TVA-Revision - KVU Extranet

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Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Umwelt BAFU
Abteilung Abfall und Rohstoffe
TVA-Revision
Stand der Arbeiten
Cercle Déchets
29. Oktober 2013
> Abfallwirtschaft CH
Abfallwirtschaft Schweiz
Übersicht
> USG-Revision
> TVA - Revision
> Zeitplan
Leitbild 1986
Ziele und Grundsätze
> Themen
Wirksamkeitsanalyse der Abfallpolitik des Bundes 2006
TVA Stand 2013
Gut funktionierendes Gesamtsystem
Bedeutende Verbesserungen in der Abfallentsorgung
Gesellschaftliche Akzeptanz ist hoch
Kosten für die Abfallbewirtschaftung tiefer als vor
10 Jahren
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BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
2
USG-Änderung (1)
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
> USG-Revision
> TVA - Revision
> Zeitplan
> Themen
1. USGneu
Die Bewilligungspflicht für Abfallanlagen soll nicht auf Deponien
beschränkt bleiben
TVA
Anpassung erst mit USG-Inkraftsetzung möglich
2. USGneu
Erlass von technischen und organisatorischen Vorschriften für
Abfallanlagen
TVA
Konkretisierung sind vorgesehen, wie allgemeine Vorschriften
an Abfallanlagen mit Betriebsreglement, Materialbuchhaltung,
Energienutzung etc.
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USG-Änderung (2)
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
> USG-Revision
> TVA - Revision
> Zeitplan
> Themen
3. USGneu
Stoffliche und energetische Verwertung von Abfällen wird
gestärkt
TVA
Konkretisierungen sind vorgesehen bei Verbrennungsrückständen, biogenen Abfällen, phosphorreichen Abfällen,
Bauabfällen insbesondere Aushub- und Ausbruchmaterial,
sowie verwertbaren Anteilen des Siedlungsabfalls
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Ziel
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
> USG-Revision
> TVA - Revision
Ziel
> Zeitplan
> Themen
Mit der Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle
vom 10. Dezember 1990 (TVA, SR 814.600) sollen die
Anforderungen an die nachhaltige Entsorgung von Abfällen in
der Schweiz definiert und damit dem gesellschaftlichen,
wirtschaftlichen und technischen Wandel Rechnung getragen
werden.
Die Regelungen sollen derart ausgestaltet sein, dass sie einer
modernen Abfallpolitik gerecht werden. Dabei soll auch die
nachhaltige Nutzung von Rohstoffen berücksichtigt werden.
Die Stoffkreisläufe sind, wenn möglich und sinnvoll, zu
schliessen.
Mit der TVA-Revision will der Bund der sich in den letzten 20
Jahren signifikant geänderten Abfallwirtschaft Schweiz und
den kommenden, sich schon teilweise heute abzeichnenden
Entwicklungen (z.B. im Bereich der Technik) Rechnung
tragen.
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BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
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Fakten
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
> USG-Revision
> TVA - Revision
Ziel
Fakten
> Zeitplan
> Themen
52 Artikel
6 Anhänge
1 Vollzugshilfe
Die Arbeiten sind auf Kurs !
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6
Zeitplan
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
> USG-Revision
• heute: Vollversammlung Cercle Déchets
> TVA - Revision
Ziel
Fakten
> Zeitplan
• Ende November 2013: Präsentation der neuen TVA bei der
Konferenz der Vorsteher der Umweltämter der Schweiz (KVU)
> Themen
• Februar/März 2014: 1. Ämterkonsultation
• Juli 2014: Eröffnung der Anhörung
• Ab Dezember 2014: Auswertung der Stellungnahmen
• Sommer 2015: 2. Ämterkonsultation
• Ende 2015: Inkraftsetzung
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Zweck
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
> USG-Revision
Die TVA soll:
> TVA - Revision
Ziel
Fakten
> Zeitplan
> Themen
Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften sowie
die Gewässer, den Boden und die Luft vor schädlichen oder
lästigen Einwirkungen schützen, die durch Abfälle erzeugt werden;
Zweck
die Belastung der Umwelt durch Abfälle vorsorglich begrenzen;
durch die umweltverträgliche Verwertung von Abfällen als
Ersatzrohstoffe eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Rohstoffe
fördern.
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Aufbau der TVA
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
> USG-Revision
1.
Kapitel: Zweck, Geltungsbereich und Begriffe
2.
Kapitel: Planung und Berichterstattung
3.
Kapitel: Entsorgung von Abfällen
1. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften über die Entsorgung
> TVA - Revision
2. Abschnitt: Verwertung von Abfällen
Ziel
Fakten
> Zeitplan
3. Abschnitt: Ablagerung von Abfällen
4.
Kapitel: Abfallanlagen
1. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften über Abfallanlagen
> Themen
Zweck
Aufbau
2. Abschnitt: Zwischenlager
3. Abschnitt: Thermische Anlagen
4. Abschnitt: Kompostierungs- und Vergärungsanlagen
5. Abschnitt: Deponien
5.
Kapitel: Schlussbestimmungen
1. Abschnitt: Vollzug
2. Abschnitt: Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
3. Abschnitt: Übergangsbestimmungen
Anhang 1: Aushub- und Ausbruchmaterial
Anhang 2: Für die Herstellung von Zement und Beton zugelassene Abfälle
Anhang 3: Auf Deponien zugelassene Abfälle
Anhang 4: Liste der Abfälle in Kompostierungs- und Vergärungsanlagen
Anhang 5: Anforderungen an Deponiestandort und Deponiebauwerk
Anhang 6: Änderung bisherigen Rechts
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Grundsätze
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
> USG-Revision
> TVA - Revision
Ziel
Fakten
> Zeitplan
• Kreisläufe sind zu schliessen – Schadstoffe sind aus dem
Kreislauf auszuschleusen
• Abfälle sind stofflich und energetisch sinnvoll zu nutzen
> Themen
Zweck
Aufbau
Grundsätze
• Abfälle sind vor der Ablagerung zu behandeln
• Abfälle sind von der Nahrungskette fernzuhalten
• Siedlungsabfälle sind, wenn es ökologisch angezeigt ist,
separat zu sammeln und zu verwerten
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Schliessen von Kreisläufen
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
> USG-Revision
> TVA - Revision
Ziel
Fakten
> Zeitplan
> Themen
Zweck
Aufbau
Grundsätze
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Berichterstattung
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
> USG-Revision
> TVA - Revision
Ziel
Fakten
> Zeitplan
> Themen
Zweck
Aufbau
Grundsätze
Berichterstattung
Die Kantone erstellen jährlich ein Verzeichnis der AbfallMengen zuhanden des BAFU
Format, Aufbereitung und Gliederung der Daten erfolgt nach
den Vorgaben des BAFU (Vollzugshilfe)
DARWIS – gemeinsamer Standard von Kantonen und BAFU
für Abfalldaten
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Ausbildung
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
> USG-Revision
> TVA - Revision
Ziel
Fakten
Die Kantone sorgen für Aus- und Weiterbildung von Personen,
die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Entsorgung von
Abfällen ausüben.
> Zeitplan
> Themen
Zweck
Aufbau
Grundsätze
Berichterstattung
Ausbildung
Die Aus- und Weiterbildung muss den technologiespezifische
Stand der Technik bei der Entsorgung von Abfällen vermitteln.
OdA- Umwelt
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Verwertungspflicht
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
> USG-Revision
> TVA - Revision
Ziel
Fakten
Abfälle sind nach dem Stand der Technik stofflich und
energetisch zu verwerten, wenn eine Verwertung möglich
ist.
