Demografische Entwicklung im Amt Bornhöved

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Transcript Demografische Entwicklung im Amt Bornhöved

Dipl.-Math. Winfried Zylka
Tannenweg 21a,
24619 Bornhöved
Tel. 04323- 96646 u. 0179-465 3413
Telefax 04323- 96645
e-mail: [email protected]
Internet: www.winfried-zylka.de
Veränderungen in der
Schullandschaft:
Was bringt das „neu-neue“
Schulgesetz?
KOMMA
Bordesholm 31.03.2011
Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen
Veränderungen in der Schullandschaft
Themenauswahl
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Was wurde bisher erreicht?
Das „neu-neue“ Schulgesetz 2011
Schullastenausgleich
Schulbauförderung – wer hilft den Schulträgern?
Schülerbeförderung
Schulen im Wettbewerb um Schüler/innen
Schule in der Kommune – Ganztagsschulen,
Zusammenarbeit mit anderen kommunalen Angeboten
Veränderung der Schulträgerstruktur
Rückgang der Schülerzahlen - Demografische Entwicklung
Winfried Zylka
Ein Blick auf die Schullandschaft
in Schleswig-Holstein
Veränderungen SchulG 2007 ausgelöst durch:
 PISA und andere internationale
Vergleichsstudien
 Demografische Situation
 Finanzielle Lage der öffentlichen Hand
Ziele:
 Verbesserung der Bildungsqualität
 höhere Bildungsgerechtigkeit
 Sicherung eines flächendeckendes
hochwertigen Bildungsangebots
Winfried Zylka
Veränderung der Schullandschaft von 2006 bis 2010
Schulen/Schularten
2006/07
2006/07
2010/11
2010/11
Schulen
Schüler *)
Schulen
Schüler *)
Grundschule
413
119.782
Hauptschule
45
40.273
Realschule
162
63.341
Grund- und Hauptschule
152
Förderzentrum
129
395
9
Schulen
Schüler *)
106.258
-18
16.022
-45
36.338
-153
43
11.053
Diff. 06-10
8.079
-25
Regionalschule
27
9.902
27
Grund- und RegSch.
34
Gemeinschaftsschule
91
Grund- und GemSch.
43
25
19.613
Gymnasium
98
80.679
Gymn. mit RegSch./R
1
sonst.Schularten
zus.
HRGesSch : HRRegGem
123.227
-2.974
-26,9
6.718
8,3
34
49.636
91
43
94
87.397
5
340.313
-11,3
-25
5.572
1.025
-13.524
-109
104
Gesamtschule
in %
845
-4
4
5.247
0
-325
-5,8
318.879
-180
-21.434
-6,3
-11.329
-9,2
111.898
Winfried Zylka
*) Schüler/innen an öffentlichen und privaten Schulen
Regionale Verteilung der 134 Gemeinschaftsschulen
und 66 Regionalschulen (incl. Gy-Teil) im Schuljahr 2010/2011
Kreis/ Stadt
Flensburg
Kiel
Lübeck
Neumünster
Dithmarschen
Steinburg
Nordfriesland
Stormarn
Ostholstein
Pinneberg
Plön
Rendsburg-Eckernförde
Herzogtum Lauenburg
Segeberg
Schleswig-Flensburg
GemSch
4
9
11
4
5
9
6
14
11
12
3
9
9
16
12
RegSch
2
7
3
4
6
2
7 dv. 3 mit Gym
0
4
5
6
10 dv. 2 mit Gym
2
4
4
Winfried Zylka
Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein 2010/11
430 offene Ganztagsschulen
mindestens 3 Tage pro Woche 7 Stunden,
Teilnahme i.d.R. nicht verpflichtend
23 gebundene Ganztagsschulen, davon 10 neu ab 2009/10
montags bis donnerstags 8 Stunden, freitags 5 Stunden,
Teilnahme ist verbindlich
________________________________________________
Zusätzlich:
255 Betreuungsangebote im Primarbereich
75 Gymnasien mit Mittagsbetreuung
Winfried Zylka
Veränderungen in der Schullandschaft
Änderung des Schulgesetzes 2011



