Gibt es auch GEMA-freie Musik?

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Transcript Gibt es auch GEMA-freie Musik?

Workshop GEMAwissen
Sylvia Jatzlau
Michael Schäfer
Sachgebietsleiterin
Teamleiter
GEMA Bezirksdirektion Dortmund
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Was macht die GEMA und auf welcher Grundlage?
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Welche Rechte haben Urheber?
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Wann ist ein Lizenzerwerb notwendig?
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Gibt es auch GEMA-freie Musik?
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Welche Nachlässe gibt es?
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Linearisierung der Veranstaltungstarife 2013
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Was passiert mit dem Geld, das die GEMA einnimmt?
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Was macht die GEMA und auf welcher Grundlage?
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Welche Rechte haben Urheber?
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Wann ist ein Lizenzerwerb notwendig?
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Gibt es auch GEMA-freie Musik?
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Welche Nachlässe gibt es?
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Linearisierung der Veranstaltungstarife 2013
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Was passiert mit dem Geld, das die GEMA einnimmt?
GEMA
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und
mechanische Vervielfältigungsrechte
„Wirtschaftlicher Verein kraft staatlicher Verleihung“
„Zweck des Vereins ist der Schutz des Urhebers
und die Wahrnehmung seiner Rechte“
„Als staatlich anerkannte Treuhänderin verwaltet die GEMA
die Nutzungsrechte der Musikschaffenden“
Die „Arbeitsrichtlinien“ sind im
Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vorgegeben.
Die Aufgaben der GEMA
Lizenzzahlung
GEMA
Tantiemen
Musiknutzer
Vermittlerin
Komponisten,
Textdichter,
Verleger
Tarifsystem
Verteilungsplan
Aufsichtsbehörden
Die GEMA unterliegt der
Staatsaufsicht
durch das Deutsche Patent- und Markenamt
der Kartellaufsicht
durch das Deutsche Kartellamt
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Was macht die GEMA und auf welcher Grundlage?
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Welche Rechte haben Urheber?
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Wann ist ein Lizenzerwerb notwendig?
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Gibt es auch GEMA-freie Musik?
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Welche Nachlässe gibt es?
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Linearisierung der Veranstaltungstarife 2013
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Was passiert mit dem Geld, das die GEMA einnimmt?
Die Rechte der Urheber
Der Urheber hat das (ausschließliche) Recht
 „grundsätzlich zu bestimmen ob und wie sein Werk zu
veröffentlichen ist“
 „sein Werk in körperlicher Form zu verwerten“ und
„in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben“
(Der Nutzer ist verpflichtet, zu fragen)
 auf „eine angemessene Vergütung“
(Der Nutzer ist verpflichtet, zu bezahlen)
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Was macht die GEMA und auf welcher Grundlage?
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Welche Rechte haben Urheber?
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Wann ist ein Lizenzerwerb notwendig?
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Gibt es auch GEMA-freie Musik?
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Welche Nachlässe gibt es?
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Linearisierung der Veranstaltungstarife 2013
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Was passiert mit dem Geld, das die GEMA einnimmt?
Wann ist der Lizenzerwerb notwendig?
1. Es wird Musik genutzt und
2. die Wiedergabe ist öffentlich.
Öffentlichkeit § 15 (3) UrhG
„Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine
Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist.
Zur Öffentlichkeit gehört jeder der nicht mit demjenigen, der
das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen
das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder
zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen
verbunden ist.“
Beispiele für lizenzpflichtige Musiknutzungen
• Aufführung von Live-Musik / Wiedergabe von Tonträgern
• Musik anlässlich von Umzügen
• Hintergrundmusik
(z.B. Wiedergabe von Tonträgern, Hörfunk- oder Fernsehsendungen)
• Filmvorführungen
• Online-Musiknutzung
• Sendung von Musik
• Vervielfältigung von Tonträgern oder Bildtonträgern
Der Weg zur Lizenz
1. Meldung der geplanten Musiknutzung an die GEMA
Bezirksdirektion bzw. die entsprechende Abteilung der
Generaldirektion
Bei öffentlicher Musikwiedergabe kann auch der komfortable
Online-Tarifrechner unter www.gema.de für die Anmeldung
genutzt werden.
2. Lizenzberechnung durch die GEMA
3. Lizenzerwerb
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Was macht die GEMA und auf welcher Grundlage?
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Welche Rechte haben Urheber?
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Wann ist ein Lizenzerwerb notwendig?
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Gibt es auch GEMA-freie Musik?
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Welche Nachlässe gibt es?
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Linearisierung der Veranstaltungstarife 2013
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Was passiert mit dem Geld, das die GEMA einnimmt?
Weltrepertoire der Musik
und internationaler Urheberschutz
• Gegenseitigkeitsverträge
• GEMA-Vermutung
(Beweislastumkehr)
Die GEMA-Vermutung
• „Die GEMA vertritt umfassend das Repertoire des
In- und Auslandes“
• „Nach der Lebenserfahrung besteht die tatsächliche
Vermutung, dass bei Verwendung von Unterhaltungsmusik
das Repertoire der GEMA wahrgenommen wird“
• höchstrichterliche Rechtssprechung (BGH)
• Beweis des ersten Anscheins (Prima Facie)
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Was macht die GEMA und auf welcher Grundlage?
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Welche Rechte haben Urheber?
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Wann ist ein Lizenzerwerb notwendig?
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Welche Nachlässe gibt es?
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Linearisierung der Veranstaltungstarife 2013
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Was passiert mit dem Geld, das die GEMA einnimmt?
Gesamtverträge
Die GEMA hat mit zahlreichen deutschen Verbänden
Gesamtverträge geschlossen.
Die Gesamtvertragspartner verpflichten sich darin zur
Vertragshilfe.
Mitglieder dieser Organisationen erhalten im Gegenzug einen
Nachlass von i.d.R. 20% auf die Vergütungssätze der GEMA.
GEMA Sozial- und Kulturtarif
• Konzerte der ernsten Musik zu pädagogischen Zwecken
• Musikwiedergaben im Rahmen der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit
• Weiterleitung von Musik durch eine Verteileranlage in
Krankenhäusern, Seniorenheimen und ähnlichen Einrichtungen
• Tonträgerwiedergaben ohne Veranstaltungscharakter in
Ballettschulen
• Nutzung von Musik in Kleinkunstbühnen
• Musik in Spielstätten auf dem Gebiet der musikalischen
Nachwuchsarbeit
Die Härtefallnachlassregel
• Bruttoeinnahme aus der Veranstaltung steht im Einzelfall in
grobem Missverhältnis zur Höhe der Pauschalvergütungssätze.
• Antrag durch den Veranstalter
• Nachweis der Einnahmen erforderlich
• Individuelle Berechnung der angemessenen Vergütung
• Vergütung darf Mindestsatz nicht unterschreiten
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Was macht die GEMA und auf welcher Grundlage?
•
Welche Rechte haben Urheber?
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Wann ist ein Lizenzerwerb notwendig?
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Gibt es auch GEMA-freie Musik?
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Welche Nachlässe gibt es?
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Linearisierung der Veranstaltungstarife 2013
•
Was passiert mit dem Geld, das die GEMA einnimmt?
GEMA-Tarifreform
Das Tarifsystem der GEMA im Bereich der Aufführungsrechte wurde
seitens
 der Veranstalter,
 der Mitglieder und
 der politischen Öffentlichkeit
in den letzten Jahren zunehmend als
 zu komplex,
 zu wenig nachvollziehbar sowie
 zu unausgewogen
GEMA-Tarifreform
Vergütungssätze für Einzelveranstaltungen (U-VK / M-U)
Ausgangssituation
GEMA lizenziert jährlich rund 1.000.000 Einzelveranstaltungen mit
Musik (nach den Tarifen für Einzelveranstaltungen U-VK und M-U,
aber außerhalb Konzertbereich)
GEMA lizenziert jährlich rund 500.000 regelmäßige Veranstaltungen
(nach den Tarifen Barpianist, Discotheken etc.)
