GHRGe/Sopäd - Universität zu Köln

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Erste Staatsprüfung
im Lehramt an Grund-, Haupt- und
Realschulen und den entsprechenden
Jahrgangsstufen der Gesamtschulen
(GHRGe)
und im Lehramt für Sonderpädagogik
(Sopäd)
Universität zu Köln
Inhalte der Veranstaltung
• Lehramtsstudiengang GHRGe und Sopäd
– Rechtsgrundlagen
– Struktur und Organisation
– Studien- und Prüfungsleistungen
• Zulassung und Meldung zu Prüfungen
– Meldeverfahren, Formulare
– Dauer der Ausstellung von Dokumenten
– Prüfungsleistungen
• Freiversuch, Verbesserung und Wiederholung
• Ergebnis der Ersten Staatsprüfung
• Besonderheiten
• Auslaufordnung nach §20 Abs. 4LABG 2009
• Ansprechpartner
Universität zu Köln
Rechtsgrundlagen
•
•
•
•
•
LABG (Lehrerausbildungsgesetz)
LPO (Lehramtsprüfungsordnung 2003)
www.bildungsportal.nrw.de
Studienordnungen
Modulkataloge
• Zu finden auf den Internetseiten der einzelnen
Unterrichtsfächer der entsprechenden Fakultäten
oder unter www.hf.uni-koeln.de/32084
Universität zu Köln
Struktur im Lehramt GHRGe
Fachwissenschaft
Fach 1
Fachdidaktik
Erziehungswissenschaftliche Studien
Fachwissenschaft
Praxisphasen
14 Wochen
Fach 2
Fachdidaktik
GHRGe
Didaktisches Grundlagenstudium
in Deutsch oder Mathematik
Universität zu Köln
Erste Staatsprüfung GHRGe
Schulschwerpunkt:
Haupt-, Real-,
Gesamtschule
Jahrgangsstufen 5-10
Leistungsnachweise
im Hauptstudium
(§ 32 LPO)
Prüfungsleistungen
(§ 34 LPO)
Erziehungswissenschaft
1 LN
1 schriftliche Prüfung
Fach 1:
Fachwissenschaft
1 LN
1 Prüfung, schr. oder mdl.
Fach 1: Fachdidaktik
1 LN
1 Prüfung, schr. oder mdl.
Fach 2:
Fachwissenschaft
1 LN
1 Prüfung, schr. oder mdl.
Fach 2: Fachdidaktik
1 LN
1 Prüfung, schr. oder mdl.
DiGrulast
1 LN
1 schriftliche Prüfung
Schriftliche Hausarbeit
1 LN im betr. U.-Fach oder in EW
1 schriftliche HA
1 erziehungswissenschaftliches
Abschlusskolloquium
Abschlusskolloquium
Universität zu Köln
Art der Ersten Staatsprüfung GHRGe
• in Erziehungswissenschaft eine Prüfungsleistung als Klausur
und das erziehungswissenschaftliche Abschlusskolloquium
• in den Unterrichtsfächern sind jeweils zwei Prüfungen
abzulegen:
– eine in der Fachwissenschaft des Faches
– eine in der Fachdidaktik des Faches
• jeweils eine von beiden ist als schriftliche und eine als
mündliche Prüfung abzulegen; beide Prüfungen beziehen sich
auf die Inhalte der jeweiligen Hauptstudiumsmodule
• eine Klausur im didaktischen Grundlagenfach
• eine schriftliche Hausarbeit in Erziehungswissenschaft oder
einem der Unterrichtsfächer
Universität zu Köln
Struktur im Lehramt Sopäd
Fachwissenschaft
Fach
Fach 11
Fachdidaktik
Erziehungswissenschaftliche Studien
Fachwissenschaft
Praxisphasen
18 Wochen
Fach 2
Fachdidaktik
FS Lernen
Sopäd
weiterer FS
Universität zu Köln
Erste Staatsprüfung Sopäd
Lehramt
Sonderpädagogik
Leistungsnachweise
im Hauptstudium
(§ 39 LPO)
Prüfungsleistungen
(§ 40 LPO)
Erziehungswissenschaft
1 LN
1 schriftliche Prüfung
Fach 1:
Fachwissenschaft
1 LN
1 Prüfung, schr. oder mdl.
Fach 1: Fachdidaktik
1 LN
1 Prüfung, schr. oder mdl.
Fach 2:
Fachwissenschaft
1 LN
1 Prüfung, schr. oder mdl.
Fach 2: Fachdidaktik
1 LN
1 Prüfung, schr. oder mdl.
FS Lernen
1 LN
1 Prüfung, schr. oder mdl.
weiterer FS
1 LN
1 Prüfung, schr. oder mdl.
Schriftliche Hausarbeit
1 LN im betroffenen Unterrichtsfach, in EW oder Sopäd
1 schriftliche HA
Abschlusskolloquium
zusätzlich 1 LN durch UP 2
1 erziehungswissenschaftliches
Abschlusskolloquium
Universität zu Köln
Art der Ersten Staatsprüfung Sopäd
• in Erziehungswissenschaft eine Prüfungsleistung als Klausur
und das erziehungswissenschaftliche Abschlusskolloquium
• in der Sonderpädagogik sind zwei Prüfungen abzulegen:
– eine im Förderschwerpunkt Lernen
– eine im weiteren Förderschwerpunkt
• in den Unterrichtsfächern sind jeweils zwei Prüfungen
abzulegen:
– eine in der Fachwissenschaft des Faches
– eine in der Fachdidaktik des Faches
• jeweils eine von beiden Prüfungen ist als schriftliche und eine
als mündliche Prüfung abzulegen; beide Prüfungen beziehen
sich auf die Inhalte der jeweiligen Hauptstudiumsmodule
• eine schriftliche Hausarbeit in einer sonderpädagogischen
Fachrichtung, in EW oder einem der Unterrichtsfächer
Universität zu Köln
Zulassung zur Prüfung
• Der Erstantrag zur Zulassung für die Erste Staatsprüfung für
Lehrämter an Schulen wird beim Landesprüfungsamt,
Gyrhofstraße 19 bzw. 19a gestellt
– Online-Meldung/Post/Hausbriefkasten
• Einreichung aller notwendigen Unterlagen:
– Lebenslauf
– aktuelle Studienbescheinigung
– BAföG-Bescheinigung
– ALLE Zwischenprüfungszeugnisse
– Meldeunterlagen zu mindestens einer Prüfungsleistung
 Es werden nur vollständig eingereichte Anträge bearbeitet!
• Antragsformulare und weitere Infos erhältlich über das Internet:
http://www.lpa1.nrw.de/Dienstbereiche/Koeln/index.html
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Unterlagen für die Zulassung
• erfolgreich abgeschlossenes Grundstudium
 alle Zwischenprüfungszeugnisse in beglaubigter Kopie
(z.B. durch Seminarstempel)
• erfolgreicher Abschluss eines Hauptstudiumsmoduls mit LN
 Modulbescheinigung in beglaubigter Kopie
(z.B. durch Seminarstempel)
• Ausstellung im jeweiligen Institut/Seminar für die Fächer, für
Erziehungswissenschaft beim SSC Pädagogik oder
Psychologie, für die sonderpädagogischen Fachrichtungen
beim SSC Heilpädagogik
• ggf. fachpraktische Prüfungen
(Sport, Musik, Kunst, Textilgestaltung)
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Anmeldezeiträume für eine
Prüfung
• Anmeldung Klausur:
➙ bis 31.10.
➙ bis 30.04.
- Zeitraum Februar/ März
- Zeitraum August/September
• Anmeldung mündliche Prüfung:
- bis spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin
• Anmeldung erziehungswissenschaftliches
Abschlusskolloquium:
- Prüfungstermin i.d.R. im Juni
- Prüfungstermin i.d.R. im November
➙ bis 31.10.
➙ bis 30.04.
Universität zu Köln
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Nachreichen Leistungsnachweis
• Bei der Meldung zur Klausur kann die
Modulabschlussbescheinigung (LN) ggf.
nachgereicht werden
• Meldung: 30.04.2012 - Nachreichtermin 03.08.2012
• Meldung: 31.10.2012 - Nachreichtermin 15.02. 2013
Bei noch fehlenden Bescheinigungen erfolgt die
Zulassung zur Prüfung unter Vorbehalt!
