Transcript KV Arbeit

Novellierung der Schlüsselzuweisung
für die Haushalte der Kirchengemeinden
1.
Gründe und Ziele
für eine Novelle der
Systematik der
Schlüsselzuweisung
1. Gründe und Ziele
Ausgangslage
1. Seit dem Jahr 2010 gab es verstärkte Debatten
zum Schlüsselzuweisungssystem, da das
bestehende Punktesystem bei Fusionen die
Kirchengemeinden benachteiligte.
2. Wegfallende Sockelbeträge führten zu
finanziellen Einbußen. Zusammenschlüsse waren
daher finanziell nachteilig.
3. Mit der Aufgabe von Zweitkirchen und
Pfarrheimen fielen auch entsprechende
Zuweisungen weg. Die Anpassung an den
notwendigen Bedarf wurde behindert.
3
1. Gründe und Ziele
Basis der Überarbeitung:
Prinzipien der Schlüsselzuweisung
 Planungssicherheit und Gestaltungsmöglichkeiten
für die Kirchengemeinden - Subsidiarität
 nachvollziehbare Kriterien - Objektivität
 Ausgleich zwischen strukturstarken und -schwachen
Kirchengemeinden - Solidarität
 seit 1974 ein vom Erzbistum praktiziertes bewährtes
Verfahren.
1. Gründe und Ziele
Schlüsselzuweisungen für
88 Pastorale Räume …
 dürfen keine strukturellen, rechtlichen oder
organisatorischen Vorbedingungen stellen
 müssen unterschiedlichen Wirklichkeiten in den
Pastoralen Räumen gerecht werden können
 sollen auch das Zusammenwachsen in den
Pastoralen Räumen unterstützen
2.
Status Quo
Die Komponenten
der heutigen
Schlüsselzuweisung
2. Status Quo
Komponenten der heutigen
Schlüsselzuweisung
Rechenbeispiel
Sockelbetrag
Pfarrei
+ Mitgliederansatz
1.000 Mitglieder
+ Zuschläge
1 Pfarrheim
- anrechenbare Einnahmen
10.000 €
= Schlüsselzuweisung
2. Status Quo
Komponente
Sockelbetrag
 Für alle Kirchengemeinden:
 als Pfarrei oder Pfarrvikarie
mit eigener Vermögensverwaltung : 6.500 Punkte
 als Pfarrvikarie ohne eigene
Vermögensverwaltung:
2.500 Punkte
Sockelbetrag
+ Mitgliederansatz
+ Zuschläge
-
anrechenbare Einnahmen
= Schlüsselzuweisung
St. Paul hat 1.000
Mitglieder und ist
eine Pfarrei:
6.500 Punkte
2. Status Quo
Komponente
Mitgliederansatz
 bis 4.500 Mitglieder:
9 Punkte je Mitglied
Sockelbetrag
+ Mitgliederansatz
+ Zuschläge
-
anrechenbare Einnahmen
= Schlüsselzuweisung
 4.501. bis 7.000. Mitglied:
11 Punkte je Mitglied
 ab 7.001. Mitglied:
6 Punkte je Mitglied
St. Paul hat 1.000
Mitglieder:
9.000 Punkte
2. Status Quo
Sockelbetrag
Komponente
Zuschläge
Kriterium
+ Mitgliederansatz
+ Zuschläge
Punkte
Pfarrheim
3.000
Pfarrsaal
1.000
weitere Kirche
2.500
Kapelle
1.000
Dienstwohnung
1.500
Stellenzuschlag:
• bis 1.000 Mitglieder
900
• bis 4.500 Mitglieder
je 0,9
• 4.500 bis 7.000
Mitglieder
je 1,2
-
anrechenbare Einnahmen
= Schlüsselzuweisung
St. Paul erhält für
Pfarrheim und als
Stellenzuschlag:
3.900 Punkte
2. Status Quo
Berechnung für St. Paul
 Sockel:
6.500 Punkte
 Mitgliederpunkte:
9.000 Punkte
 Gebäudepunkte:
3.000 Punkte
 Sonstiges:
900 Punkte
 Punktsumme:
19.400 Punkte
 x Punktwert (1,75 €)
33.950 €
 abzgl. eigene Einnahmen = Schlüsselzuweisung
2. Status Quo
Komponente
Einnahmen
Einnahmen werden aus Etat
und Jahresrechnung
ermittelt.