Neubewertung der Tariflandschaft wird bereits seit 2007 mit der
Bundesvereinigung der Musikveranstalter diskutiert und wurde seit
2010 als eigenständiger Verhandlungspunkt in die Verhandlungen
aufgenommen.
Ziele der Tarifreform
Mit der Schaffung einer klaren und fairen Tarifstruktur soll die
Tariflandschaft der GEMA zukünftig
• ausgewogener
• einfacher
• transparenter und
• nachvollziehbarer
werden.
Dies entspricht insbesondere auch den Anforderungen, die von Kunden
und Politik an die GEMA herangetragen wurden.
Lösungsansatz
Prämissen
Schaffung eines nachvollziehbaren Berechnungsschemas
• linearer Anstieg der Vergütungssätze in Relation zur
wirtschaftlichen Größe der Veranstaltung (Raumgröße und
Eintrittsgeld)
• Vermeidung unsachgemäßer Tarifsprünge
• Vergütung von max. 10% der Bruttoeinnahmen in allen Tarifstufen
• gleichzeitig pauschalierter Lizenzierungsmöglichkeit
Tarifansatz
Bei 150 Personen / Gästen je 100 qm Raumgröße
2/3-Auslastung der Veranstaltung => 100 Gäste je 100 qm Raumgröße
1,00 EUR Eintrittsgeld,100 Gäste (= 100 qm)
=> Kartenumsatz von 100,00 EUR
Bei einem Tarifansatz von 10 % Urheberbeteiligung aus dem sog.
geldwerten Vorteil führt dies zu einer Lizenzvergütung von 10,00 EUR

je 100 qm (= 100 Gäste) und je 1,00 EUR Eintrittsgeld
10,00 EUR Urhebervergütung
Veranstaltungen mit einem Eintrittsgeld von bis zu 2,00 EUR:
Mindestvergütung (22,00 EUR je 100m qm)
Auswirkungen
• künftig deutliche Reduzierung der Tarifanzahl
(von 11 Tarifen auf künftig 2 Tarife)
• deutliche Entlastung der kleinen und mittleren sowie nicht primär
kommerziell ausgerichteten Veranstaltungsformate
• angemessene Vergütung für Veranstaltungen mit hohem Eintrittsgeld
• Vereinfachung der Tarife
• dadurch bessere Marktakzeptanz
• keine Tariferhöhungen mehr in der Zukunft (außerhalb des
Mindestsatzbereichs)
Lizenz: Live-Aufführung von U-Musik
ab 2013: Live-Aufführung von U-Musik
Beispiel 1: Tanzveranstaltung
Tanzveranstaltung mit Live-Musik im Saal eines
Gastronomiebetriebes
Raumgröße
Eintrittsgeld
300 m²
EUR 3,00
Umsatz aus Eintrittsgeld bei 300 Gästen:
EUR 900,00
Vergütung bis 31.12.2012:
EUR 192,80 netto
Vergütung ab 01.01.2013:
EUR 90,00 netto
Beispiel 2: Schützenfest I
"Schützenfest" mit Live-Musik
Veranstaltungsfläche
Eintrittsgeld
700 m²
ohne
Mindestvergütung
Vergütung bis 31.12.2012:
EUR 190,50 netto
Vergütung ab 01.01.2013:
EUR 154,00 netto
Beispiel 3: Schützenfest II
"Schützenfest" mit Live-Musik
Veranstaltungsfläche
Eintrittsgeld
1.000 m²
EUR 12,00
Umsatz aus Eintrittsgeld bei 1.000 Gästen:
EUR 12.000,00
Vergütung bis 31.12.2012:
EUR
Vergütung ab 01.01.2013:
EUR 1.200,00 netto
770,40 netto
Beispiel 4: Gala-Veranstaltung
Gala-Veranstaltung mit Live-Musik in einem Ballsaal
Raumgröße
Eintrittsgeld
1.500 m²
EUR 60,00
Umsatz aus Eintrittsgeld bei 1.500 Gästen:
EUR 90.000,00
Vergütung bis 31.12.2012:
EUR 1.470,70 netto
Vergütung ab 01.01.2013:
EUR 9.000,00 netto
Beispiel 5: Silvesterball
Silvesterball mit Menü und Live-Musik
Veranstaltungsfläche
400 m²
Eintrittsgeld
EUR 90,00*
* incl. Menü (hiervon 1/3 tarifrelevant = 30,00 EUR)
Umsatz aus tarifrelevantem Eintrittsgeld
bei 400 Gästen:
EUR 12.000,00
Vergütung bis 31.12.2012:
EUR
396,00 netto
Vergütung ab 01.01.2013:
EUR 1.200,00 netto
Beispiel 6: Karnevalsveranstaltung I
Karnevalsveranstaltung in einer Halle
Veranstaltungsfläche
Eintrittsgeld
500 m²
EUR 5,00
Umsatz aus Eintrittsgeld bei 500 Gästen:
EUR 2.500,00
Vergütung bis 31.12.2012:
EUR
323,10 netto
Vergütung ab 01.01.2013:
EUR
250,00 netto
Beispiel 7: Karnevalsveranstaltung II
Karnevalsveranstaltung in einer Halle
Veranstaltungsfläche
Eintrittsgeld
1.500 m²
EUR 40,00
Umsatz aus Eintrittsgeld bei 1.500 Gästen:
EUR 60.000,00
Vergütung bis 31.12.2012:
netto
EUR
1.260,60
Vergütung ab 01.01.2013:
netto
EUR
6.000,00
Beispiel 8: Diskothek
Diskotheken-Tanzveranstaltung
Veranstaltungsfläche
Eintrittsgeld
300 m²
EUR 6,00
Umsatz aus Eintrittsgeld bei 300 Gästen:
EUR 1.800,00
Vergütung bis 31.12.2012:
EUR
pauschal für bis zu 16 Veranstaltungen / Monat
497,62 netto
Vergütung ab 01.01.2013:
je Einzelveranstaltung
180,00 netto
EUR
Sondernachlässe
Veranstaltungen, die religiösen, kulturellen oder sozialen Belangen dienen
und die nachweislich keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen, erhalten einen
Nachlass von 15%, der unter vorgenannten Voraussetzungen
insbesondere gewährt für:
• Veranstaltungen der Brauchtumspflege von Karnevalsvereinen,
Trachtenvereinen, Schützenvereinen, Musikvereinen,
• Kinder- oder Seniorenveranstaltungen,
• Jugendtanzveranstaltungen, die im Rahmen der Jugendbetreuung für
Jugendliche unter 21 Jahren durchgeführt werden, soweit nur
alkoholfreie Getränke ausgegeben werden und von den Besuchern ein
Eintrittsgeld von nicht mehr als 5,00 EUR erhoben wird
• Veranstaltungen der freien Wohlfahrtspflege.
Zusammenfassung
• Entlastung kleinerer und mittlerer sowie nicht primär kommerziell
ausgerichteter Veranstaltungsformate
• Durch die Linearisierung bleibt die Beteiligung der Urheber bei
hochpreisigen und großen Veranstaltungen angemessen, wird aber
teilweise erheblich teurer als bisher.
• Musiknutzungen in Discotheken und Clubs mit DJ werden ihrer
Bedeutung entsprechend lizenziert. Hier sind die Steigerungsraten am
höchsten.
• Konzerte und Live-Clubs bleiben von der Tariflinearisierung unberührt.
Aktueller Stand
• Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter hat Verhandlungen über
die Vergütungssätze U-V / M-V mehrfach abgelehnt.
• Daher hat die GEMA beide Vergütungssätze am 13.04.2012 im
Bundesanzeiger veröffentlicht und den Antrag auf Einleitung des
Schiedsstellenverfahrens beim Deutschen Patent- und Markenamt
(DPMA) gestellt.
• Die Bundesvereinigung ist dem Schiedsstellenverfahren am 18.06.2012
beigetreten. Somit muss die Schiedsstelle bis 17.06.2013 einen
Einigungsvorschlag erlassen.
• Aufgrund der Veröffentlichung der Tarife sind verschiedene Verbände
an die GEMA herangetreten, um über beide Vergütungssätze Gesamtvertragsverhandlungen zu führen.
Aktueller Stand
• Am 18.07.2012 wurde mit dem Bund deutscher Karneval (BDK) ein
Gesamtvertrag auf Basis der neuen Vergütungssätze U-V und M-V
vereinbart.
• Der BDK vertritt rd. 5.000 Vereine mit rd. 2,5 Millionen Einzelmitgliedern
und ist damit einer der größten Brauchtumsverbände in Deutschland.
• Mit dem BDK wurden folgende Tarifanpassungen vereinbart:
Aktueller Stand
• Die GEMA gewährt Einführungsnachlässe über die Dauer von fünf
Jahren.
• Der bisher im Tarif vorgesehene Zeitzuschlag ab fünf Stunden
Veranstaltungsdauer wird auf acht Stunden erhöht und steigt
danach linear um 25 % je weitere zwei Stunden.
• Die GEMA gewährt in ihren Tarifen einen Nachlass in Höhe von 15%
für soziale, religiöse und kulturelle Veranstaltungen, die keine
wirtschaftlichen Ziele verfolgen.
• Die Härtefallnachlassregelung wird als Angemessenheitsregelung
konkretisiert: Die Obergrenze für die Vergütung der GEMA-Rechte
beträgt außerhalb der Mindestvergütung maximal 10 % der
Eintrittsgelder.
• Der neue Tarif gilt ab 1.4.2013 und nicht wie bisher vorgesehen ab
1.1.2013.
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Was macht die GEMA und auf welcher Grundlage?
•
Welche Rechte haben Urheber?
•
Wann ist ein Lizenzerwerb notwendig?
•
Gibt es auch GEMA-freie Musik?
•
Welche Nachlässe gibt es?
•
Linearisierung der Veranstaltungstarife 2013
•
Was passiert mit dem Geld, das die GEMA einnimmt?
Mitgliedschaft bei der GEMA
GEMA-Mitglieder (64.778)
Angeschlossene
Mitglieder
Außerordentliche
Mitglieder
Ordentliche
Mitglieder
(55.888)
(5.102)
(3.788)
Drei Formen des Mitgliedsstatus.
Diese Unterscheidung hat keinerlei Auswirkungen bei der
Wahrnehmung der Rechte gegenüber den Musiknutzern oder der
Verteilung des Aufkommens.
Alle Berechtigten werden gleich behandelt.
Solidaritätsprinzip
Größere Veranstaltungen = höhere Lizenzen
Die Ausschüttung für die Aufführung eines Werkes erfolgt immer
zu gleichen Sätzen, unabhängig vom Inkasso.
Dadurch Förderung weniger erfolgreicher Urheber durch
erfolgreiche Autoren.
Die Tantiemen
Ausschüttung anhand von Titellisten (Musikfolgen)
• Aufführungs- und Senderecht
• Mechanisches Vervielfältigungsrecht
• Online-Bereich
Danke für‘s Zuhören
Workshop GEMAwissen
Marc-André Höper
Direktionsassistent
GEMA Bezirksdirektion Dortmund