GefStoffV_Teil_3

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Schritt 4: Maßnahmenbedarf - Einatmen
Gefährlichkeitsgruppe
Mengengruppe
Freisetzungsgruppe
Niedrig
Mittel
Hoch
gering
A
mittel
hoch
Flüssigkeit
Feststoff
gering
B
mittel
hoch
gering
C
Flüssigkeit
Feststoff
Feststoff
Flüssigkeit
keine geringe
Gefährdung
mittel
hoch
gering
D
Schutzstufe 1
Feststoff
Flüssigkeit
Schutzstufe 2
mittel
Schutzstufe 3
hoch
Beratung
E
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Annette Wilmes
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Schritt 4: Maßnahmenbedarf - Einatmen
Allgemeine
Schutzmaßnahmen
und Grundpflichten
08.04.2015
Technische
Schutzmaßnahmen
Annette Wilmes
Geschlossenes
System
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Schutzleitfaden 200
Punktabsaugung: Gestaltung des Arbeitsverfahrens
□ Es wird dicht an der Emissionsquelle abgesaugt.
□ Die Emissionsquelle ist eingehaust.
□ Beschäftigte werden vom verunreinigten Luftstrom fern gehalten.
□ Der Arbeitsbereich ist nicht in der Nähe von Türen, Fenstern und
Durchgängen, „keine Zugluft“.
□ Es ist ausreichend Zuluft im Arbeitsraum.
□ Absaugleitungen sind kurz und gerade.
□ Die Funktion der Absauganlage wird z. B. durch Manometer oder
Volumenstrommessung überwacht.
□ Ob eine Reinigung der Abluft notwendig ist wurde überprüft (BImSchG).
□ Ob eine offene Erfassungseinrichtung der Bauart Rohrstutzen mit Flansch
bzw. Düsenplatte einsetzbar ist, wurde überprüft.
□ Die abgesaugte Luft wird an einen sicheren Ort abgeführt.
□ Störströmungen werden durch Leitelemente oder Wände von der
Erfassungsströmung ferngehalten.
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Schutzleitfaden 200
Punktabsaugung: Wartung und Wirksamkeitsprüfung,
Instandhaltung
□ Arbeitsmittel werden in einem
ordnungsmäßigen funktionsfähigen
Zustand gehalten.
□ Bedienungsanleitungen werden beachtet.
□ Informationen zur regelmäßigen
Überprüfung sind vorhanden.
□ Die Anlage wird einmal pro Woche auf
Anzeichen von Beschädigung geprüft
(Sichtkontrolle).
□ Die Absaugleistung wird einmal im Jahr
geprüft.
□ Alle Prüfnachweise werden 5 Jahre
aufbewahrt.
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Schutzleitfaden 200
Punktabsaugung: Weitere Anforderungen
□ Die allgemeinen Anwendungshinweise wurden beachtet.
□ Ersatzstoffe und Ersatzstoffverfahren wurden geprüft und dokumentiert.
□ Verunreinigte Arbeitskleidung werden getrennt aufbewahrt.
□ Pausenbereiche sind vorhanden, es sind keine Nahrungs- und
Genussmittel am Arbeitsplatz.
□ Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Alleinarbeit werden getroffen.
□ Vorkehrungen für Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle wurden
getroffen, z. B. zur Ersten Hilfe.
□ Eine arbeitsmedizinische Vorsorge findet statt
- Beratung des Unternehmens und der Beschäftigten
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden angeboten.
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Schutzleitfaden 200
Punktabsaugung: Informationsquellen
□ Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Gefahrstoffe
□ Schutzleitfaden 100 (allgemeine Lüftung), 101 (allgemeine Lagerung)
□ BGR 121, Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen (bisher ZH 1/140),
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft (HVBG), Januar 2004,
als PDF unter http://www.arbeitssicherheit.de
□ Luftbeschaffenheit am Arbeitsplatz: Minderung der Exposition luftfremder
Stoffe, VDI 2262 (enthält auch Hinweise zur Luftrückführung)
□ Katalog technischer Maßnahmen zur Luftreinhaltung, Schriftenreihe der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitmedizin, FB 834, Wirtschaftsverlag
NW, Bremerhaven, 2001
□ Leitfaden zur Anwendung umweltverträglicher Stoffe - Für die Hersteller und
gewerblichen Anwender gewässerrelevanter chemischer Produkte,
Umweltbundesamt Berlin, 02/2003 als PDF unter
http://www.umweltbundesamt.de/umweltvertraegliche -stoffe/stoffe.htm
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Hautkontakt
•
•
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•
•
•
•
•
•
•
•
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durch verschmutzte
Arbeitskleidung
Schutzausrüstung
Arbeitsflächen
Arbeitsmittel
durch
Stäube
Flüssigkeiten
Pasten
Aerosole
Gase
Dämpfe
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Schritt 5: Gefährlichkeitsgruppe „Hautkontakt“
G
E
F
Ä
H
R
L
I
C
H
K
E
I
T
Gefährlichkeitsgruppe
S
T
E
I
G
T
Zugeordnete R-Sätze
HA
R 66
HB
R38
HC
R21*, R43, R48/21, R68/21
HD
R24*, R34, R40*, R39/24, R48/24,
R62*, R63*, R68*
HE
R24 und R34, R27*, R35, R39/27, R45*, R46*, R60*,
R61*
*HINWEIS: Wenn Ihnen bekannt ist, dass Ihr Stoff NICHT hautresorptiv ist,
kann die Zuordnung zur Gefährlichkeitsgruppe entfallen.
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Schritt 5: Gefährlichkeitsgruppe „Hautkontakt“
G
E
F
Ä
H
R
L
I
C
H
K
E
I
T
Gefährlichkeitsgruppe
S
T
E
I
G
T
Zugeordnete H-Sätze
HA
EUH066
HB
H315
HC
H312**; H317; H371*; H373*
HD
H311; H314 (Hautätz. 1B, 1C); H341*; H351*;
H361*; H370*; H372*
HE
H310; H314 (Hautätz. 1A); H340*; H350*;
H360*
Hinweis* = Expositionsweg berücksichtigen | Hinweis** = LD50 berücksichtigen
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SDB: Vollständigkeit der Daten
TRGS 400
Prüfung auf akute Toxizität
R23, R24, R25
Prüfung auf Reizung
R38
Prüfung auf
erbgutveränderndes Potential
R68
Prüfung auf
Hautsensibilisierung
R43
Bewertung der Toxizität bei
wiederholter Applikation
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Schritt 6: Wirkfläche und Wirkdauer
Wirkdauer
Wirkfläche
endet mit dem Entfernen
des Gefahrstoffes
Reinigen im
Chemielabor,
Optikerwerkstatt:
Spritzer
www.inqa-fotos.de Foto: Fox Agentur
Haarwäsche - Hände und Unterarme sind
exponiert: große Wirkfläche
www.bgw-online.de
kurz:
lang:
unter 15 Minuten/Tag
über 15 Minuten/Tag
Das Tragen von persönlicher
Schutzausrüstung z. B.
Schutzhandschuhe ändert
nicht die Größe der Wirkfläche
!
www.inqa-fotos.de Foto: Fox Agentur
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Wirkfläche
Wirkdauer
Maßnahmenbedarf
kurz
gering
lang
gering
kurz
gering
lang
erweitert
kurz
gering
lang
erweitert
kurz
erweitert
lang
erweitert
kurz
gering
lang
erweitert
kurz
erweitert
lang
hoch
kurz
erweitert
lang
erweitert
kurz
erweitert
lang
hoch
kurz
hoch
lang
hoch
kurz
hoch
klein
HA
groß
klein
HB
groß
klein
HC
groß
klein
HD
groß
klein
HE
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groß
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lang
hoch
Schritt 7: Maßnahmen „Hautkontakt
Gefährlichkeitsgruppe
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Schritt 7: Zusätzlicher Maßnahmenbedarf bei Hautkontakt
GERINGER MAßNAMENBEDARF
Schutzleitfaden 120 Organisations- und Hygienemaßnahmen Haut
ERWEITERTER MAßNAHMENBEDARF
Hautkontakt durch technische Mittel minimieren,
sonst PSA unter Einweisung der Beschäftigten,
arbeitsmedizinische Beratung
Schutzleitfaden 250 Erweiterter Maßnahmenbedarf
- hautsensibilisierende Stoffe
- Feuchtarbeitsplätze
HOHER MAßNAHMENBEDARF
Ersatzstoffprüfung
geschlossenes System
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Schritt 8: Wirksamkeitsüberprüfung – Einatmen
Stoffe mit AGW
Zubereitungen mit
Inhaltsstoffen mit
AGW
Stoffe ohne
AGW
Zubereitungen mit
Inhaltsstoffen
ohne AGW
Ziel
Einhaltung der / des AGW
Überprüfung der Schutzmaßnahmen
Ermittlungsmethode
Messtechnisch –
nicht Messtechnisch z. B. EMKG –
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– nicht Messtechnisch z. B. EMKG
& Schutzleitfäden
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Schritt 8: Wirksamkeitsüberprüfung
Stoffe und
Zubereitungen
Wirksamkeitsüberprüfung technischer
Schutzmaßnahmen
Messtechnische Überprüfung
lüftungstechnischer oder
technologischer Parameter
Sicht und Funktionskontrolle
Einrichtungen
für Stäube
mindestens
jährlich, sonst
mindestens alle
3 Jahre prüfen.
Herstellerangaben
beachten!
Sonstige Verfahren zur Überprüfung
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Schritt 8: Stoff mit AGW z. B. Isobutanol
Gefährlichkeitsgruppe (GG)
- Einatmen-
AGW nach TRGS 900:
100 ppm
GG Luftkonzentrationsbereich
Ergebnis:
GG B
statt
GG A
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A
50 – 500
ppm
B
5 – 50
ppm
C
0,5 – 5
ppm
D
0,05 – 0,5
ppm
E
< 0,05
ppm
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Schritt 4: Maßnahmenbedarf - Einatmen
Gefährlichkeitsgruppe
Mengengruppe
Freisetzungsgruppe
Niedrig
Mittel
Hoch
gering
A
mittel
hoch
Flüssigkeit
Feststoff
gering
B
mittel
hoch
gering
C
Flüssigkeit
Feststoff
Feststoff
Flüssigkeit
mittel
hoch
gering
D
Schutzstufe 1
keine geringe
Gefährdung
Schutzstufe 2
Feststoff
Flüssigkeit
Schutzstufe 3
mittel
Beratung
hoch
E
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Schritt 8: Wirksamkeitsüberprüfung
KONTROLLE

Nutzung und Handhabung von persönlicher
Schutzausrüstung.

Nutzung von Hautreinigungs-, Hautschutz- und
Hautpflegemitteln.

Schutzausrüstung wird auf Funktionsfähigkeit überprüft

Haltbarkeit der Produkte
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Welche Punkte erfüllt das EMKG, gemeinsam mit den
Schutzleitfäden?
TRGS 400 - Checkliste für die Qualität von standardisierten Arbeitsverfahren
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•
Tätigkeit
•
Inhalative und dermale Gefährdungen
•
Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW, BGW, ERB)
•
Technische, organisatorische und
personenbezogene Maßnahmen
•
Häufigkeit und Dauer der Exposition
•
physikalisch chemische Wirkungen
•
Arbeitsbedingungen und Verfahren
•
Arbeitsmittel und Gefahrstoffmenge
•
Möglichkeit zur Substitution
•
Wirksamkeitsüberprüfung
•
Schlussfolgerungen aus durchgeführten
arbeitsmedizinischen Untersuchungen
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Einfaches Maßnahmenkonzept
Gefahrstoffe …
… das Control Banding Tool der BAuA
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Wichtige Quellen im Überblick

Technische Regeln
www.baua.de >> Themen von A-Z >> Gefahrstoffe >> Technische Regeln
für Gefahrstoffe (TRGS)

Informationen zu Sicherheitsdatenblättern
www.baua.de >> Themen von A-Z >> Gefahrstoffe >> Technische Regeln
für Gefahrstoffe (TRGS) >> Bekanntmachung 220 Sicherheitsdatenblatt

www.baua.de >> Themen von A-Z >> Gefahrstoffe >>
Sicherheitsdatenblatt

CLP-Verordnung und Anhänge
www.reach-clp-heöpdesk.de >> CLP-Verordnung >> CLP-Verordnung
Inhalt

Konzeptbeschreibung EMKG und Schutzleitfäden
www.baua.de/emkg

EMKG Kompakt
www.baua.de/Taschenscheibe
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Weitere Informationen erhalten Sie…

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
Informationen zu neu veröffentlichten oder geänderten
Technischen Regeln Gefahrstoffe.

EMKG E-Mailverteiler:

Aktuelle Informationen zum Konzept.

Anmeldung unter [email protected]
Noch Fragen?
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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin
Tel.: 0231 9071 2474
E-Mail: [email protected]
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