Maßnahmeplan gemäß §1 6 Abs. 6 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

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Transcript Maßnahmeplan gemäß §1 6 Abs. 6 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Maßnahmeplan gemäß §16 Abs. 6
Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
(Mindestanforderungen)
Thorsten Ullrich
Dipl.-Ing. Umwelt- und Hygienetechnik
Fachdienst Gesundheitsdienste
Kreis Rendsburg Eckernförde
Kaiserstr. 8, 24768 Rendsburg
Tel.: 04331-202210
[email protected]
Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer
Wasserversorgungsanlage haben sofern das Wasser
gewerblich oder an Dritte abgegeben wird, (bis zum
01.April 2003) einen Maßnahmeplan zu erstellen.
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Inhalt:
Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten
Aufrechterhaltung der Wasserversorgung bei mikrobiologischer /
chemischer Verunreinigung
Umstellung und/oder Unterbrechung der Wasserversorgung bei
mikrobiologischer / chemischer Verunreinigung
Welche Stellen und/oder welche Personen sind zu informieren?
Wer übermittelt wem welche Informationen?
Genehmigung durch das Gesundheitsamt
Regelmäßige Aktualisierung
Mustermaßnahmeplan des Kreises RendsburgEckernförde
1. Wasserversorger
Name:
Wasserversorgungsgemeinschaft Musterdorf
Anschrift:
Hauptstraße 11
12345 Musterdorf
Vorsitzender: 2 Vorstandsmitglieder
Namen:
Herr Hans Hansen
Tel. (Dienstzeit) 04331-12345
Tel. (privat)
04331-5678
Mobil-Tel.
0171987654
Fax
04331-1221
E-mail
[email protected]
Herr Peter Petersen
04331-234567
04331-6789
01722367543
04331-2332
[email protected]
2. Name und Anschrift der verantwortlichen Person für die
Entgegennahme und Übermittlung von Anzeigen betreffs
mangelnder Einhaltung
3. Information der Bevölkerung durch Wasserversorger(in)
Namen:
Herr Hans Hansen
Tel. (Dienstzeit) 04331-12345
Tel. (privat)
04331-5678
Mobil-Tel.
0171987654
Fax
04331-1221
E-mail
[email protected]
Herr Peter Petersen
04331-234567
04331-6789
01722367543
04331-2332
[email protected]
Art und Weise der Information nach Absprache mit dem
Gesundheitsamt
(Flugblätter, Telefon, Lautsprecherwagen, Medien)
4. Untersuchungslabor
Name:
Anschrift:
Labor Bio&Chemie
Robert-Koch-Str. 77
98765 Musterhausen
Telefon:04331-76854
Fax:
04331-44455
E.mail:
[email protected]
5. Benachbarte Wasserversorger(innen)
Name:
Anschrift:
Stadtwerke Musterstadt
Mittelstraße 98
22344 Musterstadt
Leiter Technische Abteilung
Name:
Herr Klaus Klausen
Tel. (Dienstzeit) 04331-122222
Tel. (außerh. Dstzt)
04331-5678
Mobil-Tel.
01519666552
Fax
04331-98870
E-mail
[email protected]
6. Hilfsorganisationen
6.1. Feuerwehr
Notruf:
112
Anschrift:
Gemeindefeuerwehr Mustergemeinde
Am Spritzenhaus 1, 12345 Musterdorf
Telefon:
04331-112-2
6.2. Technisches Hilfswerk (THW)
Anschrift:
Alte Kieler Landstraße 49a
24768 Rendsburg
Telefon:
04331-23100
Eventuell noch andere Hilfsorganisationen, z.B. Rotes Kreuz,
Malteser Hilfsdienst, eventuell Polizei, Bundeswehr usw.
7. Gesundheitsamt
Name:
Anschrift:
Leitung:
Fachdienst Gesundheitsdienste
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Herr Dr. Belz, 04331-202161
Namen:
Herr Wulschner
Herr Ullrich
Tel. (Dienstzeit) 04331-202241
04331-202210
Fax
04331-202604
04331-202640
E-mail
[email protected] [email protected]
Mobil-Tel. (außerh Dstz)
01714992738
8. Versorgte Ortsteile
12345 Musterdorf
12346 Nebendorf
-Hauptstraße 1-99, 2-100
-Alter und Neuer Markt 1-34
-Gewerbegebiet Draußenprodukt
-Neubauviertel Glückliche Heimat
-Gutsbetrieb Nebendorf
-Hinterm Winkel 1,3,5 und 7
-Hof Alpenblick
9. Besondere betroffene Einrichtungen
12345 Musterdorf
-Sport- und Schulzentrum, Markt 17-19
-Seniorenheim Letzte Station, Hauptstr. 22
12346 Nebendorf
-Kindergarten Wichtel, Hinterm Winkel 5
-Rehaklinik Alpenblick
10. Karte des Versorgungsgebietes
- Hinterlegt beim Vorstand
- In Kopie beim Fachdienst Gesundheit
11. Umstellung der Wasserversorgung in Notfällen
- Umschaltung Einspeisung Wasserversorger Stadtwerke
Musterstadt. Übergabestelle Hauptstr.
- Einschalten Notbrunnen Wasserwerk Musterdorf
- Abgabe von Trinkwasser aus Tankwagen Molkerei-Nordmilch auf
Sammelplatz Alter Markt
- Befüllung der Hochbehälter 1 und 2, mittels Feuerwehrtankwagen
der Feuerwehr Musterstadt
12. Anhänge
- Blankovordrucke für Trinkwasserstörfallmeldungen
- Vordruck Flugblätter zur Information der Bevölkerung
- Landkarte oder Plan über das Versorgungsgebiet, bzw.
