KVJS_Schmid - Offensive Mittelstand BW

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Kommunalverband für Jugend und
Soziales Baden-Württemberg
- Integrationsamt Aufgaben des Integrationsamtes
Dezernat III - Integrationsamt
Hauptsitz: Karlsruhe
Standorte in Stuttgart und in Freiburg
Integrationsamt
Baden -Württemberg
Karlsruhe
Regionalbüro
Freiburg
KVJS
Integrationsamt
Stuttgart
Aufgaben Integrationsamt
Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
•
•
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
•
Kündigungsschutz
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Weitere Aufgaben
• Prävention und betriebliches
Eingliederungsmanagement
• Förderung von Integrationsunternehmen
• Integrationsfachdienste
• Mitwirken bei Integrationsvereinbarungen
• Schulungsveranstaltungen und Inhouseschulungen
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Begleitende Hilfe als
Persönliche Hilfen
Beratungsleistungen
Fachdienste:
Technischer Beratungsdienst
Integrationsfachdienst
Finanzielle Hilfen
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Fachdienst Hör-/Sehbehinderte
Seminare und
Informationsveranstaltungen
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Ausgleichsabgabe
• Beschäftigungspflicht für Betriebe ab 20
Arbeitsplätzen
• 5%-Quote für Betriebe ab 60 Arbeitsplätzen
• Spezielle Regelungen für Kleinbetriebe
zwischen 20 und 59 Arbeitsplätzen
• Abgabe zwischen 115,00 € und 290,00 €
monatlich pro nicht besetztem Arbeitsplatz
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Einnahmen Ausgleichsabgabe in
Baden-Württemberg:
(in Millionen EURO)
Begleitende Hilfe
im Arbeitsleben
Ziele:
• Sicherung der sozialen Stellung
• Beschäftigung auf geeigneten Arbeitsplatzen
mit Entwicklungsmöglichkeiten
• Wettbewerbsfähigkeit
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Finanzielle Leistungen
Leistungsvoraussetzungen:
• Schwerbehinderteneigenschaft/Gleichstellung
• unbefristetes Arbeitsverhältnis/befristetes
Arbeitsverhältnis über 8 Wochen Dauer
• mindestens 15 Stunden Wochenarbeitszeit
• tarifliche oder ortsübliche Entlohnung des
schwerbehinderten Mitarbeiters
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Zuschüsse und/oder
Darlehen an Arbeitgeber
• behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsund Ausbildungsplätzen
• Zuschüsse für außergewöhnliche Belastungen
 Lohnkostenzuschüsse
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Neuschaffung von
Arbeitsplätzen
Zuschüsse und/oder Darlehen für:
• Investitionskosten
• behinderungsbedingte Kosten
(in der Regel durch Reha-Träger)
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Investitionskosten
Vom Schreibtisch bis zur
CNC-Maschine:
• Förderung bis zu 60 % der
Investitionskosten möglich
• Förderhöhe ist abhängig vom
Investitionsvolumen
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Behinderungsgerechte
Arbeitsplatzgestaltung
Zuschüsse und/oder Darlehen für
• technische Arbeitshilfen
• behinderungsgerechte Gestaltung
der Arbeitsstätte
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Technische Arbeitshilfen
am Arbeitsplatz
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Technische Arbeitshilfen
am Arbeitsplatz
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Lohnkosten-Zuschüsse
Alle Möglichkeiten ausgeschöpft, dass …
• sbM ohne fremde Hilfe arbeiten kann
• sbM seinem Arbeitsentgelt entsprechende
Arbeitsleistung erbringen kann
z. B. durch:
• behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung
• berufliche Weiterbildung
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Lohnkosten-Zuschüsse...
... bei Minderleistung
 Arbeitsleistung wird behinderungsbedingt
nicht mehr in vollem Umfang erbracht
 auf Antrag ab Minderleistung von
mindestens 30 % Lohnkostenzuschuss
möglich
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Lohnkosten-Zuschüsse...
... für Betreuung
 wenn besondere Unterstützung durch Kollegen
oder Vorgesetzte notwendig ist
 ab Betreuungsaufwand > 0,5 Stunden pro Tag
auf Antrag Lohnkostenzuschuss möglich
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Lohnkosten-Zuschüsse...
