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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL Abteilung 24 - Familie und Sozialwesen PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Ripartizione 24 - Famiglia e politiche sociali Bachelor in Sozialarbeit Praktikumstag 10.05.2012 Soz.ass. Dr.in Elisabeth Berger Soz.ass. Dr.in Sylvia Rainer Die Sozialdienste in Südtirol Das Netz der Dienste in Südtirol Land Abt. Sozialwesen Gesetzgebung, Planung, Finanzierung, Controlling, Qualitätssicherung Öffentliche Träger Gemeinden BZG Non-Profit-Bereich Soziale Dienste und Maßnahmen Abstimmung / Koordination Leistungserbringung z.T. Planung Ehrenamt Leistungserbringung & z.T. Planung Erwartungen, Kontrolle Private Trägerorganisationen Mitfinanzierung KlientInnen Selbsthilfe LeistungsempfängerInnen BürgerInnen Private Haushalte Leistungserbringung DIE LANDESABTEILUNG FAMILIE UND SOZIALWESEN zuständige Fachabteilung für Familie, Fürsorge, Wohlfahrt und ergänzende Sozialvorsorge Untersteht dem Landesrat für Familie, Gesundheit, Sozialwesen Direktion, 3 Ämter und Agentur für wirtschaftliche und soziale Entwicklung ASWE DIE LANDESABTEILUNG FAMILIE UND SOZIALWESEN Aufgaben Vorbereitung der Sozialgesetzgebung des Landes Finanzierung des Sozialwesens Landessozialplan Entwicklung von Konzepten und Richtlinien Definition Minimalstandards für die soziale Versorgung Akkreditierungskriterien Personalentwicklung u. Weiterbildung DIE LANDESABTEILUNG FAMILIE UND SOZIALWESEN Abteilungsdirektion Programmierung und Zielvorgabe Koordination der Ämter Dienststelle für Personalentwicklung Dienst für Pflegeeinstufung DIE LANDESABTEILUNG FAMILIE UND SOZIALWESEN Amt für Familie, Frau und Jugend Planung und Koordinierung der Maßnahmen und Dienste in den Bereichen Familie, Frau und Jugend, Sozialdevianz Beiträge an öffentliche und private Einrichtungen Amt für Senioren und Sozialsprengel Planung und Koordinierung der Dienste der Sozialsprengel und für Senioren Sozialfonds Beiträge an öffentliche und private Einrichtungen DIE LANDESABTEILUNG FAMILIE UND SOZIALWESEN Amt für Menschen mit Behinderungen Planung und Koordinierung der Maßnahmen und Dienste für Menschen mit Behinderungen, psychischen oder Suchterkrankungen Beiträge an öffentliche und private Einrichtungen ASWE Familiengeld Pflegesicherung finanzielle Leistungen für Zivilinvaliden Autonomiestatut Zuständigkeiten Südtirol hat gemäß Autonomiestatut im Bereich des Sozialwesens – öffentliche Fürsorge und Wohlfahrt – primäre Gesetzgebungskompetenz Neuordnung der Sozialdienste LG 13/1991 Reform der Sozialdienste Übertragung der Planung, Führung und Evaluation eines Großteils der Sozialdienste vom Land auf die Gemeinden Neuordnung der Sozialdienste LG 13/1991 Gemeinden haben sich zu Bezirksgemeinschaften (BZG) zusammenschlossen und ihre Kompetenzen an diese weiterdelegiert. Sondersituation: Bozen und Meran Die Gemeinde Meran führt einige Dienste selbst. Die Gemeinde Bozen hat den Betrieb für Sozialdienste gegründet: eigenständige Körperschaft eigenverantwortliche Führung der Dienste wirkt im Rahmen der Zielsetzungen der