Transcript BAGS KV

Arbeitsrecht – BAGS KV
Mag. Susanne Anderwald
Stufenbau der Rechtsordnung
(Bundes-)Gesetz
Kollektivvertrag/Verordnung
Betriebsvereinbarung
Arbeitsvertrag
Kollektivvertrag
Abgeschlossen zwischen AG- und AN-Vertretung

gilt unmittelbar für AG und AN

einseitig zwingend: nur günstigere Regelung erlaubt
Betriebsvereinbarung
Abgeschlossen zwischen BetriebsinhaberIn und
Betriebsrat
 Schriftliche Vereinbarung
 Kundmachung
 Gilt unmittelbar und einseitig zwingend
 Unterscheidung echte und freie Betriebsvereinbarung
Echte Betriebsvereinbarung
 Regelungsbereiche durch KV oder Gesetz vorgegeben
Freie Betriebsvereinbarung
 Werden durch regelmäßige Anwendung Teil des
Dienstvertrages
 Änderungsvorbehalt empfehlenswert
Dienstvertrag
Abschluss:




Arbeitsvertrag = Konsensualvertrag – kommt bereits mit
Willensübereinkunft zustande
Formfreiheit: Schriftlichkeit nicht erforderlich (aber
ratsam!)
Dienstzettel = einseitig vom AG formulierte
Wissenserklärung (Beweisurkunde) über eine bereits
getroffene Vereinbarung
Dienstvertrag = Willensübereinkunft von AG u AN
Dienstvertrag - Inhalte
Gesetzlich vorgeschriebene Inhalte –
Empfehlenswerte Inhalte
Probezeit: max. 1 Monat


nur am Beginn eines Arbeitsverhältnisses zulässig
Lösungsmöglichkeit ohne Angabe von Gründen
Befristung: grds. zeitlich unbegrenzt möglich (Vorsicht bei

mehrmaliger Befristung – Kettenarbeitsverträge!)
Ende der Befristung objektiv bestimmbar
Arbeitszeit: Ausmaß und Lage der Normalarbeitszeit
Arten von Arbeitsverhältnissen
 Angestellte
 Lehrlinge
 Freie Dienstnehmer
 Werkverträge
 Praktikanten
BAGS-KV
Abgeschlossen zwischen BAGS und Gewerkschaft GPA-DJP
 Geltungsbereich
 Satzungserklärung
 Begriffsbestimmungen
BAGS-KV
Arbeitszeit
 38 Stunden pro Woche
 7-Tage-Woche
 2 Wochenenden pro Monat frei
 Ausdehnung der Normalarbeitszeit auf maximal 10 Stunden pro
Tag bei Gleitzeit/4-Tage-Woche

24.12. und 31.12.
BAGS-KV
Teilzeitbeschäftigte

Mehrstunden und Zuschläge
Mögliche Durchrechnungszeiträume

2 Monate bzw. 8 Wochen: 16 Stunden ohne Zuschlag
Mit Betriebsvereinbarung:
 3 Monate bzw. 13 Wochen: 26 Stunden o
 4 Monate bzw. 17 Wochen: 34 Stunden ohne Zuschlag
BAGS-KV
Vollzeitbeschäftigte
Mögliche Durchrechnungszeiträume

2 Monate bzw. 8 Wochen: max. 50 Wochenstunden, max.
10 Stunden/Tag
Mit Betriebsvereinbarung:

3 Monate bzw. 13 Wochen: max. 48 Wochenstunden

4 Monate bzw. 17 Wochen: max. 45 Wochenstunden
 6 Monate bzw. 26 Wochen: max. 45 Wochenstunden
 Mitnahme von Zeitguthaben möglich
BAGS-KV
Arbeitsbereitschaft

Definition
Mit BV Möglichkeit der Ausdehnung der Arbeitszeit


12 Stunden/Tag
bis zu 24 Stunden/Tag möglich
 in einzelnen Wochen bis zu 72 Stunden möglich
BAGS-KV
Nachtbereitschaft

zwischen 22.00 und 6.00 Uhr

50% des Grundstundenlohnes
Nachtarbeit

zwischen 22.00 und 6.00 Uhr

Pro Stunde 5,77 €

Nachtdienstpauschale 33,04 €
BAGS-KV
Zulagen Sonn- und Feiertage

3,80 € pro Stunde

Bei Außendiensteinsätzen in den mobilen Diensten:

50 % Sonntagszuschlag

60 % Feiertagszuschlag
BAGS-KV
Überstunden

Zulässigkeit

Zuschläge:

50 % Zuschlag

100 % Zuschlag
BAGS-KV
Ruhezeiten, Wochenendruhe

tägliche Ruhezeit 11 Stunden (9 Stunden mit BV möglich)

wöchentliche Ruhezeit 2 Kalendertage

wöchentliche Ruhezeiten zu 50 % an Wochenenden

Ausnahmen
BAGS-KV
Rufbereitschaft

Unterscheidung Arbeitsbereitschaft - Rufbereitschaft

2,55 € pro Stunde

max. an 30 Tagen pro Monat
Dienstplan

1 Monat vorher erstellen
BAGS-KV
Urlaub

Ausmaß nach Betriebszugehörigkeit
Karenz

Karenz bis zum 2. Geburtstag des Kindes

Sonderbestimmung im BAGS-KV
BAGS-KV
Dienstverhinderungen

bei besonderen Verhinderungsgründen Entgeltfortzahlung
Urlaubszuschuss und Weihnachtsrenumeration

begründet im KV und nicht durch Gesetz
BAGS-KV
Verwendungsgruppen


Einstufung nach Tätigkeit
Widerspruch - Aufzählung von Qualifikationen
Hinweise für Einstufung

Vergleichbare Tätigkeit

Vergleichbare Ausbildung
BAGS-KV
Anrechnung Vordienstzeiten


facheinschlägige Vordienstzeiten: tätigkeitsbezogen
nichtfacheinschlägige Vordienstzeiten: maximal 4 Jahre und
davon 50 %

insgesamt nicht mehr als 10 Jahre
BAGS-KV
Zulagen und Zuschläge


SEG Zulage
Leitungszulage
Fortbildung

Verbesserung oder Vertiefung der Qualifikation

verpflichtende Fortbildung

freiwillige Fortbildung
BAGS-KV

Supervision

Sabbatical

Dienstreise

Altersteilzeit
BAGS-KV
Auflösung des Dienstverhältnisses

einvernehmliche Auflösung

AN/AG Kündigung: Fristen

Austritt/Entlassung
Verfall von Ansprüchen

binnen 6 Monaten
Danke fürs Hinhören,
Mitdenken und Fragen!