> Zeitplan
> Themen
Zweck
Aufbau
Grundsätze
Berichterstattung
Ausbildung
Verwertungspflicht
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Siedlungsabfälle
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
> USG-Revision
> TVA - Revision
Ziel
Fakten
Verwertbare Anteile von Siedlungsabfällen wie Glas, Papier,
Karton, Metalle und Textilien sind soweit wie möglich getrennt
zu sammeln und stofflich zu verwerten.
> Zeitplan
> Themen
Zweck
Aufbau
Grundsätze
Berichterstattung
Ausbildung
Verwertungspflicht
Siedlungsabfälle
Sonderabfälle aus Haushalten und Unternehmungen mit bis
zu 10 Vollzeitstellen sind getrennt zu sammeln und zu entsorgen.
Die Kantone sorgen für notwendige Infrastruktur.
Inhaber von Abfällen aus Unternehmen mit mindestens 10
Vollzeitstellen müssen verwertbare Anteile von Abfällen vergleichbarer Zusammensetzung getrennt sammeln und stofflich verwerten.
Motion Fluri ?
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Biogene Abfälle
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
> USG-Revision
> TVA - Revision
Ziel
Fakten
Biogene Abfälle sind als Dünger stofflich zu verwerten, wenn
sie sich dafür unter Berücksichtigung ihrer Nährstoff- und
Schadstoffgehalte eignen.
> Zeitplan
> Themen
Zweck
Aufbau
Grundsätze
Berichterstattung
Ausbildung
Verwertungspflicht
Siedlungsabfälle
Biogene Abfälle
Biogene Abfälle, die sich nicht für die Verwertung eignen, sind
soweit möglich und sinnvoll als Ersatzbrennstoff zu verwerten
oder thermisch zu behandeln.
Der Energiegehalt ist nach dem Stand der Technik zu nutzen.
Das Anhang 4 legt für die verschiedenen Arten von Anlagen geeignete Abfälle in einer Liste fest.
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Phosphorreiche Abfälle
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
Aus kommunalem Abwasser, Klärschlamm zentraler Abwasserreinigungsanlagen oder aus der Asche aus der Verbrennung
von solchem Klärschlamm ist Phosphor nach dem Stand der
Technik zurückzugewinnen und zu verwerten.
> USG-Revision
> TVA - Revision
Ziel
Fakten
> Zeitplan
> Themen
Zweck
Aufbau
Grundsätze
Berichterstattung
Ausbildung
Verwertungspflicht
Siedlungsabfälle
Biogene Abfälle
Phosphorreiche Abfälle
Soll der phosphorhaltige Rückstand als Dünger verwendet
werden, sind bei der Rückgewinnung des Phosphors auch
Schadstoffe soweit zu entfernen, dass der Dünger die
Anforderungen von Anhang 2.6 ChemRRV einhält.
Aus Tier- und Knochenmehl ist Phosphor nach dem Stand der
Technik zurückzugewinnen und stofflich zu verwerten.
Stand der Technik wird in der Vollzughilfe zur TVA definiert –
Anforderungen umfassen mindestens: Schadstoffentfrachtung,
Düngerwirkung, Wirkungsgrad und Machbarkeit der Verfahren
sowie die Wirtschaftlichkeit.