Zuschüsse sind möglich bei:
• befristeten Beschäftigungsverhältnissen
• Teilzeitbeschäftigten mit mindestens 15 Wochenstunden
Beschäftigungsumfang
• bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im
Anschluss an eine Werkstätte für behinderte Menschen
(WfbM)
• zur Förderung des Übergangs aus einer WfbM auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt, wenn Reha-Träger keine
Leistungen erbringt
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Leistungen an
schwerbehinderte Menschen
• technische Arbeitshilfen
• Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen
Existenz
• Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung
beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
 Förderung behinderungsgerecht gestalteter
Fortbildungsmaßnahmen (keine Umschulung !)
• Arbeitsassistenz
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Leistungen an
schwerbehinderte Menschen
• Erreichen des Arbeitsplatzes
• Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer
behinderungsgerechten Wohnung
 Förderung nur bei berufsbezogener Notwendigkeit
Ziel: barrierefreies Erreichen des Arbeitsplatzes
Bei diesen Leistungen gilt grundsätzlich:
• Reha-Träger ist zuständig
• Integrationsamt nur für Beamte und Selbstständige
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Fachberatung ...
... durch unsere Expertinnen und Experten
-vor Ort- im Betrieb:
•
•
•
•
Koordinierung
Finanzielle Fragen
Schulungen
Konfliktlösung
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Integrationsfachdienst (IFD)
• Begleitung
• Vorbereitung
von schwerbehinderten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Integrationsfachdienst (IFD)
• Begleitung am Arbeitsplatz
• Information von Vorgesetzten und
Kollegen
• Problemlösung
• Vermittlung in Konflikten
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Technischer Beratungsdienst (TBD)
• Empfehlung von Arbeitshilfen und
behinderungsgerechten Maschinen
• Planung und Begleitung von Umbauten
• behinderungsgerechte Organisation
des Arbeitsablaufes
• Suche nach alternativen Arbeitsplätzen
• fachtechnische Stellungnahmen
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Prävention
Arbeitsverhältnis
Arbeitgeber
Beteiligte
• SBV
mit Schwierigkeiten
- personenbedingt
- verhaltensbedingt
- betriebsbedingt
• BR/PR/MAV
• InA
• IFD
schaltet ein
- Beseitigung der Schwierigkeiten
- dauerhafte Sicherung des Arbeitsverhältnisses
Ziel?
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Betriebliches
Eingliederungsmanagement (BEM)
Betroffener
- 6 Wochen
- Langzeiterkrankung
oder
häufige Kurzerkrankung
- innerhalb eines Jahres
Arbeitgeber
klärt
mit Zustimmung
des Betroffenen
- Beseitigung Arbeitsunfähigkeit
- Vermeidung erneuter Arbeitsunfähigkeit
- dauerhafte Sicherung des Arbeitsverhältnisses
weitere Beteiligte
• SBV
• BR/PR/MAV
• Betriebsarzt
• InA
• IFD
• Servicestelle
Ziel?
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Zusätzlicher Kündigungsschutz
• gilt nur für schwerbehinderte oder gleichgestellte
behinderte Menschen *
• Kündigungsschutz bedeutet nicht „Unkündbarkeit“
• gilt auch in Kleinbetrieben
• generell nicht während der ersten 6 Monate
• vor der Kündigung muss der Arbeitgeber die
Zustimmung des Integrationsamtes einholen
• erst nach Zustimmung des Integrationsamtes ist
eine rechtswirksame Kündigung möglich
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Kündigungsschutz
ÄnderungsKündigung
Ordentliche
Kündigung
Außerordentliche
Kündigung
Zustimmung
erforderlich
Sonderfall:
Automatische Beendigung
wegen
Erwerbsminderung
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Entscheidung Integrationsamt
• Prüfung Zusammenhang
Kündigungsgrund  Behinderung
• Kein Zusammenhang
 Wirksamkeit des Kündigungsschutzes
eingeschränkt
• Entscheidung in der Regel nach
pflichtgemäßem Ermessen
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
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www.kvjs.de
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Suchen Sie Ihren zuständigen
Integrationsfachdienst:
www.ifd-bw.de
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg