Aufnahme in den Katalog für Präventionsleistungen
Download
Report
Transcript Aufnahme in den Katalog für Präventionsleistungen
Aufnahme in den Katalog
für Präventionsleistungen
Hürden bei den Krankenkassen
§20 Präventionsgesetz
nach SGB V; Regelungen der Krankenkassen
zu Präventionsmaßnahmen
www.bundesaerztekammer.de
www.gesetze-im-internet.de
(Justizbundesministerium)
Anschreiben
zu EMYK und STRAIMY
EMYK
EMYK
STRAIMY
STRAIMY
Barmer EK/ GEK
Ludwig Erhard Str. 49
04103 Leipzig
AOK PLUS
Sternplatz 7
01067 Dresden
DAK
Augustusplatz 7
04109 Leipzig
IKK Sachsen
Servicecenter Dresden
Tannenstr. 4b
01099 Dresden
Beauftragte: Frau Frank
Dresden: 0351-429223204
BKK Sachsen
Tiergartenstr. 32
01219 Dresden
TK Techniker Krankenkasse
Herr Römer
Erfurt: 0361-5813120
Schwierigkeiten bei der Aufnahme
Beispiel Barmer EK
Anbieterqualifikationen nötig (allen Kassen)
(u.a. zugelassen: Psychologen, Pädagogen, Ärzte, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten)
Zusatzqualifikationen nötig (Barmer EK)
(Yogalehrerausbildung, Trainerqualifikation für AT usw.)
Barmer beruft sich auf gesetzliche Festlegungen
nach §20 SGB V
alle Kassen: Bezeichnung „…mit Yogaelementen“ irritiert allgemein
Argumente für die Aufnahme I
evaluiertes Training- Studie beifügen sowie Zusatzblatt „Stellenwert des Programms“
ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Programm
wissenschaftlich untersucht und evaluiert ist, sprich
nachweislich Effekte hat
Qualitätskontrolle durch beständige Supervision
und wissenschaftliche Überwachung
damit erfolgreiche Praxisumsetzung in
Schulen und Kitas etc.
Argumente für die Aufnahme II
„mit Yogaelementen“- braucht Erklärung, kein
Yogalehrer im klassischen Sinne
andere Kursleiter sind bereits mit diesen Programmen im Katalog gelistet, z.B. ich
Hinweis, dass Aufnahme bei anderen Krankenkassen erfolgreich war (IKK, DAK, AOK)
speziell Barmer: man muss kein Yogalehrer sein,
um dieses Programm mit Yoga- und
AT- Elementen effektiv durchführen
zu können (meine Meinung)
bei Interesse an diesen Infos
E- mail an:
[email protected]
dankeschön