Vorschaltgesetz vom 27. Januar 2010 (Fristverlängerung für die
gesetzliche Umwandlung von Haupt- oder Realschulen und KGS
bis 31.7.2011)
Haushaltsbegleitgesetz 2011: Änderung von § 113 und § 114
(Schulkostenbeitrag für Schüler, die in einem anderen
Bundesland beschult werden und Elternbeteiligung an den
Kosten der Schülerbeförderung, Investitionskostenanteil bei den
Schulkostenbeiträgen 250 € ab 2011)
Verabschiedung des SchulG am 28. Januar 2011, Inkrafttreten
am 9. Februar 2011, zumeist mit Wirkung von Schuljahr 2011/12
Winfried Zylka
Änderung des Schulgesetzes 2011 (1)
Gymnasialer Bildungsgang G8 und G9: Wahlfreiheit für die
Gymnasien (Schulleitung im Einvernehmen mit der
Schulkonferenz und dem Schulträger, § 44);
Flexible Gestaltung von Regionalschulen und
Gemeinschaftsschulen mit dem Ziel, die Schularten später
zusammenzuführen (§ 42 und § 43)
Wegfall der „prophylaktischen Prüfungen“: Schüler/innen erhalten
mit Versetzung in die 10 bzw. 11. Jahrgangsstufe ohne
weitere Prüfung den Hauptschul- bzw. den
Realschulabschluss. (§ 18 Abs.3 gestrichen)
Förderung von Schulsozialarbeit durch das Land (§ 6, Abs. 6)
Zuständige Schule: Auch Gemeinschaftsschulen können
zuständige Schulen nach § 24 sein. Möglich ist auch die
vorsorgliche Festlegung von Zuständigkeitsbereichen.
Winfried Zylka
Änderung des Schulgesetzes 2011 (2)
Oberstufe an Gemeinschaftsschulen: Nur bei Bedarf, der nicht
anderweitig gedeckt werden kann. (§ 43 Abs. 3)
Schulträgerschaft: Die Voraussetzungen einer Grundschulträgerschaft
werden in § 56 und § 60 neu geregelt. Reine Grundschulträger sind
möglich, soweit mindestens eine der Grundschulen des Trägers die
Mindestgröße erfüllt. Die Übergangsbestimmungen in § 148 Abs. 4
und 5 entfallen.
Hallig-Schulen bis Jahrgangsstufe 9 (§ 46)
Mögliche organisatorische Verbindungen (§ 9):
- Grundschulen, Regionalschulen, Gymnasien und Förderzentren
- Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und Förderzentren
Fusionsgebot nach § 60 Abs. 4:
Kann-Bestimmung, nur noch bei Schulen eines Schulträgers
Winfried Zylka
Änderung des Schulgesetzes 2011 (3)
Neuregelung des Schullastenausgleichs ab 1.1.2012 :
Schulkostenbeiträge werden nicht mehr vom Ministerium festgelegt.
Schulträger können sie auf der Basis von Vollkosten-Kalkulationen
errechnen und erheben. Schulkostenbeiträge können auch frei
vertraglich vereinbart werden. Träger von Förderzentren können
einen gesondert zu berechenden Schulkostenbeitrag für integrativ
geförderte Schüler von Wohnsitzgemeinden erheben. (§§ 111-112)
Schulkostenbeiträge auch bei Schulbesuch in Hamburg (§ 113 Abs. 1)
(Für die Aufnahme von Schülern/innen aus Hamburg gibt es keinen
Kostenausgleich!)
Elternbeteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung (§ 114 Abs.2)
Winfried Zylka
Schullastenausgleich
Gegenwärtige Lösung
Gastschulbeiträge (Schulkostenbeiträge nach §111)
auf erweiterter Kostenbasis kalkuliert (innere Verrechnungen und
zentrale Verwaltungskosten der Schulträger sowie
Investitionskostenanteil – 125 / 250 € pro Schüler/in - einbeziehen)
Schulbaufinanzierung:
Kommunaler Schulbaufonds nur noch bis 2012
(Art. 3 § 2 Abs. 4 des Artikel-Gesetzes).
In dieser Übergangszeit werden aus ihm bestehende
Verbindlichkeiten früherer Baumaßnahmen erfüllt.
Winfried Zylka
Schulkostenausgleich
Schulkostenbeiträge 2007 und 2011
Schulkostenbeiträge werden auf breiterer Grundlage (einschl. internen
Leistungen und zentralen Verwaltungkosten) kalkuliert und haben einen
Investitionskostenanteil (Angaben in € pro Schüler/in pro Jahr)
•GH Schulen
•Real-/Regionalschulen
•Gymnasien
•Gesamt-/Gem.schulen
•Förderzentren L
früher (2007)
796
694
658
804
1.830
jetzt (2011)
1.438
1.184
1.057
1.293
3.925
•Förderzentren G
6.351
6.916
Winfried Zylka
Schulkostenausgleich (1)
Schulkostenbeiträge neue Regelung ab 2012
Schulkostenbeiträge werden berechnet
- vom Schulträger
- für jede Schule (ggf. für mehrere Schulen der gleichen Schulart)
- auf der Basis der tatsächlichen Aufwendungen
- des vorvergangenen Jahres
- umgerechnet auf eine/n Schüler/in.
In die Berechnung fließen ein:
• Laufende Kosten nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 und 4 (Hilfspersonal u. Sachbedarf);
Sozialpädagogen des Schulträgers zählen hierbei als „Hilfspersonal“
• Mieten (nach § 48 Abs. 2 Nr. 1)
• Investitionskosten; die Investitionskosten werden in Höhe der jährlichen
Abschreibung (nach steuerrechtlichen Vorschriften für gewerblich
genutzte Gebäude) angerechnet (§ 111 Abs. 1)
• Verwaltungskosten (§ 111 Abs. 1)
• abzüglich Einnahmen (§ 111 Abs. 1)
Die Schülerzahlen werden nach der Schulstatistik (Stichtag des
vorvergangenen Jahres) ermittelt. (§111 Abs. 6)
Winfried Zylka
Schulkostenausgleich (2)
Schulkostenbeiträge neue Regelung ab 2012
Schulkostenbeiträge können auch frei vereinbart werden!
Neuregelung für Förderzentren:
Für Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die
nach § 5 Abs. 2 „gemeinsam unterrichtet“ werden, besteht ein
Anspruch auf Schulkostenbeiträge
- sowohl seitens des Trägers der Schule, zu dem das
Schulverhältnis besteht,
- als auch seitens des Trägers des Förderzentrums, das an
dem Unterricht mitwirkt.
Die Schulträgerkosten des Förderzentrums werden dabei durch
die Zahl der dort beschulten Schüler/innen plus der an anderen
Schulen geförderten Schüler/innen geteilt.
Winfried Zylka
Schulbauförderung
Bisherige Programme laufen aus:
• Kommunaler Schulbaufonds
• Ganztagsprogramm
• Landes-Schulbauprogramm
• Investitionspakt
• Konjunkturpaket II
Was kommt nach 2012 ???
31 Mio € Vorwegabzug KFA weiterhin für den Schulbau?
KIF?
Zuschussprogramm? Abgewickelt durch Land / IB oder Kreise?
Gleichmäßige Aufteilung auf die Schulträger nach Schülerzahlen?
Schülerbeförderung




Wie bisher: Träger der Schülerbeförderung sind die Schulträger
oder die Kreise (in den Fällen § 114 Abs. 1 Nr. 1 – 3)
Die Kreise bestimmen durch Satzung über den Umfang der
notwendigen Kosten (z.B. Mindestentfernung, nächstgelegene
Schule, ….) § 114 Abs. 2
Neu: Die Satzung hat eine Elternbeteiligung vorzusehen.
Bis 31.07.2011: ….kann eine Elternbeteiligung vorsehen.
Die Kreise werden voraussichtlich in unterschiedlicher Weise
diese Bestimmung umsetzen!
Wie bisher: Kosten tragen der Kreis zu 2/3 und die Schulträger zu
1/3. Schulträger können ihre Kosten zur Hälfte von den
Wohnsitzgemeinden, die nicht an der Trägerschaft beteiligt sind,
erstatten lassen. Freie Vereinbarungen sind möglich! (§ 114 Abs. 3
Winfried Zylka
Schulen im Wettbewerb (1)

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








Pädagogisch motivierende Atmosphäre
Gute Ergebnisse in Vergleichsstudien
Enge Zusammenarbeit Schule – Eltern
Gute Schullaufbahnberatung
Vermittlung von Ausbildungsplätzen etc.
Interessantes Ganztagsangebot
Inhaltliche Profilbildung der Schule
Schulsozialarbeit
Gewinnen von externen Partnern
Integrationsarbeit
Vernetzung mit anderen Schulen
Winfried Zylka
Schulen im Wettbewerb (2)




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



Ausstattung mit Lehr-/ Lernmitteln
Schulgebäude (Architektur)
Schulhofgestaltung
Qualität der Schülerbeförderung
Ansprechende Internetpräsentation
Öffentlichkeitsarbeit
Identifikation Schüler – Eltern mit Schule
Namensgebung der Schule
Qualifiziertes Personal des Schulträgers
Winfried Zylka
Schule in der Kommune






Schule als Lern- und Lebensraum in der Stadt/ Region
Schule als kommunaler Dienstleister: Vernetzung von Schule,
Jugendhilfe, Sport, Kultur und Wirtschaft
Aufbau von Kooperations- und Kommunikationsstrukturen in der
Region, auch zwischen verschiedenen Trägern der Einrichtungen
Neues Verständnis von Schulträger: nicht nur Sachaufwandsträgerschaft, sondern aktiv-gestaltende Schulträgerrolle
Keine Trennung von „inneren“ und „äußeren“ Schulangelegenheiten, sondern gemeinsame Bildungsverantwortung
Gemeinsame Qualitätsentwicklung, Lehrerfortbildung,
Bildungsberatung, …….
Winfried Zylka
Schulträgerstruktur
Ziel: Straffung der kleinteiligen Schulträgerstruktur
Veränderungen
- Schuljahr 2002/03: 371 Schulträger für 1.048 Schulen,
223 nur eine Schule
- Schuljahr 2004/05: 371 Schulträger für 1.045 Schulen,
224 nur eine Schule
- Schuljahr 2005/06: 370 Schulträger für 1.040 Schulen,
223 nur eine Schule
- Schuljahr 2006/07: 365 Schulträger für 1.025 Schulen,
213 nur eine Schule
- Schuljahr 2007/08: 360 Schulträger für 1.003 Schulen,
210 nur eine Schule
- Schuljahr 2009/10: 310 Schulträger für 892 Schulen,
175 nur eine Schule
- Schuljahr 2010/11: 285 Schulträger für 845 Schulen,
132 nur eine Schule
Winfried Zylka
Schulentwicklungsplanung
Eine Schulentwicklungsplanung, die regelmäßig zu
aktualisieren ist, ist die Grundlage für Entscheidungen von
Schulträgern und Schulaufsicht. (§ 48 Abs. 1 Nr. 1 und § 51)
1. Langfristige Schülerzahlenprognose (mindestens 20 Jahre)
2. Bewertende Analyse der vorhandenen Schulstruktur und
Schulträgerstruktur
3. Prognostizierte Nachfrage nach Bildungs- und
Betreuungsangeboten, erwartete Schülerströme
4. Geplante Veränderungen der Strukturen (Schulstandorte,
organisatorische Verbindungen, Schulträgerwechsel)
5. Bestimmung der Zuständigen Schulen nach § 24 SchulG
6. Verknüpfungen mit anderen kommunalen Kultur-, Bildungs- und
Jugendhilfeangeboten
7. Abgleich Raumangebot / Raumbedarf
8. Erforderlicher Investitionsbedarf bzw. geplante Investitionen.
Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen
Demografische Situation in Hamburg und Schleswig-Holstein
Quelle: Statistisches
Amt für Hamburg und
Schleswig-Holstein
Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen
Statistische
Verteilung der
Geburten über
den Lebenszyklus der
weiblichen
Bevölkerung in
Hamburg und
SchleswigHolstein (jeweils
1986 und 2006)
Quelle: Statistisches
Amt für Hamburg und
Schleswig-Holstein
Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen
Bevölkerungsentwicklung
Veränderung der Einwohnerzahl in bildungsrelevanten Altersgruppen
in Schleswig-Holstein 2006 bis 2025
250.000
200.000
Einwohnerzahl
Einwohnerinnen und
Einwohner im Alter von...
unter 3 Jahren
3 bis unter 6 Jahren
6 bis unter 10 Jahren
10 bis unter 16 Jahren
16 bis unter 19 Jahren
19 bis unter 26 Jahren
150.000
100.000
50.000
0
2006
2015
Jahr (jeweils 31.12.)
2025
Entwicklung der Schülerzahlen

