EMCS – Exercise Movement Control System

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Transcript EMCS – Exercise Movement Control System

EMCS –
Exercise Movement Control System
Hauptzollamt Saarbrücken Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Inhaltsverzeichnis
1.
2.
3.
4.
Was ist EMCS?
Welche Unternehmen sind von EMCS betroffen?
Hintergrund
3.1 Gründe für die Einführung EMCS
3.2 Rechtsgrundlagen
3.3 Zeitplan
3.4 SEED-Datenbank
Vorteile für den Beteiligten
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Inhaltsverzeichnis
5.
6.
Teilnahme an EMCS
5.1 Voraussetzungen
5.2 Zertifizierter Teilnehmer
5.3 Internet - EMCS - Anwender (IEA)
Eröffnung eines EMCS-Vorganges
6.1 Dateneingabe
6.2 Datenfluss
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Inhaltsverzeichnis
7.
Beförderungsverfahren
7.1 Annulierung
7.2 Änderung des Bestimmungsortes
7.3 Splitting
7.4 Untergang der Ware
7.5 Kontrollen durch die Zollverwaltung
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Inhaltsverzeichnis
8. Beendigung eines EMCS-Vorganges
8.1 Beendigung mit Eingangsmeldung
8.2 Erinnerungsmeldung
8.3 Erklärung für Verspätung
8.4 Beendigung bei Ausfuhr
9. Sonderfälle
9.1 Ausfuhren nach Helgoland
9.2 Innerdeutscher Transport mit Transit über andere
Mitgliedstaaten
9.3 Alkopops
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Inhaltsverzeichnis
10. Begünstigte
11. Manuelle Erledigung
12. Ausfallkonzept
12.1 Voraussetzungen für den Einsatz
12.2 Ausfallliste
12.3 Mitteilung von Ausfällen
12.4 Nacherfassung von Vorgängen
12.5 Nacherfassungspflicht
12.6 Vorstellen der Ausfalldokumente
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Inhaltsverzeichnis
13. Internetauftritt www.zoll.de
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1. Was ist EMCS ?
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1. Was ist EMCS?
•
Excise Movement and Control – System
•
EDV-gestütztes Beförderungs- und
Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige
Waren
•
Ablösung des Papier gestützten Verfahrens mit
begleitenden Verwaltungsdokumenten
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1. Was ist EMCS?
Bisheriges Verfahren:
•
Durchführung des Steueraussetzungsverfahrens mit
vier begleitenden Verwaltungsdokumenten
•
Exemplar Nr. 2, 3 und 4 begleiten die Ware
•
Bestätigung der Exemplare 3 und 4 durch Zollstelle mittels
Stempelabdruck
•
Rücksendung des Exemplar Nr. 3 an Versender
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begleitendes Verwaltungsdokument -BVD-
1
Empfänger
2
3
4
Versender
HZA
HZA
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2. Welche Unternehmen sind
von EMCS betroffen?
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2. Welche Unternehmen sind
von EMCS betroffen?
Alle Unternehmen und Personen, die berechtigt sind, Waren
unter Steueraussetzung zu beziehen
► Steuerlagerinhaber
(zur Zeit noch Herstellungsbetriebe und Lager)
► registrierte Versender
► registrierte Empfänger (auch im Einzelfall)
► Begünstigte
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2. Welche Unternehmen sind
von EMCS betroffen?
EMCS findet Anwendung auf folgende verbrauchssteuerpflichtige
Waren:
► Branntwein
► Schaumwein
► Zwischenerzeugnisse
► Energieerzeugnisse
► Bier
► Wein
► Tabakwaren
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2. Welche Unternehmen sind
von EMCS betroffen?
Sondersteuer Alkopops:
Anwendung von EMCS nur, wenn das Getränk
unversteuerten Branntwein enthält
Sonderfall Kaffee:
Kaffeesteuer wird nur in Deutschland erhoben, daher
keine Anwendung von EMCS
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2. Welche Unternehmen sind
von EMCS betroffen?
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3. Hintergrund
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3. Hintergrund
3.1 Gründe für die Einführung EMCS
• Einführung eines EDV - gestützten Systems zur
Verfolgung der Beförderung in Echtzeit, dadurch Vereinfachung
von Kontrollen
• Bekämpfung des Steuerbetrugs
• Verknüpfung des Steueraussetzungsverfahren mit anderen ITVerfahren, z.B. ATLAS
• Abschaffung des zeit- und arbeitsintensiven Papierverfahrens
für die Zollstellen
• Sofortige Überprüfung der Angaben der Beteiligten auf
Korrektheit
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3. Hintergrund
3.2 Rechtsgrundlagen
• Richtlinie 2008/118/EG
• VO Nr. 684/2009 zu Richtlinie 2008/118 (EMCS-DVO)
• Damit verbunden: Änderung der jeweiligen
Verbrauchssteuergesetze zum 01.04.2010
►Notwendigkeit der Beantragung neuer Zulassungen !!!
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3. Hintergrund
3.3 Zeitplan
• 1. April 2010:
Eingehende elektronische Verfahren sind zwingend
elektronisch zu beenden (Bestimmungsstellenfunktionalität)
• 1. Jan. 2011:
Steueraussetzungsverfahren zwischen den
Mitgliedsstaaten sind zwingend elektronisch abzuwickeln
(Bestimmungs- und Abgangsstellenfunktionalität)
• 1. Jan. 2012:
Pflicht zur elektronischen Abwicklung für innerdeutsche
Verfahren
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3. Hintergrund
3.4 SEED-Datenbank
• System for Exchange of Excise Data
• Europäische Datenbank, in der alle Verbrauchssteuernummern
registriert werden
• Kostenloser Zugriff für alle Beteiligten über Anwendung
SEED on Europa
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/seedcau_de.htm
• Pflege und Weiterleitung der deutschen
Vebrauchssteuernummern an SEED-Datenbank durch IWM
Dresden
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4. Vorteile für den Beteiligten
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4. Vorteile für den Beteiligten
• Verfolgung der Beförderung in Echtzeit
• Absicherung der Beförderung durch Prüfung der Daten des
Empfängers
• Schnellere und sicherere Rücksendung der Eingangs- und
Ausgangsmeldungen
• Zeit – und Kostenersparnis durch Wegfallen der Begleitpapiere
(Archivierung, Portokosten)
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5. Teilnahme an EMCS
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5. Teilnahme an EMCS
5.1 Voraussetzungen
• gültige Verbrauchssteuernummer
• Internet – Zugang
• Anmeldung beim IWM Dresden (IEA-Anwender)
oder
bei der BFD Südost – Außenstelle Weiden (Teilnehmer)
• Gültiges ELSTER - Zertifikat
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5. Teilnahme an EMCS
5.2 Zertifizierter Teilnehmer
• kostenpflichtige Software notwendig
• Antragstellung bei BFD-Südost – Außenstelle Weiden
• Alle Informationen und Formulare für die Anmeldung unter
www.zoll.de → EMCS →Voraussetzung für die Teilnahme
• Liste mit Softwareanbietern auf www.zoll.de verfügbar
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5. Teilnahme an EMCS
5.3 Internet - EMCS - Anwender (IEA)
• kostenlos
• Bearbeiten der Vorgänge über Internetplattform IEA,
Zugang über www.iea.zoll.de
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5. Teilnahme an EMCS
5.3 Internet - EMCS - Anwender (IEA)
Voraussetzungen:
1. Internet – Zugang
2. gültige Verbrauchssteuernummer
3. gültiges ELSTER-Zertifikat (ELSTER-BASIS oder
ELSTER-SPEZIAL) mit PIN
(kostenlos über www.elsteronline.de/eportal)
4. Registrierung beim IWM Zoll Dresden mit Vordruck
033087
- Angabe der Steuernummer, die zum Zertifikat gehört
- Angabe der Verbrauchssteuernummer
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5. Teilnahme an EMCS
5.3 Internet - EMCS - Anwender (IEA)
Anmeldung im Internet:
1. Aufrufen von www.iea.zoll.de
2. Eingabe der gültigen Verbrauchssteuernummer (VstNr)
3. Auswahl des Zertifikates
4. Angabe des Zertifikates (Dateipfad)
5. Eingabe des Passwortes (PIN)
6. Login
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6. Eröffnung eines EMCSVorganges
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6. Eröffnung eines EMCS -
Vorganges
6.1 Dateneingabe
•
Dateneingabe über vom System bereitgestellte
Eingabemasken
•
Wertelisten für das jeweilige Feld erleichtern die Bearbeitung
→ Erstellung eines e-VD
•
Beachte: Die Dateneingabe kann max. 7 Tage vor dem Versand
der Waren erfolgen
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6. Eröffnung eines EMCS -
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Vorganges
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5. Teilnahme an EMCS
6.1 Dateneingabe
Eingabe der Kopfdaten
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6. Eröffnung eines EMCS 6.1 Dateneingabe
Weitere Eingabefelder:
► Angaben der Beförderungsdauer
► Angaben zum Versender
► Angaben zum Sicherheitsleistenden
► Angaben zum Empfänger
► Angaben zum Beförderer
► Angabe der Beförderungsdokumente
► Positionsdaten
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Vorganges
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6. Eröffnung eines EMCS -
Vorganges
6.1 Dateneingabe
Abschluss und Übermittlung des e-VD:
• Keine Fehlermeldung Voraussetzung für Abschluss
• Speichern des Vorgangs mit Symbol
• Signieren des Vorgangs mit Symbol
→ durch Signatur wird Entwurf rechtsverbindlich
an das Hauptzollamt übermittelt
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HZA
Versender
Eingangsmeldung an HZA
Bestätigung
des Eingangs
des Empfängers
an Abgangs- MS
Versender übermittelt
Plausibilitätsprüfung
Bestätigung
an
Entwurfs-eVD
Freigabemeldung
mit ARC
EMCS
Versender
RC+
eVD
HZA
Empfänger
Hamburg
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Madrid
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7. Beförderungsverfahren
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7. Beförderungsverfahren
7.1 Annulierung
• Ein EMCS-Vorgang kann durch den Versender annulliert werden, so lange die
Ware den Ort der Versendung nicht verlassen hat.
•
Annullierung: e-VD erreicht die Abgangsstelle:
dem EMCS-System liegt die Nachricht Annullierung e-VD vom Versender vor
► die Abgangsstelle leitet die Annullierung an die Bestimmungsstelle weiter
► der Bearbeitungszustand wechselt nach „Annulliert“
► keine Änderung am Vorgang möglich
•
Annullierung: e-VD erreicht die Bestimmungsstelle:
dem EMCS-System liegt die Nachricht Annullierung e-VD vom
Abgangsmitgliedstaat vor
► die Bestimmungsstelle leitet die Annullierung an den Empfänger weiter
► der Bearbeitungszustand wechselt nach „Annulliert“
► keine Änderung am Vorgang möglich
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Annullierung
TN VERSENDER
BestSt
AbgSt
(1) Übermittlung der
Annullierung des eVD
(C_CAN_DAT – Annullierung eVD)
TN EMPFÄNGER
(2) Prüfung der
Annullierung des eVD
(3) Annullierung
(4) Annullierung
bestätigen
(C_CAN_DAT – Annullierung eVD)
(4
)
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(4
)
7. Beförderungsverfahren
Möglichkeiten der Änderung:
► Änderung des Bestimmungsorts eines Vorgangs
(nicht für Einfuhrvorgänge möglich!!!)
