Qualifikationsphase

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Transcript Qualifikationsphase

Informationsveranstaltung
23. Januar 2013
Abitur an der Kooperationskursstufe
IGS Halle & KGS „U.v.Hutten“
Oberstufenkoordinator
Herr Schmidt
Tagesordnung
1. Allgemeines
2. Organisation der gymnasialen Oberstufe
3. Belegungsverpflichtung
4. Ausblick Abitur
5. Fragen
Was heißt Kooperationskursstufe der
IGS Halle und der KGS „U.v.Hutten“?
• Schülerinnen und Schüler lernen mit Eintritt in die
Qualifikationsphase gemeinsam im Klassen- und
Kursunterricht
• Klassenbildung IGS/KGS
• Unterricht erfolgt am Standort der IGS Halle
• Lehrerinnen und Lehrer beider Schulen sind als Tutoren
und Fachlehrer eingesetzt
• Kernfächer/Profilfächer:
4 Std.
• Wahlpflichtfächer:
2 Std.
• Fremdsprachen generell vierstündig
Was heißt Qualifikationsphase?
• Die Qualifikationsphase umfasst die Kurshalbjahre
(KHJ) QI, QII, QIII und QIV (A15/Abiturjahrgang 2015).
• Studienfahrt nach London (A15/II/i.d.R. März 2014)
• Zahlreiche Exkursionen in den verschiedensten Fächern
(Deutsch, Sozialkunde, Biologie, Physik)
• Studien- und Berufsorientierung in Zusammenarbeit
mit dem BIZ und der MLU (Studienkompass, Prologe,
Vocatium, Berufsberatung Herr Rein)
• Sie schließt mit dem Zentralabitur in vier schriftlichen
und dem 5. mündlichen Prüfungsfach ab.
• Mit dem Bestehen der Abiturprüfung wird die
Allgemeine Hochschulreife erworben.
Gibt es ein besonderes Profil in der
Kooperationskursstufe?
• In den KHJ A15/I und II fertigen die Schülerinnen
und Schüler eine Profilarbeit zu einer
eigenständig gefundenen und mit dem Betreuer
konkretisierten Themenstellung an.
• Ziel: Heranführung an fächerübergreifendes
Arbeiten zu wissenschaftlich und gesellschaftlich
relevanten Fragestellungen
• Förderung von Schlüsselqualifikationen – wie
selbständiges Lernen, Teamfähigkeit sowie
Kooperation und Kommunikation – möglich.
• Informationsveranstaltung für die Schüler
Einführungsphase 2012/13
• Versetzung von E nach Q – Berechtigung für
Qualifikationsphase
• Grundlage für die Versetzung sind die Leistungen in
den Fächern des Pflicht- und Wahlpflichtbereichs
• Kernfächer: Deu/Mat/1.+2. Fremdsprache
• Versetzung erfolgt, wenn in den o.g. Fächern zumindest
ausreichende Leistungen vorliegen
• Ausgleich kann erfolgen bei 1xNote 5 durch 1xNote3,
Kernfach nur durch Kernfach
• Freiwillige Wiederholung möglich – Anrechnung auf die
Verweildauer
§ 11 Versetzung in die
Qualifikationsphase
• Absatz 3: „ Die freiwillige Wiederholung der
Einführungsphase ist möglich. Sie hat zur Folge, dass die
zuletzt ausgesprochene Versetzung rückwirkend als nicht
getroffen gilt.“
• (4) „Der freiwillige Rücktritt aus der Einführungsphase ist
zum Beginn des zweiten Halbjahres möglich. Am Ende des
Schuljahrgangs, in den zurückgetreten wird, erhält die
Schülerin oder der Schüler ein Zeugnis, dessen Noten aus
den dann im zweiten Halbjahr erreichten Ergebnissen
gebildet werden. Eine erneute Versetzungsentscheidung
entfällt.“
• (5) „Freiwillige Wiederholung und freiwilliger Rücktritt
werden auf die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe
angerechnet.“
2.Organisation der gymnasialen
Oberstufe
• Einführungsphase
KHJ
A15/1+2/10a/10b/10f
• Noten 1 … 6
• Pflicht- und Wahlpflichtunterricht
• Wahlbereich
• Qualifikationsphase
KHJ Q I – Q IV (A15/I-III)
•
•
•
•
•
Notenpunkte 15 … 00
Kernfächer
Profilfächer
Wahlpflichtfächer
Wahlbereich
Generell gilt:
Hinsichtlich der wählbaren Fächer- und
Kursangebote soll sich das Angebot im
Rahmen der personellen und sächlichen
Möglichkeiten der Schule sowie zugewiesener
Lehrerstunden an den Wünschen der
SchülerInnen orientieren. Ein Anspruch auf ein
bestimmtes Fach- und Kursangebot besteht
nicht.