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Dauer der Ausstellung von
Dokumenten
• SSC Heilpädagogik
- Zwischenprüfungszeugnis:
1 Woche
- Modulnachweis/ Leistungsnachweis:
2/3 Werktage
• SSC Pädagogik
- Zwischenprüfungszeugnis:
2/3 Werktage
- Modulnachweis/ Leistungsnachweis:
1/2 Werktage
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Formalia einer Prüfung
• Prüferin oder Prüfer:
- ist von der/dem Studierenden als Klausurthemensteller/in
oder erste/r mündliche Prüfer/in vorzuschlagen
- prüfungsberechtigte Dozierende können im Prüfungsamt
oder in den Instituten erfragt werden
 an die rechtzeitige interne Anmeldung denken!
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Schriftliche Hausarbeit
(„Examensarbeit”)
• kann zu jedem Zeitpunkt angemeldet werden
- Nachreichfristen für Zeugnisse für die Einstellung in das
Referendariat beachten (22. Juni um am 1.11.2012 zu
beginnen)!
- muss vor dem Abschlusskolloquium abgegeben worden sein!
• in folgenden Bereichen möglich:
- Erziehungswissenschaft
- Unterrichtsfach (Fachwissenschaft oder Fachdidaktik)
- sonderpädagogischer Anteil (bei Lehramt Sonderpädagogik)
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Schriftliche Hausarbeit
(„Examensarbeit”)
• Zulassungsvoraussetzung:
- ein erfolgreich abgeschlossenes Hauptstudiumsmodul (LN)
• Thema muss aus dem Studiengang oder einem
Modul erwachsen
• prüfungsberechtigter Hochschullehrer für das
Thema (Themensteller) ist vom Prüfling
vorzuschlagen
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Schriftliche Hausarbeit
(„Examensarbeit“)
• in der Regel: 3 Monate
• empirisch: 5 Monate
Eine Verlängerung der Abgabefrist wegen
Erkrankung während der Anfertigung der
Examensarbeit ist nicht möglich.
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Modulabschlussprüfungen
Die Prüfungsleistungen werden während des
Hauptstudiums „im Anschluss an Module“ abgelegt.
Die Prüfungsleistungen erstrecken sich auf die
Gesamtheit (der Veranstaltungen) eines Moduls.
Enge inhaltliche Absprachen sind unzulässig,
rechtfertigen auch keinen Anspruch des Prüflings
auf bestimmte Themenstellungen.
Es gilt bei mündlichen Prüfungen das Zwei-PrüferPrinzip.
Empfehlenswert: Den weiteren Prüfer, sobald
bekannt, in der Sprechstunde aufsuchen.
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Mündliche Prüfung
Die Prüflinge sollen:
•
Zusammenhänge der Prüfungsgebiete erkennen
und darstellen sowie
•
spezielle Fragestellungen einordnen und
beantworten können
•
•
•
•
•
•
Dauer: 45 Minuten
zwei Prüfer/innen
bei fehlender Einigung über die Gesamtnote:
arithmetisches Mittel
Ergebnis wird dem Prüfling nach der Prüfung mitgeteilt
Protokoll geht an das Landesprüfungsamt
Notenmitteilung erfolgt per E-Mail
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Schriftliche Prüfung
Die Prüflinge sollen:
•
in einem Zeitrahmen von vier Zeitstunden mit
begrenzten Hilfsmitteln eine den Anforderungen
entsprechende Aufgaben lösen
•
grundlegende Kenntnisse zur Thematik und zur
Methodik sowie die Fähigkeit nachweisen, Wissen
im Sinne der gestellten Aufgabe anzuwenden
•
•
•
die Klausur geht - nacheinander - zwei Gutachtern
zu, das Ergebnis wird schriftlich (E-Mail) mitgeteilt
ggf. Drittgutachter
von Nachfragen bei Prüfern oder beim
Landesprüfungsamt bitte absehen!
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Erziehungswissenschaftliches
Abschlusskolloquium
• letzte Prüfung im Ersten Staatsexamen
(Prüfungsgespräch)
• Anmeldefristen beachten (30.04. bzw. 31.10.)
• zur Anmeldung muss dem Landesprüfungsamt in
der Regel die „Bescheinigung über den
ordnungsgemäßen Abschluss des Hauptstudiums“
(EWS, Unterrichtsfächer, ggf. Förderschwerpunkte)
vorgelegt werden
Universität zu Köln
Erziehungswissenschaftliches
Abschlusskolloquium
Im erziehungswissenschaftlichen Abschlusskolloquium soll
festgestellt werden, ob die Kenntnisse und Fähigkeiten
vorliegen, die im erziehungswissenschaftlichen Studium als
Grundlagen des Lehrerberufs vermittelt werden.
•
•
•
•
•
zwingende Vorgabe: EW-Abschlusskolloquium ist die
letzte Teilprüfung!
Dauer: 45 Minuten
Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern
(zwei Hochschullehrer und ein Schulvertreter)
bei fehlender Einigung über die Gesamtnote:
arithmetisches Mittel
Ergebnis wird dem Prüfling nach der Prüfung mitgeteilt
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Erziehungswissenschaftliches
Abschlusskolloquium
• Die Bescheinigung über den ordnungsgemäßen
Abschluss des Hauptstudiums kann ggf.
nachgereicht werden.
• Meldung 30.04.2012 für November 2012
➙ bis 28.09.2012
• Meldung: Ende 10.2012 für Juni 2013
➙ bis Ende April 2013
Universität zu Köln
Freiversuch § 22 LPO
• Eine Meldung zur Prüfung innerhalb der Regelstudienzeit (7 Semester bei GHRGe bzw. 9 Semester
bei Sopäd) gilt als Freiversuch.
• Im Fall des Nichtbestehens gelten Prüfungen als
nicht unternommen, wenn die Meldung im Rahmen
der Regelstudienzeit erfolgte.
• Entscheidend ist das Hochschulsemester im
Studiengang Lehramt GHRGe oder Sopäd.
Universität zu Köln
Verbesserung
• Wer eine mündliche Prüfung oder eine Klausur oder
das Abschlusskolloquium in der Regelstudienzeit
bestanden hat, kann zur Verbesserung der Note die
Prüfung einmal wiederholen.
• Antrag ist bis zum Beginn des darauf folgenden
Semesters zu stellen.
Universität zu Köln
Wiederholung von Prüfungen
(§ 26 LPO)
• Prüfungsleistungen (Klausur, mündliche Prüfung,
schriftliche Hausarbeit, Abschlusskolloquium)
können bei Nichtbestehen einmal wiederholt
werden.
- Die Wiederholung erfolgt im gleichen Fach/Modul
• In Ausnahmefällen kann auf Antrag eine zweite
Wiederholungsprüfung für Klausuren und mdl.
Prüfungen genehmigt werden
- gilt nicht für die Hausarbeit und das Abschlusskolloquium
Universität zu Köln
Ergebnis: Erste Staatsprüfung
Die Erste Staatsprüfung ist bestanden, wenn jede
Teilprüfung mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde.
Die Erste Staatsprüfung ist endgültig nicht bestanden,
•
wenn die jeweilige Wiederholungsprüfung nicht
bestanden wurde,
•
wenn die Meldung zur Wiederholungsprüfung nicht
innerhalb von drei Jahren nach Mitteilung der nicht
bestandenen Ersten Staatsprüfung erfolgte.
Universität zu Köln
Erweiterungsprüfung § 29
• zusätzliche Fächer/Förderschwerpunkte können
parallel studiert werden, die Prüfungen können aber in
der Regel erst nach der bestandenen Ersten
Staatsprüfung abgelegt werden
• Voraussetzung: Je ein LN aus der Fachwissenschaft
und Fachdidaktik des Hauptstudiums im
Erweiterungsfach (bei weiterem FS: Module SDK/MK)
• im weiteren Fach je eine Prüfungsleistung schriftlich/mündlich
• im weiteren FS eine Prüfungsleistung - schriftlich oder
mündlich
Universität zu Köln
Besonderheiten
Abmeldung von einer Prüfung ohne Angabe von
Gründen bis spätestens eine Woche vor dem
Prüfungstermin möglich.
➙ schriftliche Benachrichtigung an das
Landesprüfungsamt und Prüfer
Bitte die Konsequenzen überdenken!
Universität zu Köln
Besonderheiten
• Nach der Zulassung zu einer Teilleistung der Ersten
Staatsprüfung ist ein Wechsel der Unterrichtsfächer
nicht mehr möglich.
• Alle Prüfungen müssen in der Regel vor einer
Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes abgelegt
werden.
 Ausnahme: ein Unterrichtsfach wird an der Universität zu
Köln nicht angeboten (z.B. Technik)
Universität zu Köln
Kontaktinformationen Köln
(GHRGe/Sopäd)
Anschrift:
Geschäftsstelle Köln (GHRGe/Sopäd)
Gyrhofstraße 19a
50931 Köln
Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag von 10 - 12 Uhr
Mittwoch von 13 - 15 Uhr
Telefonsprechzeiten:
Montag und Donnerstag von 14 - 15 Uhr,
Dienstag und Mittwoch von 10 - 11 Uhr
Tel.:
Fax:
0221 / 470 - 2848
0221 / 470 - 7094
E-Mail:
[email protected]
Universität zu Köln
Auslaufverordnung nach § 20
Abs. 4 LABG 2009
Das Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen
informiert darüber, dass nach §20 Abs. 4 des Lehrerausbildungsgesetzes vom
12.05.2009 Studierende, die am 30.09.2002 in Verbindung mit der
Lehramtsprüfungsordnung 2003 eingeschrieben sind, ihr Studium nach diesen
Vorschriften beenden können, wenn die Erste Staatsprüfung
Für die Lehrämter an Grund-, Haupt-, und Realschulen und den
entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen bis spätestens zum
Sommersemester 2016
Für das Lehramt für Sonderpädagogik sowie bei den Lehrämtern für
Berufskollegs sowie für Gymnasien und Gesamtschulen bis spätestens
zum Sommersemester 2017 abgeschlossen ist.
- Ordnung der Universität über das Auslaufen der Lehramtsstudiengänge mit
Erster Staatsprüfung 07.09.2011
Universität zu Köln
Ansprechpartner
Telefon
e- Mail
Sprechzeiten
Leitung
Günther Kligge
Dr. Helmut Kaufmann
- 2859
- 2847
siehe oben
Mi 13:00- 15:00h
LPO 2003 A- D
Christine Bohlen
- 2422
[email protected]
siehe oben
Haus 19
LPO 2003 E-G, J, O, Z
“alte” LPO 1994-2000 A-Z (P, SI, SoPäd)
Petra Gottschalk
- 6942
[email protected]
siehe oben
Haus 19a
LPO 2003 H+ K
Karin Lambertz
- 2421
[email protected]
siehe oben
Haus 19a
LPO 2003 I, L- N, Q, U, V, Y
Semesteranrechungen GHR/ Sopäd
Gabriele Vogel
- 2960
[email protected]
siehe oben
Haus 19a
LPO 2003 R, Sch, T
“alte” LPO (1994- 2000) A- Z (SII)
Claudia Geisler
- 2431
[email protected]
siehe oben
Haus 19
LPO 2003 P, S, St, W
Sandra Penski
- 2273
[email protected]
siehe oben
Haus 19
Semesteranrechungen GyGe/ BK
Marianne Schuklat
- 4537
[email protected]
siehe oben
Haus 19
Zentrale Dienste
Simone Wegwerth
- 2798
[email protected]
siehe oben Haus 19a
Zentrale Dienste
Susanne Linder
- 1696
[email protected]
siehe oben Haus 19a
Zentrale Dienste
Sabine Mendetzki
- 6943
Sabine [email protected]
siehe oben Haus 19a
Universität zu Köln
Hinweise zur LPO 2003
• Hinweise zum Prüfungsverfahren finden Sie auf
der Homepage des Landesprüfungsamtes:
http://www.lpa1.nrw.de/Dienstbereiche/Koeln/index.
html
www.lpa1.nrw.de
Universität zu Köln
Examensleitfaden
Die Examensleitfäden der Studierenden-ServiceCenter sowie weitere Informationen finden Sie
unter:
GHRGe: http://www.hf.uni-koeln.de/32221
Sopäd: http://www.hf.uni-koeln.de/31219
Universität zu Köln
Und nun viel Erfolg!
Universität zu Köln
Erste Staatsprüfung
im Lehramt an Grund-, Haupt- und
Realschulen und den entsprechenden
Jahrgangsstufen der Gesamtschulen
(GHRGe)
und im Lehramt für Sonderpädagogik
(Sopäd)
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