Förderungen für Auslandsaufenthalte

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Transcript Förderungen für Auslandsaufenthalte

Fördermöglichkeiten für
Auslandsaufenthalte
International Office
Neustadtswall 30, SI-Gebäude, 57 b&c, Tel 5905 -2160/ -2440
Montag 13 -15 Uhr, Dienstag und Donnerstag 9 -12 Uhr
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Gliederung:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Vorbereitung
Auslandsaufenthalt an einer Partnerhochschule der Hochschule Bremen (HSB)
Fördermöglichkeiten
Unterstützung Praktikumssuche
Sprachnachweise
Länderinfos/ kulturelle Vorbereitung
Kontakt
2
1. Vorbereitung
- Bewerbung
- Sprachkenntnisse/ Sprachzeugnis
- Visums- Einreisebestimmungen
- Gültigkeit der Reisedokumente
- Unterkunft
- Immatrikulation und Semesterticket (HSB)
- Stipendienanträge
- Impfungen
- Krankenversicherung
- Reiseversicherung
http://www.go-out.de/auslandslotse/planung/planung/de/18951-fertigmachen-zum-absprung/
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2. Auslandsaufenthalt an einer
Partnerhochschule der HSB
- 325 Kooperationen in über 70 Ländern
weltweit
- Die Vorteile
 Vereinfachtes Bewerbungsprozedere
 Sprachzeugnis ggf. nicht erforderlich
 Studiengebührenerlass/-reduzierung
 Anerkennung der Leistungen
 Studiengangs- bzw. fachbereichsbezogen
- Kontakt und Bewerbung über das Departmental International Office
Ihrer Fakultät
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3. Fördermöglichkeiten - Überblick
3.1 Auslands-BAföG
3.2 ERASMUS+
3.3 PROMOS
3.4 Fulbright Kommission
3.5 KfW-Bildungskredit
3.6 Stipendiendatenbanken
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3.1 Auslands-BAföG
Voraussetzungen
-
Bei Bezug von Inlands-BAföG = Anspruch auf Auslands-BAföG
- Aber auch wer kein Inlands-BAföG bezieht sollte Anspruch prüfen/ gute Chancen auf
Auslandsbafög
-
Ausreichende Kenntnisse der Unterrichts- und Landessprache
Mindestens einjährige, inländische Ausbildungsphase (Ausnahmen möglich)
Anrechenbarkeit der Leistungen
Mind. 1 Semester (Studium) / Mind. 12 Wochen (Praktikum)
- Innerhalb der EU: Beendigung des Studiums im Ausland möglich bzw. komplettes Studium
im Ausland ebenfalls möglich
-
Praktikum: Antritt innerhalb der Regelstudienzeit
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3.1 Auslands-BAföG
Zuschuss
-
Studiengebühren werden bis max. 4600 € je Studienjahr übernommen
Auslandszuschlag außerhalb der EU (Höhe ist länderbezogen)
Zuschlag zu der Auslandskrankenversicherung
Reisekostenpauschale
- EU Pauschale 500 € (50% Darlehen)
- Nicht-EU Pauschale 1000 € (50% Darlehen)
Diese Leistungen nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung sind ein Zuschlag
und brauchen nicht zurückgezahlt werden.
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3.1 Auslands-BAföG
Sonstiges
-
-
Anträge auf Förderung sind nicht beim Hochschulwerk der Heimatuniversität
sondern je nach gewünschtem Zielland bei zuständigem BAföG-Amt einzureichen
(z.B. USA = BAföG-Amt Hamburg)
Anträge ca. 6 Monate vor Ausreise stellen, damit das Geld rechtzeitig verfügbar ist
Bei den Studiengebühren muss man in der Regel in Vorleistung gehen
Studium und Praktikum nacheinander möglich
-
Wenn Studium außerhalb der EU, dann Praktikum nur im selber Land möglich (Ausnahmen
möglich)
Studium und Praktikum innerhalb der EU, dann Länderwechsel möglich
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3.1 Auslands-BAföG
Beratung HSB
ASTA – BAföG und Sozialberatung
Standort Neustadtswall
Raum: M 06a
Mo - Fr: 8.30 - 12.30 Uhr
Standort Werderstr.