► Wechsel des Empfängers
► Wechsel des Bestimmungsorts für eine Warensendung
► Wechsel der Art der Bestimmung
► erstmalige Bekanntgabe des Empfängers bei Fällen
nach Art. 22 RL 2008/118/EG
► Neue Bestimmung nach einer vollständigen (ggf. auch
teilweisen) Zurückweisung der Ware durch den
vorherigen Empfänger für die verbleibende Menge der
Ware
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Änderung des Bestimmungsortes
bei gleichem Empfänger
TN VERSENDER
AbgSt
(1) Übermittlung der Änderung
des Bestimmungsorts
(C_UPD_DAT – Änderung des
Bestimmungsorts)
BestSt
(2) Prüfung der Änderung
des Bestimmungsorts
TN EMPFÄNGER
(3) Änderung des
Bestimmungsorts
(4) Änderung des
Bestimmungsorts bestätigen
(C_UPD_DAT – Änderung des
Bestimmungsorts)
(4)
(4)
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Änderung des
Bestimmungsortes
TN VERSENDER
AbgSt
(1) Übermittlung der
Änderung
des Bestimmungsorts
(C_UPD_DAT – Änderung des
Bestimmungsorts)
(4) Änderung des
Bestimmungsorts
bestätigen
(2) Prüfung der Änderung
des Bestimmungsorts
BestSt ALT
(3) Änderung des
Bestimmungsorts
TN EMPFÄNGER, ALT
(5) Meldung über
umgeleitetes e-VD
an ehemaligen Empfänger
übermitteln
(C_AAD_NOT Meldung über umgeleitetes
e-VD)
(4)
(C_UPD_DAT – Änderung des
Bestimmungsorts)
BestSt NEU
(6) Elektronisches
Verwaltungsdokument übermitteln
(C_AAD_VAL – e-VD)
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TN EMPFÄNGER, NEU
(6)
7. Beförderungsverfahren
7.3 Splitting
• Aufteilen von Warensendungen mit Energieerzeugnissen :
Keine Umsetzung im aktuellen Release
• Workaround (Notlösung) für deutsche Steuerlagerinhaber
(keine registrierten Versender) mittels Nutzung der Funktionalität
„Änderung des Bestimmungsorts“
• Versender schickt zu einem EMCS-Vorgang im
Bearbeitungszustand „Akzeptiert“ die Nachricht Änderung des
Bestimmungsorts [IE813]
• Angabe des Versenders als neuen Empfänger
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7. Beförderungsverfahren
7.3 Splitting
• Übermittlung der Nachricht Eingangsmeldung [IE818] an EMCS
im Feld „Ergänzende Informationen“ Hinweis „Aufteilung in …
[Anzahl der neuen e-VDs] Sendungen“
• Eröffnung von zwei oder mehreren neuen
Beförderungsvorgängen
(entsprechend der Aufteilung auf die jeweiligen Empfänger) in
EMCS als Versender
im Feld „Dokumentreferenz“ der Nachricht Entwurf e-VD [IE815]
Hinweis „Aufteilung des Referenzcodes (ARC) ……….“
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7. Beförderungsverfahren
7.4 Untergang der Ware
Keine elektronische Erledigung durch den Versender
vorgesehen :
Versender informiert das HZA, welches den Vorgang
anschließend manuell erledigt.
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7. Beförderungsverfahren
7.5 Kontrollen
Kontrollen während des Transportes :
Mobile Kontrolleinheiten des Zolls erhalten Zugriff auf EMCS
über eigene Schnittstelle.
•
Suchdialog ausführen für alle Vorgänge (Auskunftsverfahren)
•
EMCS-Vorgänge anderer Dienststellen ansehen
•
Aktenvermerke fertigen
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8. Beendigung eines EMCSVorganges
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8. Beendigung eines EMCSVorganges
8.1 Beendigung durch Eingangsmeldung
Empfänger übermittelt Eingangsmeldung an
Bestimmungsstelle
→ wenn Ware vollständig akzeptiert, dann Werte
„1“ oder „2“ (konform/konform u. angenommen)
→ wenn nicht bzw. nicht vollständig akzeptiert,
dann Wert „3“ oder „4“
+ zusätzliche Angabe auf Positionsebene,
welche Mengen welcher Waren nicht akzeptiert
↓
Bei Aufteilung von Warensendungen mit Energieerzeugnissen
übermittelt der Empfänger
„Aufteilung in … [Anzahl der neuen e-VDs] Sendungen“.
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8. Beendigung eines EMCSVorganges
Prüfung und Validierung der Eingangsmeldung durch das für
den Empfänger zuständige Hauptzollamt
↓
Die Eingangsmeldung wird nach Validierung an den Empfänger
übermittelt.
Die Nachricht wird auch an die Abgangsstelle, d. h. an das für
den Versender zuständige Hauptzollamt, weitergeleitet.
Die Abgangsstelle ihrerseits leitet die Nachricht
Eingangsmeldung an den Versender weiter.
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Beendigung eines Beförderungs
verfahrens
durch Eingangsmeldung
TN EMPFÄNGER/
AbgSt
BestSt
(1) Übermittlung der
Eingangsmeldung
(C_DEL_DAT –
Eingangsmeldung)
TN VERSENDER
(2) Prüfung der
Eingangsmeldung
(3) Validierung
(4) Eingangsmeldung
übermitteln
(C_DEL_DAT –
Eingangsmeldung)
(4
)
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(4
)
8. Beendigung eines EMCSVorganges
8.2 Erinnerungsmeldung
Überschreitung der im Entwurf e-VD durch den Versender
angegebenen Beförderungsdauer
Die Abgangsstelle übermittelt die Nachricht
Erinnerungsmeldung an den Versender.
Die Nachricht wird auch an die Bestimmungsstelle, d. h. an das
für den Empfänger zuständige Hauptzollamt, weitergeleitet.
Die Bestimmungsstelle ihrerseits leitet die Nachricht an den
Empfänger weiter.
Sowohl Versender als auch Empfänger können darauf mit der
Nachricht Erklärung für Verspätung den Grund für die
Fristüberschreitung erklären.
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Erinnerungsmeldung
TN VERSENDER
BestSt
AbgSt
(1) Übermittlung der
Erinnerungsmeldung
(1)
TN EMPFÄNGER
(1)
(C_EXC_REM –
Erinnerungsmeldung)
(2) Erklärung für
Verspätung durch
Versender
(2)
(C_DEL_EXP – Erklärung für
Verspätung)
(3
)
(3) Erklärung für
Verspätung durch
Empfänger
(C_DEL_EXP – Erklärung für
Verspätung)
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8. Beendigung eines EMCSVorganges
8.3 Erklärung für Verspätungen
► durch Versender:
Übermittlung der Erklärung an Abgangsstelle.
Abgangsstelle leitet an Bestimmungsstelle weiter
► durch Empfänger:
Übermittlung der Erklärung an Bestimmungsstelle. Die
Bestimmungsstelle leitet an Abgabgsstelle weiter
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8. Beendigung eines EMCSVorganges
8.4 Beendigung bei Ausfuhr
(2) Prüfung der
Ausfuhrmeldung
(1) Übermittlung der
Ausfuhrmeldung
(C_DEL_DAT –
Eingangsmeldung)
Ausfuhrzollstelle
BestSt
(3) Validierung
AbgSt
TN VERSENDER
(4) Ausfuhrmeldung
übermitteln
(C_DEL_DAT –
Eingangsmeldung)
(4
)
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(4
)
9. Sonderfälle
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9. Sonderfälle
9.1 Ausfuhren nach Helgoland
•
Ausfuhren auf die Insel Helgoland werden in EMCS abgebildet
•
Als Ausfuhrzollstelle wird die Zollstelle, an der das
Verbrauchssteuergebiet der Gemeinschaft verlassen wird, im
Vorgang eingetragen
•
Als Empfänger-PLZ wird die PLZ von Helgoland (27498)
angegeben
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9. Sonderfälle
9.2 Innerdeutscher Transport mit Transit über andere MGS
Wenn ein Transport von Deutschland nach Deutschland zum
Teil über das Gebiet anderer Mitgliedstaaten führt, übermittelt
der Versender im Feld „Ergänzende Informationen“ zu den
Beförderungsdetails der Nachricht Entwurf e-VD [IE815] den
String „Transit“.
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9. Sonderfälle
9.3 Alkopops
• Alkopops werden nur in ihrer Eigenschaft als branntweinhaltiges
Getränk in EMCS berücksichtigt
•
Innerdeutsch ist bei Lieferung von Alkopops in einem Freitextfeld
darauf hinzuweisen, dass es sich um unversteuerte Alkopops
handelt.
•
bei Beförderungen von Alkopops übermittelt der Versender im Feld
„Ergänzende Informationen“ zu den Beförderungsdetails der
Nachricht Entwurf e-VD [IE815] den Text „Unversteuerter Branntwein
und unversteuerte Alkopops“
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10. Begünstigte
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10. Begünstigte
• Begünstigte:
► Empfänger, die zum steuerfreien Bezug
verbrauchsteuerpflichtiger Waren berechtigt sind
- Diplomaten,
- internationale Organisationen und die
- Streitkräfte der Vertragsparteien des Nordatlantikpakts
► besitzen keine Verbrauchsteuernummer und werden in den
Stammdaten nicht gepflegt
• Diese Vorgänge müssen durch ein ausgewähltes HZA manuell
beendet werden
► Manuelle Erfassung der Eingangsmeldung
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11. Manuelle Erfassung
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11. Manuelle Erfassung
Eine manuelle Erledigung ist durchzuführen wenn:
•
•
•
•
die Gesamtbeförderungsfrist abgelaufen ist
die Ware trotz Beanstandung akzeptiert wurde
ein anderer VSt-Produktcode in der Eingangsmeldung als im
Vorgang angegeben wurde
wenn der Vorgang in den Bearbeitungszustand „Manuell zu
erledigen“ überführt wurde
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12. Ausfallkonzept
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12. Ausfallkonzept
12.1 Voraussetzungen für den Einsatz
Ausfallverfahrensregelungen kommen zur Anwendung, wenn
der Teilnehmer oder das zuständige Hauptzollamt (HZA)
wegen technischer Störungen nachweisbar nicht in der Lage ist,
die für das IT-Verfahren EMCS vorgesehenen Nachrichten auf den
für den Teilnehmer üblichen Kommunikationswegen zu übermitteln
oder zu empfangen
und
die technische Störung nicht in zumutbarer Zeit oder nicht mit
zumutbarem Aufwand behoben werden kann.
Dabei ist es unerheblich, in wessen Verantwortungsbereich die
technische Störung liegt. Hauptzollamt Saarbrücken Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
12. Ausfallkonzept
Die Inanspruchnahme des Ausfallverfahrens wird explizit ausgeschlossen
bei:
•
•
•
•
•
•
•
Ausfall oder fehlender Qualifikation des mit dem IT-Verfahren EMCS
betrauten Personals auf Teilnehmerseite
Ausfall anderer EDV-Systeme des Teilnehmers, soweit sie nicht
unmittelbar für die EMCS-Anwendung zwingend erforderlich sind
Ausfall von Peripheriegeräten, zum Beispiel Druckern
Fehlende Zertifizierung oder Untauglichkeit der eingesetzten Software
oder Hardware
Fehlendem ELSTER-Zertifikat für die IEA
Fehlender oder für ungültig erklärter BIN für den elektronischen
Nachrichtenaustausch
Nichtverfügbarkeit von Kommunikationsdaten des Teilnehmers aufgrund
administrativer Prozesse
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12. Ausfallkonzept
12.2 Ausfallliste
•
Wird geführt bei der Zollstelle
•
dient der Registrierung der im Rahmen des Ausfallverfahrens
zurückbehaltenen Exemplare der Ausfalldokumente
•
Jeder Vorgang wird über eine Ausfallnummer identifiziert.
•
Belege werden unter ihrer Ausfallnummer registriert
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12. Ausfallkonzept
12.3 Mitteilung von Ausfällen
•
Bekanntgabe geplanter und ungeplanter Ausfälle über die
Internetseite des ZIVIT – Service Desk als Anlaufstelle
(www.zivit.de)
•
Ausfälle der IEA und anderer EMCS-Komponenten zusätzlich
über IEA-Website.
•
Nichtverfügbarkeit der Systeme anderer Mitgliedstaaten
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12. Ausfallkonzept
12.3 Mitteilung von Ausfällen
•
ZIVIT vergibt Masterticket
•
Informationen über E – Mail Verteiler
► alle Hauptzollämter
► Teilnehmer z.B.: IT - Dienstleister, Softwarehäuser,
interessierte Dritte, Verbände
•
Bekanntgabe planbarer Ausfälle ca. 1 Woche im Voraus
•
Bekanntgabe kurzfristiger Ausfälle per Popup Fenster
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12. Ausfallkonzept
12.4 Nacherfassung von Vorgängen
► Unterrichtungspflicht des Versenders an die zuständigen
Behörden des Abgangsmitgliedstaates vor Beginn der
Beförderung
(Art 26 RL 2008/118/EG vom 16.12.2008)
►gegenüber dem ZIVIT
→ Teilnehmer informiert Service Desk des ZIVIT
→ ZIVIT registriert Ausfall und vergibt Ticketnummer oder
benennt Master Ticket
→ Ticket Nummer dient als Nachweis für die Einhaltung
der Unterrichtungspflicht
→ Ticket Nummer ist auf den Ausfalldokumenten
anzugeben.
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12. Ausfallkonzept
12.4 Nacherfassung von Vorgängen
Unterrichtungspflicht gegenüber dem Hauptzollamt
(entfällt, wenn der Ausfall von der Zollverwaltung veranlasst)
► Unterrichtungspflicht vor dem ersten Beförderungsvorgang
► in geeigneter schriftlicher Form z.B. E-Mail, Fax, Postweg
► Übermittlung des Ex 2 des Begleitdokumentes
unverzüglich nach Ausfertigung an das zuständige
HZA, dabei kann das HZA verlangen, dass der Transport
erst beginnt, wenn die bestätigende Rückmeldung des
HZA vorliegt
► gilt bei Änderungen des Beförderungsweges bzw.
Annullierung des Verfahrens analog.
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12. Ausfallkonzept
12.5 Nacherfassungspflicht
►
Ziel: Vollständige Abbildung aller Beförderungen
unter Steueraussetzung im IT-Verfahren EMCS
►
Vorgabe: Die Daten sämtlicher Beförderungsvorgänge
verbrauchssteuerpflichtiger Waren unter
Steueraussetzung sollen im IT-Verfahren EMCS
tatsächlich erfasst sein
►
Ausnahme: Vorgänge, die im Ausfallverfahren eröffnet
und auch in diesem annulliert wurden
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12. Ausfallkonzept
12.5 Nacherfassungspflicht
►
Die Daten des Ausfalldokuments haben nur bis zur Validierung
der Angaben im nachträglich erstellten elektronischen
Verwaltungsdokument (e-VD) Gültigkeit und werden danach
durch die Angaben im nachträglich erstellten und validierten
e-VD ersetzt
►
Abweichungen zwischen den Angaben im Ausfalldokument und
den nachgetragenen elektronischen Daten sind ggf. außerhalb
des IT-Verfahrens EMCS aufzuklären.
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12. Ausfallkonzept
12.6 Ausfalldokmente
•
Begleitdokument (3 Exemplare):
- Versender
- Zuständiges Hauptzollamt des Versenders
- Beförderer
•
Änderungsmeldung / Annullierungsmeldung (2 Exemplare):
- Versender
- Zuständiges Hauptzollamt des Versenders
•
Eingangsmeldung / Ausfuhrmeldung (2 Exemplare):
- Empfänger / Ausfuhrzollstelle
- Zuständiges Hauptzollamt des Empfängers
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13. Internetauftritt
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13. Internetauftritt
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13. Internetauftritt
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13. Internetauftritt
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13. Internetauftritt
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SEED-Datenbank
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Wir danken für Ihre
Aufmerksamkeit
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