Einnahme lt. Haushaltsplan
- Freibetrag (520 €)
= anrechenbare Einnahmen
Anrechnung (70%)
Sockelbetrag
+ Mitgliederansatz
+ Zuschläge
-
anrechenbare Einnahmen
= Schlüsselzuweisung
Für Einnahmen von
10.000 € werden
St. Paul in Abzug
gebracht:
6.636 €
2. Status Quo
Anrechenbare Einnahmen
 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen aus als betriebsnotwendig
eingestuften Vermögensgegenständen
 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen aus als nicht betriebsnotwendig
eingestuften Vermögensgegenständen, sofern sie für allgemeine
Haushaltszwecke verwendet werden
 Kapitalerträge, soweit nicht aus zweckgebundenen Zuwendungen
oder Vermächtnissen
 Erträge aus Sondervermögen (z. B. Sozialfonds)
 Erträge aus Immobilienfonds-Anteilen, soweit nicht aus
zweckgebunden Zuwendungen oder Vermächtnissen
2. Status Quo
Umrechnung in € und Summe
für das Rechenbeispiel
Punktsumme
Punkte
Punktwert
Betrag
19.400
1,75 €
33.950 €
Anrechnung Einnahmen
- (9.480 € * 70%)
- 6.636 €
= Schlüsselzuweisung
27.314 €
Heutiges Punktesystem
Bisheriges Punktesystem
Allgemeine Auswirkungen auf das
Verhalten der Kirchengemeinden:
• Sockelbetrag: Anreiz zur rechtlichen
Eigenständigkeit
• Gebäudepunkte: Anreiz zum Festhalten am
geförderten Gebäudebestand
• Mitgliederpunkte: Anreiz, die Gemeindegröße
nicht durch Zusammenschluss über 7.000
Mitglieder zu erhöhen
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Bisheriges Punktesystem
Beispiel:
Zusammenschluss von vier Kirchengemeinden mit je
1.000 Mitgliedern, vier Pfarrheimen, zwei Dienstwhg
Punkte vor dem Zusammenschluss:
Sockelbetrag 4 x 6.500 Pkte = 26.000 Pkte
Pfarrheim
4 x 3.000 Pkte = 12.000 Pkte
Dienstwhg
2 x 1.500 Pkte =
3.000 Pkte
Gesamt:
41.000 Punkte
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Bisheriges Punktesystem
Beispiel:
Zusammenschluss von vier Kirchengemeinden mit je
1.000 Mitgliedern, vier Pfarrheimen, zwei Dienstwhg
Punkte nach dem Zusammenschluss:
Sockelbetrag
1 x 6.500 = 6.500 Punkte
3 weitere Kirchen
3 x 2.500 = 7.500 Punkte
Pfarrheim
4 x 3.000 = 12.000 Punkte
Dienstwhg
2 x 1.500 = 3.000 Punkte
Gesamt:
29.000 Punkte
Verlust:
12.000 Punkte
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Bisheriges Punktesystem
Finanzielle Folgen des Zusammenschlusses der vier
Kirchengemeinden:
 Die Punktzahl geht durch den Zusammenschluss
um 12.000 zurück.
 Dieser Rückgang wird im heutigen System durch
einen fünfjährigen Sonderzuschuss und
anschließender zehnjähriger Abschmelzung
abgemildert. Langfristig muss die größere
Gemeinde Kostenfaktoren (Gebäude) abbauen.
Folge:
Der Zusammenschluss ist aus Sicht der
Gemeinden finanziell unattraktiv !
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3.
Eckpunkte
für die Umstrukturierung
der Schlüsselzuweisung
3. Eckpunkte
Ziel: keine Vorbedingungen
 Wie wirkt die heutige Förderung auf das Verhalten
der Kirchengemeinden?
 Sockelpunkte:
 Anreiz zur Eigenständigkeit
 Gebäudepunkte:
 Anreiz zum Festhalten am Gebäudebestand
 Mitgliederpunkte:
 Anreiz zu Gemeindegröße unter 7.000 Kath.
3. Eckpunkte
Ziele und Bedingungen der Novellierung
1. Grundstrukturen bleiben erhalten
– Schlüsselpunkte nach Gemeindegröße und –ausstattung
– Solidarität durch Anrechnung eigener Erträge
2. Mehr Entscheidungsfreiheit vor Ort über die
gemeindlich genutzten Gebäude
3. Benachteiligung von Zusammenschlüssen von
Kirchengemeinden wird aufgehoben
4. Stärkung der Ebene des Pastoralen Raumes als
Rahmen für die Erledigung und Finanzierung
gemeindeübergreifender Aufgaben
5. Höhe der gesamten Schlüsselzuweisung zum
Umstellungsstichtag bleibt annähernd erhalten
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3. Eckpunkte
Neues Punktesystem
Grundidee
• Der bisherige Sockelbetrag und der
Gebäudezuschlag für Kirchen und Pfarrheime
werden in mitgliederbezogene Strukturpunkte
umgerechnet.
• Der Stellenzuschlag der Gemeinden wird ersetzt
durch eine Sockelförderung für die
Pastoralverbünde.
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3. Eckpunkte
Neues Punktesystem
Sockel und Gebäudepunkte werden in die
Mitgliederpunkte integriert
1. Sockel- und Gebäudepunkte werden zum Stichtag
rechnerisch auf die Mitgliederzahl aufgeteilt
2. Je nach Größe und Ausstattung der Gemeinde ergibt sich
ein individueller Ansatz für „Strukturpunkte je Mitglied“
3. Die bisherigen Mitgliederpunkte und die Strukturpunkte
werden addiert
3. Eckpunkte
Neues Punktesystem
• Berechnungsregeln Strukturpunkte
– werden einmalig bei Umstellung 2014/ 2015 berechnet
– werden in künftigen Perioden dauerhaft weiter gewährt
• Berechnungsregeln Mitgliederpunkte
– jede Kirchengemeinde erhält je Mitglied 9 Punkte
– Erst ab dem 20.001. Mitglied: 6 Punkte
• Auswirkungen für die Kirchengemeinden
– Die künftige Förderung hängt stärker von der
Mitgliederzahl als von dem rechtlichen Status und der
Anzahl der Gebäude ab.
– Der Status als selbständige Kirchengemeinde und die
Anzahl der Dienstgebäude ist für die Förderung weniger
relevant.
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3. Eckpunkte
Neues Punktesystem
Stellenzuschläge werden durch Förderung
für Pastoralverbünde ersetzt
1. Personalkosten vor Ort sind aus der mitgliederbezogenen
Förderung zu finanzieren
2. Übergreifend anfallende Personalkosten (z.B. Sekretärin)
sind aus dem Etat des Pastoralverbunds zu finanzieren
3. Anstatt der Stellenzuschläge gibt es einen Sockelbetrag
je „altem“ PV von 5.500 Punkten
(s. KA v. 06.07.2000 gemäß Zirkumskriptionsgesetz)
4. Die Förderung folgt der Verlagerung der Kosten.
4.
Neues System
für die Berechnung der
Schlüsselzuweisung
4. Neues System
Ziel: Förderung möglichst erhalten
 Zum Stichtag der Umstellung (01.01.2015)
Punkteberechnung mit gleichem Ergebnis.
bisher
Sockelpunkte 6.500
+ Gebäudepunkte 3.000
___________________
Mitgliederzahl
Sockel
Mitglieder
6.500
+
neu
9.000
9 Punkte je
Mitglied
9,5 Strukturpunkte je Mitglied
+
9.500
Punkte
=
18.500
Gebäude
+
3.000
Sonstige
+
900
Punkte
=
19.400
9.000
4. Neues System
Neue Berechnung für St. Paul
 Mitgliederpunkte (alt):
9.000 Punkte
 Strukturpunkte:
9.500 Punkte
 Punktsumme:
x Punktwert (1,75 €)
 ./. eig. Einnahmen
18.500 Punkte
= 32.375 €
./.
6.300 €
 (Freibetrag von 520 € erhöht auf 1.000 €)
 Schlüsselzuweisung
= 26.075 €
4. Neues System
Ziel: keine Vorbedingungen
Für Berechnung nicht mehr maßgeblich:
 Status Pfarrei oder Pfarrvikarie mit eigener
Vermögensverwaltung
 Zahl der Kirchen, Kapellen, Pfarrheime ...
 Mitgliederzahl einziges Berechnungsmerkmal
4. Neues System
Szenario: Entwicklung Pfarrei
Aufgabe Pfarrheim
3.000
6.500
1.000 Mitglieder
9.000
20
13
20
14
20
15
20
16
20
17
20
18
20
19
20
20
20
21
20
22
20
23
20
24
20
25
20
26
20
27
20
28
20
29
20
30
- 1 % pro Jahr
Aufgabe Pfarrheim
je 9,5
Punkte
1.000 Mitglieder
- 1 % pro Jahr
je 9
Punkte
4. Neues System
Neues Punktesystem
Beispiel 2:
Altes System
Sockelbetrag
Pfarrheim
Zweite Kirche
Dienstwohnung
Gesamt
Kirchengemeinde mit
5.000 Mitgliedern
Neues System
12.000 / 5.000 = 2,4
Strukturpunkte/Mitglied
5.000 * 2,4 Punkte
Dienstwhg 1.500
6.500
3.000
2.500
1.500
13.500
13.500
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4. Neues System
Neues Punktesystem
Behandlung von bereits fusionierten
Gesamtpfarreien
• Gebäudepunkteberechnung bleibt unverändert
• Sockelbeträge der ursprünglichen Gemeindestruktur
werden auf die Gesamtkatholikenzahl der Gemeinde
umgerechnet
• Keine Schlechterstellung durch bereits getroffene
Entscheidungen
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4. Neues System
Neues Punktesystem
Pastoralverbundsetat (für gemeinsame Aufgaben)
Beispiel: Pastoraler Raum aus 2 alten
Pastoralverbünden mit 12.000 Katholiken
Bisher:
1 Punkt pro Mitglied
Künftig:
1 Punkt pro Mitglied
+ 5.500 Punkte pro PV (gemäß
Umschreibung aus dem Jahr
2000; KA Nr. 87)
= 12.000 Punkte
= 23.000 Punkte
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4. Neues System
Neues Punktesystem
Weitere Änderungen
• Wegfall der Stolgebühren
• Erhöhung der Fahrtkostenpunkte („regionale Dichte“)
• Erhöhung des Freibetrags für anrechenbare Einnahmen
(auf 1.000 EUR)
Inkrafttreten
•
Einführung zum 01.01.2015
4. Neues System
Neues Punktesystem
Umstellungsverfahren
• Der neue Berechnungsbogen ist bereits
programmiert und auch in unsere Finanzsoftware
integriert
• Letzte Haushaltshinweise des EGV sollen in Kürze
folgen. Noch offen:
- Ausschüttung des Aachener Immobilienfonds
- u. U. Änderung der Fahrtkostenregelung für
Geistliche
5.
Vergleich
für die Berechnung der
Schlüsselzuweisung
Altes Punktesystem – Neues Punktesystem
Beispiel in Übersicht
(auf Excel-Basis)