Raum: C03
Di: 8.30 - 12.30 Uhr &14.00 - 17.00 Uhr
Do: 8:30 - 17:15 Uhr
Standorte ZiMT
Raum: 10 (EG)
Mi: 8:30 - 13:00 Uhr
Homepage: http://www.asta-hsb.de/bafoeg-sozial/
Links
www.auslandsbafoeg.de
www.bafoeg.bmbf.de
www.das-neue-bafoeg.de
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3.2 ERASMUS+
Voraussetzungen
- Vollzeitstudierende/r an der HS Bremen
- Nur Programmländer
- Unabhängig von Art und Anzahl der Mobilitätsaktivitäten: insgesamt bis zu 12 Monaten pro Studienzyklus
- Mobilitäten aus der alten Programmgeneration (PLL) werden angerechnet
- Mittelverfügbarkeit
- Auslandsaufenthalt zu Studienzwecken (SMS) zusätzlich:
- Vorhandensein eines Interinstitutional Agreements (SMS) mit der Gasthochschule
- Dauer min. 3 Monate (90 Tage)
- Studierende im ersten (Bachelor-) Studienjahr können nicht gefördert werden
- Auslandsaufenthalt zu Praktikazwecken (SMP) zusätzlich:
– Dauer min. 2 Monate (60 Tage)
– Aufnehmende Einrichtungen: Hochschulen mit ECHE (Erasmus Charta für die
Hochschulbildung) oder beliebige, auf dem Arbeitsmarkt oder in Bereichen allgemeiner und
beruflicher Bildung oder Jugend tätige Einrichtungen
– Folgende Einrichtungen kommen nicht in Betracht:
• EU-Institutionen (vollständige Liste: http://europa.eu/institutions/index_de.htm)
• Einrichtungen die EU-Programme verwalten
– Neu: Graduiertenpraktika:
• Auswahl für die Förderung im letzten Studienjahr
• Praktikum muss innerhalb eines Jahres durchgeführt und abgeschlossen werden
• Wird auf die max .12 Monate der Studienphase der Antragsstellung angerechnet
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3.2 ERASMUS+
Zuschuss
-
-
Das Stipendium wird vor Beginn der Mobilität in einer Summe ausgezahlt
Von der Förderdauer werden abhängig von der Gesamtdauer der Mobilität eine gewisse Anzahl
an sogenannten Zero-Grant-Tagen einbehalten
- Restzahlung nach Einreichung der Abschlussunterlagen - Höhe richtet sich nach
Mittelverfügbarkeit
Spezifische Regelungen bei Sonderförderung
Auslands-BAföG kann gestellt werden, das Stipendium wird erst ab einer Höhe von über 300,00
Euro/Monat angerechnet.