3. Belegungsverpflichtung
Qualifikationsphase
(Kurswahlbogen)
Kernfächer/Profilfächer - verbindliche Wahlen
Kernfächer
Profilfächer
• Deutsch
• Geschichte
• Mathematik
• Fremdsprachen
• Naturwissenschaften
Anwahl
1 Fsp/2 Nawi
2 Fsp/1 Nawi
Belegung durchgängig alle
4 KHJ
entweder
oder
Belegung durchgängig alle
4 KHJ
Wahlpflichtfächer
•
•
•
•
•
Kunst/Musik
Geographie/Sozialkunde
Ethik/Ev. Religion
Sport (amtsärztliches Attest: Ersatzbelegung)
Ein weiteres Fach
(Informatik/Wirtschaftslehre/Astronomie/Musik/
Kunst/Geografie/Sozialkunde/Ethik/Religion/Itali
enisch)
• Fremdsprachen/Naturwissenschaften die nicht
als Kernfach oder Profilfach belegt wurden
Wahlpflichtfächer
Die Kopplung von Fächern in Leisten kann die
Wahlmöglichkeiten einschränken.
Bsp. für eine Fächerleiste:
Astronomie/Informatik/Französisch/Russisch/
Wirtschaftslehre
Sportbelegung
Bei amtsärztlichen Attest entfällt die
Belegungspflicht
a) Vor Beginn des KHJ A15/I – Ersatzbelegung
b) Zu einem späteren Zeitpunkt –
sporttheoretische Belegarbeit,
Arbeitsumfang entspricht einem 2 Std. Kurs
Sportbelegung
• Pflichtkurse (mindestens ein KHJ): Judo,
Schwimmen, Leichtathletik, Gerätturnen
• Weiteren Kurse: Badminton, Basketball, Ski,
Rad, Volleyball, Unihoc
• Achtung! Zusatzkosten bei den Kursen Ski und
Rad
• Schüler wählen Sportleisten (verbindlich), die
die Belegung aller vier Halbjahre regelt
Sportbelegung
Zur Zeit kann aus folgenden Leisten gewählt
werden:
1.
2.
3.
4.
LA – Badminton – Basketball – Schwimmen
Judo – Unihoc – Rad – Leichtathletik (LA)
Gerätturnen – Ski – Unihoc – Volleyball
Schwimmen – Basketball – Badminton - Judo
Sportbelegung
• kein Rechtsanspruch auf bestimmte Leiste
• Leistenbildung erfolgt entsprechend den
Möglichkeiten der Schule
• Bei der Wahl der Leisten ist zu
berücksichtigen, dass die Kurse Rad und Ski
zusätzliche finanzielle Aufwendungen nach
sich ziehen. Daraus folgt, dass mit den
Verantwortlichen dieser Kurse Verträge
abgeschlossen werden müssen.
Belegungsverpflichtung
• Die KF/PF/WPF sind durchgängig über 4 KHJ zu belegen.
• Die Wahlen sind verbindlich.
• Schule kann innerhalb der ersten zwei Unterrichtswochen
im 1. KHJ Änderungen zulassen, wenn besondere Gründe
dies rechtfertigen.
• Belegungsverpflichtungen können nicht mit einem Kurs
erfüllt werden, der mit 00 Punkten bewertet wurde.
• Ergänzend zu den Belegungsverpflichtungen (mindestens
34 Stunden/Woche) können weitere Wahlpflichtfächer
gewählt werden.
• Fächer, die über die Mindestbelegung hinaus belegt
wurden, können jeweils zum KHJ-Ende abgewählt werden.
Kurswahlbogen
Abgabe der Kurswahlbögen bis
14.02.2013 an die Klassenlehrer
Kurswahlbogen
Beratungsangebote Herr Schmidt
Donnerstag (KGS)
24.01./31.01.
9.00 – 14.00
Montag – Mittwoch/Freitag (IGS)
R 1.19 (Rigaer Straße)
Versäumnis von Klausuren,
Unterrichtsversäumnisse
•
•
•
•
•
•
•
•
Regelung wie in der Einführungsphase
Bis 8.00 Uhr Anruf
Nachweis durch ärztliche Bescheinigung
Laufzettel vom Tutor bestätigen lassen nach Abgabe der
ärztlichen Bescheinigung
Laufzettel innerhalb einer Woche nach Gesundschreibung
den FL vorlegen und Unterschrift einholen
Reihenfolge: Tutor – Oberstufenkoordinator
Bei Unwohlsein – Abmeldung erst beim FL, dann im
Sekretariat, U18: Information der Eltern und Abholung
Berufsorientierung/Bund/Fahrschule – Herr Schmidt
Rücktritt und Wiederholung
• In der Qualifikationsphase findet keine
Versetzung statt.
• Stellt sich bereits am Ende des 1.KHJ heraus,
dass die Voraussetzungen für die Zulassung
zur Abiturprüfung nicht mehr erfüllt werden
können oder wird der Antrag gestellt, so tritt
der/die Schüler/in in die Einführungsphase
zurück
Rücktritt und Wiederholung
• Zeigt sich am Ende des 2. KHJ, dass die
Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen
nicht mehr erfüllt werden können oder wird der
Antrag gestellt, geht der/die Schüler/in in das 1.
KHJ zurück.
• 3. KHJ siehe oben – Rücktritt in das 2. KHJ
• Keine Zulassung zur Abiturprüfung oder bei nicht
bestandener Abiturprüfung – Wiederholung des
3./4. KHJ oder Verlassen der Schule
4. Ausblick Abitur 2015
• 5 Prüfungen
• davon 4 schriftliche Prüfungen und
1 mündliche Prüfung
• verpflichtend:
Deutsch
Mathematik
Fremdsprache sowie eine
Naturwissenschaft oder
Geschichte
• Für die Wahl der PF gilt: aus jedem Aufgabenfeld muss
mind. ein PF gewählt werden.
Aufgabenfelder/Unterrichtsfächer
• Unterrichtsfächer sind Aufgabenfelder
zugeordnet:
1. dem sprachlich-literarisch-künstlerischen A.
2. dem gesellschaftswissenschaftlichen
Aufgabenfeld
3. dem mathematisch – naturwissenschaftlich –
technischen Aufgabenfeld
Abiturprüfung
• Aus den Kern- und Profilfächern sind vor Beginn
des 3. KJH zwei Fächer zu benennen, in denen die
Schülerin oder der Schüler die schriftliche
Abiturprüfung auf erhöhtem
Anforderungsniveau (300‘) ablegt.
• Dabei kann nur eine Fremdsprache und eines der
Fächer Geschichte/Naturwissenschaft
ausgewählt werden.
• Die Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau
sind das 1. und 2. Prüfungsfach (schriftlich).
Abiturprüfung
Die weiteren 3 Prüfungen benennt der Schüler
bei Anmeldung zur Abiturprüfung (zulässig sind
Fächer, die seit Beginn der Einführungsphase belegt wurden).
• 3. PF/4. PF: schriftlich
• 5. PF: mündlich
• Diese Fächer werden auf grundlegendem
Niveau (210‘) geprüft.
Besondere Lernleistung (BLL)
OV § 15
• Leistung auf Abiturniveau, die die Schüler freiwillig und
selbständig erbringen können
• Arbeitsumfang muss mindestens einem zwei KHJ
umfassenden Wahlpflichtkurs entsprechen – Antrag bis
• Zulassung einer Leistung als BLL ist beim SL zu
beantragen
• SL entscheidet über Zulassung und Zuordnung zu
einem Aufgabenfeld
• BLL § 20 – Prüfungsfächer: Sofern die Schülerin/der
Schüler eine besondere Lernleistung einbringt, ersetzt
sie eines der schriftlichen Prüfungsfächer auf
grundlegendem Niveau.
Zulassung zur schriftlichen
Abiturprüfung/Gesamtqualifikation
Block I (Qualifikationsphase)
In den Block I werden alle im Rahmen der
Mindestbelegung (34 Stunden) einschließlich
der Prüfungsfächer in den vier Kurshalbjahren
erzielten Kurshalbjahresleistungen in
einfacher Wertung eingebracht.
Zulassung zur
Abiturprüfung/Gesamtqualifikation
• Der Gesamtpunktwert für Block I errechnet sich mit
der Formel (P/A) x 40.
• P = Summe der eingebrachten Punktwerte aus allen
Fächern gemäß Mindestbelegung und Kurshalbjahren.
• A = Anzahl der eingebrachten Kurshalbjahresleistungen
• Von den maximal erreichbaren 600 Punkten müssen
200 erzielt werden.
• Von den einzubringenden Kurshalbjahresleistungen
dürfen höchstens acht mit weniger als 5 Punkten und
keine mit 0 Punkten bewertet worden sein.
Block I
Bsp.: 11 Kurse x 4 KHJ x 08 Punkte
= 352/44 x 40
= 320
Block I
Punktzahl 320 ( 200)
Block II
• Block II – Prüfungen: mind. 100 Pkt.
• Ergebnisse der fünf Prüfungselemente ( 5 PF oder 4
PF+BLL) sind vierfach gewichtet einzubringen
• In allen Prüfungselementen müssen als gewichtetes
Prüfungsergebnis mindestens je 04 Punkte,
• und in drei der fünf PE, darunter mind. einem PF auf
erhöhtem Anforderungsniveau, mind. 20 Pkt. erreicht
sein.
• Der Gesamtpunktwert für den Block II errechnet sich
aus der Summe der einzubringenden Leistungen.
• Von den erreichbaren 300 Punkten müssen mindestens
100 erreicht werden.
Block II
• 1. – 5. PF jeweils 08 Punkte
• Prüfungsergebnis x 4: je Prüfung 32 Punkte
• Summe aus den Prüfungsergebnissen der 5
Prüfungen = 160
• Block II
Punktzahl 160 (100)
Gesamtqualifikation Abitur
Block I + Block II = Summe
Block I
Block II
320
160
Gesamt:
480 (900)
Abiturdurchschnitt:
3,0
Auslandsschuljahr
• Antrag über SL an das LSA Halle (Frau Grinda)
• Anerkennung der Einführungsphase unter
bestimmten Bedingungen
• Nach Rückkehr – Meldung und Abgabe der
Zeugnisse im LSA – Entscheidung über Eintritt in
die Qualifikationsphase/ freiwillig in
Einführungsphase
• Kontakt zum Klassenlehrer über Eltern
aufrechterhalten – Kurswahl Qualifikationsphase
• Keine Unterbrechung der Qualifikationsphase
Abschlüsse
• Erweiterter Realschulabschluss IGS (nach 10.KL)
• Ein dem erweiterten Realschulabschluss
gleichwertiger Abschluss KGS (nach Einf.phase)
• Abgangszeugnis Qualifikationsphase
• Schulische Teil der Fachhochschulreife
• Erwerb der Hochschulreife (Abitur)
Wie erreichen Sie mich?
R 1.19/Rigaer Str.
Tel.: 29984910
[email protected]
Jeden Donnerstag 9:00-14:00 Uhr in der KGS.
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit !