Das Referendariat

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Das Referendariat
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2. Phase der Gymnasial-LehrerAusbildung in Niedersachsen
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Rechtsgrundlage:
• Verordnung über die Ausbildung und
Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) +
• Durchführungsbestimmungen zur
APVO-Lehr
• (vom 13.Juli 2010)
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Was ist neu an der APVO?
• Im Zentrum kompetenzorientierter Ausbildung
steht die Bewältigung authentischer Anforderungssituationen.
• D.h. Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen
müssen sich wechselseitig verbunden entwickeln:
•
Kompetenz = Wissen + Können + Handeln
•
= handelnder Umgang mit Berufswissen
(nach Leisen 2011)
•  Erfordert Lernfelder und / oder Situationen
(Performanzbereiche), in denen Referendare
Kompetenzen erwerben = handelnd tätig werden.
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a) der formale Rahmen:
• Die Ausbildung findet in zwei Unterrichtsfächern
und in Pädagogik statt.
• Ausgebildet wird durch zwei Fachleiter und
einem pädagogischen Ausbilder in Seminarveranstaltungen, aber auch bei Beratungsbesuchen im Unterricht.
• Dazu wird jeder Referendar einer Ausbildungsschule zugeordnet
• Die Ausbildung dauert 18 Monate; Einstellungstermine sind jeweils der 1.08. und der 1.02.!
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b) der Unterricht:
• Es müssen mindestens 30 Wochenstunden
Ausbildungsunterricht in drei Schulhalbjahren
erteilt werden. (10:10:10)
• Davon sind (höchstens) 18 Wochenstunden
eigenverantwortlicher Unterricht (= Referendar
unterrichtet allein und selbstständig).
(z.B. 6:6:6; 4:8:6; ...)
• Der Rest ist betreuter Unterricht (= Referendar
hospitiert und unterrichtet in Anwesenheit eines
Fachlehrers).
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c) die Unterrichtsbesuche:
• Jeder Fachleiter führt 8 bis 10 Beratungsbesuche in Ihrem Unterricht durch (= UB).
• Der pädagogische Ausbilder führt ca. 6
Beratungsbesuche durch, z.T. allein, z.T.
zusammen mit einem der Fachleiter.
• Jeweils einer dieser Beratungsbesuche
pro Fach ist ein „großer“ Besuch mit
langer schriftlicher Planung (= GUB).
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d) weitere Verpflichtungen:
• Im 2. Ausbildungshalbjahr wird eine 15-seitige,
kompetenzorientierte schriftliche Arbeit angefertigt. Sie bezieht sich auf ein Vorhaben, ein
Thema aus dem Berufsfeld (= berufliche Praxis).
• Nach ca. 8 Monaten wird in einem Ausbildungsgespräch eine Rückmeldung über den
erreichten Ausbildungsstand gegeben und
ausgewertet (am Seminar Hannover II zwei
Gespräche nach jeweils 6 Monaten).
• An der Ausbildungsschule findet - neben dem
Unterricht - ein Teil der kompetenzorientierten
Ausbildung statt.
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e) die Bewertung:
• Nach 14 Monaten wird eine Ausbildungsnote
erteilt; sie setzt sich aus Einzelnoten der drei
Seminarausbilder, des Leiters der Ausbildungsschule und aus der Bewertung der schriftlichen
Arbeit (2-fach) zusammen.
• In die Prüfungsnote fließen dann zwei benotete
Prüfungsunterrichte sowie eine mündliche
Prüfung ein. (alles an einem Tag)
• (Ausbildungsnote + Prüfungsnote) : 2 =
Examensnote
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DIE SCHATTENSEITEN
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... die schlimmste Zeit meines Lebens ...
... keine Transparenz der Bewertung ...
... Abhängigkeit ...
... permanenter Prüfungsdruck ...
... Ausbilder sind zugleich Prüfer ...
... es werden Showstunden verlangt ...
...
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Die Studienseminare Hannover I und II
- die Erste
• Sie können sich nicht spezifisch auf eines der
beiden Seminare bewerben, sondern nur
pauschal für Hannover. Die Aufteilung nimmt die
Landesschulbehörde BS vor.
• Bei einer Zuweisung an das Studienseminar
Hannover II müssen Sie mit der Möglichkeit
rechnen, an der Außenstelle in Nienburg
ausgebildet zu werden.
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Die Studienseminare Hannover I und II
- die Zweite
• Beide Studienseminare bilden gleichermaßen in der Stadt Hannover und in der
Peripherie aus - z.B. in Burgdorf, Mellendorf, Lehrte, Neustadt, Hemmingen,
Gehrden ...
• Die Außenstelle Nienburg bildet in Nienburg, Neustadt, Stolzenau, Sulingen und
Hoya aus.
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Die Studienseminare Hannover I und II
- die Dritte
• Ausschließlich am Seminar I werden die Fächer
Religion, Werte und Normen, Informatik,
Darstellendes Spiel und Spanisch ausgebildet.
• Ausschließlich am Seminar II werden die Fächer
Physik, Russisch, Latein, Kunst und Griechisch
ausgebildet.
• Chemie wird an beiden Seminaren ausgebildet,
in Seminar II allerdings ausschließlich an der
Außenstelle!
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Der Weg ins Referendariat:
• Bewerbung bei der LSchB BS mit Angabe
von „Wunschseminaren“;
• Zuweisung durch die LSchB zu einem
Seminar – dort Möglichkeit der Angabe
von Wunschregion oder –schulen;
• Zuweisung zu Ausbildungsschule durch
LSchB (auf Vorschlag des Seminars); ggf.
auch Zuweisung zu einer Seminar-Außenstelle (an 5 Seminar-Standorten möglich).
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… noch mal ganz deutlich:
• Zuständig für Zuweisungen an ein Seminar ist
die LSchB, also auch für Wechsel- oder Umsetzungswünsche!
• Zuständig für die Zuweisung an eine Außenstelle ist das „Mutter-“Seminar!
• Zuständig für die Zuweisung an eine Schule ist
(die LSchB bzw.) das Seminar (Vorschlag)!
• Daher ist es nicht erforderlich bzw. wünschenswert, Kontakt zu einer Schule aufzunehmen, um
sich „anfordern“ zu lassen!
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Die nächsten Termine:
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Ref.-Beginn: 01.08.2012
Bewerbung: ab 13.01.2012
Bewerbungsschluss: 15.03.2012
Nachreichfrist: bis 30.04.2012
Ref.-Beginn: 24.01.2013
Bewerbung: ab 15.07.2012
Bewerbungsschluss: 15.09.2012
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Offizielle Infos:
• http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?n
avigation_id=1903&article_id=6521&_psmand=8
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