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Bauabfälle
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
• Entsorgungskonzept
> USG-Revision
> TVA - Revision
• Ermittlungspflicht für umwelt- oder gesundheitsgefährdende
Schadstoffe
Ziel
Fakten
> Zeitplan
> Themen
Zweck
Aufbau
Grundsätze
Berichterstattung
Ausbildung
Verwertungspflicht
Siedlungsabfälle
Biogene Abfälle
Phosphorreiche Abfälle
Bauabfälle allgemein
• Entsorgungsnachweis
• Trennung von Bauabfällen
• Verwertung von Aushub- und Ausbruchmaterial
• Verwertung von abgetragenen Ober- und Unterboden
• Entsorgung von Ausbauasphalt
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Regelungsvorschlag Ausbauasphalt
Übergangslösung 1
(Variante Kt. AG)
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
Übergangslösung 2
(BAFU-Richtlinie)
Regelung TVA
> USG-Revision
Recycling gestattet
> TVA - Revision
Ziel
Fakten
> Zeitplan
> Themen
Zweck
Aufbau
Grundsätze
Berichterstattung
Ausbildung
Verwertungspflicht
Siedlungsabfälle
Biogene Abfälle
Phosphorreiche Abfälle
Bauabfälle allgemein
Bauabfälle - Ausbauasphalt
1‘000 mg PAK
pro kg
Ausbauasphalt
(= 20‘000 mg
PAK pro kg
Bindemittel)
250 mg PAK
pro kg
Ausbauasphalt
(= 5‘000 mg
PAK pro kg
Bindemittel)
Recycling nicht
gestattet
Recycling nicht
gestattet
 Thermische Entsorgung
 Ablagerung auf einer
Reaktordeponie
 Asphaltgranulat mit
mehr als 250 mg/kg
PAK muss thermisch
entsorgt werden
Recycling gestattet
Recycling gestattet
 In Mischanlage nach
dem Stand der Technik,
so dass das Produkt
max. 250 mg/kg PAK
enthält (= 5‘000 mg
PAK pro kg Bindemittel)
 In Mischanlage nach
dem Stand der Technik,
so dass das Produkt
max. 250 mg/kg PAK
enthält (= 5‘000 mg
PAK pro kg Bindemittel)
ZIEL: Entfernung aus
dem Kreislauf
 Direkter Heisseinbau
nicht gestattet
 Direkter Heisseinbau
nicht gestattet
Recycling gestattet
Recycling gestattet
Recycling gestattet
• Asphaltgranulat kann
heiss und kalt eingebaut
werden
• Asphaltgranulat kann
heiss und kalt eingebaut
werden
• Asphaltgranulat kann
heiss und kalt eingebaut
werden
 Kalteinbau mit Auflagen
(Kataster, chem.
Analyse)
analog Kt. AG
Übergangslösung
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BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Übergangsfrist
künftige Lösung
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Kunststofffolien
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
Kunststofffolien aus Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und
Landwirtschaftsbetrieben sind nach dem Stand der Technik
stofflich zu verwerten.
> USG-Revision
> TVA - Revision
Ziel
Fakten
> Zeitplan
> Themen
Zweck
Aufbau
Grundsätze
Berichterstattung
Ausbildung
Verwertungspflicht
Siedlungsabfälle
Biogene Abfälle
Phosphorreiche Abfälle
Bauabfälle allgemein
Bauabfälle – Ausbauasphalt
Kunststofffolien
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Schredderleichtfraktion
> TVA - Revision
Ziel
Fakten
> USG-Änderung
> Zeitplan
> Themen
Zweck
Berichterstattung
Ausbildung
Siedlungsabfälle
Biogene Abfälle
Phosphorreiche Abfälle
Bauabfälle allgemein
Bauabfälle – Ausbauasphalt
Kunststofffolien
Schrederleichtfraktion
Aus der Leichtfraktion, die bei der Zerkleinerung von
metallischen Abfällen u.a. anfällt, sind Metallstücke ab einer
Grösse von 20 mm vor der thermischen Behandlung zu entfernen und stofflich zu verwerten.
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Elektroofenschlacke EOS
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
EOS kann ohne Analysen auf einer Inertstoffdeponie abgelagert
werden.
> USG-Revision
> TVA - Revision
Ziel
Fakten
> Zeitplan
> Themen
Zweck
Aufbau
Grundsätze
Berichterstattung
Ausbildung
Verwertungspflicht
Siedlungsabfälle
Biogene Abfälle
Phosphorreiche Abfälle
Bauabfälle allgemein
Bauabfälle – Ausbauasphalt
Kunststofffolien
Schredderleichtfraktion
Elektroofenschlacke
EOS darf nur im Rahmen von Tiefbauarbeiten verwertet werden,
wenn Mindestanforderungen eingehalten sind.