Rohrleitungsplan. Plan über Betriebsanlagen, Wasserwerk
- Telefonliste der zu benachrichtigenden Stellen
Schläuche für Trinkwasserzwecke,
wie z.B. zur Befüllung und Verteilung von Trinkwasser
Anforderungen an Schläuche im Kontakt mit Trinkwasser
Bonn, 04. Mai 2006
So dürfen für Anlagenteile einschließlich flexibler Leitungen
(Schläuche), die im Bereich von Verteilungs- und Befüllungsanlagen
mit dem Trinkwasser bestimmungsgemäß in Berührung kommen,
nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die in Kontakt
mit Wasser Stoffe nicht in solchen Konzentrationen abgeben, die
• höher sind als nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
unvermeidbar,
• den nach der Trinkwasserverordnung vorgesehenen Schutz der
menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar mindern, oder
den Geruch oder den Geschmack des Wassers verändern.
• Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei Planung, Bau, Umbau
und Betrieb der Anlagen zumindest die a.a.R.d.T. eingehalten
werden.
• Nach der aktuellen Fassung der DIN 2001 –
Teil 2 müssen die für diese
Wasserversorgungsanlagen verwendeten
Kunststoffe und andere nichtmetallene
Werkstoffe den Anforderungen nach den KTWEmpfehlungen und der Technischen Regel
W 270 der Deutschen Vereinigung des Gas- und
Wasserfaches (DVGW) für Trinkwasserzwecke
entsprechen.
• Für Trinkwasserschläuche ist die KTWKategorie A einzuhalten.
Desinfektion von Tanklöschfahrzeugen
Versorgung von Hochbehältern und Haushalten mit Trinkwasser
• Die entsprechende Maßnahmen dürfen nur auf
Anforderung und in Absprache mit den
zuständigen Behörden (z.B. Gesundheitsamt,
Untere Wasserbehörde) durchgeführt werden!
Für die Durchführung der Desinfektion
werden folgende Arbeitsmittel benötigt:
• Natriumhypochlorit in wässriger Lösung. NaOCl (Handelsüblich ca.
25% Hypochlorit oder „Aktivchlor“ in Wasser gelöst)
• Chlormess-Photometer
• Natriumhypochlorithaltige Desinfektionslösungen sind in allen
Lebensmittel verarbeitenden Betrieben sowie in öffentlichen
Schwimmbädern und Wasserversorgern (Wasserwerk) erhältlich.
Auch die Nachweismethode wird in der Regel vorgehalten.
• Vor der Desinfektion muss das Wasser aus dem Tanklöschfahrzeug
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entleert werden, da die Standzeit des Wassers u.U. sehr lang ist.
Nach dem Entleeren des Tanks muss dieser wieder mit Trinkwasser
aufgefüllt werden, bis das Wasser aus dem Überlauf des Tanks
kommt.
Für die Desinfektion muss das Trinkwasser im Kreislauf gefahren
werden. Hierzu werden drei B-Druckschläuche zusammen gekuppelt
und am Abgang sowie an dem Füllstutzen des Tanks angeschlossen.
Das Wasser wird dann über den Abgang zurück in den Tank
gepumpt und somit ein Kreislauf hergestellt.
Die desinfizierten B-Druckschläuche werden dann zum Befüllen und
Entleeren des Tanklöschfahrzeuges mit Trinkwasser benutzt.
Bevor die B-Druckschläuche an das Tanklöschfahrzeug
angeschlossen werden, wird die Desinfektionslösung in die BLeitung eingefüllt. (Es werden 0,01 % Desinfektionsmittel auf die
Wassermenge benötigt (0,01 % Desinfektionslösung sind 100ml in
1000 l Wasser; d.h. In einem TLF 24/50 werden 500 ml
Desinfektionsmittel benötigt.))
• Das Wasser wird für mindestens 30 min. im Kreislauf gefahren.
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Dadurch wird eine optimale Verteilung und Wirkung des
Desinfektionsmittels erreicht.
Nach Ablauf der 30 min. kann die Pumpe abgestellt und der Tank
über die B-Leitungen entleert werden. Durch den geringen
Chlorgehalt (< 0,6 mg/l) kann das Desinfektionswasser direkt in die
Kanalisation geleitet werden.
Die Desinfektion ist abgeschlossen und der Tank muss jetzt mit
Trinkwasser gespült werden. Hierzu muss der Tank mindestens 2
mal aufgefüllt und entleert werden, bis der Chlorgehalt unter
0,2 mg/l gesunken ist.
Die desinfizierten B-Leitungen sollten nur zum Befüllen und
Entleeren des Tankes verwendet werden, damit eine
Rekontamination des Trinkwassers durch nicht desinfizierte BLeitungen verhindert wird.
Eine erneute Desinfektion ist während des Einsatzes nicht
erforderlich. Wird der Trinkwassertransport aber mehr als 24
Stunden unterbrochen, ist eine erneute Desinfektion des Tanks
notwendig.
• Wird das Tanklöschfahrzeug während des Trinkwassereinsatzes zu
einem anderen Einsatz eingesetzt (z.B. Brandbekämpfung) muss der
Tank und die Schläuche erneut für den Trinkwassertransport
desinfiziert werden.
• Während des gesamten Trinkwassertransportes muss die Pumpe am
Tanklöschfahrzeug immer auf Tankbetrieb stehen bleiben, damit
durch die Entlüftungseinrichtung an der Pumpe keine
Rekontamination stattfinden kann
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit