Präsentation GEMA - Alles was recht ist

Download Report

Transcript Präsentation GEMA - Alles was recht ist

Wissenswertes zur GEMA
Rechtliche Rahmenbedingungen
für den Betrieb vom
Jugendhaus
Jugendzentrum
Spielmobil
Kinder- und Jugendzirkus
Seminar: „Musik hat ihren Preis“
Seite 1
Wissenswertes zur GEMA
GEMA
1903 - Gründung der Verwertungsgesellschaft
„Gesellschaft für musikalische Aufführungsund mechanische Vervielfältigungsrechte“
„Zweck des Vereins ist der Schutz des
Urhebers und die Wahrnehmung seiner
Rechte“
Seminar: „Musik hat ihren Preis“
Seite 2
Wissenswertes zur GEMA
Die Rechte der Urheber sind gesetzlich
geschützt durch das Urheberrechtgesetz :
Inhalt: Der Urheber hat das ausschließliche Recht
– „sein Werk in körperlicher Form zu
verwerten“ und „in unkörperlicher Form
öffentlich wiederzugeben“
(Der Nutzer muss fragen)
– auf „eine angemessene Vergütung“
(Der Nutzer muss bezahlen)
Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz
ist die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der
Verwertungsgesellschaften. (z.B. GEMA, GVL,VG-Wort)
Seminar: „Musik hat ihren Preis“
Seite 3
Wissenswertes zur GEMA
Wer ist die „GEMA“ ???
•
•
•
Die GEMA ist die staatlich anerkannte
Treuhänderin der Musikschaffenden und
verwaltet deren Nutzungsrechte
Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft.
Sie hat die Rechtsform eines wirtschaftlichen
Vereins.
Ihre Arbeit unterliegt der Aufsicht und
Kontrolle durch das Deutsche Patentamt
Seminar: „Musik hat ihren Preis“
Seite 4
Wissenswertes zur GEMA
Die Aufgaben der GEMA
Lizenzzahlung
GEMA
Tantiemen
Musiknutzer
Vermittlerin
Komponisten,
Textdichter,
Verleger
Seminar: „Musik hat ihren Preis“
Seite 5
Wissenswertes zur GEMA
Die internationalen Verbindungen
der GEMA
– Gegenseitigkeitsverträge
– Weltrepertoire der Musik
– GEMA-Vermutung
Seminar: „Musik hat ihren Preis“
Seite 6
Wissenswertes zur GEMA
Sie kassiert Lizenzzahlungen z.B. für:
– Aufführung von Live-Musik
– Wiedergabe von Tonträgern/ Bildtonträgern
– Wiedergabe von Funksendungen
– Filmvorführungen
– Vervielfältigung von Tonträgern und
Bildtonträgern
– Sendung / Übertragung von Musik
– Online-Musiknutzungen
Seminar: „Musik hat ihren Preis“
Seite 7
Wissenswertes zur GEMA
Der Weg zur Lizenz
1. Meldung der geplanten Musiknutzung an
die GEMA Bezirks- bzw. Generaldirektion
2. Lizenzberechnung durch die GEMA
3. Lizenzerwerb durch Vertrag
Seminar: „Musik hat ihren Preis“
Seite 8
Wissenswertes zur GEMA
•
•
•
Nutzung von Musikwiedergaben in
Einrichtungen der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit war ein Risiko
Viele Träger der Jugendarbeit waren in
einer rechtlichen Grauzone
Grund: unterschiedliche Auslegung des
Urheberrechts.
Seminar: „Musik hat ihren Preis“
Seite 9
Wissenswertes zur GEMA
GEMA-BEFREIUNG für Jugendarbeit ?
Der umstrittene § 52, Satz. 3 UrhG:
(1) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines erschienenen Werkes, wenn
die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die
Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrags oder
der Aufführung des Werkes keiner der ausübenden Künstler (§ 73) eine
besondere Vergütung erhält. Für die Wiedergabe ist eine angemessene
Vergütung zu zahlen.
Die Vergütungspflicht entfällt für Veranstaltungen der
Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der
Gefangenenbetreuung sowie für Schulveranstaltungen, sofern sie nach ihrer
sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt
abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind.
Seminar: „Musik hat ihren Preis“
Seite 10
Wissenswertes zur GEMA
Das Ziel des Gesamtvertrages: „WR-OKJE“ ?
- Nach Maßgabe des § 13 Absatz 3 Satz 4 UrhWG soll damit der
gesellschaftlichen Bedeutung der erzieherischen Arbeit und der
außerschulischen Bildung in der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit angemessen entsprochen werden.
- In gegenseitiger Berücksichtigung und Anerkennung der sozialen
Belange der Träger von Offener Kinder- und Jugendarbeit,
sowie der berechtigten Belange der Werkschöpfer, soll ein
Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die
Kinder- und Jugendarbeit bei der Wahrnehmung ihres
gesetzlichen Auftrages nach §§ 11 bis 13 SGB VIII geschaffen
werden.
Seminar: „Musik hat ihren Preis“
Seite 11
Wissenswertes zur GEMA
Vorteile des Tarif „WR-OKJE“ :
• Ein Pauschaltarif für fast alle Musikdarbietungen in
der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
• Einfache Handhabung des Zahlungs- und
Meldeverfahrens, (Entlastungen für Träger Offener
Kinder- und Jugendarbeit aber auch für die
GEMA).
• Die Rechtssicherheit für die Träger beendet das
Risiko von Grauzonen.
Seminar: „Musik hat ihren Preis“
Seite 12
Wissenswertes zur GEMA
Was erlaubt der Tarif „WR-OKJE“ ?
•
•
•
•
•
Die Live-Darbietungen von Musikwerken und
die Musikwiedergabe in Einzelveranstaltungen,
auch in Verbindung mit Tanz.
Die Musikdarbietungen mit Tonträgern in den sogenannten
Dauernutzungen, auch in Verbindung mit Tanz.
Die Aufführung von urheberrechtlich geschützten Tonwerken in
Video/Tonfilmvorführungen.
Diese Musikdarbietungen müssen innerhalb der ständigen
Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit des Trägers
stattfinden.
Zu den anerkannten Einrichtungen zählen auch bewegliche
Einrichtungen, die regelmäßig zur Durchführung von Angeboten
des Trägers für Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden.
Seminar: „Musik hat ihren Preis“
Seite 13
Wissenswertes zur GEMA
Was kostet der Tarif „WR-OKJE“ ?
Ziffer 4 Vergütungssätze, Abs. 1 Gesamtvertrag
Besonderer Vergütungssatz
•
In Würdigung der sozialen und kulturellen Belange der Begünstigten
erklärt sich die GEMA bereit, für deren Musikdarbietungen,
•
soweit sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung der Begünstigten
erfolgen
•
und bei denen kein Eintrittsgeld oder sonstiges Entgelt von mehr als 5
EUR erhoben wird, folgende besonderen Vergütungssätze zu berechnen:
•
a) Musikdarbietungen an mehr als 16 Tagen im Monat: 200.- Euro
b) Musikdarbietungen an bis zu 16 Tagen im Monat: 150.- Euro
Die Pauschalvergütungen sind jährlich pro Einrichtung zu entrichten.
Zu den Beträgen kommt die jeweils gültige Umsatzsteuer .
(derzeit 7 %)
Seminar: „Musik hat ihren Preis“
Seite 14
Wissenswertes zur GEMA
Weitere Vorteile des Tarif „WR-OKJE“ :
(Auszug aus Ziffer 4 Gesamtvertrag)
Vorzugsvergütungssatz:
•
Für Musikdarbietungen, soweit sie im eigenen
Namen und auf eigene Rechnung der Begünstigten
erfolgen und
•
für die ein Eintrittsgeld oder sonstiger
Unkostenbetrag von mehr als 5,- € erhoben wird,
gelten die jeweils gültigen Vergütungssätze der
GEMA, wie sie im Bundesanzeiger veröffentlicht sind,
•
unter Abzug eines Gesamtvertragsnachlasses in
Höhe von 20 % auf den Normaltarif.
Seminar: „Musik hat ihren Preis“
Seite 15
Wissenswertes zur GEMA
Mitteilung an die GEMA zum Antrag des Tarifs WR-OKJE:
1. Angaben zur Einrichtung
•
Bezeichnung:
•
Straße:
PLZ, Ort:
•
Die Einrichtung ist an folgenden Wochentagen geöffnet*:
•
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
•
Ansprechpartner der Einrichtung:
•
Funktion: Telefon:
Telefax:
E-mail:
•
Träger der Einrichtung: Anschrift des Trägers (Straße, PLZ, Ort)
•
Ansprechpartner beim Träger: (Funktion/Telefon/Telefax/E-mail)
2. Wir bestätigen, dass die Einrichtung anerkannt ist als:
•
Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit
•
gemeinnützig
Seminar: „Musik hat ihren Preis“
Seite 16
Wissenswertes zur GEMA
Mitteilung an die GEMA zum Antrag des Tarifs WR-OKJE:
Es finden außerdem Veranstaltungen statt:
•
Veranstaltungen, die nicht durch einen Vertrag nach den Vergütungssätzen
WR-OKJE abgedeckt sind und rechtzeitig vor Stattfinden der Veranstaltung bei
der GEMA lizenziert werden müssen:
•
Live-Musik-Wiedergabe mit Tanz und einem Eintrittsgeld / Kostenbeitrag
von mehr als EUR 5,00 je Veranstaltung / je Abend
•
Tonträgerwiedergabe mit Tanz und einem Eintrittsgeld / Kostenbeitrag
von mehr als EUR 3,00 je Veranstaltung / je Abend
•
ohne Tanz und mit Eintrittsgeld / Kostenbeitrag von mehr als EUR 5,00 je
Veranstaltung / je Abend
•
Veranstaltungen außerhalb der Einrichtung andere Räume, Hallen, OpenAir etc.
Seminar: „Musik hat ihren Preis“
Seite 17
Wissenswertes zur GEMA
Fragebogen zum Antrag auf die Vergütungssätze
„WR-OKJE“
Zur Beschallung unserer Einrichtung mit Hintergrundmusik verwenden wir:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Radio
Tonträger, ausschließlich industriell hergestellt
Tonträger in Form von gebrannten CDs, MP3, iPod, Notebook etc.
Discothekenanlage, ausschl. industriell hergestellte CDs, Vinyl
Discothekenanlage auch mit gebrannten CDs, MP3, iPod, Notebook
Fernsehgeräte
Video / DVD
wie vor, jedoch ausschließlich mit industriell hergestellten Bildtonträgern
wie vor, auch mit teilweise selbsthergestellten Bildtonträgern MP4 etc.
Seminar: „Musik hat ihren Preis“
Seite 18
Wissenswertes zur GEMA
Die aktuellen Regeln zum Diskoangebot:
Tonträgerwiedergabe mit Tanz
Der Antragsteller versichert durch seine untenstehende Unterschrift,
dass bei den Tonträgerwiedergaben mit Tanz:
•
•
•
•
Die Größe der beschallten Fläche bei oder unter 200 qm liegt
Das Eintrittsgeld oder sonstige Entgelt pro Besucher und
Veranstaltung EUR 3,00 nicht überschreitet
Der Jahresumsatz der Einrichtung EUR 30.000,00 (ohne
Anrechnung öffentlichen Zuschüsse im Bereich Personalkosten /
Mietzuschüsse) nicht überschreitet
die Veranstaltung sich in ihrer sozialen und erzieherischen
Zweckbestimmung ausschließlich an Kinder, Jugendliche und
junge Menschen bis zum Alter von 27 Jahren richtet.
Seminar: „Musik hat ihren Preis“
Seite 19
Wissenswertes zur GEMA
Was ist auch künftig nicht erlaubt ???
Ziffer 7. Unerlaubte Musikdarbietungen (Gesamtvertrag)
(1) Unberührt bleiben die Ansprüche der GEMA für
Musikdarbietungen, für die eine Einwilligung nicht
ordnungsgemäß erworben wird. In diesen Fällen
gelten für die Berechnung die Normalvergütungssätze, wie sie im Bundesanzeiger veröffentlicht sind.
(2) Das Recht der GEMA zur Berechnung von
Schadenersatz (doppelte Normalvergütung) bleibt
unberührt. (KK-Aufschlag)
Seminar: „Musik hat ihren Preis“
Seite 20
Wissenswertes zur GEMA
WICHTIG: Diese Verwertungsgesellschaften können bei Musiknutzung
in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit ebenfalls
Forderungen stellen:
DIE GVL = Gesellschaft zur Verwertung von
•
•
Leistungsschutzrechten
Die GVL nimmt die Leistungsschutzrechte der
Tonträger- und Bildtonträgerhersteller sowie der
Interpreten wahr.
Diese Rechte werden immer dann berührt, wenn
die Musiknutzung in Form von Tonträger- oder
Bildtonträgermusik erfolgt.
Seminar: „Musik hat ihren Preis“
Seite 21
Wissenswertes zur GEMA
DIE VG-WORT = Verwertungsgesellschaft Wort
• Die VG-Wort nimmt die Rechte der Wortautoren
wahr. Dieses können sowohl Schriftsteller, als auch
Nachrichtensprecher, Kommentatoren,
Berichterstatter etc. sein.
• Diese Rechte werden grundsätzlich bei der
Wiedergabe von Rundfunk- und Fernsehsendungen
berührt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um die
Wiedergabe von Sendungen privater oder
öffentlich-rechtlicher Einrichtungen handelt.
Seminar: „Musik hat ihren Preis“
Seite 22
Wissenswertes zur GEMA
•
Die gesetzlichen Rechte der GVL und VG-Wort werden in
Form von Zuschlagstarifen auf den GEMA-Tarif berechnet.
•
Diese Zuschläge werden im der Tabelle in der Arbeitshilfe
dargestellt.
•
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der
Kostenreduzierung werden diese Vergütungen ebenfalls von der
GEMA erhoben, d. h. die GEMA ist von den anderen
Verwertungsgesellschaften zum Inkasso berechtigt.
Seminar: „Musik hat ihren Preis“
Seite 23
Wissenswertes zur GEMA
Wann passt der „Wartehallen-Tarif“ ?
• Lösung für kleine Einrichtungen ohne Cafe, ohne
Veranstaltungsprogramm (Nur Hintergrundmusik)
• Jährlicher –Vierteljährlicher - Monatlicher Tarif :
• bis zu 100 m² Größe: 56,10€ - 15,40€ - 5,60€
• über 100 m² Größe: 81,90€ - 22,50€ - 8,20 €
Grundlage: Vergütungssätze M -U für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit
Tonträgerwiedergabe
Nettobeträge zuzüglich z. Zt. 7 % Umsatzsteuer
III. Besondere Vergütungssätze für regelmäßige Tonträgerwiedergabe
3. Tonträgerwiedergabe zur Unterhaltung ohne Veranstaltungscharakter und
ohne Tanz in Aufenthaltsräumen, Warteräumen u.ä. ohne Wirtschaftsbetrieb
(außer Schalterhallen von Banken u.ä., Wartehallen auf Flughäfen)
Seminar: „Musik hat ihren Preis“
Seite 24
Wissenswertes zur GEMA
Was geht wirklich „Gemafrei“ ???
• Live-Konzert mit Bands, die nur eigene Werke
spielen (Musik + Text)
• Nachweis der Konzertfolge auf
Musikfolgeliste der GEMA
• Prüfung der Liste durch GEMA
• danach Freistellung
Seminar: „Musik hat ihren Preis“
Seite 25
Wissenswertes zur GEMA
Vielen Dank
Informationen über die GEMA und ihre Bezirksdirektionen
http://www.gema.de
Informationen über die BAG-OKJE e.V.
http://www.offene-jugendarbeit.info
Informationen über die AGJF e.V.
http://www.agjf.de
Seminar: „Musik hat ihren Preis“
Seite 26