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Die Energiestrategie 2050
aus Sicht der Strombranche
AVES Zusammenkunft der Regionalgruppen vom 27. Oktober 2012
Beat Moser
Geschäftsführer swisselectric
Strommix-Vergleich:
weniger Kernkraft mehr Kohle
Fossil 2010:
55%
Fossil 2011:
58%
Strommix-Vergleich:
weiterhin konstant viel Braunkohle
Quelle: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/archive/c/c9/20121010073839!Energiemix_Deutschland.svg/2000px-Energiemix_Deutschland.svg.png
Energiewende! Energiewende?
Quelle: http://kohle-protest.de/fileadmin/02-Kohle-Karte/kkw-karte_41.swf
Kosten für Haushaltskunden
Industriekunden: Steuern und Abgaben
Quelle: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/studie-zum-niedergang-deutsche-solarbranche-vor-der-sonnenfinsternis/6748936.html
Neue Regulierungen: Abschaltverbot im Strommarkt
Neue Abgaben: Offshore-Haftungsregelung
Stand in Deutschland
Fazit: Vom Markt zu Planzielen
Ziele der Marktliberalisierung
• Günstige Stromversorgung
• Umweltfreundlich
• Sicher
Neue Maxime
• Umweltfreundlich
• Uranfrei
• Koste es, was es wolle
„Der liberalisierte deutsche Strommarkt ist keine 15 Jahre
als geworden. Er ruhe in Frieden.“
Quelle: Kommentar von D. Wetzel in der „Welt“ vom 16.10.2012.
http://www.welt.de/print/die_welt/article109856539/Strom-vom-Staat.html
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swisselectric leistet mit ihren Aktivitäten einen zentralen Beitrag zur
nachhaltigen Energieversorgung (gleichzeitiges und
gleichberechtigtes Umsetzen von umweltbezogenen, wirtschaftlichen
[Preis, Qualität, Versorgungssicherheit] und sozialen Zielen)
– weil swisselectric sich für eine nachhaltige Stromversorgung
einsetzt.
– weil swisselectric gezielte Massnahmen zur Effizienzsteigerung im
Gesamtenergiesystem durchführt (z.B. stetige Optimierung von
Kraftwerken, Forschungsförderung) und unterstützt (z.B.
Befürwortung von Wärmepumpen).
Das Ziel einer nachhaltigen Stromversorgung wird aus Sicht
swisselectric am besten erreicht mit einer marktorientierten
Energiewirtschaft mit stabilen Rahmenbedingungen
(Investitionssicherheit) namentlich mit einer klaren Rollenverteilung
zwischen den Akteuren.
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– swisselectric fordert eine Volksabstimmung über den Ausstieg
auf Verfassungsstufe.
– swisselectric lehnt Technologieverbote ab und möchte die
Frage nach der Nutzung der Kernenergietechnologie erst dann
beantworten, wenn sie sich konkret stellt.
– swisselectric lehnt das Wideraufbereitungsverbot ab;
abgebrannte Brennelemente sind kein Abfall, sondern ein
Wertstoff, der entsprechend rezykliert werden soll.
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– Stossrichtung 1: swisselectric unterstützt die sparsame und
rationelle Energienutzung, erachtet die konkreten Zielwerte für
2035 und 2050 jedoch als unrealistisch. Durch den Ausstieg
aus der Kernenergie wird die Umsetzung ohne deutliche
Abstriche bei den Zielsetzungen nicht möglich sein.
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– Stossrichtung 2: swisselectric kann nicht erkennen, dass es
sich bei der Energiestrategie 2050 tatsächlich um eine
Energiestrategie handelt. Vielmehr steht vor allem der Strom im
Vordergrund. swisselectric fordert, den
Gesamtenergieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu
erhöhen und den CO2-Ausstoss zu senken. Elektrizität ist dabei
Teil der Lösung, nicht des Problems.
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– Stossrichtung 3: swisselectric vermisst im Allgemeinen die
marktwirtschaftliche Ausgestaltung der Massnahmen. Im
Konkreten fehlt jeder Bezug zur vollständigen Öffnung des
schweizerischen Strommarkts, welche aus Sicht von swisselectric
integraler Bestandteil einer Energiestrategie sein sollte. Ganz
konkret hätte Art. 34 des jetzigen StromVG umgesetzt und die
zweite Marktöffnungsstufe in den vorliegenden Entwurf
aufgenommen werden sollen.
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– Stossrichtung 4: swisselectric vermisst eine konkrete
Darlegung, wie die zweite Etappe der Energiestrategie 2050
aussehen und umgesetzt werden soll. Massnahmen wie eine
Energielenkungsabgabe oder ökologische Steuerreform werden
im Erläuternden Bericht als politisch schwer durchsetzbar
bezeichnet und deren Diskussionen deshalb auf einen späteren
Zeitpunkt verschoben. Es ist nicht statthaft, den Ausstieg aus
der Kernenergie festzuschreiben ohne gleichzeitig auch dessen
Auswirkungen und die für die unveränderte Sicherstellung der
Versorgungsicherheit hinreichend erforderlichen Massnahmen
aufzuzeigen.
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– Stossrichtung 5: Die Energiestrategie besteht in vielen Teilen
aus Absichtserklärungen, unverbindlichen oder unklaren
Massnahmen und der Delegation von noch nicht näher
definierten Massnahmen an den Bundesrat. Es ist deshalb nicht
möglich, dazu Stellung zu nehmen. swisselectric fordert im
Einzelfall Konkretisierungen.
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– Stossrichtung 6: Zur Erreichung der Effizienzziele muss vorab
auf die bisher erfolgreichen freiwilligen Massnahmen der
Wirtschaft abgestellt werden; das Subsidiaritätsprinzip ist
aufrecht zu erhalten.
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– Stossrichtung 7: swisselectric fordert die Bereitstellung einer
möglichst einheimischen Stromproduktion auch im Bereich
der nicht-erneuerbaren Energien.
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– Stossrichtung 8: Die Voraussetzungen für den Bau von
Gaskombikraftwerken sind mit den existierenden und auch
mit den im Entwurf vorgeschlagenen Rahmenbedingungen nicht
gegeben. Gaskombikraftwerke können so die ihnen in der
Energiestrategie 2050 zugedachte Rolle nicht übernehmen.
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– Stossrichtung 9: Der Ausbau der Wasserkraft im
Allgemeinen und der Pumpspeicher im Besonderen findet in den
Massnahmen kaum Niederschlag. Dies muss nachgeholt werden.
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