Öffentliche allgemein bildende Schulen
Schuljahr
Grundschule
Schulen
Sek I u. II
Förderzentren
insgesamt
2007/2008
115.000
100 %
198.400
100 %
9.600
100 %
323.000
100 %
2010/2011
103.200
89,7 %
194.600
98,1 %
7.500
78,1 %
305.300
94,5 %
2015/2016
93.000
80,9 %
181.800
91,6 %
6.900
71,9 %
281.700
87,2 %
2016/2017
91.300
79,4 %
171.900
86,6 %
6.800
70,1 %
270.000
83,6 %
2020/2021
87.300
75,9 %
158.600
79,9 %
6.200
64,6 %
252.100
78,0 %
Winfried Zylka
Merkmale des demografischen Wandels

Der demografische Wandel wird zunächst kaum im
natürlichen Rückgang der Einwohnerzahlen sichtbar.
Viel gravierender in den Auswirkungen sind die
Verschiebungen in der Altersstruktur der
Bevölkerung.

Für die kommunale Entwicklung sind außerdem die
Wanderungsbewegungen von großer Bedeutung.
Diese lassen sich durch kommunales Handeln bedingt
beeinflussen.
Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen
Auswirkungen des demografischen Wandels
KiTas
Krippen
Spielplätze
Jugendarbeit
Schulgrößen
Schulstandorte
Schülerbeförderung
Seniorenheime
Seniorenpflege
Seniorenhilfsdienste
Seniorenarbeit
Leerstände
(Häuser, Läden)
Personalmangel
(Nach-)
Qualifizierung
Ärztliche
Versorgung
Familiengerechte/
Seniorengerechte
Ortsgestaltung
Örtliches
Gemeinschaftsleben
ÖPNV
Auslastung
Infrastruktur
Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen
Die fernere Perspektive

Mit einer Fruchtbarkeitsrate von 1,4 werden nur 2/3 der
Kinder geboren, die für eine konstante Bevölkerungszahl
erforderlich sind.

Das heißt auch, dass sich von einer Generation zur
nächsten das Potenzial von Müttern auf 2/3 vermindert.

Nach zwei Generationen beträgt das Potenzial nur noch
4/9 (=44,4 %) und nach drei Generationen 8/27 (=29,6 %)
Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen