plaffeien1, Plasselb und Zumholz
sind ab dem Zeitpunkt der Fusion keine Gemeindenamen mehr. Sie
werden zu Namen von Dörfern auf dem Gemeindegebiet der
neuen Gemeinde.
1Falls Schwarzsee als Namen der künftigen Gemeinde gewählt wird.
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Vorstellen des Fusionsvereinbarungsentwurfes
Art. 3
Wappen
Das Wappen der neuen Gemeinde wird wie folgt
beschrieben:
In Schwarz ein silberner Balken belegt mit zwei blauen
Wellenleisten, überhöht von einer goldenen Lilie.
In Schwarz ein silberner Balken (aktuelles Wappen der Gemeinde
Plaffeien). Im oberen Bereich als Symbol der Einheit eine goldene Lilie
(Lilie der Herren von Maggenberg). Die zwei blauen Wellenleisten
symbolisieren die beiden naturnahen, artenreichen Flusslandschaften
Aergera und Sense, die das Gebiet der künftigen Gemeinde teilweise
umgeben.
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Vorstellen des Fusionsvereinbarungsentwurfes
Art. 4
Ortsbürger
Die Ortsbürger der Gemeinden Brünisried, Oberschrot,
Plaffeien, Plasselb und Zumholz werden Ortsbürger der
neuen Gemeinde Schwarzsee oder Plaffeien.
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Vorstellen des Fusionsvereinbarungsentwurfes
Art. 5
Vermögen
Am 1. Januar 2017 werden sämtliche Aktiven und Passiven
der Gemeinden Brünisried, Oberschrot, Plaffeien, Plasselb
und Zumholz zusammengelegt und gehen auf die neue
Gemeinde Schwarzsee oder Plaffeien über.
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Vorstellen des Fusionsvereinbarungsentwurfes
Art. 6
Steuerfüsse- und sätze
Ab dem 1. Januar 2017 gelten für die neue Gemeinde Schwarzsee oder
Plaffeien folgende Steuerfüsse- und sätze:
Steuer auf Einkommen und
Vermögen der natürlichen
Personen
98 % der einfachen Kantonssteuer
Steuer auf Gewinn und Kapital
der juristischen Personen
93 % der einfachen Kantonssteuer
Liegenschaftssteuer
3 ‰ des Steuerwerts
Erbschafts- und
Schenkungssteuern
70 % der Kantonssteuer
Handänderungssteuern
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Fr. 1.-- je Franken Kantonssteuer
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Vorstellen des Fusionsvereinbarungsentwurfes
Art. 7
Gemeinderat
Der Gemeinderat besteht aus 9 Mitgliedern und setzt
sich wie folgt zusammen:
WAHLKREIS BRÜNISRIED
1
SITZ
WAHLKREIS OBERSCHROT
2
SITZE
WAHLKREIS PLAFFEIEN
3
SITZE
WAHLKREIS PLASSELB
2
SITZE
WAHLKREIS ZUMHOLZ
1
SITZ
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Vorstellen des Fusionsvereinbarungsentwurfes
Art. 7
Gemeinderat
Das Verfahren zur Bestimmung der Gemeindebehörde für die
neue fusionierte Gemeinde richtet sich nach dem Gesetz
über die Gemeinden.
Im Frühjahr 2016 finden Gesamterneuerungswahlen für die
Gemeindebehörden statt.
Zur Zeit ist eine Motion im Grossen Rat hängig, die für eine
Fusion per 1. Januar 2017 eine Mandatsverlängerung der
Gemeindebehörden von Frühling auf Herbst 2016 verlangt.
Die Gesamterneuerungswahlen würden bei Annahme der
Gesetzesänderung im Verlaufe des Herbstes 2016
stattfinden.
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Vorstellen des Fusionsvereinbarungsentwurfes
Art. 8
Ersatzwahl
Wird während der Legislaturperiode ab 1. Januar 2017 bis 2021
eine Ersatzwahl notwendig, wird der Wahlkreis, in dem ein
Gemeinderat/eine Gemeinderätin demissioniert hat, erneut
gebildet.
Verlegt ein Mitglied des Gemeinderates seinen Wohnsitz von
einem Wahlkreis in einen anderen innerhalb der neuen Gemeinde,
findet keine Ersatzwahl statt (Art. 136a Abs. 3 GG, SGF 140.1).
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Art. 9
Übergangsordnung
Die Übergangsordnung endet mit den Gesamterneuerungswahlen im Jahr 2021.
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Vorstellen des Fusionsvereinbarungsentwurfes
Art. 10
Verwaltung/Archiv
Die Verwaltung der neuen Gemeinde hat ihren Sitz an der
Dorfstrasse 25 in Plaffeien.
Die Dokumente und Archive der 5 bisherigen Gemeinden
werden nach Erstellung eines Inventars zusammengelegt,
um das Archiv der neuen Gemeinde zu bilden.
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Vorstellen des Fusionsvereinbarungsentwurfes
Art. 11
Kommissionen
Innert einer Frist von 5 Monaten nach dem Zusammenschluss
bestellt die neue Gemeinde folgende Kommissionen:
Die Finanzkommission, die sich aus 9 Mitgliedern
zusammensetzt.
Die Ortsplanungskommission, die sich aus 9 Mitgliedern
zusammensetzt, deren Mehrheit durch die
Gemeindeversammlung bezeichnet wird.
Die Einbürgerungskommission.
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Vorstellen des Fusionsvereinbarungsentwurfes
Art. 12
Jahresrechnung
Innert einer Frist von 5 Monaten nach dem
Zusammenschluss werden die Jahresrechnungen 2016 der
fünf bisherigen Gemeinden der Gemeindeversammlung zur
Genehmigung unterbreitet.
Diese Jahresrechnungen werden durch die Revisionsstellen
und die Finanzkommissionen der bisherigen Gemeinden
geprüft.
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Vorstellen des Fusionsvereinbarungsentwurfes
Art. 13
Voranschlag
Innert einer Frist von 5 Monaten nach dem
Zusammenschluss entscheidet die Gemeindeversammlung
der neuen Gemeinde über den Voranschlag 2017, dies nach
Stellungnahme der vereinigten fünf Finanzkommissionen der
bisherigen Gemeinden.
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Vorstellen des Fusionsvereinbarungsentwurfes
Art. 14
Schulstandorte
Die heutigen Schulstandorte in Brünisried, Oberschrot,
Plaffeien und Plasselb werden erhalten.
Nach Möglichkeit und im Rahmen des Schulgesetzes sollen
die einzelnen Schulstandorte die ersten acht Schuljahre
(Kindergarten und Primarschule) abdecken.
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Vorstellen des Fusionsvereinbarungsentwurfes
Art. 15
Landwirtschaftsverantwortlicher
Die Landwirtschaftsverantwortlichen der Gemeinden
Brünisried, Oberschrot, Plaffeien, Plasselb und Zumholz
bleiben bis zum 31. Dezember 2016 im Amt. Sollte einer der
Amtsinhaber vor dem 31. Dezember 2016 seinen Rücktritt
einreichen, wird die Stelle nicht mehr besetzt.
Auf den 1. Januar 2017 ernennt die Direktion der
Institutionen, der Land- und Forstwirtschaft für die neue
Gemeinde die Landwirtschaftsverantwortlichen und deren
Stellvertreter.
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Vorstellen des Fusionsvereinbarungsentwurfes
Art. 16
Pachtverträge Landwirtschaftsland
Für auslaufende Pachtverträge auf Landwirtschaftsland in
einer der fünf bisherigen Gemeinden gilt grundsätzlich
folgende Übergangsregelung: Vorbehältlich der Nachfrage
werden die ansässigen Landwirte in der betroffenen
Gemeinde bei der Zuteilung des frei gewordenen Pachtlandes
berücksichtigt.
Diese Übergangsregelung gilt für zwei Pachtperioden, d.h.
insgesamt während 12 Jahren. Sie endet am 31.12.2028.
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Vorstellen des Fusionsvereinbarungsentwurfes
Art. 17
Vereinbarungen
Die neue Gemeinde übernimmt alle bestehenden
Vereinbarungen und Verträge der bisherigen fünf
Gemeinden.
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Vorstellen des Fusionsvereinbarungsentwurfes
Art. 18
Reglemente
Sämtliche Reglemente werden innert einer Frist von 2
Jahren nach Inkrafttreten der Fusion vereinheitlicht (Art. 141
GG, SGF 140.1). Die früheren Reglemente bleiben bis zu ihrer
Vereinheitlichung in Kraft.
Verfügt eine der bisherigen Gemeinden über kein
genehmigtes Reglement, wird in der Übergangsfrist von zwei
Jahren das zuletzt verabschiedete Reglement der anderen
Gemeinden angewandt.
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31
Vorstellen des Fusionsvereinbarungsentwurfes
Art. 19
Finanzhilfe
Der Staat Freiburg überweist der neuen Gemeinde eine
Finanzhilfe im Betrag von Fr. 1'331'460.--. Dies unter
Vorbehalt der Genehmigung der Fusionsvereinbarung durch
den Grossen Rat.
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32
Kennzahlen zu Flächen und Einwohnern
GEMEINDE
Fläche
in km2
Brünisried
3.25
640
Oberschrot
5.34
1 136
Plaffeien
59.05
1 911
Plasselb
18.16
1 013
Zumholz
1.90
421
87.70
5 121
Total
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Einwohner am
31.12.2010
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33
Finanzhilfe des Staates Freiburg
GRUNDBEITRAG
700 Einw.
---------------------------→
1 000 Einw.
1 500 Einw.
---------200 Fr./Einw.---→
---------------------------→
Fr. 140 000.--
Fr. 200 000.--
Fr. 300 000.--
Fr. 640 000.-ALLE RECHTE VORBEHALTEN;
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34
Finanzhilfe des Staates Freiburg
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Anzahl
Gemeinden
Multiplikator
2
0.0
3
0.1
4
0.2
5
0.3
6
0.4
7
0.5
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Fusionsabklärungen
35
Finanzhilfe des Staates Freiburg
Berechnung der Finanzhilfe bei einer Fünferfusion der Gemeinden
Brünisried, Oberschrot, Plaffeien, Plasselb und Zumholz
Total 5 121 Einwohner x Fr. 200.– Grundbeitrag Fr.
1 024 200.--
Multiplikator 0.3 x Fr. 1 024 200.--
Fr.
307 260.--
Total Finanzhilfe
Fr.
1 331 460.--
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Fusionsabklärungen
36
Interkommunale Zusammenarbeit unter den Gemeinden
Die Gemeinden arbeiten bereits heute unter anderem in folgenden Bereichen zusammen:
Institution
Pflegeheim Bachmatte
Interkommunale Feuerwehr Sense Süd
Gemeindeführungsorgan Sense-Oberland
Zivilschutzorganisation Sense-Oberland
Abwasserverband Region Sense-Oberland
Primarschule
Forstbetrieb Schwyberg
Kulturkommission
Friedhof
Sitzgemeinde OS Sense-Oberland
Schwarzsee Tourismus
Naturpark Gantrisch
Berufsbeistandschaft Sense-Oberland
Sozialdienst Sense-Oberland
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Beteiligte Gemeinden
Brünisried, Oberschrot, Plaffeien, Plasselb, Zumholz
Brünisried, Oberschrot, Plaffeien, Plasselb, Zumholz
Brünisried, Oberschrot, Plaffeien, Plasselb, Zumholz
Brünisried, Oberschrot, Plaffeien, Plasselb, Zumholz
Brünisried, Oberschrot, Plaffeien, Zumholz, Guggisberg
Brünisried, Oberschrot, Plaffeien, Zumholz
Oberschrot, Plaffeien, Plasselb
Oberschrot, Plaffeien, Zumholz, Pfarrei Plaffeien
Brünisried (Teil Berg), Oberschrot, Plaffeien, Zumholz
Oberschrot, Plaffeien, Zumholz
Oberschrot, Plaffeien, Zumholz
Oberschrot, Plaffeien
Alle 9 Gemeinden des Sense-Oberlandes
Alle 9 Gemeinden des Sense-Oberlandes
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Fusionsabklärungen
37
Vorstellen der Unterarbeitsgruppen
7 Unterarbeitsgruppen befassen sich mit den diversen
Dienstbereichen nach dem Kontenplan. Deren Schlussberichte
dienen der Grundlagenbeschaffung. Die Arbeitsgruppen werden
von Mitgliedern der ARG BOPPZ präsidiert.
Folgende Unterarbeitsgruppen sind an der Arbeit:
Farblegende:
Delegierte Brünisried
Delegierte Oberschrot
Delegierte Plaffeien
Delegierte Plasselb
Delegierte Zumholz
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Sekretariat ARG BOPPZ
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Fusionsabklärungen
38
Vorstellen der Unterarbeitsgruppen
ARG Dienstbereiche
1
0
011
012
021
VERWALTUNG
Legislative
Exekutive
Gemeindeverwaltung
Präsident
Mitglieder
Otto Lötscher
Walter Marti
Armin Jungo
Hervé Brügger
Irene Herzog
Externe Begleitung durch die Beratungsbüros
RES PUBLICA CONSULTING und SwissLegal für die
Personalgespräche sowie die Struktur der künftigen Gemeinde.
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Sekretariat ARG BOPPZ
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Fusionsabklärungen
39
Vorstellen der Unterarbeitsgruppen
ARG Dienstbereiche
2
Präsident
1
100
119
140
160
172
ÖFFENTLICHE SICHERHEIT Peter Geiser
Rechtsaufsicht
Übrige Sicherheit
Feuerwehr
Zivilschutz
Bevölkerungsschutz
6
VERKEHRS- U. ÜBERMITTLUNGSWESEN
Gemeindestrassen
Regionalverkehr
620
650
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Sekretariat ARG BOPPZ
Mitglieder
Bruno Suter
Ida Schafer
Sandra Schweingruber
Beat Brünisholz (1)
Roger Philipona (6)
Fritz Zbinden
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Fusionsabklärungen
40
Vorstellen der Unterarbeitsgruppen
ARG Dienstbereiche
3
7
700
710
720
740
Präsident
UMWELTSCHUTZ UND
RAUMORDNUNG
Wasserversorgung
Abwasserbeseitigung
Abfallbeseitigung
Friedhof
ALLE RECHTE VORBEHALTEN;
Sekretariat ARG BOPPZ
Mitglieder
Armin Jungo Anita Neuhaus
Hubert Mauron bis 31.08.14
J.-C. Ackermann (700, 710)
Beat Brünisholz (720, 740)
Urs Brülhart
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Fusionsabklärungen
41
Vorstellen der Unterarbeitsgruppen
ARG Dienstbereiche
4
Präsident
7
UMWELTSCHUTZ UND Otto Lötscher
RAUMORDNUNG
750 Gewässerverbauungen
790 Raumplanung und Bauwesen
Mitglieder
Jürg Luginbühl
Armin Jungo
Bruno Zbinden
Heinrich Rüffieux
Irene Herzog
Externe Begleitung durch die Planungsbüros pbplan AG
(Brünisried, Oberschrot, Plaffeien, Zumholz) sowie Boenzli,
Kilchhofer & Partner (Plasselb).
ALLE RECHTE VORBEHALTEN;
Sekretariat ARG BOPPZ
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Fusionsabklärungen
42
Vorstellen der Unterarbeitsgruppen
ARG Dienstbereiche
5
8
800
810
830
VOLKSWIRTSCHAFT
Landwirtschaft
Forstwirtschaft
Tourismus, Verkehrsverein
860 Energie
ALLE RECHTE VORBEHALTEN;
Sekretariat ARG BOPPZ
Präsident
Mitglieder
Hervé Brügger
Bruno Suter
Andy Zahnd
Alfons Piller
A.-M. Vonlanthen
J.-C. Ackermann
Elmar Zbinden
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Fusionsabklärungen
43
Vorstellen der Unterarbeitsgruppen
ARG Dienstbereiche
6
Präsident
9
FINANZEN UND STEUERN Walter Marti
900 Steuern
930 Interkommunaler Finanzausgleich
940 Vermögens- und Schuldenverwaltung
942 Liegenschaften des
Finanzvermögens
ALLE RECHTE VORBEHALTEN;
Sekretariat ARG BOPPZ
Mitglieder
Armin Jungo
Andreas Stalder
Bernhard Fahrni, Gemeindekassier
Vivien Ruffieux
Irene Herzog
Präsentation herausgegeben durch die ARG BOPPZ
Fusionsabklärungen
44
Vorstellen des Fusionsvereinbarungsentwurfes
Art. 6
Steuerfüsse- und sätze
Ab dem 1. Januar 2017 gelten für die neue Gemeinde Schwarzsee oder
Plaffeien folgende Steuerfüsse- und sätze:
Steuer auf Einkommen und
Vermögen der natürlichen
Personen
98 % der einfachen Kantonssteuer
Steuer auf Gewinn und Kapital
der juristischen Personen
93 % der einfachen Kantonssteuer
Liegenschaftssteuer
3 ‰ des Steuerwerts
Erbschafts- und
Schenkungssteuern
70 % der Kantonssteuer
Handänderungssteuern
ALLE RECHTE VORBEHALTEN;
Sekretariat ARG BOPPZ
Fr. 1.-- je Franken Kantonssteuer
Präsentation herausgegeben durch die ARG BOPPZ
Fusionsabklärungen
45
Vorstellen der Unterarbeitsgruppen
ARG Dienstbereiche
7
2
200
210
220
230
290
BILDUNG
Kindergärten
Oblig. Schulzyklus
Sonderschulen
Berufsbildung
Schulverwaltung
ALLE RECHTE VORBEHALTEN;
Sekretariat ARG BOPPZ
Präsidentin
Mitglieder
Irene Herzog
Jürg Luginbühl
Vreni Pürro
Daniel Bürdel
J.-D. Feller
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Fusionsabklärungen
46
Konsultativabstimmung
vom 28. September 2014
28. September 2014 - Konsultativabstimmung
über den Namen der neuen Gemeinde nach
einer möglichen Fusion:
Schwarzsee oder Plaffeien?
Die Gemeindebehörden BOPPZ danken Ihnen
bestens für die Teilnahme an dieser wichtigen
Konsultativabstimmung.
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Fusionsabklärungen
47
Diskussion
Fragen und
Antworten
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Fusionsabklärungen
48