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> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
Verwertung von Abfällen bei der
Herstellung von Zement und Beton
> USG-Revision
> TVA - Revision
als Rohmaterial: wenn Grenzwerte nach Anhang 2 eingehalten
sind
Ziel
Fakten
> Zeitplan
> Themen
Zweck
Aufbau
Grundsätze
Berichterstattung
Ausbildung
Verwertungspflicht
Siedlungsabfälle
Biogene Abfälle
Phosphorreiche Abfälle
Bauabfälle allgemein
Bauabfälle – Ausbauasphalt
Kunststofffolien
Schredderleichtfraktion
Elektroofenschlacke
Abfälle für Zement + Beton
als Brennstoff: Altreifen, Altöl, organische Lösungsmittel, Altholz, sortenreine Separatsammlungen, wenn eine stoffliche
Verwertung nicht möglich ist und Klärschlamm, wenn Phosphor
vorgängig zurückgewonnen wurde.
als Zumahl- und Zuschlagsstoff: Gips, Steinkohleflugasche,
Hochofenschlacke und andere Abfälle, wenn die Grenzwerte
nach Anhang 1 eingehalten sind.
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Abfallanlagen
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
Allg. Anforderungen an den Betrieb
> USG-Revision
Abfallanlagen sind nach dem Stand der Technik zu errichten
und zu betreiben.
> TVA - Revision
Ziel
Fakten
> Zeitplan
Inhaber einer Abfallanlage muss sicherstellen:
> Themen
Zweck
Aufbau
Grundsätze
Berichterstattung
Ausbildung
Verwertungspflicht
Siedlungsabfälle
Biogene Abfälle
Phosphorreiche Abfälle
Bauabfälle allgemein
Bauabfälle – Ausbauasphalt
Kunststofffolien
Schredderleichtfraktion
Elektroofenschlacke
Abfälle für Zement + Beton
Abfallanlagen allgemein
 Personalausbildung
 Annahme von geeigneten Abfällen
 Erstellen einer Materialbuchhaltung
 Umweltverträgliche Rückstandsentsorgung
 Erstellen eines Betriebsreglements
 Effiziente Nutzung der Energie aus Abfällen
 Einhalten der Anforderungen an Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung
…
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Zwischenlager
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
> USG-Revision
• Befestigter Platz notwendig
> TVA - Revision
Ziel
Fakten
• 2 m Abstand vom höchstmöglichen Grundwasserspiegel
> Zeitplan
> Themen
Zweck
Aufbau
Grundsätze
Berichterstattung
Ausbildung
Verwertungspflicht
Siedlungsabfälle
Biogene Abfälle
Phosphorreiche Abfälle
Bauabfälle allgemein
Bauabfälle – Ausbauasphalt
Kunststofffolien
Schredderleichtfraktion
Elektroofenschlacke
Abfälle für Zement + Beton
Abfallanlagen allgemein
Zwischenlager
• Gär- und fäulnisfähige Abfälle dürfen nicht zwischengelagert werden (Behörde kann Ausnahme für höchstens 3
Monate geben)
• Abfälle dürfen höchstens 5 Jahre zwischengelagert werden
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Thermische Anlagen
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
• zugelassene Abfälle
in thermischen Abfällen dürfen Siedlungsabfälle und Abfälle
vergleichbarer Zusammensetzung, brennbare Bauabfälle und
andere brennbare Abfälle behandelt werden
> USG-Revision
> TVA - Revision
Ziel
Fakten
> Zeitplan
> Themen
Zweck
Aufbau
Grundsätze
Berichterstattung
Ausbildung
Verwertungspflicht
Siedlungsabfälle
Biogene Abfälle
Phosphorreiche Abfälle
Bauabfälle allgemein
Bauabfälle – Ausbauasphalt
Kunststofffolien
Schredderleichtfraktion
Elektroofenschlacke
Abfälle für Zement + Beton
Abfallanlagen allgemein
Zwischenlager
Thermische Anlagen