Gemeinde LG 13/1991 Delegierung der Sozialdienste Land Gemeinden 7 Bezirksgemeinschaften (BZG) 1 Betrieb für Sozialdienste (BSB) 20 SOZIALSPRENGEL Die Träger der Sozialdienste Die Bezirksgemeinschaften Die Sozialsprengel und ihre Stützpunkte Sozialdienste Sozialsprengel Sozialpädagogische SprengelÜbergreifende Dienste Dienst für Menschen Grundbetreuung mit Behinderung Bürgerservice Dienst für Menschen Finanzielle Sozialhilfe Hauspflege Konventionierte Dienste Frauenhaus Familienberatungsstellen Schuldnerberatung mit psychischen Erkrankungen Verbraucherzentrale Dienst für Einrichtungen für Suchtkranke Minderjährige Treffpunkt und Tagesclub für psych. Kranke der Caritas Einsatzbereiche des Sozialsprengels Bürgerservice Sozialpädagogische Grundbetreuung (SPG) Finanzielle Sozialhilfe (FSH) Hauspflege (HP) Bürgerservice • Erstinformation und Erstberatung • Weiterleitung an Einsatzbereiche des Sprengels • Weiterleitung an andere Dienste • Netzwerkarbeit mit Vereinen und Freiwilligen Finanzielle Sozialhilfe • Finanzielle Beiträge zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Soz. Mindesteinkommen, Miete und Wohnungsnebenkosten, Taschengeld) • Finanzielle Unterstützung in besonderen Notlagen (Sonderleistungen, S. für Minderjährige, Aufrechterhaltung Familienlebens und des Haushaltes) • Zielgruppenspezifische Sonderunterstützung (Beiträge für Menschen mit Behinderung, Hausnotrufdienst und Seniorentelefon) •Spesenübernahme für Unterbringungen von Minderjährigen Hauspflege • Hauspflege (Körperpflege, Persönliche Betreuung, Sanitäre Leistung, Haushaltshilfe, Mobilisation, Spaziergänge, Begleitdienste, Transport, Familienhilfe, Angehörigenbetreuung) • Tagesstätten • Essen auf Rädern Sozialpädagogische Grundbetreuung Bereich Erwachsene Bereich Minderjährige und Familien Bereiche Arbeitseingliederung Präventionsund Förderungsprojekte Aufgaben der Sozialsprengel (LG 13/91 und Sozialplan) Die Sozialsprengel setzen Maßnahmen: zur Förderung, Erhaltung und Wiedererlangung des Wohlbefindens der Bevölkerung; zur vollen Entfaltung der Persönlichkeit innerhalb der familiären und sozialen Umgebung; zur Deckung grundlegender Bedürfnisse; Sie fördern die Sozialisation und die soziale Integration von Einzelpersonen, Familien oder Gruppen in Risikosituationen und sozialen Notlagen. Aufgaben der SPG Sicherung der Lebensgrundlagen in Krisensituationen oder sozialen Notlagen (z.B. Arbeitslosigkeit, Schulden, Wohnungsnot,Krankheit); Hilfe und Unterstützung für Personen in besonderen Lebenslagen; Arbeit im zwischenmenschlichen Bereich (z.B. familiäre Probleme und Krisen); Prävention; Zusammenarbeit/ Vernetzung mit den Diensten im Bereich Gesundheit, Arbeit, Erziehung, Ausbildung, Gerichtsbarkeit. Maßnahmen und Leistungen der SPG Soziales Assessment Information und psychosoziale Beratung Hilfeplan, Monitoring und Evaluation soziale Unterstützung im Alltag Aktivierung und Vermittlung von Ressourcen Private Träger Vereine und Freiwilligenorganisationen Selbsthilfeinitiativen Sozialgenossenschaften Stiftungen Kirchliche Organisationen Private Träger Beispiel Bereich Behinderungen Verband Lebenshilfe Werkstätten, Hauspflege, Sport und Freizeit, Beratung Arbeitskreis Eltern Behinderter – AEB Interessensvertretung, Unterstützung von Eltern Sozialgenossenschaft Independent L Fachausbildungen, Beratung zu Hilfsmitteln Sozialgenossenschaft Handicar Autowerkstatt zur Anpassung von Fahrzeugen, Fahrschule, Verkauf und Reparatur von Hilfsmitteln ….. Sozialgenossenschaften Staatsgesetz vom 8. November 1991, Nr. 381 Sozialgenossenschaften “Typ A”: Dienstleistungen Sozialgenossenschaften “Typ B”: Arbeitseingliederung benachteiligter Personen Schulung von Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem betriebsähnlichen, geschützten Rahmen für späteren Eintritt in den Arbeitsmarkt. Benachteiligte Personen: Menschen mit physischer, psychischer und sensorischer Behinderung, mit Suchproblemen und ehemalige Häftlinge. Mindestens 30% der Belegschaft benachteiligte Personen: Befreiung von Sozialabgaben. Das Netz der sozialen Dienste Kinder- und Jugendschutz SPG Ambulante Hilfe 2010: 3.824 betreute Minderjährige Familiäre Anvertrauung 2010: 330 anvertraute Minderjährige und Adoption Stationäre und teilstationäre Dienste Wohngemeinschaft Betreutes Wohnen Familienähnl. Einrichtungen Kinderhorte, Tagesstätten, Tagesmutter Minderjährige in stationären Einrichtungen Daten 2008 Wohngemeinschaften 103 Familienähnliche Einrichtungen 29 Betreutes Wohnen 38 Alter: 11-14: 24% 15-17: 40% 18+ : 16% Minderjährige in Tagesstätten Daten 2008 Anzahl Einrichtungen 11 Anzahl Jugendliche 109 Kleinkinderbetreuungsdienste Betreuungsplätze 2010: Aufnahmekapazität in den 13 Kinderhorten: 639 Aufnahmekapazität in den 37 Kitas: 617 Aufnahmekapazität in den 7 betrieblichen Kitas: 95 Aufnahmekapazität bei den 147 Tagesmüttern: 803 Plätze insgesamt: 2.153 Für 16.130 Kinder in Südtirol im Alter von 0-3 Jahren (13,3% der Kleinkinder) stehen Betreuungsplätze bereit. Das Netz der sozialen Dienste FRAUEN Frauenhäuser Beratungsdienste Kontaktstellen Das Netz der sozialen Dienste SENIOREN Altersheime Pflegeheime betreute Seniorenwohnungen Tagespflegeheime Hauspflegedienst Beratungsdienste Mensa Freiwilligenorg. Pflegebedarf der über 65-jährigen in Südtirol 12.700 ältere Menschen (65+) haben einen Pflegebedarf * (ca. 2,5% der Gesamtbevölkerung) ~ 70% ~ 30% zu Hause betreut: in Heimen betreut: ca. 9.100 Senioren mit Pflegebedarf ca. 3.600 Pflegebedürftige ~ 60% Ausschließlich Angehörige / informelle Pflege: ca. 5.400 ~ 40% (Mit-)Versorgung durch (Haus-)Pflegedienste: ca. 3.700 Pflegesicherung LG 9/2007„Maßnahmen zur Sicherung der Pflege“ Pflegegeld zur Bezahlung von Pflege und Betreuung zu Hause; zur Kostenbeteiligung bei Nutzung von Diensten. Monatliche Beträge nach Pflegebedarf: 1.Stufe (60-120h): 529€ 2.Stufe (120-180h): 900€ 3.Stufe (180-240h): 1.350€ 4.Stufe (ab 240h): 1.800€ EmpfängerInnen des Pflegegeldes 2010 Pflegestufe Zuhause Heim Insgesamt 1 4.907 667 5.574 2 3.428 907 4.335 3 1.815 1.341 3.156 4 626 656 1.282 10.776 3.571 14.347 Insgesamt Ausgaben Pflegegeld 2008 - 2010 € 183.159.045 € 191.799.903 € 38.488.045 2008 2009 2010 Das Netz der sozialen Dienste Menschen mit Behinderungen Ambulante Leistungen Sprengel Werkstätten/ Rehawerkstätten Tagesförderstätten Wohnheime Wohngemeinschaften Trainingswohnungen Sozpäd. Wohnbegleitung LG 20/1983: Neue Maßnahmen zugunsten der Behinderten Ziele: Würde, Freiheit und Autonomie von Menschen mit Behinderung; Volle Integration in Familie, Schule, Arbeit und Gesellschaft; Maßnahmen und Dienste: Sozialzentren und Werkstätten Schulische Integration und Berufsbildung Arbeitseingliederung Dienste für Menschen mit Behinderungen – Daten 2010 Wohnangebote 18 Wohnheime 16 Wohngemeinschaften 3 Trainingswohnungen Sozialpädagogische Wohnbegleitung 322 Personen 94 Personen 15 Personen Dienste für Menschen mit Behinderungen – Daten 2010 Tagesbetreuungsangebote 30 Geschützte Werkstätten/ Rehawerkstätten 778 Personen 16 Tagesförderstätten 183 Personen Das Netz der sozialen Dienste Menschen mit psychischen Erkrankungen WohnGemeinschaften Trainingswohnungen Werkstätten Treffpunkte Freiwilligenorganisationen Selbsthilfegruppen Die sozialpsychiatrischen Dienste Gesetzliche Grundlagen: LG 20/1983; Beschluss der Landesregierung 711/1996 “Ein zeitgemäßes therapeutisch-pflegerisches Netz für psychisch Kranke“ Daten 2010: STRUTTURE EINRICHTUNGEN Wohngemeinschaft Trainingswohnung N. ANZAHL 11 4 CAPACITÀ KAPAZITÄT UTENTI BETREUTE POSTI LIBERI FREIE PLÄTZE 93 20 77 17 16 3 Das Netz der sozialen Dienste Menschen mit Suchterkrankungen niederschwellige Tagesstätten Werkstätten Wohngemeinschaften Freiwilligenorg. Selbsthilfegruppen Soziale Dienste im Suchtbereich Niederschwellige Tagesstätten: Einrichtung “Bahngleis 7” Bozen “Plus” Meran Betreute 2010 233 87 +35 Plus “Work” Soziale Dienste im Suchtbereich Werkstätten: BZG Einrichtungen Klienten 2010 Bozen 1 12 Burggrafenamt Salten-Schlern Wipptal Pustertal Gesamt 1 2 1 1 6 12 15 4 20 63 Soziale Dienste im Suchtbereich Wohngemeinschaften: BZG Einrichtungen Klienten 2010 Bozen 2 9 Burggrafenamt Eisacktal Gesamt 1 1 4 6 10 25 Das LG 3/2006 Maßnahmen im Bereich Abhängigkeiten System der Maßnahmen und Dienste im Suchtbereich Bestimmungen im Bereich Alkohol (Jugendschutz, Verkauf, Werbung) Landesweite Koordinierungseinheit Das Netz der sozialen Dienste Einwanderung Erstaufnahme Notaufnahme Wohneinrichtungen Beratungsdienste Freiwilligenorg. Einrichtungen für Einwanderer und Flüchtlinge • Einrichtungen für Erstorientierung und Information für Ausländer • Wohnheime und Arbeiterwohnheime • Erstaufnahmezentrum für nicht begleitete Minderjährige • Aufnahmezentrum und Wohneinrichtung für Flüchtlinge • Ambulatorium für die medizinische Notfallversorgung von illegalen AusländerInnnen „Fanon Balint“ Soziale Ausgrenzung • Beratungsstellen • Obdachlosenheime, Kältenotfallzentren und Übernachtungsstätten (ca. 200 Plätze) • Tagesstätte für Obdachlose • Street work • Einrichtungen für Haftentlassene 15 Plätze • Ausstiegshilfen für Prostituierte • Wohnplätze für Sinti und Roma ca. 220 Plätze Weitere Dienste im Netzwerk Zentrum psych Gesundheit Psycholog. Dienst Dienst für Abhängigkeitserkrankungen Krankenhaus Hausärzte Arbeitsamt Wohnbauinstitut Danke für die Aufmerksamkeit!