Transcript Brache

Weitere Informationen zu Brache,
Begrünungen, Zwischenfrüchten,
Eiweißpflanzen, Grünland
Unterschiede zwischen
Greening und FAKT
Stand 17.12.2014
Zusammenfassung von Fr. Dr. Weiß, LRA Tübingen
Brache und Brachebegrünung
mit Blühmischungen im Greening und FAKT
Stand 3.12.2104
Brache ohne Blühmischung als öVF
Brache mit Blühmischung als öVF +
FAKT
Brache mit Blühmischung FAKTgefördert kein öVF
Förderhöhe
anrechenbar mit Faktor 1
Faktor 1, 330,- €/ha
710, - €/ha
max. förderfähige Fläche
unbegrenzt
unbegrenzt
5 ha / Betrieb
Einsaat
selbstbegrünt oder Einsaat einer beliebigen
Mischung
jährliche Ansaat einer vorgegebenen Blühmischung
entweder im Herbst für das nächste Jahr oder im Frühjahr
bis spätestens 15.5.
Düngung
nein
nein
Pflanzenschutz
von der Aussaat bis zur Aussaatvorbereitung für die Folgekultur keine PSM
Nutzung
keine landwirtschaftliche Erzeugung im gesamten Antragsjahr
keine Nutzung im gesamten Antragsjahr; Aufwuchs bleibt auf der Fläche
Mindestdauer
ab 1.8. ist die Bestellung einer Folgefrucht
möglich, sofern diese erst im nächsten Jahr
geerntet wird
Pflege
darf vom 1.4. – 30.6. nicht gemulcht oder
gemäht werden;
Aufwuchs ist mind. einmal jährlich zu
mulchen oder zu mähen
Ackerstatus
bleibt bei öVF-Brachen dauerhaft erhalten
ist gegeben
Verunkrautungsgefahr
geeigneten Ansaattermin wählen; ggf.
Schröpfschnitt durchführen, um
Samenunkräuter zu bekämpfen
Komponenten der Gemenge können ausreifen; Buchweizen,
Senf usw. stellen Unkraut in der Folgefrucht dar.
Verunkrautungsgefahr nimmt zu (Hirse, Distel..)
bis Ende November, aber
Vorbereitung der Aussaat der Folgekultur ab September
möglich
nicht öVF-Brachen verlieren
Ackerstatus nach x + 5 Jahren
Zwischenfruchtanbau und Untersaat
im Greening und FAKT
Stand 3.12.14
Greening
FAKT (Begrünung)
Komponenten der
Zwischenfrüchte
mind. zwei;
Hauptkomponenten max. 60 % u. max. 60 % Gras
einfache: eine Art ist ausreichend
Gemenge: mind. 5 Komponenten
Saatzeit
Zwischenfrüchte
frühestens: 16. Juli
spätestens: 01. Oktober
frühestens: 16. Juli
spätestens: einfache: Mitte September
Gemenge: Ende August
Düngung
kein Mineraldünger, kein Klärschlamm,
sonstige organische Dünger möglich
Mineraldünger und organische Dünger möglich
aber kein Klärschlamm
Pflanzenschutz
keine chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
mulchen
voraussichtlich vor 15.2.
ab Ende November
einarbeiten
ab 15.2.
ab Ende November
Nutzung
ja, ab 16.2.
nein (nur Wanderschäfer)
Einsaat der Folgekultur
spätest. bis 1.6., andere Hauptkultur muss folgen
kein Termin; andere Hauptkultur muss folgen
Förderung
mit Faktor 0,3 anrechenbar;
erforderlich sind 16,7 % der AF
keine Förderung im FAKT
einfache: 70,- €/ha
Gemenge: 90,- €/ha
keine Anrechnung als öVF möglich
wenn Gras, dann ist eine Art ausreichend
kein Termin vorgegeben
Bestand muss vorhanden sein
Untersaat ist als einfache Begrünung förderbar,
wenn Bestand vorhanden ist
Untersaat
Komponenten
Saatzeit
Leguminosenanbau im FAKT und Greening
Stand 3.12.2014
Greening
FAKT - 5 - gliedrige FF
welche Arten zählen?
Körner- und Futterleguminosen und deren Gemenge;
alle Mischungspartner müssen
Leguminosen sein;
alle relevanten Arten von
Körner- u. Futterleguminosen
die in der Codeliste zum GA
aufgeführten Leguminosen in
Reinsaat und im Gemenge, z.B.
Kleegras, aber auch Erbsen/HaferGemenge u.ä., sofern der NichtLeguminosenanteil nicht höher als
25% ist
erforderlicher Umfang
5 % der Ackerfläche
entspricht 7,2 % der AF
10 % der Ackerfläche
Nutzung
ja
Düngung
übliche Düngung möglich
Pflanzenschutz
Pflanzenschutz möglich
Förderhöhe
Faktor 0,7
Kombination mit
FAKT 5-gliedrige FF möglich
75,- €/ha Ackerfläche,
Stand: 16.12.2014
Erhalt Ackerstatus
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EuGH-Auslegung:
Dauergrünland sind Flächen, die gegenwärtig und seit mind. 5 Jahren zum Anbau
von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden auch wenn die Flächen in diesem Zeitraum umgepflügt und eine andere als die zuvor
angebaute Grünfutterpflanzenart angebaut oder als Brache codiert wird
Bei Flächen, die ab 2009 und in den Folgejahren als Grünfutterpflanzen oder als
Brache gemeldet waren, entscheidet die Nutzung 2015 über den Flächenstatus
AF oder DG.
• Nur wenn ein 2015 ein Nichtfutterpflanzenbestand wie
z.B. Getreide oder Mais angebaut wird, bleibt der
Ackerstatus erhalten!