werden Sonderabfälle zusammen mit anderen Abfällen behandelt
- Auflagen zu organisch-halogenierten Verbindungen
• Errichtung und Betrieb
keine Abgase und Rückbrände
die anfallende Wärme wird nach dem Stand der Technik genutzt
Energiegehalt von Siedlungsabfällen und Abfällen vergleichbarer
Zusammensetzung wird zu 65 % genutzt
Schlacke enthält höchstens 2 Gew.% unverbrannte Anteile
Metalle werden aus der Filterasche zurückgewonnen
…
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BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
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Kompostierungs- und Vergärungsanlagen
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
• In diesen Analgen dürfen nur biogene Abfälle behandelt
werden, die sich für das entsprechende Verfahren eignen
> USG-Revision
> TVA - Revision
Ziel
Fakten
• Anhang 4 enthält eine entsprechende Liste
> Zeitplan
> Themen
Zweck
Aufbau
Grundsätze
Berichterstattung
Ausbildung
Verwertungspflicht
Siedlungsabfälle
Biogene Abfälle
Phosphorreiche Abfälle
Bauabfälle allgemein
Bauabfälle – Ausbauasphalt
Kunststofffolien
Schredderleichtfraktion
Elektroofenschlacke
Abfälle für Zement + Beton
Abfallanlagen allgemein
Zwischenlager
Thermische Anlagen
Kompostieren + Vergären
• befestigter Platz (ausgenommen Feldrandkompostierung)
• Abwasser muss gesammelt und nötigenfalls behandelt werden
• Emissionen von klimawirksamen Gasen sind zu verhindern
• Lagerkapazität für Gärgut und Kompost von 3 Monaten
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BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
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Mobile Abfallanlagen
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
> USG-Revision
In mobilen Abfallanlagen dürfen nur die am jeweiligen
Einsatzort anfallenden Abfälle behandelt werden.
> TVA - Revision
Ziel
Fakten
> Zeitplan
> Themen
Zweck
Aufbau
Grundsätze
Berichterstattung
Ausbildung
Verwertungspflicht
Siedlungsabfälle
Biogene Abfälle
Phosphorreiche Abfälle
Bauabfälle allgemein
Bauabfälle – Ausbauasphalt
Kunststofffolien
Schredderleichtfraktion
Elektroofenschlacke
Abfälle für Zement + Beton
Abfallanlagen allgemein
Zwischenlager
Thermische Anlagen
Kompostieren + Vergären
Mobile Abfallanlagen
TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013
BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
28
Allgemeines zu Deponien
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
Inertstoffdeponie
> USG-Revision
> TVA - Revision
Reststoffdeponie
TVA 1990
Reaktordeponie
Ziel
Fakten
Triage: Grenzwerte und Anforderungen an Abfälle (Anh. 3 TVA)
> Zeitplan
> Themen
Zweck
Aufbau
Grundsätze
Berichterstattung
Ausbildung
Verwertungspflicht
Siedlungsabfälle
Biogene Abfälle
Phosphorreiche Abfälle
Bauabfälle allgemein
Bauabfälle – Ausbauasphalt
Kunststofffolien
Schredderleichtfraktion
Elektroofenschlacke
Abfälle für Zement + Beton
Abfallanlagen allgemein
Zwischenlager
Thermische Anlagen
Kompostieren + Vergären
Mobile Abfallanlagen
Deponien allgemein
unverschmutztes
Aushubmaterial
übrige
Inertstoffe
Reststoffe
Schlacke
übrige
Reaktorstoffe
D
E
TVA 2010
A
B
C
≥50‘000m3
≥ 100‘000m3 ≥ 100‘000m3 ≥ 300‘000m3 ≥ 300‘000m3
Die Kantone können mit Zustimmung des BAFU die Errichtung von
Deponien mit geringerem Volumen bewilligen.
TVA 2015
• Betriebsbewilligungen sind auf 5 Jahre zu beschränken.
• Für die unterirdische Errichtung einer Deponie der Typen A, B und C
bedarf es der Zustimmung des BAFU.
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BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
29
Standortanforderungen
Der Untergrund der Aufstandfläche sowie des Randbereichs von Deponien B - E soll aufgrund geringer
Durchlässigkeit, Mächtigkeit, Homogenität sowie Schadstoffrückhalte-vermögen die Schadstoffausbreitung
möglichst unterbinden.
Systemteil
Beschreibung
A U-Aushub
B Inertstoffe
C Reststoffe
D Schlacke
E Reaktorstoffe
Entwässerung
Mineralische Entwässerungsschicht
Nach Bedarf
Nach Bedarf
d ≥ 0.5 m
d ≥ 0.5 m
d ≥ 0.5 m
Abdichtung
Basis- und
Flankenabdichtung
--
--
Gemäss Anhang 2
Ziff. 22 Abs. 3 TVA
Gemäss Anhang 2
Ziff. 22 Abs. 3 TVA
Gemäss Anhang 2
Ziff. 22 Abs. 3 TVA
Untergrund
Vervollständigung der
geol. Mindestbarriere
(Ersatz bei ISD)
-kf ≤ 1x10-7 d ≥ 0.6 m**
kf ≤ 1x10-9 d ≥ 0.6 m
kf ≤ 1x10-9 d ≥ 0.6 m
kf ≤ 1x10-9 d ≥ 0.6m
oder
Standort
Natürliche geol.
Mindestbarriere *
--
kf ≤ 1x10-7 d ≥ 2 m**
kf ≤ 1x10-7 d ≥ 2 m
kf ≤ 1x10-7 d ≥ 2 m
kf ≤ 1x10-7 d ≥ 2 m
über nutzbaren unterirdischen Gewässern
JA
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
in deren Randgebiete
JA
JA
NEIN
NEIN
NEIN
Bei Deponietypen C und D kann von Regel abgewichen werden, falls trotz mittlerem k f ≤ 1x10-7 keine durchgehende Schicht (k f ≤ 1x10-7 )
nachgewiesen werden kann. Bedingungen: 1. nicht im Karst, 2. keine wasserleitende Klüfte sowie 3. Risikobewertung, dass keine
konkrete Gefahr für Verunreinigung des Grundwassers resp. oberirdischer Gewässer bestehen wird.
*
**
Nachweismethode erforderlich: für durchgehende Deckschicht respektive für dichtes, nicht wasserleitendes Festgestein.
Nur falls im Randgebiet von nutzbarem unterirdischem Gewässer
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BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
30
Nachsorge von Deponien (1)
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
• Überprüfung der nach 1996 abgeschlossenen sowie der in
Betrieb stehenden Deponien innerhalb von 5 Jahren
hinsichtlich Nachsorge und Gefährdung.
> USG-Revision
> TVA - Revision
Ziel
Fakten
> Zeitplan
> Themen
Zweck
Aufbau
Grundsätze
Berichterstattung
Ausbildung
Verwertungspflicht
Siedlungsabfälle
Biogene Abfälle
Phosphorreiche Abfälle
Bauabfälle allgemein
Bauabfälle – Ausbauasphalt
Kunststofffolien
Schredderleichtfraktion
Elektroofenschlacke
Abfälle für Zement + Beton
Abfallanlagen allgemein
Zwischenlager
Thermische Anlagen
Kompostieren + Vergären
Mobile Abfallanlagen
Deponien allgemein
Deponiestandort
Deponienachsorge
• Vollzugshilfe für einheitliche Überprüfung.
• Vorgabe für einheitliches Monitoring ab in Krafttreten der
neuen TVA.
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BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
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Nachsorge von Deponien (2)
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
> USG-Revision
> TVA - Revision
Ziel
Fakten
> Zeitplan
> Themen
Zweck
Aufbau
Grundsätze
Berichterstattung
Ausbildung
Verwertungspflicht
Siedlungsabfälle
Biogene Abfälle
Phosphorreiche Abfälle
Bauabfälle allgemein
Bauabfälle – Ausbauasphalt
Kunststofffolien
Schredderleichtfraktion
Elektroofenschlacke
Abfälle für Zement + Beton
Abfallanlagen allgemein
Zwischenlager
Thermische Anlagen
Kompostieren + Vergären
Mobile Abfallanlagen
Deponien allgemein
Deponiestandort
Deponienachsorge
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BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
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Nachsorge von Deponien (3)
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
> USG-Revision
> TVA - Revision
Ziel
Fakten
> Zeitplan
> Themen
Zweck
Aufbau
Grundsätze
Berichterstattung
Ausbildung
Verwertungspflicht
Siedlungsabfälle
Biogene Abfälle
Phosphorreiche Abfälle
Bauabfälle allgemein
Bauabfälle – Ausbauasphalt
Kunststofffolien
Schredderleichtfraktion
Elektroofenschlacke
Abfälle für Zement + Beton
Abfallanlagen allgemein
Zwischenlager
Thermische Anlagen
Kompostieren + Vergären
Mobile Abfallanlagen
Deponien allgemein
Deponiestandort
Deponienachsorge
Nachsorgezeit ist max. 50 Jahre
TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013
BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
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Änderung bisherigen Rechts
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
> USG-Revision
Für Zementwerke werden die Regelungen an gepasst
> TVA - Revision
Ziel
Fakten
Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)
> Zeitplan
Export von Siedlungsabfall (Definition)
> Themen
Zweck
Aufbau
Grundsätze
Berichterstattung
Ausbildung
Verwertungspflicht
Siedlungsabfälle
Biogene Abfälle
Phosphorreiche Abfälle
Bauabfälle allgemein
Bauabfälle – Ausbauasphalt
Kunststofffolien
Schredderleichtfraktion
Elektroofenschlacke
Abfälle für Zement + Beton
Abfallanlagen allgemein
Zwischenlager
Thermische Anlagen
Kompostieren + Vergären
Mobile Abfallanlagen
Deponien allgemein
Deponiestandort
Deponienachsorge
Änderung bisherigen Rechts
Altlasten-Verordnung (AltlV)
Umgang mit Abfälle im Rahmen von Sanierungen
Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von
Altlasten (VASA)
Abgabesatz, Verwertung von Abfällen auf Deponien
Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)
Anhang 2.6 – Fremdstoffanteil in Recyclingdünger
Verordnung über die Belastung des Bodens (VBBo)
Definition Bodenmaterial – Verwertung von Boden
TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013
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Vollzugshilfe zur TVA
> Abfallwirtschaft CH
Übersicht
> USG-Revision
> TVA - Revision
Ziel
Fakten
1 Vollzugshilfe
> Zeitplan
> Themen
Zweck
Aufbau
Grundsätze
Berichterstattung
Ausbildung
Verwertungspflicht
Siedlungsabfälle
Biogene Abfälle
Phosphorreiche Abfälle
Bauabfälle allgemein
Bauabfälle – Ausbauasphalt
Kunststofffolien
Schredderleichtfraktion
Elektroofenschlacke
Abfälle für Zement + Beton
Abfallanlagen allgemein
Zwischenlager
Thermische Anlagen
Kompostieren + Vergären
Mobile Abfallanlagen
Deponien allgemein
Deponiestandort
Deponienachsorge
Änderung bisherigen Rechts
Vollzugshilfe zur TVA
Verschiedene Module, wie z.B. biogene Abfälle, Bauabfälle,
thermische Anlagen, Deponien, EOS etc.
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