Verwaiste Werke, §§ 61 ff. UrhG-E - Deutscher Bibliotheksverband e.V.

Download Report

Transcript Verwaiste Werke, §§ 61 ff. UrhG-E - Deutscher Bibliotheksverband e.V.

Universitätsbibliothek Passau
Der Referentenentwurf des BMJ vom 20.02.2013
Frühjahrstagung der Sekt 4 im dbv, 10. - 11.4.2013, Tübingen
Ruth Katzenberger
Referentenentwurf des BMJ vom 20.02.2013
Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung verwaister Werke
und zu weiteren Änderungen des Urheberrechtsgesetzes
und des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes
 Vom Kabinett am 10.04.2013 verabschiedet
 Gesetzesentwurf der Bundesregierung
11.04.2013
Ruth Katzenberger
11.04.2013
Ruth Katzenberger
Betroffene Regelungen
• Zweitveröffentlichungsrecht, § 38 UrhG-E
• Verwaiste Werke, §§ 61 ff. UrhG-E
• Vergriffene Werke, §§ 13c ff. UrhWahrnG-E
11.04.2013
Ruth Katzenberger
Zweitveröffentlichungsrecht, § 38 UrhG-E
§ 38 UrhG-E Beiträge zu Sammlungen
(1) […] Jedoch darf der Urheber das Werk nach Ablauf
eines Jahres seit Erscheinen anderweit vervielfältigen
und verbreiten und öffentlich zugänglich machen,
wenn nichts anderes vereinbart ist.
 Dispositive Regelung
11.04.2013
Ruth Katzenberger
§ 38 Abs. 4 UrhG-E
1. Wissenschaftlicher Beitrag
2. im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit
öffentlichen Mitteln geförderten Lehr- und
Forschungstätigkeit entstanden
3. in einer periodisch mindestens zweimal jährlich
erscheinenden Sammlung erschienen
4. nach Ablauf von zwölf Monaten seit der
Erstveröffentlichung
5. in der akzeptierten Manuskriptversion
Eine zum Nachteil des Urhebers abweichende
Vereinbarung ist unwirksam (zwingende Regelung).
11.04.2013
Ruth Katzenberger
§ 38 Abs. 4 UrhG-E
1. Im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit
öffentlichen Mitteln geförderten Lehr- und
Forschungstätigkeit entstanden
Ref-E: Das Zweitverwertungsrecht stärkt die Stellung des
Urhebers
Probleme:
• Sichtbarkeit abhängig von Finanzierung
• Stärkung der Rechte einzelner Urheber
11.04.2013
Ruth Katzenberger
§ 38 Abs. 4 UrhG-E
2. Periodisch erscheinende Sammlungen
Ref-E: Im Interesse der Verleger werden bspw.
Schriftenreihen, Handbücher, Monographien und
Kommentare vom Zweitverwertungsrecht nicht erfasst.
Probleme:
• Zentrale Publikationsformen in einzelnen Fächern?
• Mindestens zweimal jährlich erscheinend:
verlegerische Zufälligkeiten?
11.04.2013
Ruth Katzenberger
§ 38 Abs. 4 UrhG-E
3. Wartefrist von zwölf Monaten:
Ref-E: Karenzfrist ermöglicht Amortisierung der
Verlagsinvestitionen
Problem:
• Amortisierung in allen Fachgebieten im gleichen
Zeitraum?
11.04.2013
Ruth Katzenberger
§ 38 Abs. 4 UrhG-E
4. Akzeptierte Manuskriptversion
Ref-E: Damit soll verhindert werden, dass die
Zweitveröffentlichung in der Verlagsversion und damit im
Format der Erstveröffentlichung erfolgt.
Probleme:
• Zitierfähigkeit
• Akzeptierte Manuskriptversion = verlegerische
Veröffentlichung?
11.04.2013
Ruth Katzenberger
§ 38 Abs. 4 UrhG-E
Fazit:
• Internationale Wissenschaftsverlage:
Recht?
• Nachhaltige OA-Struktur?
11.04.2013
Ruth Katzenberger
Anwendbares
Verwaiste Werke, §§ 61 ff. UrhG-E
• § 61: Verwaiste Werke (Legaldefinition)
• § 61a :Sorgfältige Suche und Dokumentationspflichten
• § 61b: Beendigung der Nutzung und Vergütungspflicht
der nutzenden Institution
• § 61ffc: Nutzung verwaister Werke durch öffentlichrechtliche Rundfunkanstalten
11.04.2013
Ruth Katzenberger
Verwaiste Werke, §§ 61 ff. UrhG-E
Wann ist ein Werk verwaist, § 61 Abs. 2 UrhG-E
• Schrift-, Ton-, Film- und Bildwerke
• Bestand privilegierter Einrichtungen (öffentlich
zugängliche Bibliotheken, Archive…)
• Bereits veröffentlicht (Regelung für nichtveröffentlichte
