Politische Bildung-Anschuungsunterlage-Gemeindeebene

Download Report

Transcript Politische Bildung-Anschuungsunterlage-Gemeindeebene

Politische Stukturen , Aufgaben und
Zuständigkeiten der Gemeinden
www.schwaz.at
Die Bezirksstadt Schwaz
Lage :
Österreich - Land Tirol - Bezirk Schwaz
Einwohner : 12.212 ( Volkszählung 2001)
13.640 ( Meldestand 06.2011 )
Fläche :
2.021,45 ha
Die Bezirksstadt Schwaz ist
eine von insgesamt 279
Tiroler Gemeinden.
Die Stadterhebung erfolgte
im Jahre 1899.
I. Rechtliche Stellung der Gemeinden
Tiroler Gemeindeordnung 2001
( § 2 I. Teil TGO 2001 )
„(1) Die Gemeinde ist Gebietskörperschaft mit dem Recht auf
Selbstverwaltung und Verwaltungssprengel.
(2) Die Gemeinde ist selbständiger Wirtschaftskörper.
Sie hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen
Bundes- und Landesgesetze Vermögen aller Art zu besitzen, zu
erwerben und darüber zu verfügen, wirtschaftliche Unternehmen
zu betreiben sowie im Rahmen der Finanzverfassung ihren
Haushalt selbständig zu führen und Abgaben auszuschreiben.“
www.tirol.gv.at/bezirke/
gemeindeordnung
Schwaz
Vomp
Pill
Gallzein
Terfens
Stans
Weer
Weerberg
II. Aufgaben der Gemeinden
Bgm
„ Eigener Wirkungsbereich “ der Gemeinde
( § 16 - TGO 2001 )
GV / StR
In den eigenen Wirkungsbereich fallen Angelegenheiten, die
im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse der Gemeindeangehörigen liegen und von den Gemeindeorganen eigenverantwortlich besorgt werden können:
Selbstverwaltung - Gemeindeautonomie
Die Gemeinden sind in diesem Bereich weisungsfrei, unterliegen
aber der Kontrolle durch Instanzen des Landes und des Bundes
(Aufsichtsrecht, Aufsichtsbehörde).
GR
Typische Aufgaben im „Eigenen Wirkungsbereich“ (1):
 Bestellung der Gemeindeorgane und -bediensteten
 Örtliche Sicherheitspolizei ( Veranstaltungspolizei )
 Örtliche Baupolizei (Baubescheide), Feuerpolizei
örtliche Raumplanung (Widmung von Wohn-, Gewerbegebieten)
 Verkehrsflächen im Gemeindegebiet (Gemeindestraßen, Parkplätze )
 Müllbeseitigung
Typische Aufgaben im „Eigenen Wirkungsbereich“ (2):
 Gas- und Wasserwerke etc. (Stadtwerke)
 Pflichtschulen (VS, SPZ, HS, PTS) - Errichtung und Erhaltung
 Gemeindesteuern, -budget
 usw.
Kommunale „ Leistungsverwaltung “
Neben den Aufgaben der „Ordnungsverwaltung“ verstärkte
sich in jüngerer Zeit im Gemeindebereich die sogenannte
Leistungsverwaltung.
Dazu gehören folgende Leistungen
für die Gemeindebürger :
- Errichtung und Betrieb von Kindergärten
- Errichtung / Betrieb von Freizeiteinrichtungen
„ Übertragener Wirkungsbereich “ der Gemeinde
( § 20 TGO 2001 )
Der übertragene Wirkungsbereich umfasst alle Angelegenheiten,
die die Gemeinde nach Maßgabe der Gesetze im Auftrag und
nach Weisung der Behörden des Bundes oder des Landes zu
besorgen hat.
Der Bürgermeister ist verantwortliches Organ.
Typische Aufgaben im „Übertragenen Wirkungsbereich“
In Bundesangelegenheiten



Führung der
Personenstandsregister
Meldewesen
Durchführung von
Bundeswahlen
In Landesangelegenheiten