Ländergruppen:
SMS
SMP
LGI – Dänemark, Irland, Frankreich, Italien,
Österreich, Finnland, Schweden, UK, Liechtenstein,
Norwegen
300 EUR/ Monat
10 EUR/ Tag
420 EUR/ Monat
14 EUR/ Tag
LG II – Belgien, Tschechische Republik,
Griechenland, Spanien, Kroatien, Zypern,
Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien,
Island, Türkei
240 EUR/ Monat
8 EUR/ Tag
360 EUR/ Monat
12 EUR/ Tag
LG III – Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen,
Ungarn, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei,
Mazedonien
180 EUR/ Monat
6 EUR/ Tag
300 EUR/ Monat
10 EUR/ Tag
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3.2 ERASMUS+
Beratung und Antragsstellung
Hochschule Bremen
International Office - Erasmus
Neustadtswall 30
28199 Bremen
Raum SI 57 b
Ilka Knippel und Antje Timmermann
Telefon
Telefax
+49 (0) 421 - 5905 - 4135 oder - 2440
+49 (0) 421 - 5905 - 4109
[email protected]
Sprechzeiten
Mo: 13.00 – 15.00 Uhr
Di und Do: 9.00 – 12.00 Uhr
Homepage: http://www.hs-bremen.de/internet/de/international/office/erasmus/
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3.3 Promos
Voraussetzungen
- Vollzeitstudierende/r an der HS Bremen
- Alle Nationalitäten
-
Einschränkung bei ausländischen Studierenden: Aufenthalte im Heimatland sind nicht förderfähig
- Förderung über ERASMUS+ ist nicht möglich
- Studienbedingte Auslandsaufenthalte für Studium (inkl. Abschlussarbeiten), Praktikum, Fachkurse
und Wettbewerbsreisen. Sprachkursaufenthalte für Studierende in nicht-internationalen Studiengängen
- Überdurchschnittliche Studienleistungen
- Nachweis guter Kenntnisse der Arbeitssprache (B2)
- Wir berücksichtigen gesondert:
-
extracurriculares Engagement
ehrenamtliche Tätigkeiten
Kindererziehung!
Schwerbehinderung (GdB ≥ 50%)
Bitte beachten:
- Das PROMOS-Stipendium wird nicht komplementär zu Förderungen des Auslandsaufenthalts aus
anderen deutschen öffentlichen Mitteln (z. B. politische Stiftungen, Studienstiftung des deutschen Volkes,
Fulbright Commission) vergeben.
- Der gleichzeitige Bezug von BAföG und Deutschlandstipendium ist möglich
- Semesteraufenthalte (Studium und Praktikum) können nur einmal über PROMOS gefördert werden
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3.3 Promos
Was kann gefördert werden?
- Studien- und Forschungsaufenthalte, sowie Abschlussarbeiten (1 - 6 Monate) - weltweit
-
Bei Studienaufenthalten gilt: Vorlesungszeiten inkl. Vorgeschalteter Orientierungstage bzw.
anschließender Prüfungszeiten
- Praktika (6 Wochen - 6 Monate) - außerhalb Europas
-
-
-
-
Konkret: nicht innerhalb der EU-Länder, der Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei /
einzige Ausnahme hier: Überschreitung der maximalen Förderdauer von ERASMUS+
Folgende Einrichtungen kommen nicht in Betracht:
- EU-Institutionen (vollständige Liste: http://europa.eu/institutions/index_de.htm)
- Einrichtungen, die EU-Programme verwalten
Praktika, die durch die Organisationen IAESTE, AIESEC, bvmd, ZAD und ELSA vermittelt sind,
können aus DAAD-Mitteln mit Fahrtkostenzuschüssen gefördert werden. Bewerbungen sind direkt
über die genannten Vermittlungsorganisationen einzureichen.
Eine Förderung bezahlter Praktika ist nur möglich, wenn die monatliche Praktikumsvergütung 300
EUR nicht überschreitet, kostenfrei gewährte Unterkunft/Verpflegung rechnen wir mit monatlich 150
EUR an.
Praktika können ggfs. auch in der Zeit zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums
gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Vorabzulassung für den Master an der HS
Bremen vorliegt.
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3.3 Promos
Was kann gefördert werden?
- Fachkurse (5 Tage – 3 Wochen) an Hochschulen oder bei wissenschaftlichen Organisationen im
Ausland - weltweit
-
Monatliches Teilstipendium plus Zuschuss zu den Kursgebühren i.H.v. 250 EUR (bis zu 14 Tage)
bzw. 500 EUR (Kurse ab 14 Tage)
- Sprachkurse für Studierende in nicht-internationalen Studiengängen (3 Wochen - 6 Monate;
ganztägig)
an staatlichen Hochschulen im Ausland - weltweit
-
Monatliches Teilstipendium plus Zuschuss zu den Kursgebühren i.H.v. 500 EUR
Fach- und Sprachkurse können ggfs. auch in der Zeit zwischen Bachelorabschluss und Beginn des
Masterstudiums gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Vorabzulassung für den
Master an der HS Bremen vorliegt.
- Wettbewerbsreisen (max. 12 Tage), z.B. Teilnahme an internationalen studentischen
Wettbewerben im Ausland, wie National Model United Nations in New York,
Programmierweltmeisterschaften, EU-Simulationsveranstaltungen
-
Zuschuss zu den Aufenthaltskosten (30 EUR/Tag für Reisen in die EU-Staaten, nach Island,
Liechtenstein, Norwegen, in die Schweiz und die Türkei; für alle übrigen Länder 45 EUR/Tag).
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3.3 Promos
Zuschuss
- Teilstipendien – Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten
- Ermittlung der monatlichen Förderhöhe: Aufrundung auf halbe Monate ab 7 Tage, Aufrundung auf ganze
Monate ab 21 Tage
- Förderhöhe:
Länder:
Förderung
Japan
500 EUR/ Monat
Angola, Kasachstan, Kongo, USA, Venezuela
400 EUR/ Monat
alle anderen Länder
300 EUR/ Monat
- Keine Übernahme von Studiengebühren und/oder Reisekosten (hochschulspezifische Regelung)
- Antrag auf Auslands-BAföG kann gestellt werden, das Stipendium wird erst ab einer Höhe von über
300,00 Euro/Monat angerechnet.
- Förderung von Studierenden mit Behinderung (GdB von mindestens 50): auf Antrag ist eine
Zuschusszahlung für durch den Auslandsaufenthalt entstehende Mehrkosten möglich (Beleg-Nachweis
erforderlich)
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3.3 Promos
Bewerbungsfristen
31.10.2014 für Auslandsvorhaben, die zwischen dem 1.1.2015 und dem 30.6.2015 beginnen
30.04.2015 für Auslandsvorhaben, die zwischen dem 1.7.2015 und dem 28.2.2016 stattfinden
(Ausreise vor dem 31.12.2015)
Beratung und Antragsstellung
Hochschule Bremen
International Office
Neustadtswall 30
28199 Bremen
Raum SI 57 c
Christiane Sgonina
Telefon
Telefax
+49 (0) 421 - 5905 - 2160
+49 (0) 421 - 5905 - 2644
[email protected]
Sprechzeiten
Mo: 13.00 – 15.00 Uhr
Di und Do: 9.00 – 12.00 Uhr
Homepage: http://www.hs-bremen.de/internet/de/international/office/outgoings/foerder/promos/
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3.4 Fulbright Kommission
Fulbright-Stipendien für die USA
-Voll- und Teilstipendien zur fachlichen Vertiefung und Ergänzung des Studiums an einer amerikanischen Hochschule
und zur Begegnung mit den USA
- Zielgruppe: Deutsche Studierende und Graduierte, die sich in den USA nicht nur weiterbilden wollen, sondern sich
auch als Botschafter ihres Landes verstehen.
- Abschlussarbeiten werden nicht gefördert.
Kontakt:
Deutsche Programme
German Programs
Email contact
Fulbright-Kommission
Lützowufer 26
10787 Berlin
http://www.fulbright.de/tousa/stipendien/studierende-uni/
Es gibt folgende Programme:
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3.4 Fulbright Kommission
1. Fulbright-Jahresstipendien für die USA
-
Zielgruppe
Deutsche Studierende und Absolventen mit sehr guten Englischkenntnissen und Studienleistungen
-
Stipendienzweck
Studienaufenthalte im Rahmen von Jahresstipendien für ein mindestens zweisemestriges
Vertiefungsstudium an amerikanischen Hochschulen in den USA auf dem Niveau der Graduate Studies
zielen
-
Stipendienleistung
- anteilige Finanzierung Lebenshaltungskosten und Studiengebühren mit Stipendien bis zu $34.500
- Studienplatzvermittlung durch die Fulbright-Kommission
- transatlantische Reisekosten
- Nebenkostenpauschale (für Gesundheitszeugnis, Sprachtests etc.)