Werke, § 61 Abs. 4 UrhG-E)
• Rechtsinhaber kann auch durch eine sorgfältige Suche
nicht festgestellt oder ausfindig gemacht werden
(Teilweise verwaiste Werke)
11.04.2013
Ruth Katzenberger
Verwaiste Werke, §§ 61 ff. UrhG-Ref-E
Rechtsinhaber kann auch durch eine sorgfältige Suche
nicht festgestellt oder ausfindig gemacht werden.
1. Rechtsinhaber:
• Urheber
• Rechtsnachfolger des Urhebers
• Dritte, denen der Urheber das Vervielfältigungsrecht
oder das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
eingeräumt hat (Verlage)
11.04.2013
Ruth Katzenberger
Verwaiste Werke, §§ 61 ff. UrhG-E
2. Festgestellt:
• Eindeutige Zuordnung des Werkes zu einer Person
3. Ausfindig machen:
• Aktuelle Adresse?
11.04.2013
Ruth Katzenberger
Verwaiste Werke, §§ 61 ff. UrhG-E
4. Sorgfältige Suche, § 61a UrhG-E
• Katalog der DNB, andere Bibliothekskataloge
• Informationen der Verleger- und Autorenverbände,
insbesondere das VLB
• Bestehende Datenbanken und Verzeichnisse, WATCH
(Writers, artist and Copyright Holders), ISBN
• Die Datenbanken der Verwertungsgesellschaften
• Quellen, die mehrere Datenbanken und Verzeichnisse
zusammenfassen, einschl. der GND, VIAF (Virtual
International Authority Files) und ARROW (Accessible
Registries of Rights Information and Orphan Works)
11.04.2013
Ruth Katzenberger
Verwaiste Werke, §§ 61 ff. UrhG-E
Probleme:
• Pseudonyme / anonyme Werke?
• Feststellbarkeit der Erben?
• Buy-out-Lizenzen vor 1995 (§ 137l UrhG) ?
11.04.2013
Ruth Katzenberger
Verwaiste Werke, §§ 61 ff. UrhG-E
Dokumentationspflicht, § 61a UrhG-E
• Weiterleitung der Suchergebnisse an das Deutsche
Patent- und Markenamt (DPMA)
• DPMA leitet Information an das Harmonisierungsamt
für den Binnenmarkt (Marken, Muster, Modelle) weiter
 Auffindbarkeit aller verwaisten Werke in einer
Datenbank
11.04.2013
Ruth Katzenberger
Verwaiste Werke, §§ 61 ff. UrhG-E
Was dürfen die privilegierten Einrichtungen tun, § 61
UrhG-E?
• Vervielfältigen (scannen)
• Öffentliche zugänglichmachen
Einschränkung:
• „zur Erfüllung ihrer im Gemeinwohl liegenden
Aufgaben“
11.04.2013
Ruth Katzenberger
Verwaiste Werke, §§ 61 ff. UrhG-E
Kosten?
• Entgelt zur Deckung der Kosten der
Digitalisierung/Öffentlichen Zugänglichmachung
erlaubt
Problem:
• EUROPEANA/DDB?
11.04.2013
Ruth Katzenberger
Verwaiste Werke, §§ 61 ff. UrhG-E
Beendigung des „verwaist“-Status, § 61b UrhG-E
• Rechteinhaber wird nachträglich festgestellt oder
ausfindig gemacht
Folgen:
• Unterlassungsanspruch des Rechtsinhabers
• Anspruch auf „angemessene Vergütung“
11.04.2013
Ruth Katzenberger
Vergriffene Werke, § 13d f. UrhRWahrnG-E
• § 13 d: Vergriffene Werke
• § 13 e: Register vergriffener Werke
11.04.2013
Ruth Katzenberger
Vergriffene Werke, § 13d f. UrhRWahrnG-E
Verwaiste Werke sind i.d.R auch vergriffen
 Wahlmöglichkeit der privilegierten Einrichtungen
11.04.2013
Ruth Katzenberger
Vergriffene Werke, § 13d f. UrhRWahrnG-E
•
•
•
•
•
11.04.2013
Werk wurde vor 1966 veröffentlicht
Werk ist vergriffen
Im Bestand von privilegierten Einrichtungen
Eintragung im Register des DPMA
Kein Widerspruch des Rechtsinhabers bis 6 Wochen
nach Registrierung
Ruth Katzenberger
Vergriffene Werke, § 13d f. UrhRWahrnG-E
• Lizenzvereinbarung mit VG
• „Außenseiter“-Regelung:
Rechteinhaber muss keinen Wahrnehmungsvertrag mit der VG abgeschlossen haben.
• Keine sorgfältige Suche nach Rechteinhaber
erforderlich
11.04.2013
Ruth Katzenberger
Vergriffene und Verwaiste Werke
Fazit:
• Rechercheaufwand?
• Digitalisierungs-Workflow?
• Rückstellungen?
11.04.2013
Ruth Katzenberger
Vergriffene und Verwaiste Werke
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
11.04.2013
Ruth Katzenberger