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Gemeinschaftliche Solarprojekte
Organisationsmodell
von SolarGuide
für PV-Gemeinschaftsanlagen
Marco Siegenthaler, Endingen
Herbstanlass 2012
SolarGuide.ch
Komponenten einer Gemeinschaftsanlage
Dach
Investoren
Herbstanlass 2012
Technik
Organisation
SolarGuide.ch
Themen
1.
2.
3.
Eckpunkte des Modells SolarGuide
Wirtschaftlichkeitsberechnung
Organisation und Verwaltung
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1. Eckpunkte des Modells
Grundsatz
– Bei gewöhnlichen Modellen partizipiert der Investor in Form von
Anteilen oder Darlehen an einer Gesellschaft. Die Anlage gehört
der Gesellschaft. (AG, GmbH, Genossenschaften)
– Im SolarGuide-Modell ist ausschliesslich der Investor der
Besitzer der PV-Anlage.
– Die Anlage wir durch die Investoren selbst verwaltet.
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Das SolarGuide-Modell eignet sich für:
Landbesitzer
EFH Besitzer
Whng. Besitzer
Mieter
Leute die wollen aber nicht können weil:
- falsche Dachausrichtung
- das Eigenheim liegt in der Kernzone
- fehlendes Know-How
- zu kompliziert
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Anlagen nach dem SolarGuide-Modell
 Endingen 25.2 kWp in Betrieb seit 2010
 Lengnau 99.08 kWp in Betrieb seit 2012
 Schneisingen 57 kWp in Betrieb seit 2012
Weitere 4 Aargauer Gemeinden sind in der Planungsphase
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2. Wirtschaftlichkeit und Rendite
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Kostenfaktoren einer PV-Anlage
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Hardware der Anlage
Montage und Baunebenkosten
Abklärungen (Statik und Zustand des Dachs)
Bewilligungen (z.B. Baugesuch)
Gebühren (z.B. Eidg. Starkstrominspektorat)
Versicherungen
Verträge (Notariat, Grundbuch)
Monitoring und Visualiserung
Betriebskosten und Rückstellungen
Verwaltungskosten (z.B. Fibu, Steuern)
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Einnahmen Stromverkauf
• Mit Fördergeldern
• KEV, kostendeckende Einspeisevergütung nach eidg.
Energiegesetz
• Ökostrombörsen, zur Zeit nur kurze Laufzeiten mit geringen
Entschädigungen für Mehrwert
Ohne Fördergelder
• Entschädigung AEW: 8.125 Rp/kWh (Durchschnitt 2012)
• Lieferung für Eigenbedarf in Gemeinde (Schulhaus, Verwaltung)
• Lieferung an lokalen Gewerbebetrieb
• Lieferung an lokales EW
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Wirtschaftlichkeitsmodell Beispiel 1
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Kapitalrückzahlung in 25 Jahren
Inbetriebnahme 2010
Leistung 25.2 kWp
Jährl. Stromproduktion 24‘000 kWh
Projektkosten CHF 115‘000
Übergangszeit: Vergütung Eigenbedarf Schulhaus durch Gemeinde und
Überschuss durch AEW für Betriebszeit bis KEV 12.5 Rp/kWh Jahr.
Anschliessend Vergütung KEV 57.2 Rp/kWh pro Jahr
2 Szenarien: KEV ab Jahr 2014 oder 2016
(22 oder 20 Jahre KEV-Zahlungen)
Gemeinde/KEV
Rendite auf Kapital
Szenario 1: 3 Jahre/22Jahre
4.3 %
Szenario 2: 5 Jahre/20 Jahre
2.9 %
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Wirtschaftlichkeitsmodell Beispiel 2
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Kapitalrückzahlung in 25 Jahren
Inbetriebnahme 2012
Leistung 57 kWp
Jährl. Stromproduktion 55‘500 kWh
Projektkosten CHF 200‘000
Übergangszeit: Vergütung Eigenbedarf Schulhaus durch Gemeinde und
Überschuss durch AEW für Betriebszeit bis KEV 10 Rp/kWh Jahr.
Anschliessend Vergütung KEV 36.4 Rp/kWh pro Jahr
2 Szenarien: KEV ab Jahr 2016 oder 2018
(21 oder 19 Jahre KEV-Zahlungen)
Gemeinde/KEV
Rendite auf Kapital
Szenario 1: 4 Jahre/21 Jahre
3.5 %
Szenario 2: 6 Jahre/19 Jahre
2.4 %
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3. Organisationsstruktur des Modells
SolarGuide
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Lebenszyklus PV- Anlage 25 – 30 Jahre
Mögliche persönliche Lebensereignisse eines Investors
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Gründet eine Familie
Wird Grossvater
Hat 3 verschiedene Arbeitgeber
Wird pensioniert
Fährt 4 verschiedene Automarken
Wechselt den Zivilstand
Wechselt den Wohnort oder geht ins Ausland
Verkauft das Eigenheim
Vererbt sein Haus
Es fallen Unterhaltsbeiträge für die PV-Anlage an
Es gibt eine bessere Technologie
usw.
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Lebenszyklus PV- Anlage 25 – 30 Jahre
Mögliche Ereignisse beim Dachanbieter
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Wechsel des Gemeinderates bzw. Dachanbieters
Fusion von Gemeinden
Umbau / Sanierung des Gebäudes
Dachaufstockung
Verkauf des Geäudes
Abriss des Gebäudes
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Wer ist zuständig?
