Powerpointpräsentation - Wilhelm Leuschner

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Transcript Powerpointpräsentation - Wilhelm Leuschner

Einführung „Kleines“ Schulbudget

Schulleiterdienstversammlung

November-Dezember 2010

Einführung des „Kleinen“ Schulbudgets

Ziel ist es, das Konzept des „Kleinen“ Schulbudgets vorzustellen und die Schritte zu dessen Umsetzung zu verdeutlichen.

Erster Einstieg in die Budgetverantwortung der Schule:

Durch Flexibilisierung der Bewirtschaftung von Teilbudgets mit schrittweisem Ausbau (der Umfänglichkeit des Budgets) auf freiwilliger Basis der Schule unter administrativer und aufsichtlicher Begleitung durch die Staatlichen Schulämter ausgerichtet an den Prinzipien der Zusammen führung von Fach- und Finanzverantwortung, der Dezentralisierung von Entscheidungskompetenzen und der damit verbundenen Verpflichtung zur Rechenschaftslegung 2 © HKM/ Accenture 2010

Bestandteile des „Kleinen“ Schulbudgets (Teilbudgets) Land

~ 59 Mio €

Lernmittel

~33 Mio €

Verlässliche Schule

(ohne BS/ GOS) ~19 Mio €

IT-Vertretung

~5 Mio €

Fortbildung

~2 Mio €

Schule

1

x 3

Geplante Einführungszeitpunkte

„Kleines“ Schulbudget • 01.01.2011 „Großes“ Schulbudget • 01.01.2012 • Pilotierung Nur eine Schule, die am „Kleinen“ Schulbudget teilgenommen hat, kann auf das „Große“ Schulbudget umsteigen!

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Was bringt die Einführung des „Kleinen“ Schulbudgets einer Schule?

Stärkung der Selbstständigkeit Mehr Flexibilität in der Bewirtschaftung

• Gegenseitige Deckungsfähigkeit • Rücklagenbildung 5

Was bedeutet das?

Gegenseitige Deckungsfähigkeit der Teilbudgets

• Alle Bestandteile des Landes-Schulbudgets können unter weiterer Wahrung der Aufgaben, die aus der Hessischen Verfassung erwachsen, innerhalb des Budgets für andere Zwecke verwendet werden.

• Das Schulbuget kann auch für Landesaufgaben anderer Bereiche verwendet werden, z.B. Schulsport. • Dies gilt nicht, wenn sich die Schule für eine herkömmliche ‘getrennte’ Bewirtschaftung der einzelnen Budgetbestandteile entscheidet.

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Was bedeutet das?

Übertragung in das nächste Haushaltsjahr durch Rücklagenbildung

• Zum 31.12. des Haushaltsjahres wird eine 100%-ige Rücklagenbildung des verbleibenden Budgets einer Schule ermöglicht (bisher nur zweckgebunden).

• Die gebildeten Rücklagen können binnen 3 Jahren aufgelöst bzw. von der Schule verwendet werden. • Ziel: Die Rücklage einer einzelnen Schulen wird nicht für die Deckung von Budgetüberschreitungen anderer Schulen herangezogen.

• Voraussetzung: Der gesamte Buchungskreis schließt nicht mit einem negativen Ergebnis ab.

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Bestandteile des „Kleinen“ Schulbudgets (Teilbudgets) Land

~ 59 Mio €

Lernmittel

~33 Mio €

Verlässliche Schule

(ohne BS/ GOS) ~19 Mio €

IT-Vertretung

~5 Mio €

Fortbildung

~2 Mio €

Schule

1

x 8

Berechnung der Teilbudgets

Lernmittel

Die Verteilung erfolgt - wie bisher - anhand eines schulform- und schulstufenbezogenen Pauschbetrags je Schülerin/je Schüler. ~33 Mio € • • ~19 Mio €

Verlässliche Schule (VSS)

VSS-Mittel erhalten nur die Schulen, die auch bisher VSS-Mittel bewirtschaftet haben.

Schulen bis zu einer Schulgröße von 10 Stellen sollen einen Sockelbetrag in Höhe von 2.500 € erhalten zzgl. ca. 379 €

pro Stelle

Schulen ab 10 Stellen erhalten ca. 629 € pro Stelle ohne Sockelbetrag. 9

Berechnung der Teilbudgets

IT-Vertretung

Alle Schulen sollen ca. 113 € pro Stelle erhalten.

~5 Mio €

Fortbildung

Die Fortbildungsmittel werden ihrer Höhe nach beibehalten : alle Schulen erhalten 40 € pro Stelle .

~2 Mio € 10

Modellberechnung

Vorstellung von vier ausgewählten Beispielen unterschiedlicher Schulgröße: • • • • Eine kleine

Grundschule

mit weniger als 10 Stellen (Sockel) Eine mittlere

Realschule

Ein großes

Gymnasium

Eine

Berufliche Schule

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Grundsätze für das „Kleine“ Schulbudget

• Alle Schulen erhalten die Möglichkeit, auf

freiwilliger Basis

ein Schulbudget, bestehend aus Landesmitteln, zu bewirtschaften.

• Das Schulbudget wird nach einem

einheitlichen Berechnungsmodus zentral

für jede Schule berechnet. • Es wird zu Beginn eines Kalenderjahres für ein

Haushaltsjahr

(nicht Schuljahr) berechnet und zugewiesen.

• Hierfür schließt der Mandantenleiter Schule über die Schulämter einen

Kontrakt mit den Schulleitern/ Schulleiterinnen

.

• Die Schulleitung hat damit eine

transparente, verlässliche Gestaltungsbasis

.

12

Kontrakt zum „Kleinen“ Schulbudget

Rahmenbedingung

Vertrag zwischen HKM, SSA und Schule Laufzeit Haushaltsjahr 01.01.-31.12.

Regelungen zu Budget (Teilbudgets) und Leistungs erbringung Verantwortung über Einhaltung des Gesamt budgets

Wesentliche Bestandteile

Deckungs fähigkeit Kontrakt störungen 100%ige Rücklagenbildung Berichtswesen (Finanzbericht Schulen und Excel-Planungs- und Budgetierungshilfe) Entscheidungs vollmacht der Schule über Budget verwendung 13

Kontrakt prozess

Schule erhält Kontraktvorschlag und Anschreiben von HKM im Dez.

bis Mitte Feb.

bis Ende Feb.

bis Ende März.

Schulkonferenz entscheidet sich nach Anhörung der Gesamtkonferenz für „Kleines“ Schulbudget Schulkonferenz entscheidet sich nach Anhörung der Gesamtkonferenz gegen „Kleines“ Schulbudget Der Schulleiter unterzeichnet Kontraktvorschlag (Dienstversammlung SSA) 1. Jede Schule erstellt nach § 88 HSchG einen Haushaltsplan 2. Abstimmung in ihren Gremien 3.

Übersendung an SSA (Hilfsmittel

Excel-Planungs- und Überwachungshilfe

) Schule bewirtschaftet „Kleines“ Schulbudget Schule bewirtschaftet die ihr zugewiesenen Teilbudgets 14

Allgemeine Regelungen zur Budgetüberwachung

• • • Innerhalb des Budgetrahmens

entscheidet

die Schule

selbstständig

über die Mittelverwendung.

Sowohl der

Schulleiter

als auch der

Schulfachliche Aufsichtsbeamte

sind verpflichtet, sich monatlich einen

Überblick über den Finanzstatus

ihrer Schule(n) zu verschaffen (Holschuld). Neben dem Schulleiter ist auch der zuständige schulfachliche Aufsichtsbeamte (mit Unterstützung der Regionalcontroller) in der

Verantwortung

, dass eine Schule ihr

Budget nicht überschreitet

.

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Budget steuerungs prozess Ebene Schule

Budgetbewirtschaftung in alleiniger Entscheidungsbefugnis (

Buchungsbeleg

)

Ebene Schulamt Berichtspflicht:

1. 15.09.2010

2. Jahresabschluss

Instrument:

Excel-Planungs- und Überwachungshilfe Erstellt Jahresprognose und macht monatlichen einen Abgleich mit dem

Finanzbericht

Steuert im Falle von Abweichungen mittels

schulinterner Maßnahmen

Macht monatlichen Abgleich Budget/ Haushaltsplan der Schule mit Finanzbericht Bei potentieller Überziehungsgefahr informiert schulfachliche Aufsichts beamte den Schulleiter und fordert zu Gegenmaßnahmen auf Droht trotzdem Überziehungs gefahr, informiert Schulleiter den Schulfachlichen Aufsichtsbeamten Der schulfachliche Aufsichtsbeamte ergreift übergeordnete Maßnahmen 16

Übergeordnete Maßnahmen I

• • • Falls im Haushaltsvollzug Budgetüberschreitung droht:

Weisung

an den Schulleiter, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen.

Ausschluss

aus den Regularien für das Schulbudget (Rücknahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit und Rücklagenbildung)

mit enger Überwachung

durch den

schulfachlichen Aufsichtsbeamten

(z.B. Festlegung und Überwachung des Handlungsrahmens) unter Mitwirkung der Regionalcontroller

Einwilligung

des schulfachlichen Aufsichts beamten vor jeder Bestellung 17

Übergeordnete Maßnahmen II

Schulamtsebene

Rückgriff auf SSA-Reserve – ausschließlich zur Deckung außergewöhnlicher VSS Mehrbedarfe (nach Nachweis, dass keine schulinterne Möglichkeiten mehr bestehen) Die Zuweisung/Genehmigung erfolgt grundsätzlich einzelfallbezogen.

• • • Voraussetzungen: Vorlage eines umfassenden Vertretungskonzeptes beim SSA Mehrbedarf übersteigt das VSS-Budget der Schule um > 10 % Mehrbedarf resultiert aus einer ungewöhnlich hohen Krankheitsquote (> 5 %) HKM SSA Schule 18

Übergeordnete Maßnahmen III

Landesebene

Inanspruchnahme der Landesreserve (nach Nachweis, dass keine schulamtsinterne Möglichkeiten mehr bestehen) HKM SSA Schule 19

Übergeordnete Maßnahmen IV

Nach erfolgter Budgetüberschreitung (nach Abschluss des Haushaltsjahres) 1.

Abzug des Überschreitungsbetrages im Folgejahr 2. Ausschluss aus dem Schulbudget 3.

Ggf. dienstrechtliche Maßnahmen 20

Fazit

Das „Kleine“ Schulbudget ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zur Selbstständigkeit von Schulen.

• • • Die Schule erhält damit transparente Gestaltungsmöglichkeiten, die sie eigenverantwortlich nutzen kann.

Schulfachliche Aufsichtsbeamte konzentrieren sich in diesem Prozess auf die Aufsichtsrolle.

Sie als Schulleiterinnen und Schulleiter helfen Ihren Schulen in deren weiterer Entwicklung zur Selbstständigkeit zum Wohle der Schülerinnen und Schüler!

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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