2014-06-20 Sommeruni_IR_Deutschland Tschechien

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Internationales / Europa
Arbeitsbeziehungen
Tschechische Republik
Deutschland
Unterschiede und Gemeinsamkeiten
Sommer-Uni: Das Europa der
Gewerkschaften, Bodensee, 20.06.2014
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad in Europa
ca. 80%
Internationales / Europa
Bundesrepublik
Deutschland:
ca. 20%
35-70%
20-35%
< 15 %
Tschechische
Republik: ca. 21%
 Nationale Organisationsgrade sagen nur wenig aus über die
tatsächliche Stärke einer Gewerkschaft
Sommeruni der IG Metall Bildungsregion, Bodensee, 20. Juni 2014
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Das nationale Gewerkschaftsgefüge
Internationales / Europa
DEUTSCHLAND
TSCHECHIEN
Keine Richtungsgewerkschaften
aber
Branchengewerkschaften
Richtungsgewerkschaften
und
Branchengewerkschaften
Ein großer Dachverband: DGB
Mehrere, unterschiedlich
große Dachverbände:
ČMKOS, ASO
„Gewerkschaftskonkurrenz“
(dass heißt : zwei Gewerkschaften
in einer Branche
oder in einem Unternehmen)
ist eher selten
„Gewerkschaftskonkurrenz“
ist nicht auszuschließen,
aber in der Praxis eher selten
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Das nationale Gewerkschaftsgefüge
Internationales / Europa
Branchenzuständigkeiten
DEUTSCHLAND
TSCHECHIEN
 IG Metall (DGB)
 OS KOVO (ČMKOS)
• 2,2 Millionen Mitglieder
• 160 lokale Verwaltungsstellen
in sieben Bezirken
• Zuständigkeit für Metall & Elektro,
Textil, Holz und Kunststoff
Internationale Mitgliedschaften:
• industriAll European Trade Union
• industriAll Global
•
Metallarbeitergewerkschaft mit
170.000 Mitglieder
 OS TOK (ČMKOS)
•
Textilarbeitergewerkschaft

Welche Branchengewerkschaft
ist zuständig bei ASO?
Internationale Mitgliedschaften:
• Nur OS KOVO und OS TOK sind Mitglied
in industriAll European Trade Union und
industriAll Global
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Betriebliche Interessenvertretung
Internationales / Europa
Deutsches Modell
Branchengewerkschaft
Betriebsrat
verhandelt
Betriebsvereinbarungen
verhandelt Branchentarifverträge
auf regionaler Ebene
Tschechisches Modell
Gewerkschaftliche
Grundorganisation
im Betrieb
(základní organizace)
verhandelt
betriebliche Kollektivverträge
Gesetzliches Gremium
zur Unterrichtung und Anhörung
Betriebsrat
(podniková rada)
Branchengewerkschaft
(odborový svaz)
Gesetzliches Gremium
zur Unterrichtung und Anhörung
verhandelt
Branchentarifverträge
auf nationaler Ebene
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Betriebliche Interessenvertretung
Internationales / Europa
Der Betriebsrat (BR)
Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Betrieb und das
gesetzlich wirksame Gremium zur Unterrichtung und Anhörung. Es hat darüber
hinaus gesetzlich geregelte Mitwirkungsrechte („Mitbestimmung“)
Betriebsrat als zentrales Organ übt alle Verhandlungsrechte aus: er verhandelt
und unterzeichnet die Betriebsvereinbarungen
Er überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen,
Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
Weitgehende Regelungen über Freistellungen und Arbeitsmittel
Gewerkschaften nur indirekt im Betrieb präsent (mit den sogenannten gewählten
„Vertrauensleuten“). Der BR wird durch lokale „Verwaltungsstellen“ der IG Metall
betreut
Überbetriebliche Interessenvertretung: Gründung von Gesamt- und
Konzernbetriebsräten gesetzlich möglich.
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Interessenvertretung in Deutschland
AN als
Aufsichtsratsmit
-glieder
Konzernbetriebsrat
Gewerkschaftssekretär
koordiniert die
Gewerkschaftspolitik im
Konzernbetriebsrat
Zug GmbH
Standort
Köln
-BR-
Standort
München
-BR-
1 / 3 der
Arbeitnehmervertreter
im Aufsichtsrat sind
Gewerkschaftsfunktionäre
Zug & Fahrrad AG
Gesamtbetriebsrat
Standort
Kiel
-BR-
Gewerkschaftssekretär
koordiniert die
Gew.-Politik in
jedem Gesamtbetriebsrat
Standort
Hamburg
-BR-
Internationales / Europa
Gesamtbetriebsrat
Fahrrad GmbH
Standort
Rostock
-BR-
Lokale
Lokale
Lokale
Lokale IGM Lokale
IGM
IGM
IGM Kiel
Hamburg
IGM
Köln
München
Rostock
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Standort
Leipzig
-BR-
Lokale
IGM
Leipzig
Standort
Frankfurt
-BR-
Lokale
IGM
Frankfurt
Standort
Stuttgart
-BR-
Lokale
IGM
Stuttgart
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Rechte des Betriebsrat
Internationales / Europa
Drei Arten der Beteiligung
Information
Konsultation
Mitbestimmung
z.B. bei
wirtschaftlichen
Angelegenheiten
z.B. bei
personellen
Angelegenheiten
z.B. bei
sozialen
Angelegenheiten
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Rechte des Betriebsrat
Internationales / Europa
Informations- Konsultations- und
Mitbestimmungsrechte
Allgemeine Informationsrechte: d.h. für die Durchführung seiner Aufgaben
muss der Betriebsrat rechtzeitig von der Unternehmensführung unterrichtet
werden und hat im Rahmen seiner Aufgaben Einsichtsrecht in die
Geschäftsunterlagen. Beispiele : Bruttolöhne, Gehälter
Informations- und Konsultationsrechte: z.B. bei wirtschaftlichen,
personellen Fragen, Einführung neuer Technologien etc.
Mitbestimmungsrechte bei sozialen Angelegenheiten, z.B. Beginn und Ende
der Arbeitszeit, Festsetzung, Anwendung oder Änderung der
Entlohnungsmethoden, Festsetzung von Akkord- und Prämiensätzen,
Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Versetzung oder Entlassung einzelner
Beschäftigter, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Form und Verwaltung
betrieblicher Sozialeinrichtungen (z.B. Kantinen), Betriebsänderung
(Interessenausgleich und Sozialplan)
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Qualität der Beteiligung
Internationales / Europa
Mitbestimmung
Konsultation
Information
soziale personelle
wirtschaftliche
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Angelegenheiten
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Aufgabenverteilung der Interessenvertreter
im Betrieb und im Unternehmen in
Deutschland
Gewerkschaften
Schließen mit den
Arbeitgebervereinigungen oder
mit einzelnen
Arbeitgebern
Tarifverträge ab,
die Mindeststandards bei
Löhnen, Gehältern, Arbeitszeit, Urlaub,
Lohnfortzahlung
etc. setzen
Betriebsräte
Verhandeln mit
der
Unternehmensleitung
Betriebsvereinbarungen aus
(unter Beachtung
des
Tarifvorbehaltes)
Vertrauensleute
Arbeiten mit den
Betriebsräten und
der Gewerkschaft
zusammen,
informieren die
Mitglieder,
organisieren
Streiks etc. und
haben kein Recht
auf Abschluss von
Betriebsvereinbarungen oder
von Tarifverträgen
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Internationales / Europa
Arbeitnehmervertreter im
Aufsichtsrat
Vertreten die
Arbeitnehmerinteressen im
Aufsichtsrat und
sind entweder
Mitarbeiter der
Gewerkschaft
oder Mitglieder
des Betriebsrates
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Betriebliche Interessenvertretung
Internationales / Europa
Die gewerkschaftliche Grundorganisation (GO) im
Betrieb und ihre Organe
Die gewerkschaftliche Grundorganisation im Betrieb (základní organizace) und ihr
gewähltes Leitungsgremium (výbor základní organizace) ist die
Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Betrieb und das gesetzliche Gremium
zur Unterrichtung und Anhörung.
Das von den Gewerkschaftsmitgliedern gewählte Leitungsgremium der GO hat
darüber hinaus gesetzlich geregelte Mitwirkungsrechte („Mitbestimmung“) und
verhandelt betriebliche Kollektivverträge
Sie überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen,
Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträgen
Regelungen über Freistellungen und Arbeitsmittel
Daneben kann auch ein Betriebsrat (podniková rada) gegründet werden, der
allerdings nur eingeschränkte Unterrichtungs- und Anhörungsrechte und keine
Mitbestimmungsrechte hat.
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Rechte der betrieblichen Interessenvertreter
Internationales / Europa
Das Leitungsgremium der GO und Betriebsrat
haben folgende Informationsrechte:
Wichtige Fragen der Arbeitsbedingungen;
Änderungen des Aufbaus, der Rechtsstellung und der
Geschäftstätigkeiten des Unternehmens;
Maßnahmen zur Gewährleistung der Gleichbehandlung von Frauen und
Männern;
Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten auf die Umwelt und
Umweltschutzmaßnahmen;
Einzelheiten zu Stellen für feste Mitarbeiter, die für befristet beschäftigte
Arbeitnehmer im Betrieb von Interesse sind;
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Rechte der betrieblichen Interessenvertreter
Internationales / Europa
Nur das Leitungsgremium der GO hat folgende
Informationsrechte:
Entwicklung der Löhne und Gehälter, einschließlich des nach einzelnen
Berufsgruppen aufgeschlüsselten Durchschnittslohns und seiner
Zusammensetzung;
Arbeitspensum und –tempo;
Änderungen der Arbeitsorganisation;
Arbeitsentgeltsystem und Verfahren für die Mitarbeiterbeurteilung;
Berufsbildung;
Soziale und kulturelle Aktivitäten;
Einzelheiten zum Einsatz neuer Mitarbeiter
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Rechte der betrieblichen Interessenvertreter
Internationales / Europa
Das Leitungsgremium der GO und Betriebsrat haben
folgende Informations- und Konsultationsrechte:
Wirtschaftliche Entwicklungsperspektiven des Unternehmens;
Strukturelle Veränderungen bei Restrukturierungsmaßnahmen;
Maßnahmen, die sich auf die Beschäftigung auswirken, insbesondere
Massenentlassungen;
Zahl der Beschäftigten und mögliche Beschäftigungsperspektiven;
Übergang des Unternehmens an einen anderen Eigentümer;
Fragen im Zusammenhang mit Gesundheitsschutz und Sicherheit am
Arbeitsplatz.
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Rechte der betrieblichen Interessenvertreter
Internationales / Europa
Nur das Leitungsgremium der GO hat folgende
Informations- und Konsultationsrechte:
Versetzung von Mitarbeitern gegen ihren Willen;
Kollektive Arbeitszeitregelung wie Nachtarbeit oder Arbeit an Ruhetagen;
Datum der Lohnauszahlung sofern dies nicht im Tarifvertrag festgelegt
ist;
Regelungen für Ersatzleistungen des Arbeitnehmers bei Schäden oder
finanziellen Verluste, die durch ihn verursacht wurden;
und Entschädigungszahlungen bei Berufskrankheit.
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Rechte der betrieblichen Interessenvertreter
Internationales / Europa
Nur das Leitungsgremium der GO hat
Mitbestimmungsrechte:
Die Beschäftigung von Zeitarbeitnehmern für die Dauer von mehr als
zwei Jahren;
Kurzarbeitsregelungen in Situationen, in denen es aufgrund eines
Auftrags- oder Verkaufsrückgangs nicht genügend Arbeit für die
Beschäftigten gibt, um ihre normalen Arbeitszeiten auszufüllen.
Terminplanung für den Jahresurlaub und Höchstdauer der einzelnen
Urlaubsblöcke (bei einer Mindestdauer von zwei Wochen);
Verwendung etwaiger Fonds, die zu kulturellen und sozialen Zwecken
eingerichtet werden;
Änderungen der Arbeitsordnung.
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Tarifverträge
Internationales / Europa
Branchenübergreifend /
landesweit
Deutschland
Tschechien
Branchenweit
Betriebsebene
+++
+
+
+++
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Tarifverträge in Deutschland
Internationales / Europa
In DE ist die Branchenebene entscheidend
Der Staat greift kaum in die Fragen des Entgeltssystems und der
Arbeitszeit ein: symbolisch dafür steht das Fehlen eines gesetzlichen
Mindestlohnes in Deutschland.
Die Arbeitszeit und das Entgeltssystems werden auf Branchenebene
verhandelt.
Die Betriebsebene gewinnt an Bedeutung, insbesondere seit dem
Pforzheimabkommen im Jahre 2003...aber auch in solchen Fällen
werden die Tarifverträge von Bevollmächtigten der Gewerkschaften
verhandelt (und nicht von den Vertrauensleuten, wie in anderen
Ländern).
Tarifliche Deckungsrate: ca. 61% der deutschen Arbeitnehmer/innen
sind abgesichert durch Tarifverträge.
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Tarifverträge in der Tschechischen Republik
Internationales / Europa
In CZ ist die Betriebsebene entscheidend
Wenn in der Tschechischen Republik Tarifverhandlungen geführt werden,
dann überwiegend auf betrieblicher Ebene, aber in vielen Betrieben wird
überhaupt nicht verhandelt.
Das Leitungsgremium der gewerkschaftlichen Grundorganisation (GO)
verhandelt die betrieblichen Kollektivverträge. Bei Tarifverhandlungen geht es
in erster Linie um das Arbeitsentgelt, aber auch Fragen wie Arbeitszeit,
Arbeitsorganisation und Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung werden
verhandelt.
Es gibt keinen Unterschied zwischen Kollektivvertrag und
Betriebsvereinbarung, sondern nur zwischen betrieblichem und Branchenkollektivvertrag (dann auf nationaler Ebene). Die Kollektivverträge
beziehen sich auch auf jene AN, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind.
Tarifliche Deckungsrate: ca. 44% der tschechischen Arbeitnehmer/innen sind
abgesichert durch Branchentarifverträge oder betriebliche Kollektivverträge.
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Unternehmensmitbestimmung
Internationales / Europa
Weite Verbreitung
Begrenzte Verbreitung
Keine Regelungen
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Unternehmensmitbestimmung
Internationales / Europa
§
Deutschland
JA
Kriterien
1. UN 500- 2000
AN
2. UN  2000 AN
3. Sonderegelung
für Montanindustrie
Anzahl der
Arbeitnehmervertreter in den
Unternehmensorganen
1. 1/3 des Aufsichtsrats
2. ½ des Aufsichtsrats mit
Vorherrschaft der
Kapitalvertreter ( bei
Stimmengleichheit ist die
Stimme des Vorsitzendens
ausschlaggebend.
3. Volle Parität in der
Montanindustrie
Tschechien
JA
Aktiengesellschaften 1/3 des Aufsichtsrats
mit > 50 AN
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Die Rolle des Staates in Deutschland und der
Tschechischen Republik
Internationales / Europa
Die Rolle Staates in Deutschland
Die Regierung greift nicht in Tarifverhandlungen
ein (Tarifautonomie)
Die Regierung sorgt lediglich für die gesetzlichen
Rahmenbedingungen (Grundgesetz,
Tarifvertragsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz)
Die Rolle Staates in der Tschechischen Republik
ČMKOS und ASO, Arbeitgeber und Regierung arbeiten im
dreigliedrigen Rat für wirtschaftliche und
soziale Verständigung (RHSD) zusammen
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Internationales / Europa
Vielen Dank!
Děkuji!
Kontakt: [email protected]
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