Verantwortlichkeiten für:
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Unterhalt der PV-Anlage
Elementarschäden / Sachbeschädigungen
Verwaltung der PV-Anlage
Entsorgung der PV-Anlage
Stromverkauf
Verwaltung und Administrierung der Anlage
Auszahlung der Investorenanteile
Bezahlung von Steuern
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Schlanke Organisation
• Kostenneutral
• Unkompliziert
• Administrativ
einfach
• Miliztauglich
• Sicher
• Stabil
• Dauerhaft
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Modell SolarGuide
Wem gehört was und wer macht was?
1. Besitz
Besitzer sind die jeweiligen Investoren
2. Wer betreibt die Anlage?
- Die Investoren
- Es gilt das Prinzip der
Selbstverwaltung.
- Organisationsform: Verein
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Organisationsstrukturen konkret
1. Besitz: Dienstbarkeiten
Regelung von Rechten Pflichten zwischen den Investoren
und der Gemeinde bzw. dem Dachanbieter.
2. Betrieb: Verein als Mandatsträger der Investoren
• Aufträge an Solarbauer
• Versicherungsehmer
• Stromverkauf
• Unterhalt und Reparaturen
• Administration (Buchhaltung, Abrechnungen usw.)
• Kommunikation mit der Gemeinde
Investoren organsieren sich im Verein Solarlobby
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Dienstbarkeit
Eine Dienstbarkeit
Gibt der berechtigten Person (Investor PV Anlage) die Befugnis, ein
fremdes Grundstück für einen bestimmten Zweck zu gebrauchen
(Benutzungsrecht) und verpflichtet den Grundeigentümer (Gemeinde/
Dachvermieter), diesen Gebrauch zu dulden. Der Grundeigentümer
verpflichtet sich, bestimmte Rechte, die sich aus seinem Eigentum
ergeben, zu unterlassen.
Dienstbarkeiten werden notariell beglaubigt und im Grundbuch
eingetragen.
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Dienstbarkeiten
Einsatzgebiete
• Durchleitungs- und Wegrechte
• Tiefgaragen beim Stockwerkeigentum
• Gemeinsame Heizungen bei Gesamtüberbaungen
• PV-Anlagen
Vorteile
• Einfach – keine grossen Vertragswerke nötig
• Durch Eintrag im Grundbuch unverrrückbar
• Regelt Rechte und Pflichten bei Handänderungen
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Besitz
Investoren
(Besitzer PV-Anlage)
Verwaltung/Betrieb
Verein Solarlobby
Betrieb, Verwaltung, StromVerkauf, Versicherungen
Dienstbarkeiten
25 Jahre
(Grundbuch)
Gemeinde/Dachvermieter
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Betriebs-Reglement
(Rechte & Pflichten)
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Betriebsorganisation als Verein
Vorteile
• Juristische Gesellschaft (Haftungsschutz)
• Einfaches Gründungsverfahren (Statuten & Gründungsversammlung)
• Keine Gründungskosten
• Keine Stammkapitalvorschriften
• Kosteneffizient
• Administrativ einfach
• Steuergünstig
Kt. AG steuerfrei Gewinn 20‘000 Kapital 50‘000
Bund steuerfrei Gewinn 5‘000 Kapitalsteuern keine
• Steuerveranlagung Sektion juristische Personen in Aarau
• Miliztauglich (Verwaltung ohne externe Dienstleistungen)
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Steuerliche Auswirkungen für Investoren
Investition
Der investierte Betrag ist im Wertschriftenverzeichnis zu deklarieren.
Kapitalrückzahlungen
Sind nicht steuerpflichtig.
Ertrag aus Stromverkauf
Der vom Verein Solarlobby an die Investoren ausgeschüttete Betrag
ist im Wertschriftenverzeichnis als Zins ohne Verrechnungssteuer
einzutragen.
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Steuerliche Auswirkungen für Investoren
Beispiel für 1. Betriebsjahr in CHF
Stromverkauf
Abzl. Betriebskosten bestehend aus:
Versicherungsprämien
Rücksstellungen
Abschreibungen
Total Betriebskosten
Jahres-Ertrag
12‘000
9‘000
3‘000
Pro Investor 300 Franken bei 10 Investoren
mit gleichen Anteilen.
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Gesellschaftsvergleich
Verein
Genossenschaft
Besitzer
Investor
Genossenschaft
Erbübertrag
Ja
Erlischt, wenn nicht anders
in den Statuten geregelt.
Verlust bei
Konkurs
Kaum möglich. Kapital
gehört Investoren.
Übliches Konkursverfahren
/ Auflösung der
Genossenschaft
Haftung
Vereinsvermögen
Genossenschaftskapital /
Nachschusspflicht
Gründungskosten
Keine
Ja
Revisionspflicht
Keine
Ja, gemäss Aktienrecht
Steuern
AG Gewinn 20‘000 und
50‘000 Steuerfrei
Kapital- und Gewinnsteuern
wie AG und GmbH.
Mindeststeuer CHF 100.
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Fragen
?
Download Folien: www.solarguide.ch/35301.html
eMail: [email protected]
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