Allgemeines - Technische Universität München

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Technische Universität München
TUM School of Education
Allgemeine Informationsveranstaltung
20. November 2012
TUM School of Education
Technische Universität München
Inhalt der heutigen Informationsveranstaltung
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Allgemeines
Prüfungsordnungen
Studienfortschrittskontrolle
Atteste
(Härtefall-)Anträge
Bescheide
Abschlussarbeiten
APSO
Vorgezogene Leistungen
Beurlaubung
Termine / Fristen
TUM School of Education
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Allgemeines
• Informationen zum Studium
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allgemeine Fragen: Infopoint
studienrelevante Fragen: Studienberatung und –koordination
fachspezifische Fragen: Fachstudienberatung
EDU-Homepage und Wiki lesen
• Informationen über Leistungsstand
Bescheide, Leistungsnachweise
• Pflicht der Kenntnis von APSO, FPSO und ggf. LPO I
• Regelmäßiger Abruf von mytum-Mails
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Prüfungsordnungen
• rechtliche Grundlage für den Studiengang
• Qualifikationsvoraussetzungen
• Prüfungsfristen und Studienfortschrittskontrolle
• Modulkatalog
– Pflichtmodule
– Wahlmodule können vom PA fortgeschrieben werden
– ggf. Wahlpflichtmodule
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Studienfortschrittskontrolle
• Wo steht die Studienfortschrittskontrolle?
- § 38 FPSO bzw. § 10 APSO
• Welche Hürden gibt es z.B. im Bachelor?
Bis Ende des
– 2. FS: mindestens eine Modulprüfung aus den Grundlagen (§ 38
FPSO)
– 3. FS: mindestens 30 Credits (BB) bzw. 15 Credits (NB),
– 4. FS: mindestens 60 Credits (BB) bzw. 50 Credits (NB),
– 5. FS: mindestens 90 Credits (BB) bzw. 80 Credits (NB),
– 6. FS: mindestens 120 Credits (BB) bzw. 105 Credits (NB),
– 7. FS: mindestens 150 Credits (BB) bzw. 135 Credits (NB),
– 8. FS: mindestens 180 Credits (BB und NB)
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Atteste
• Unterrichtsfach Sport: alle Atteste, die den Sport
betreffen, bitte an die Fakultät Sport!
• Lassen Sie sich immer Atteste ausstellen und sammeln
Sie diese.
• Abschlussarbeiten: Atteste dringend notwendig
– Dauer und Begründung der Prüfungsunfähigkeit müssen daraus
hervorgehen.
https://portal.mytum.de/studium/pruefungen/ruecktrittsbestimmungen
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(Härtefall-)Anträge
• Was:
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individuelle Probleme mit dem Studienfortschritt
Nachmeldungen zu Prüfungen
Gewährung einer mündl. Prüfung wg. Auslandsstudiums
Mängel im Prüfungsverfahren
Nachteilsausgleich
• Antragsstellung erfolgt an den jeweiligen
Prüfungsausschuss über die Schriftführerinnen
• Bitte legen Sie alle entscheidungsrelevanten Nachweise
dem Antrag bei!
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Bescheide
• Wo finde ich sie?
– TUMonline
• Welche Bescheide gibt es und wann?
– Semesterbescheide, ENB-Bescheide
• Welche Folgen hat ein Bescheid?
• Wann sollte / muss ich Widerspruch einlegen?
– 1 Monat nach Bekanntgabe
– Wichtig: Vor dem offiziellen Widerspruch bitte unbedingt bei der
Schriftführung melden! In vielen Fällen ist ein Widerspruch nicht
nötig!
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Abschlussarbeiten
• Eine Anmeldung bei der EDU ist notwendig.
• Regelungen in §18 APSO und §46 FPSO
• Inhaltliche und gestalterische Regelungen bestimmen immer die
anbietende Fakultät bzw. der Themensteller.
• Vorlage Deckblatt und Erklärung sind auf dem Wiki zu finden.
• In der Regel ist kein Zweitgutachter nötig.
• Titel ist auf Deutsch und Englisch nötig.
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Allgemeine Prüfungs- und StudienOrdnung
• Wird durch die Fachprüfungsordnung (FPSO) ergänzt
und geht dieser im Zweifel vor
• Gilt TU-weit für alle Bachelor- und Masterstudiengänge
• Enthält allgemeine Regelungen zu Modularisierung, Prüfungen,
Prüfungsanmeldung, Anrechnungen, Bewertung von Leistungen,
Abschlussarbeiten, Nachteilsausgleich, Schutzfristen, Mängel im
Prüfungsverfahren, Täuschung, Wiederholung, Einsicht, Zeugnis,
Prüfungsausschuss, Bescheide, etc.
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APSO: Prüfungen
• Zu jeder Prüfung ist eine Anmeldung nötig! (Auch zu jeder
Wiederholungsprüfung!)
• Wiederholung von Modulteilprüfungen:
1. Gesamtmodul ist nicht bestanden
– beschränkt auf nicht bestandene Teilprüfungen
2. Gesamtmodul ist nach Verrechnung bestanden
– In mindestens zweisemestrigen Modulen ist die Wiederholung auch vor
Bekanntgabe der verrechneten Modulnote auf Antrag möglich.
• In der FPSO kann festgelegt werden, dass alle Modulteilprüfungen
von bestimmten Modulen bestanden sein müssen.
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Allgemeine Prüfungs- und StudienOrdnung
(APSO)
• Prüfungseinsicht
– § 25 Abs. 3
• Täuschung
– bei schwerwiegender oder wiederholter Täuschung:
Exmatrikulation möglich!
• Anrechnungen
– gleichwertige Leistungen werden grundsätzlich angerechnet
– kann pro Studiengang nur einmal und nur binnen des jeweils
ersten Studienjahres beantragt werden
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Vorgezogene Leistungen
• Prinzipiell möglich; Ausnahme: Unterrichtsfach Englisch
• Eine Anerkennung ist innerhalb eines Jahres nach
Immatrikulation i. d. Master möglich.
• Es wird ein Antrag für alle Leistungen gestellt.
• Leistungen mit Prüfungsversuchen im Master können
nicht mehr anerkannt werden.
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Beurlaubung
• Wann und wie?
– bis zum ersten Vorlesungstag des jeweiligen Semesters
– Antrag an das Immatrikulationsamt
– ggf. Antrag auf Rückerstattung der Studienbeiträge
• Gründe
– Elternzeit, Pflege eines Angehörigen (Fall A)
– Auslandsaufenthalt, Praxissemester, Krankheit (Fall B)
• Fachsemester (nur Fall B)
– Fachsemesterzahl wird zunächst nicht weitergezählt
• Prüfungen im Urlaubssemester / Anerkennungen (nur Fall B)
– nur Wiederholungsprüfungen (an der TUM)
– Prüfungen im Ausland möglich; ab einer Anerkennung von 22 ECTS
wird das Fachsemester automatisch hochgezählt
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Termine / Fristen
• Rückmeldung (immer 15.2. oder 15.8.)
• Bewerbungsfristen
• Immatrikulation und Exmatrikulation
• Prüfungszeiträume und Notenschluss
http://portal.mytum.de/studium/semestertermine
• Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen
• Unterrichtsfachwechsel (BB)
• Belegfristen (nur LMU)
– Information über LMU, Vorlesungsverzeichnis
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!