- Kranken-/Unfallversicherung
- gebührenfreie Visabeantragung
- Betreuung durch die Fulbright-Kommission
- Teilnahme an Vorbereitungstagung in Deutschland und an Fulbright Cultural Enrichment Seminars in den
...USA
-
Bewerbungsfrist: jährlich im Juli (ca. 14 Monate vor geplantem US Aufenthalt)
-
Bewerbungsunterlagen für die Stipendien im amerikanischen Studienjahr 2016-2017 finden Sie ab Ende
April 2015 hier:
http://www.fulbright.de/tousa/stipendien/studierende-uni/
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3.4 Fulbright Kommission
2. Fulbright-Reisestipendien für die USA
-
Zielgruppe
Deutsche Studierende mit sehr guten Englischkenntnissen und Studienleistungen, die ihren Aufenthalt in den USA
über deutsch-amerikanische Hochschulpartnerschaftsprogramme arrangieren und (teil-) finanzieren
-
Stipendienleistung
- Reisekostenpauschale i.H.v. 1,350 EUR für die Finanzierung der transatlantischen Flugkosten
- Nebenkostenpauschale i.H.v. 650 EUR für den Flughafentransfer, Auslandskrankenversicherung und
..Visabeantragung
- Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar in Berlin im Frühjahr
-
Bewerbungsfrist: jährlich im Januar (ca. 8 Monate vor geplantem US Aufenthalt)
-
Infos über die dann gegebenenfalls aktualisierte Ausschreibung des Programms 2015-16 ab Dezember 2014:
http://www.fulbright.de/tousa/stipendien/studierende-uni/
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3.4 Fulbright Kommission
3. Intercultural Communication Program für Studierende
in Dualen Studiengängen
3-wöchige Sommerakademie vom 12. bis 31. Juli 2015 am Georgia Institute of Technology in Atlanta
-
Zielgruppe
Deutsche Bachelor-Studierende in dualen Studiengängen mit Ausbildungsvertrag im Bereich Technik
und Wirtschaft, die zum Zeitpunkt des geplanten Programmaufenthalts im 4. Fachsemester
eingeschrieben sind.
-
Voraussetzungen
- gute bis sehr gute schulische und akademische Leistungen (Notenspiegel) und gute
..Englischkenntnisse
- besonderes Interesse an den USA
-
Stipendienleistung
- Unterbringung im Studentenwohnheim auf dem Hochschulcampus, Verpflegung in der Mensa
- Programm- und Kursgebühren
- gemeinsame transatlantische Flugreise von einem deutschen Zentralflughafen nach Atlanta und
..zurück
- Auslandskrankenversicherung für die Dauer des Programms
- Teilnahme an einem obligatorischen Vorbereitungstreffen in Berlin
Bewerbungsschluss ist der 15. Dezember 2014 (Poststempel)
http://www.fulbright.de/tousa/stipendien/summer-institute-fuer-studierende-an-dualen-hochschulen/
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3.5 KfW-Bildungskredit
Voraussetzungen
•
•
•
•
Für Studium und Praktikum (auch im Ausland) in fortgeschrittener Phase der Ausbildung
Unabhängig vom Einkommen (auch der Eltern)
Bonitätsprüfung nicht erforderlich
Bis zum 12. Studiensemester / 36. Lebensjahr
Zuschuss
•
•
•
•
•
Monatlich: 100 EUR, 200 EUR oder 300 EUR (andere Optionen möglich)
Zinsgünstiger Kredit
Parallel neben BAföG und anderen Förderungen möglich
Rückzahlung nach 4 Jahren/monatlich 120 €
Außerordentliche Rückzahlungen möglich
Antragsstellung und weitere Infos
www.bundesverwaltungsamt.de
Alternative
Studienkredit der „Deutsche Bildung AG”
Mehr Informationen: https://www.deutsche-bildung.de/
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3.6 Stipendiendatenbanken
Stipendiendatenbank des DAAD
[Deutscher Akademischer Austauschdienst]
• Stipendien für Studierende und Graduierte weltweit
• Voraussetzungen: persönliche, fachliche, sprachliche Eignung (z.T. persönliches Gespräch beim
DAAD)
• Bewerbungstermine beachten
• Zuschüsse je nach Art des Stipendiums
– Zuschuss zu Studiengebühren
– Reisekostenpauschale
– Monatliches Stipendium
– Krankenversicherung
– Auslandskranken-, Unfall- und Haftpflichtversichert durch DAAD
• Botschafterfunktion
Mehr Informationen: http://www.daad.de/ausland/de/
Weitere Datenbanken
www.stipendienlotse.de (Bundesministerium für Bildung und Forschung)
www.stiftungen.org/stiftungssuche
http://www.mystipendium.de
www.aufstiegsstipendium.de (2. Bildungsweg)
www.stipendiumsplus.de (Begabtenförderung)
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4. Unterstützung bei der Suche nach einem
Praktium
1. Praktikumsvermittlung
PractiGo: www.practigo.com
American Institute for Foreign Study Group: www.aifs.de
IAESTE - Für Studierende technischer Fachrichtungen www.iaeste-bremen.de
AIESEC
– Netzwerk in über 90 Ländern
– Alle Fachrichtungen, gerne Wirtschaft
– Ca. 350 € Vermittlungsgebühr (nur bei Erfolg)
– Mithilfe
– Vergütung ja
– Büro: Universität Bremen
– Tel. 218-69782
– www.aiesec.de/bremen
2. Informationen und Beratung: Career Service der Hochschule Bremen
-
Organisation hochschulinterner Veranstaltungen (z.B. Bewerbungstrainings)
Informationen zu Bewerbungen (national und international)
Links zu Jobmessen, Praktika- und Berufseinstieg
Literaturtipps
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http://www.hs-bremen.de/internet/de/einrichtungen/career/
5. Sprachnachweise
TOEFL
– www.toefl.org
– Vorbereitungskurse im Fremdsprachenzentrum Bremen [FZHB]
www.fremdsprachenzentrum-bremen.de
– Kosten zur Zeit ca. 240 $
IELTS
– www.ielts.org
– Vorbereitungskurse und Prüfungen im FZHB
DAAD Sprachzeugnis
– Von jedem zertifizierten Englischlehrer oder im FZHB (ca. 20 €)
– Formblatt unter www.daad.de
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6. Länderinfos/ interkulturelle Vorbereitung
- International Day der Hochschule Bremen
http://www.hs-bremen.de/internet/de/einrichtungen/presse/mitteilungen/2014/detail/index_49009.html
- Informationen über ein Auslandssemester in verschiedenen Ländern
- Vorträge über Studium, Praktikum, Land und Leute, Fettnäpfchen, Finanzierung,
Unterkunft, Visabestimmungen, Auslandsversicherungen und vieles mehr
- Musik, Tanz, Gesang aus verschiedenen Ländern und landestypische kulinarische
Spezialitäten
- „Go out! studieren weltweit“ www.go-out.de
- EU Community des DAAD [u.a. Länderinfos, Erfahrungsberichte] http://eu-community.daad.de
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7. Kontakt
Hochschule Bremen
International Office
Neustadtswall 30
28199 Bremen
Raum SI 57 b&c
Christiane Sgonina und Antje Timmermann
Telefon
Telefax
+49 (0) 421 - 5905 - 2160 oder - 2440
+49 (0) 421 - 5905 - 2644
[email protected]
Sprechzeiten
Mo: 13.00 – 15.00 Uhr
Di und Do: 9.00 – 12.00 Uhr
Homepage: http://www.hs-bremen.de/internet/de/international/office
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Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit!
Fragen ?
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