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Bausteine der Altersvorsorge
Wissenswertes
Minijob - Midijob
Tipps für Studenten & Hilfskräfte
Tipps für Beamte bei Statuswechsel
Rentenberechnung
Rente, Kranken- /Pflegeversicherung und
Steuern
Frührente
Quellenangaben
Bausteine der Altersvorsorge
Die durchschnittliche Höhe der gesetzlichen Rente beträgt zur Zeit ca. 64%
vom letzten Nettoeinkommen, d.h. es entsteht eine individuelle Lücke von
16 bis zu max. 36%, die jeder Arbeitnehmer für sich schließen sollte…
Folgende Möglichkeiten können dazu genutzt werden:
1. Betriebliche Altersvorsorge (Eichel-Rente / Entgeltumwandlung)
Gesetzliche Zusatzversicherung VBL (für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst)
2. Wohn-Eigentum:
- bei Selbstnutzung Einsparung der Miete auch im Rentenalter
- durch weitere Einkünfte aus Vermietung + Verpachtung –
Achtung Versteuerung, seit 2005 gibt es den Altersentlastungsbetrag von max.
40% - dieser schmilzt bis 2040 komplett auf! Fragen Sie Ihren Steuerberater.
3. Lebensversicherung bzw. private Rentenversicherung auf Basis einer
Lebensversicherung:
- steuerfrei (Abschluss bis 31.12.2003)
- versteuert (Abschluss ab 01.01.2004)
4. Versicherungsverträge mit Nutzung von Riester/ Rürup
PRAktiv-Tipp: eine auf die
individuelle Kombination!
eigenen
Lebensumstände
abgestimmte,
Betriebliche Altersvorsorge/ Gesetzliche
Zusatzvers. VBL (für ÖD-Beschaftigte):
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Die sogenannte Eichel-Rente bzw. die damit verbundene
Entgeltumwandlung, hat den Vorteil dass die monatlichen Beiträge direkt
vom Bruttoverdienst abgezogen werden. So gesehen wird das Geld erst
einmal nicht versteuert. Die meisten Anbieter arbeiten provisionsfrei,
sodass mit dem ersten Euro in die Zukunft investiert wird.
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Wissenswertes zum Thema steht unter dem Link
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_Altersversorgung
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Für TV-L/-ÖD-Beschäftigte unter http://www.vbl-klassik.de/
Versicherungsverträge mit Nutzung von
Riester/ Rürup:
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für Arbeitnehmer unter http://de.wikipedia.org/wiki/Riester-Rente
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für Selbstständige unter http://de.wikipedia.org/wiki/Rürup-Rente
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für TV-L/ÖD-Beschäftigte unter http://www.vbl-dynamik.de/ oder
unter http://www.vbl-extra.de/
Genaueres über weitere Anbieter und deren
Konditionen erfahren Sie direkt bei den
Versicherungsgesellschaften,
Geldinstituten und Bausparkassen Ihres
Vertrauens!
Wissenswertes
Für Arbeitslose die ALG I beziehen, zahlt die Bundesagentur für Arbeit
weiterhin in die Rentenkasse ein (Basis ist die scheinbare Weiterführung
von 80% des letzten Bruttoeinkommens). Für ALG II-Empfänger werden ab
01.01.2007 nur noch 205 Euro eingezahlt...
Selbstständige können sich auf Antrag pflicht- oder auch freiwillig versichern
und haben somit ebenfalls die Möglichkeit später eine Rente zu erhalten.
Pflegezeiten und Zeiten von Kindererziehung werden bei der
Rentenberechnung berücksichtigt!
Siehe Broschüren der Deutschen Rentenversicherung:
Freiwillig Rentenversichert: Ihre Vorteile
Was wir für Familien tun
Kindererziehung – Ihr Plus für die Rente
Minijob - Midijob
Bruttoverdienste aus nicht-selbstständiger Arbeit sind ab 400 Euro/Monat
dauerhaft sozialversicherungspflichtig! Bleibt der Verdienst darunter (Minijob)
kann der Arbeitnehmer wählen, ob in die Rentenversicherung eingezahlt
werden soll oder nicht – Achtung, dies kann sinnvoll sein, da ebenfalls die
Jahresanzahl entscheidend ist für den Rentenbeginn ab 65 statt 67...
Lediglich der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale im Gewerbe von 30% (13% KV,
15% RV, 2% Lohnsteuer) und im Privathaushalt von 12% (5% KV, 5% RV, 2%
Lohnsteuer)
Azubi-Entgelte sind ebenfalls sozialversicherungspflichtig auch wenn deren
Verdienst unter 400 Euro / Monat liegt!
Midijobs, also zwischen 400 Euro und 800 Euro haben reduzierte Beitragssätze in
allen Sozialversicherungsbereichen – die Formel zur Beitragsberechnung
lautet: (Bruttoverdienst x Faktor 1,2528) – 202,24 Euro = Beitrag
Siehe Broschüren der deutschen Rentenversicherung:
Berufsstarter und ihre Sozialversicherung
Minijob – Midijob: Bausteine für die Rente
Tipps für Studenten & Hilfskräfte
Die Krankenversicherung der Rentner steht für Studenten offen, wenn sie
beispielsweise eine Waisenrente beziehen. Dies gilt nicht, wenn die Studenten
selbst krankenpflichtversichert sind, also nebenbei noch Geld verdienen.
Minijobs bis 400 Euro sind für Studenten sozialversicherungsfrei, lediglich der
Arbeitgeber zahlt eine Pauschale im Gewerbe von 30% (13% KV, 15% RV, 2%
Lohnsteuer) und im Privathaushalt von 12% (5% KV, 5% RV, 2% Lohnsteuer).
Um sozialversicherungsfrei i.S. v. KV, PV & AV zu bleiben, dürfen Studenten jährlich
mit einem Bruttoverdienst von mehr als 400 Euro / Monat nicht mehr als 20
h/Woche beschäftigt sein (das Studium muss vorrangig sein!). RV-Beiträge von
9,95% sind sowohl vom Studierenden als auch vom AG zu zahlen. Dies gilt
ebenso bei Jobs mit mehr als 20h/Woche begrenzt bis 26 Wochen im Jahr. Erst
darüber hinaus sind KV, PV & AV vom Arbeitnehmer zu zahlen. Ausnahmen gibt
es in den Semesterferien und bei Praktikas, wenn sie Teil des Studiums sind,
innerhalb dessen absolviert werden und das Studium grundsätzlich im
Vordergrund steht.
Befristete Aushilfsjobs bis 2 Monate oder 50 Arbeitstage/Jahr sind ebenfalls in voller
Höhe sozialversicherungsfrei – Achtung: Falle bei mehreren Jobs im Jahr!!!
Siehe Broschüre der Deutschen Rentenversicherung:
Tipps für Studenten: Jobben und Studieren
Tipps für Beamte bei Statuswechsel
Wechselt jemand vom System der Beamtenversorgung in
ein anderes Versorgungssystem, kann eine
Nachversicherung erfolgen. Hilfreiche Tipps und Infos
stehen in der Broschüre Nachversicherung der
Deutschen Rentenversicherung.
Monatliche Rente =
Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor
- Entgeltpunkte errechnen sich aus dem Verhältnis zwischen dem jährlichen sozialversicherungspflichtigen
Bruttoverdienst eines Arbeitnehmers und dem Bundesdurchschnittsverdienst (Jahr 2009: 30.879 Euro).
Alle so gesammelten Entgeltpunkte werden zu Rentenbeginn aufaddiert.
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Mit dem Zugangsfaktor werden Zu- und Abschläge bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Einen
Zuschlag erhält ein Arbeitnehmer, wenn er/sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze zunächst auf Ihre
Altersrente verzichtet. Abschläge fallen an, wenn die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird.
Wenn weder Zu- noch Abschläge zu berücksichtigen sind, beträgt der Faktor 1,0.
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Der Rentenwert drückt den Betrag aus, der der monatlichen Rente für einen Entgeltpunkt entspricht
(derzeit seit dem 1. Juli 2009: 27,20 Euro). Der aktuelle Rentenwert wird regelmäßig angepasst.
- Der Rentenartfaktor bestimmt die Höhe der Rente je nach Rentenart:
Renten wegen Alters
1,0
Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung
0,5
Renten wegen voller Erwerbsminderung
1,0
Erziehungsrenten
1,0
kleine Witwenrenten/ Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehepartner
gestorben ist („Sterbevierteljahr“)
1,0 anschl. 0,25
große Witwenrenten/ Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehepartner
gestorben ist („Sterbevierteljahr“)
1,0 anschl. 0,55 (bis zu max. 0,6)
Halbwaisenrenten
0,1
Vollwaisenrenten
0,2
Rente, Kranken-/Pflegeversicherung & Steuern
Ein gesetzlich pflichtversicherter Arbeitnehmer bleibt als Rentner weiterhin krankenpflichtversichert und zahlt über die Krankenkasse weiterhin auch in die
Pflegeversicherung ein. Die Bezahlung erfolgt direkt über die Rentenversicherung.
Freiwillige Krankenversicherung und Familienversicherung sind möglich – bitte
gut durchrechnen und beraten lassen – bei Kündigung (Frist bis max. 3 Monate
nach Rentenbeginn!) ist eine Rückkehr in die gesetzliche KV nicht möglich
(siehe Broschüre)!
Renteneinkünfte sind seit 2005 ab 50% einkommenssteuerpflichtig (AltEinKG)!!! Hier ist
das Jahr des Rentenbeginns entscheidend über die prozentuale Höhe der zu
versteuernden Rente. Ab 2005 bis 2020 wird pro Jahr um 2% erhöht – danach pro
Jahr um 1% - Beispiele: Rentenbeginn 2009 sind 58% (2027 sind 87%) der Rente
zu versteuern. D.h. ab 2040 müssen alle künftigen Rentner 100% Ihrer Rente
versteuern. Achtung, auch hier gilt der Grundfreibetrag von 7.834 €/ Jahr KV+
PV sind bei der EST-Erklärung bis zur Höhe von 1.500 €/ Jahr abziehbar!
Ab dem 65. Lebensjahr können Rentner uneingeschränkt hinzuverdienen, ohne mit
Rentenkürzungen rechnen zu müssen. Sofern der Gesetzgeber keine Änderungen
vornimmt, gelten diese Bestimmungen bis 2011. Danach wird die Regelaltersgrenze
für eine Altersrente stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben (Quelle:
Infodienst 3/2007 - 5 - © IBPro). Bis 400 Euro gelten die Bestimmungen für Minijobs,
darüber hinaus teilen sich AG und Rentner einen verminderten Satz für KV und PV .
Wissenswertes zur Frührente
Wenn eine Frührente angestrebt wird, erübrigt sich mittlerweile eine Auflösung des
bestehenden Arbeitsverhältnisses, sprich es ist kein Auflösungsvertrag nötig!
Unter 65 Jahren dürfen Rentner zurzeit monatlich bis zu 350 Euro brutto nebenher
verdienen. Liegt das Einkommen bei einer vorzeitigen Altersrente regelmäßig
über der Grenze, wird die Rente - gegebenenfalls auch rückwirkend –
vermindert und als sogenannte Teilrente ausgezahlt. Je mehr hinzuverdient wird,
umso weiter sinkt der Anteil dieser Teilrente (Quelle: IKK-Profil 2/2007). Bis 400
Euro Hinzuverdienst gelten die Regelungen für Minijobs. Achtung, teilweise
erwerbsgeminderte Frührentner können ggf. hinzuverdienen – sie haben eine
individuelle Grenze (siehe Rentenbescheid).
Grundsätzlich gelten die gleichen Bedingungen in Bezug auf KV- und PV-Pflicht wie
bei Bezug von Altersrenten. Bei voller Erwerbsminderung entfällt die AV und der
RV-Beitrag wird geteilt (AG/Frührentner). Bei teilweiser Erwerbsminderung gilt
volle Sozialversicherungspflicht in allen Bereichen (Gleitzonenregelung beachten
– Quelle: IKK-Profil 2/2007!).
Siehe auch Broschüre der Deutschen Rentenversicherung:
Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen
Quellenangaben und Links
Übersicht über alle
Formulare & Broschüren der Deutschen Rentenversicherung
Link zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
Weitere Quellen:
IKK-Profil 2/2007; Infodienst 3/2007 - 5 - © IBPro
Für genauere Begriffsdefinitionen und zum besseren Verständnis die Links zu
Wikipedia und Google
Verwendete Abkürzungen in alphabetischer Reihenfolge:
ALG Arbeitslosengeld, AltEinKG Alters-Einkünfte-Gesetz, AV Arbeitslosenversicherung,
EST Einkommenssteuer, KV Krankenversicherung, PV Pflegeversicherung,
RV Rentenversicherung, TV-L/-ÖD Tarifvereinbarungen der Länder/ Öffentlichen Dienst