Durchführung von
Landeswahlen
Jagd- und Fischereiwesen
Naturschutz
III. Die Gemeindeorgane
( § 21 TGO 2001)
Der Gemeinderat
Er ist das willensbildende und beschlussfassende Organ (z.B. auch Erlass
von Verordnungen im eigenen Wirkungsbereich) der Gemeinde und
Kontrollorgan für Gemeindevorstand und Bürgermeister. Wahl durch die
Wahlberechtigten der Gemeinde ( Anzahl geregelt entsprechend der Größe
der Gemeinde - in Schwaz 21 Gemeinderäte/innen ) - letzte Wahl 14.03.2010:
Mandatsverteilung : 12 ÖVP 5 SPÖ 3 IgLS 1 FPÖ
 Erlass von Verordnungen
 Dienstposten-/Stellenplan
 Haushaltsvoranschlag und
Rechnungsabschluss
 Aufnahme von Krediten,
Veräußerung von Eigentum, Verträge
 Bestellung von Ausschüssen
Gemeinderätliche Ausschüsse
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Wirtschaft und Finanzen
Kultur und Kultus
Schule und Bildung
Soziales und Gesundheit
Jugend und Familie
Äußere Beziehungen
Wohnen und Siedlungswesen
Landwirtschaft und Forst
Umwelt, öffentlicher Verkehr,
Abfallwirtschaft
10. Stadtplanung und Bau
11. Verkehr und Tiefbau
12. Sport
13. Senioren
14. Innenstadtentwicklung
15. Überprüfungsausschuss
Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Abfallwirtschaft
Der Gemeindevorstand
= die „Regierung“ der Gemeinde, heißt in den Städten „ Stadtrat “
und wird vom Gemeinderat gewählt.
Anzahl entsprechend der Größe der Gemeinde, Stadtrat Schwaz derzeit :
Bürgermeister + 2 Vizebürgermeister + 4 Stadträte/-innen).
 Vorberatung und Antragsstellung an
den Gemeinderat
Bürgermeister
Dr. Hans Lintner
 Verwaltung des Gemeindevermögens
und der Gemeindebetriebe
V-Bgm Mag. Martin Wex
V-Bgm Michael Kirchmair
 Berufungsbehörde im eigenen
Wirkungsbereich
 Entscheidungen über Subventionen
und Leistungen der Gemeinde bis zu
€ 30.000.-
STR Julia Maier-Thurner , STR Hans Reiter,
STR Ingrid Schlierenzauer, STR Hermann Weratschnig
Der/die Bürgermeister/in
Er/Sie ist leitendes Exekutivorgan sowohl der Gemeinde als auch im
Bereich der mittelbaren Bundes- und Landesverwaltung.
In Tirol - Direktwahl durch die Bürger/innen - zuletzt 14.3.2010
 Vertretung der Gemeinde nach außen
 Führt verantwortlich die Geschäfte der Gemeinde mit Weisungsrecht.
 Übertragung von Aufgaben an andere Gemeindeorgane /
Mitglieder des GR möglich
 Er ist Behörde: Erlass von Bescheiden im eigenen
und übertragenen Wirkungsbereich
 Besondere Befugnisse in Notstandsfällen: Erlass
einstweiliger Verfügungen, Aufbietung aller im
Gemeindegebiet verfügbaren Personen und
Mittel zur Abwehr unmittelbarer Gefahren
( z.B. Hochwasserereignisse, Feuersbrunst )
Bürgermeister
Dr. Hans Lintner
Das Gemeindeamt / Stadtamt
§ 58 TGO 2001
.. dient zur Unterstützung der Gemeindeorgane.
In größeren Gemeinden wie Schwaz sind eigene
Sachabteilungen ( z.B. Bauamt, Meldeamt, Schulamt,
Kulturamt, Wohnungsamt …) eingerichtet.
Der Bürgermeister ist Vorstand des Gemeindeamtes
und bestellt zur Leitung des inneren Dienstes ( mit
Zustimmung des Gemeinderates ) eine/n Amtsleiter/in.
In der modernen Gemeindeverwaltung wird das
Gemeindeamt als Bürgerservicestelle verstanden.
Derzeit arbeiten ca. 130 Bedienstete ( inkl. Kindergartenpädagoginnen ) für die Schwazer Bürger/innen.
Stadtamtsleiter
Mag. Christoph Holzer
Die Sachabteilungen im Stadtamt Schwaz
Stadtamt - Innerer Dienst
Bauamt ( inkl. Verkehr und Umwelt )
Standes- und Meldeamt, Stadtchronik
Recht und Sicherheit / Stadtpolizei
Kammeramt ( Finanzverwaltung )
Kultur, Jugend, Bildung (inkl. Kindergärten)
Sportamt
Soziales / Wohnungen / Senioren
Infrastruktur- und Objektmanagement
(inkl. Städtischer Bauhof)
Kindergärten
und
Bücherei
IV. Die Gemeindefinanzen
Für die Erledigung der Aufgaben sind Finanzmittel sowie eine kurz-,
mittel- und langfristige Finanzplanung notwendig. Alle laufenden
sowie einmalige Ausgaben und Einnahmen werden in einem
Haushaltsvoranschlag aufgenommen und vom Gemeinderat
beschlossen.
Für das Jahr 2011 sieht der ordentliche Gemeindehaushalt
Ausgaben und Einnahmen in der Höhe € 30.032.600.- vor.
Im außerordentlichen Haushalt (z.B. Bauprojekte mit Finanzierung
über Darlehen bzw. Verwendung von Sonderrücklagen - z.B. Neubau
des Veranstaltungszentrums ) sind € 6.580.000.- vorgesehen.
Woher kommen die benötigten Finanzmittel ?

Bundesabgabenertragsanteile ( festgelegt im Finanzausgleich zwischen
Bund, Ländern und den Gemeinden)

Eigene Steuern ( z.B. Grundsteuer, Kommunalsteuer )

Gebühren ( z.B. Abfallgebühr, Friedhofsgebühr, Erschließungsgebühr )

Verkaufs- und Leistungserlöse ( z.B. Büchereigebühren,
Kindergartenbeiträge, Schwimmbadgebühren )

Einnahmen aus wirtsch. Tätigkeit ( z.B. MietPachteinnahmen, Zinsen)

Transferzahlungen ( z.B. Personalkostenersätze
vom Land, Betriebsbeiträge anderer Gemeinden)
und
Beispiele für Ausgaben nach Bereichen
Größenordnungen von Ausgaben

Erhaltung Volks-, Haupt- und
Polytechnische Schulen:
ca. € 1.577.500.-

Erhaltung Kindergärten:
ca. € 1.569.400.-

Soziale Wohlfahrt (Altenheime,
Sozialhilfe, Familienförderung):
ca. € 2.448.800.-

Straßenbau und Verkehr:
ca. € 1.045.200.-
Gruppenübersicht der Ausgaben
Beispiel :
GV - Polytechnische Schule
Schwaz und Umgebung
V. Die Gemeindeverbände ( GV )
(
TGO 2001, II. Teil § 129 bis 142 )
Zwei oder mehrere Gemeinden können zur Besorgung einzelner
Aufgaben einen Gemeindeverband bilden bzw. durch die
Landesregierung oder aufgrund von Landes- / Bundesgesetzen
dazu veranlasst werden:
Vomp
Pill
Gallzein

Gemeindeverbände aufgrund von Vereinbarungen (auf
Beschluß der Gemeinderäte aller teilnehmenden Gemeinden)

GV aufgrund von Verordnungen der Landesregierung

GV aufgrund bundesgesetzlicher Vorschriften
( z.B. Standesamtsverband )

GV aufgrund von Landesgesetzen ( z.B. Krankenhausverband )
Gemeindeverbände sind Körperschaften öffentlichen Rechts und
unterliegen der Aufsicht des Amtes der Tiroler Landesregierung.
Terfens
Stans
Weer
Weerberg
Organe eines Gemeindeverbandes
Die Organe eines Gemeindeverbandes sind die Verbandsversammlung
( zumeist die Bürgermeister der Gemeinden im Verband ) und der
Verbandsobmann ( Wahl durch die Verbandsversammlung ).
Marienheim

GV - Hauptschulverband, Polytechn. Schule

GV - Bezirkskrankenhaus

Altenwohnheimverband Schwaz u. Umgebung

Abwasserverband

Standesamtsverband

Planungsverband
Bkh - Schwaz
Hauptschule
Polytechn. Schule
Rathausinfo /
Umweltamt
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung :
Mag. Christoph Holzer ( Stadtamt ) [email protected]  05242-6960-211
Dr. Thomas Hatzl
( Schulamt ) [email protected]
 05242-6960-301
 Stadtgemeinde Schwaz Franz-Josef-Straße 2 A - 6130 Schwaz

05242-6960-213
www.schwaz.at